-->Ghostwriter gesucht weil ich es selbst nicht beschreiben kann und nicht nur deswegen, weil ich als Legastheniker keine Rechtschreibfehler kontrollieren kann und /oder keine Grammatikalische Regeln beherrsche, ZB. für die unten erklärte Zusammenfassung habe ich 3 Monate gebraucht zu beschreiben. Ich weis es wird nicht leicht zu lesen sein. Aber nur mal Quer zu lesen bringt mich dann auch nicht aus der Erklärungsnot.
Die Frage ist: Wer wäre in der Lage aus den unten gemachten Erklärungen.
eine Reportage, oder spannende Lebensgeschichte zu machen, erster Kontakt hier, alles weitere telefonisch oder Private-Email.
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Sehr geehrte Damen und Herren.
Im Leben gilt immer wieder die Prämisse, dass Frau/Mann erst hinterher die Erfahrung gemacht hat.
Mein ganze Naivität bestand darin, mich gegen einen Behördlichen Vorbehalt, bezug meiner Berufsausübung „Kunst auf der Straße“ demokratisch Normal verteitigen dürfen zu müssen.
Über 20 Jahre hat der Dialog mit der öffentlichen Gewalt gedauert, das Bundesverwaltungsgericht seine exemplarische und spezialpräventive Weichenstellung wieder aufgehoben hat: Dass Straßenkünstler keinen Rechtsanspruch auf eine behördliche Straßennutzungserlaubnis für das Verkaufen von Bilder in der Fußgängerzonen haben.
Wörtlich: „...Der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, in jeder Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.“
Bitte meditieren sie einen Moment,
„...Der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, in jeder Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.“
Das war mir ungeheuerlich.
Jetzt darf aus der selben Gerichtsinstanz raus, also mit Segen der Bundesverwaltungsrichter Straßenkünstler, wieder erlaubt werden, Kunst ohne Gewerbeschein und/oder Straßennutzungserlaubnis zu verkaufen. Oder wie Frau/Mann eine Kunstvermittlung auf der Straße nennen mag, die oder seine Kunst Subventionieren zu lassen. Bzw. zu betteln.
damit Frau/Mann Künstler am Ball bleibt für und mit der Kunst leben zu können.
Das mag einen Geldraffer lächerlich sein, aber so sind Künstler, dieser Gesellschaftsordnung nun mal veranlagt worden. Wenn es ums Geldverdienen geht, können nur 5% von einer/million 999 999 tausend Künstler von der Kunst leben, der Rest muss einer Fremdarbeit nachgehen, oder bildet als Dozent wieder neue akademische und/oder Hobbykünstler aus.
Aber darum geht es hier gar nicht, sondern Das Frau/Mann Künstler, nach Art.5 Abs.3 Grundgesetz, über das wie, wo daraus erwachsene Soziale Elend, selbst bestimmen darf.
Nennt sich Kunstfreiheitsgarantie.
Hast mich!?
Die Kunstfreiheitsgarantie hat aber Niemand Interessiert.
In immer neuen verwaltungsgerichtlichen Einzelentscheidungen, bis hin zum Verfassungsgericht, wurde (mir) bestätigt, daß Frau/Mann (wegen der Kunstfreiheitsgarantie) für eine Kunstvermittlung in einer Fußgängerzone, sowieso keiner Gewerblichen- noch Straßen/wegerechtlichen Erlaubnisregelung unterworfen ist. So keinem Verbot durch Erlaubnisvorbehalt unterliegt.
Aber das wurde von den Behörden, den Amtsgerichten, der „Gewerkschaft Kunst“, dem ehemaligen Verkehrsminister (Clement) für NRW. Und dem Petitionsausschuß im Landtag NRW. Ignoriert.
In den 70er Jahren war dieses politische Nein: „...Straßenkünstler bekommen keinen Straßen/Erlaubnis um selbstgemalte Bilder in der Fußgängerzone ausstellen und verkaufen zu dürfen, das (Aus), durch Selbsthilfe Pinsel, Farbe, Leinwand und Werkstatt finanzieren, können dürfen zu müssen. andere Alternativen, Trödelmarkt oder Kunsthandwerkerausstellungen gab es damals noch nicht für Hobbymaler.
Also habe ich versucht mich zu wehren, gewagt zu fragen: Warum Künstler, gegenüber dem (Obst/Gemüse und Sockenverkauf) auf der straße, die Erlaubnis verweigert werden darf.
das Verstoße gegen das Gleichheitsprinzip. Jeder hatt das selbe recht
mein Protest ist aber immer wieder ins Leere gelaufen, an der Gleichgültigkeit demokratischer Aufsichtbehörden gescheitert.
Begründung namhafter Politiker: Was hab ich mit deiner scheiß Kunstfreiheitsgarantie zu tun, wenn Behörde dir keine Erlaubnis gibt, weil sie nicht muss, kann ich da auch nichts dran ändern.
Also schleich dich!
Nochmal nachdenken? Weil Behörde nicht Muss!? Heißt auch, die Kunstfreheitsgarantie über jedes Verhältnismäßige verboden werden darf, oder worin liegt der Zusammenhang?
