-->Fundsache
Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte am 19. März 2003 eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf an 70 Internet-Anbieter, den Zugang zu politisch unkorrekten Seiten zu sperren, für rechtens. (Aktenzeichen 8 B 2567/02)
In dieser bundesweit bisher einmaligen Aktion hatte Regierungspräsident
Jürgen Büssow die in seinem Zuständigkeitsbereich ansässigen Anbieter von Internet-Zugängen angewiesen, ihre Kunden daran zu hindern, bestimmte Angebote im WWW zu nutzen. Die Firmen und Hochschulen waren aufgefordert worden, ihre Domain-Name-Server derart zu manipulieren, daß die Kunden bei der Anwahl der fraglichen Seiten auf eine andere Seite umgeleitet werden.
------------------
Hört die Signale.....wie war das? Feindsender gehört und ab nach Sachsenhausen?
Weiter so, nicht der Berg - nein! der Abgrund ruuuuuuft
beste Grüße vom Baldur
|