BB
15.03.2003, 14:17 |
unsichere und ertragsarme Anlagezeiten - wie Kredit vorzeitig zurückzahlen? Thread gesperrt |
-->da sich inzwischen nur noch etwa 3% bei einer"sicheren" Geldanlage realisieren lassen, bin ich geneigt, meinen Hauskredit (knapp 5%) sofort zurückzuzahlen. So brauche ich mir um eine etwaige Geldanlage/Verlust für diesen Betrag keine Sorgen mehr zu machen. Aber wie? (Liquidität für alle sonstigen Eventualitäten ist noch - vermutlich- ausreichend vorhanden)
So heißt es in den AGBs unter vorzeitige Darlehensrückzahlung:
...können 10% des Anfangsdarlehensbetrages - vorzeitig ohne Berechnung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden, darüber hinausgehende vorzeitige Darlehensrückzahlungen sind während der Zinsbindungsfrist nicht möglich...
und:
...Wird ausnahmsweise eine vorzeitige Darlehensrückzahlung mit der... vereinbart, so ist eine Vorfälligkeitsentschädingung an die... zu zahlen. Diese wird individuell ermittelt...
oder:
Die... kann ein Darlehen zur sofortigen Rückzahlung kündigen und die ihr dienenden Sicherheiten verwerten, wenn
- der Darlehensnehmer mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens 2 Monatsraten in Verzug geraten ist und diese Leistungen auch nach Zugang einer schriftlichen Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird, nicht innerhalb eines Monats gezahlt hat...
wieso und??? Wenn Das Darlehen dann sofort zurückgezahlt wird, braucht man doch wohl keine Sicherheiten zu verwerten???
Ist diese zweite Möglichkeit vielleicht sogar effektiver oder sollte man lieber über die Möglichkeit einer Vorfälligkeitsentschädingung verhandeln?
Oder gibts noch ne Möglichkeit, da günstiger rauszukommen?
Was meinen die Experten im Forum? Bin vermutlich nicht der Einzige mit diesem Problem...
Gruß
BB
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irenaeus
15.03.2003, 20:40
@ BB
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Re: unsichere und ertragsarme Anlagezeiten - wie Kredit vorzeitig zurückzahlen? |
-->Hallo, BB, mein Rat: Zahle die 10 %, die Du ohne Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) tilgen kannst, so bald wie möglich zurück. Beim Rest kommst Du, egal wie Du es anstellst, um die VFE nicht herum. Da gibt es auch nicht viel zu verhandeln, weil der BGH das meiste schon geklärt hat. Die Bank hat Anspruch auf den ihr aus zwischenzeitlichem Sinken des Zinsniveaus und aus entgangenem Gewinn entstehenden Schaden abzüglich eines minimalen Korrekturpostens für die ihr künftig ersparten Verwaltungs- und Risikokosten. Beispiel: Restlaufzeit der Zinsbindung 5 Jahre, Restschuld am Ende der 5 Jahre 100.000 €: Für diese 100.000 € hätte die Bank von Dir 5 Jahre lang 5.000 € pro Jahr bekommen, und das auch noch in Höhe von 417 € jeden Monat und nicht erst am Jahresende; auf dem Kapitalmarkt (maßgeblich sind Pfandbriefrenditen; s. http://mis.dresdner-bank.de/, dort unter Geld/Devisen - Zinsen - Renditen nachsehen und ggfs. interpolieren) bekommt sie aber nur 3.500 € jährlich. Die Differenz wird abgezinst und ist von Dir zu löhnen. Und genauso wird es mit allen dazwischen noch fälligen Tilgungsraten gemacht. Die vorzeitige Kreditablösung rentiert also nur in Höhe der gewichteten durchschnittlichen Pfandbriefrendite. Ich hoffe, daß Du als Leser dieses Forums höhere Renditen gewohnt bist.
