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>Mal eine Frage an die Steuerfüchse:
>Wenn ich eine Wohnung zu einem Spottpreis vermiete oder eine defizitäre Kanzlei lange Zeit führe, dann kann mir das FinAmt doch Liebhaberei vorwerfen - und mir meine Verluste nicht anerkennen - oder?
----- erst wenn nachhaltig keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Bei der Miete würde der Unterschied zur ortsüblichen Miete als Eigenverbrauch besteuert.
>Wenn ich nun (freiberuflich, nebenher) eine Arbeit - sagen wir mal in 250 Stunden erledige und dann lächerliche 1900 Eurotz dafür nehme und ich diese Arbeit nur wegen Liebhaberei mache, sind dann meine Einnahmen auch gleich steuerfrei?
---- ich denke nicht, da ja Gewinn erzielt wird 1900 Euro. Ein Verlust hättest Du bspw, wenn Du die 1500 Euro zusätzlich bezahlen würdest.
Außerdem sind die 1900 Euro nicht lächerlich, schließlich gibt es Unternehmer, die für jede Stunde, die sie arbeiten 20 Euro zahlen (Verlust haben) statt zu bekommen.
ob Du 1 Std. Arbeit für 1900 Euro benötigt hast oder 6000 Std. interessiert den Staat nicht.
Gruß Dieter
>Danke
>Toby
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