Tierfreund
09.04.2003, 17:39 |
Aktueller Steuertip - Bewirtungsrechnungen mit vollem Vorsteuerabzug Thread gesperrt |
-->Guter Tip.
Fragt sich nur,wann analog zu den betrieblich veranlassten Geschenken auch die Abzugsfähigkeit von Geschäftsessen komplett gestrichen wird.
Hans Eichel wird wohl großzügiger werden müssen: Bislang ist es so, dass Unternehmer die Kosten für ein Geschäftsessen nur zu 80 Prozent als Betriebsausgaben bei der Steuer abziehen dürfen. Das gilt auch für die Umsatzsteuer. Von einer Bewirtungsrechnung über 100 Euro kann der Firmenchef nur die Vorsteuer für 80 Euro herausrechnen (das sind 11,03 Euro statt 13,80 Euro). Nach Ansicht des Finanzgerichts München verstoßen diese Vorschriften im Paragrafen 15 des Umsatzsteuergesetzes ganz klar gegen EU-Richtlinien (Aktenzeichen 14 V 3486/02). Die Richter haben daher den vollen Vorsteuerabzug zugelassen, bis sie den Fall endgültig entschieden haben.
Konsequenz für Unternehmer: Sie ziehen die komplette Vorsteuer aus allen Restaurantrechnungen bei der von ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer ab. Damit das Finanzamt keine versuchte Steuerhinterziehung konstruieren kann, genügt ein kurzer Vermerk als Anlage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. Verweigern die Beamten dennoch den vollen Vorsteuerabzug, legen Firmenchefs Einspruch ein und verweisen auf das anhängige Verfahren.
Zu beachten: Damit die Rechnungen überhaupt vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie die genossenen Speisen und Getränke detailliert auflisten. Und der Chef vermerkt Ort, Tag und Anlass der Bewirtung sowie die Namen der teilnehmenden Personen. Bei Rechnungen über mehr als 100 Euro gehört der Unternehmer stets mit auf das Formular.
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Euklid
09.04.2003, 19:05
@ Tierfreund
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Re: Aktueller Steuertip - Bewirtungsrechnungen mit vollem Vorsteuerabzug |
-->>Guter Tip.
>Fragt sich nur,wann analog zu den betrieblich veranlassten Geschenken auch die Abzugsfähigkeit von Geschäftsessen komplett gestrichen wird.
>Hans Eichel wird wohl großzügiger werden müssen: Bislang ist es so, dass Unternehmer die Kosten für ein Geschäftsessen nur zu 80 Prozent als Betriebsausgaben bei der Steuer abziehen dürfen. Das gilt auch für die Umsatzsteuer. Von einer Bewirtungsrechnung über 100 Euro kann der Firmenchef nur die Vorsteuer für 80 Euro herausrechnen (das sind 11,03 Euro statt 13,80 Euro). Nach Ansicht des Finanzgerichts München verstoßen diese Vorschriften im Paragrafen 15 des Umsatzsteuergesetzes ganz klar gegen EU-Richtlinien (Aktenzeichen 14 V 3486/02). Die Richter haben daher den vollen Vorsteuerabzug zugelassen, bis sie den Fall endgültig entschieden haben. > >
>Konsequenz für Unternehmer: Sie ziehen die komplette Vorsteuer aus allen Restaurantrechnungen bei der von ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer ab. Damit das Finanzamt keine versuchte Steuerhinterziehung konstruieren kann, genügt ein kurzer Vermerk als Anlage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. Verweigern die Beamten dennoch den vollen Vorsteuerabzug, legen Firmenchefs Einspruch ein und verweisen auf das anhängige Verfahren.
>Zu beachten: Damit die Rechnungen überhaupt vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie die genossenen Speisen und Getränke detailliert auflisten. Und der Chef vermerkt Ort, Tag und Anlass der Bewirtung sowie die Namen der teilnehmenden Personen. Bei Rechnungen über mehr als 100 Euro gehört der Unternehmer stets mit auf das Formular. >
In Spanien sind die Leute lockerer und da werde ich mir nur 1A 5Sterne Lokale leisten wenn ich mit Geschäftsfreunden unterwegs bin;-))
Und das wird dann mit voller Breitseite ordentlich und ehrlich abgerechnet.
Gönn Dir was anständiges denn bald gibt es das so billig alles nicht mehr.
Für Feinkost wird anständig bluten müssen.
Gruß EUKLID
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LenzHannover
09.04.2003, 23:59
@ Tierfreund
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Bewirtungsrechnungen: raus mit dem sch... |
-->relativ zum Umsatz / Gewinn habe ich hier nie viel erhalten oder bezahlt.
Es ist aber eine massive Betrugsmasche, deswegen: weg damit und den Steuersatz entsprechend senken!
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Euklid
10.04.2003, 06:51
@ LenzHannover
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Re: Bewirtungsrechnungen: raus mit dem sch... |
-->>relativ zum Umsatz / Gewinn habe ich hier nie viel erhalten oder bezahlt.
>Es ist aber eine massive Betrugsmasche, deswegen: weg damit und den Steuersatz entsprechend senken!
Sofort einverstanden wenn die Steuer dafür auch sinkt.
Ich fürchte aber daß die Effektivsteuer jetzt schon nahe an die 100% kommt.
Die vorgesehene Krankenversicherung mutiert jetzt nämlich da für alle und jeden generös zur weiteren Steuer da das Krankengeld ja sogar Privatsache wird.
Man nimmt zwar jetzt neuerdings lohnabhängig ohne unterschiedlichen Krankengeldanspruch.
Damit wird die Gegenleistung von der Versicherungszahlung vollkommen abgekoppelt.
Unterschiedliche Zahlungen für die gleiche Grundleistung.
Verfassungsfest ist das mit Garantie nicht.
Aber vielleicht ist bald keine Kohle fürs Verfassungsgericht da und man gewinnt weiter an Zeit mit dem Gewurstel;-))
Die einzig richtige Lösung wenn das Krankengeld privat getragen wird ist die pauschale Kopflösung.
Gruß EUKLID
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