Man kann nur jedem Bankkunden empfehlen, vor (!) der Unterschrift unter einen Kreditvertrag mit der Bank zu vereinbaren, daß sie im Falle einer Kredittilgung infolge eines Verkaufs der Immobilie auf den Teil ihres Schadens, der aus entgangenem Gewinn besteht, den sog. Margenschaden, verzichtet. Das habe ich selbst so praktiziert.
Gruß Irenäus
<ul> ~ http://mis.dresdner-bank.de/</ul>
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BB
15.03.2003, 21:04
@ irenaeus
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Re: unsichere und ertragsarme Anlagezeiten - wie Kredit vorzeitig zurückzahlen? |
-->danke, das ist ja eine ausführliche Antwort. Die 10% zahle ich immer schon jährlich am frühestmöglichen Termin zurück.
Für die Vorfälligkeitsentschädigung bezahle ich dann also die Differenz aus Kreditzinsen (5%) und Pfandbrief (3Jahre, 3%), wären also 2% und somit ähnlich wie auf dem Kapitalmarkt, da bekomme ich auch 3-3.5% und büße die Diff. ein. Höhere Zinsen gewohnt? Ja schon, aber wo jetzt? Aktien - vorbei, Renten auch bald vorbei und zocken will ich auch lieber nicht. Bleibt nur das altbewährte Termin-/Festgeld. Hoffentlich wird die Bank nicht zwischendurch insolvent...
Den von Dir genannten Passus kann ich nun leider nicht mehr in den Vertrag einfügen. Aber wieder dazugelernt.
Aber das die Vorfälligkeitsentschädingung auch fällig wird, wenn die Bank mir den Kredit kündigt? Hab ich das richtig verstanden?
Viele Grüße aus Sachsen
BB
>Hallo, BB, mein Rat: Zahle die 10 %, die Du ohne Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) tilgen kannst, so bald wie möglich zurück. Beim Rest kommst Du, egal wie Du es anstellst, um die VFE nicht herum. Da gibt es auch nicht viel zu verhandeln, weil der BGH das meiste schon geklärt hat. Die Bank hat Anspruch auf den ihr aus zwischenzeitlichem Sinken des Zinsniveaus und aus entgangenem Gewinn entstehenden Schaden abzüglich eines minimalen Korrekturpostens für die ihr künftig ersparten Verwaltungs- und Risikokosten. Beispiel: Restlaufzeit der Zinsbindung 5 Jahre, Restschuld am Ende der 5 Jahre 100.000 €: Für diese 100.000 € hätte die Bank von Dir 5 Jahre lang 5.000 € pro Jahr bekommen, und das auch noch in Höhe von 417 € jeden Monat und nicht erst am Jahresende; auf dem Kapitalmarkt (maßgeblich sind Pfandbriefrenditen; s. http://mis.dresdner-bank.de/, dort unter Geld/Devisen - Zinsen - Renditen nachsehen und ggfs. interpolieren) bekommt sie aber nur 3.500 € jährlich. Die Differenz wird abgezinst und ist von Dir zu löhnen. Und genauso wird es mit allen dazwischen noch fälligen Tilgungsraten gemacht. Die vorzeitige Kreditablösung rentiert also nur in Höhe der gewichteten durchschnittlichen Pfandbriefrendite. Ich hoffe, daß Du als Leser dieses Forums höhere Renditen gewohnt bist.
>Man kann nur jedem Bankkunden empfehlen, vor (!) der Unterschrift unter einen Kreditvertrag mit der Bank zu vereinbaren, daß sie im Falle einer Kredittilgung infolge eines Verkaufs der Immobilie auf den Teil ihres Schadens, der aus entgangenem Gewinn besteht, den sog. Margenschaden, verzichtet. Das habe ich selbst so praktiziert.
>Gruß Irenäus
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irenaeus
15.03.2003, 21:16
@ BB
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Re: unsichere und ertragsarme Anlagezeiten - wie Kredit vorzeitig zurückzahlen? |
-->>Aber das die Vorfälligkeitsentschädingung auch fällig wird, wenn die Bank mir den Kredit kündigt? Hab ich das richtig verstanden?
