Euklid 18.04.2003, 14:41 |
Mehrarbeit wird steuerlich bestraft. Vorsicht Fallstrick![]() |
-->Wenn sie als Geschäftsführer einer GmbH auch die Geschäftsführung von Schwester und Tochtergesellschaften der GmbH übernehmen, müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der Haupt GmbH entsprechend einschränken.Wird der Anstellungsvertrag nicht den neuen Gegebenheiten angepaßt,liegt nach einem Urteil des FG Köln eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. |
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Zardoz 18.04.2003, 14:45 @ Euklid |
Das wird sie doch schon immer... |
-->... zu Deinem eigenen Besten. Sollst ja gesund bleiben. Arbeitest Du dennoch mehr als gesund ist, mußt Du zusätzlich bestraft werden. |