Ja. Gruß Ir.
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Herbi, dem Bremser
15.03.2003, 21:56
@ BB
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Re: ertragslose Anlagezeiten ** VFE |
-->Hallöle BB,
ich habe zum Jahresausklang meine Haus-Bank befragt, wie ich denn, wenn demnächst mein Arbeitgeber wohl sich und mich nicht mehr brauchen wird, unter Zuhilfenahme von z. B. vorzeitig aufgelösten LVs etcpp meine Verpflichtungen auf einen Schlag tilgen kann, bevor sich die Bank mein Häusle zwangsweise aneignen muss - und es in heutiger Zeit so schnell und zu dem Wunschpreis nicht wieder los werden wird.
Man hätte sich auf etwa 6% VFE verständigen können.
Weiter munter - immer fröhlich
Herbi
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BB
15.03.2003, 22:34
@ Herbi, dem Bremser
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Re: ertragslose Anlagezeiten ** VFE |
-->nette Idee, werde ich am Montag gleich mal versuchen...
(mit der Pfandbriefregel komme ich z.Z. auch auf ca. 6%, aber vielleicht gehts ja so noch günstiger)
Grüße vom fröhlichen BB
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LenzHannover
16.03.2003, 01:29
@ BB
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Re: unsichere und ertragsarme Anlagezeiten - wie Kredit vorzeitig zurückzahlen? |
-->>da sich inzwischen nur noch etwa 3% bei einer"sicheren" Geldanlage realisieren lassen, bin ich geneigt, meinen Hauskredit (knapp 5%) sofort zurückzuzahlen. So brauche ich mir um eine etwaige Geldanlage/Verlust für diesen Betrag keine Sorgen mehr zu machen. Aber wie? (Liquidität für alle sonstigen Eventualitäten ist noch - vermutlich- ausreichend vorhanden)
>So heißt es in den AGBs unter vorzeitige Darlehensrückzahlung:
>...können 10% des Anfangsdarlehensbetrages - vorzeitig ohne Berechnung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden, darüber hinausgehende vorzeitige Darlehensrückzahlungen sind während der Zinsbindungsfrist nicht möglich...
>und:
>...Wird ausnahmsweise eine vorzeitige Darlehensrückzahlung mit der... vereinbart, so ist eine Vorfälligkeitsentschädingung an die... zu zahlen. Diese wird individuell ermittelt...
>oder:
>Die... kann ein Darlehen zur sofortigen Rückzahlung kündigen und die ihr dienenden Sicherheiten verwerten, wenn
>- der Darlehensnehmer mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens 2 Monatsraten in Verzug geraten ist und diese Leistungen auch nach Zugang einer schriftlichen Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird, nicht innerhalb eines Monats gezahlt hat...
>wieso und??? Wenn Das Darlehen dann sofort zurückgezahlt wird, braucht man doch wohl keine Sicherheiten zu verwerten???
>Ist diese zweite Möglichkeit vielleicht sogar effektiver oder sollte man lieber über die Möglichkeit einer Vorfälligkeitsentschädingung verhandeln?
>Oder gibts noch ne Möglichkeit, da günstiger rauszukommen?
>Was meinen die Experten im Forum? Bin vermutlich nicht der Einzige mit diesem Problem...
>Gruß
>BB
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BB
16.03.2003, 14:09
@ LenzHannover
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@LenzHannover - Hast Du was geschrieben? Finde nur meinen Text... (owT) |
-->
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BB
17.03.2003, 15:54
@ BB
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Kreditgeber ist stur! |
-->Nix da, sagt der Kreditgeber. Nur wenn Sie das Objekt verkaufen oder Todesfall etc. (§609)...
Pech gehabt, aber schließlich schulde ich ihm nur noch einen Bruchteil vom Verkehrswert und kann so keinen Druck ausüben. Dafür kriegt er das Objekt im Falle eines Falles immer noch los...
Gruß
BB
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