Am schlimmsten empfand ich die Beleidigung, dass diesem politischem Komplott: „...Gebt den Straßenkünstler keine Erlaubnis für die Ã-ffentlichkeit der Straße“, nicht einmal eine Weisung aus Karlsruhe interessierte; In einem Prüfungsbescheid -1981- (mir persönlich) festgestellt wurde:
(... Die Kunstvermittlung in einer Fußgängerzone, (wegen der Kunstfreihiet) von keinem Erlaubnisvorbehalt abhängig gemacht werden darf.)
Und schon wieder sind es die Macher die mir exemplarisch beweisen wollen: Die höchstrichterliche Weisung aus Karlsruhe, muss Niemand interessieren. Der Karlsruher Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) sei lediglich eine Empfehlung.
Damit werde in keinem Fall, die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter-Berlin aufgehoben: „...Der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Fußgängerzone, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.“
Nur das sei Fakt. Und nicht die Meinung der Verfassungsrichter in der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) Ich erlebe die oben genannte Konstellation, nur noch als permanente Abweisung aus den Institutionen. Schlimmstenfalls kommuniziert Behörde nicht mehr mit mir.
Ich rotiere vor Wut und Ohnmacht, erreiche aber nichts, gar nichts.
Nicht einmal mit der Gerichtsentscheidung zu einem Kompromiß: „...Behörde die Kirche doch im Dorf lassen, den Straßenkünstler, wenigsten Zeitweise, eine Erlaubnis zu geben soll, die sich damit Pinsel, Farbe, Leinwand, Werkstatt und/oder den Lebensunterhalt finanzieren wollen.
Auch diese Empfehlung wird von den Behörden unterlaufen, Man nimmt mir den Gewerbeschein weg. Begründung: „...Wer keinen Gewerbeschein hat, hat auch keinen Rechtsanspruch auf eine Straßenerlaubnisgenehmigung, (auch nicht Zeitweise) Kunst in den Fußgängerzonen vermitteltn zu dürfen.
wie oben eingeleitet: Erst „1996“ ist das Bundesverwaltungsgericht gezwungen zu erkennen, bzw zuzugeben: Das Straßenkünstler, wie jeder andere Künstler auch, (wegen der Kunstfreiheit) keinen Gewerbeschein, noch eine behördliche Straßennutzungserlaubnis in einer Fußgängerzone benötigen.
Siehe Neue Straßenkunstverordnung der Kommunen in der BRD.
zu spät für mich, mit dem Straßenverkauf meinen Bilder noch Reich und berühmt zu werden.
Diese Rechtssicherheit ist so gesehen nicht Neu, war in dieser unserer Gesellschaftsordnung, schon Beginn der Verfassung, einer Straßenkunst/Absicht bekannt und gültig.
Wurde nur durch Amtsrichterlichen Zustimmung: aufmüpfige Straßenkünstler in jeder Art und Weise, mit empfindlichen Ordnungsstrafen und Erzwingungshaft erzogen werden dürfen. Nicht Praktekabel.
Heute muss ich wegen dem Exemplarischen und spezialpräfentivem Kunstverbot. von der Sozialhilfe statt von der Kunst leben. Bildermalen verlernt man so wenig wie Radfahren, aber für Beides braucht man Freiraum um sich bewegen zu können, heißt zum weiterkommen braucht Frau/Mann den Bewegungsfreiraum zum Radfahren, oder in einer Werkstatt Bilder zu malen.
Ja! Wir haben preiswerte Ateliers, für Unschuldig in Not geratene Bildernmaler, aber nicht für einen Dummkopf wie du einer bist. Werde ich von dem Verursacher des Straßenkunstverbots, von der Stadtbehörde Düsseldorf wieder mal abgewiesen.
Dann will ich es auch schriftlich, dass ich einzig durch den Erlaubnisvorbehalt zu arm bin, mir zu einer Malerwerkstaat selbst helfen zu können.
Da meint auch schon wieder das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: Dass das Inoffizielle Berufsverbot für die Straßenkunst, keine Sau mehr im Jahr 2000 interessieren muss. Erst künftige Erlaubnisverweigerungen der Behörden, könne unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsschädigung begutachtet werden.
Also schleich dich!
So geht also Bürgerverarschen durch „Unrechten“ in einem Rechtsstaat.
Eine Chance hab ich noch. ( Die Deutche Künstlerhilfe) für unschuldig verarmte Künstler. Sinn und Zweck ( Der Deutche Künstlerhilfe) wird von einem Kulturminister NRW. Verwaltet teilt mir die Deutsche Künstlerhilfe mit.
Nach Darlegung meiner Lebenssituation und wieso ich da rein geratenj bin, schreiben die Mitarbeiter des Kultusminister zurück: Wer Sozialhilfe vom Staat bekommt ist nicht arm, Künstlerhilfe im Sinne „ Der Deutschen Künstlerhilfe“ werde sowieso (nur) an Künstler vergeben. Die bereits bedeutendes für die Kunst geleistet haben, und nicht an naive Dummfaxe, die sich das Künstlerdasein selbst schwer gemacht haben.
Bilder Kann und konnte Frau/Mann Bildermaler auch woanders verkaufen, warum speziell in der Fußgängerzone, wenns dafür keine Erlaubnis gegeben hat!
Sie sind echt ein Spinner, uns die Verantwortung für ihre Unfähigkeit aufbürden zu wollen!
Schleich dich.
Was ich mit alle dem sagen will, wie komme ich da wieder raus? ohne Hilfe geht das nicht. Und durch die erzwungene Verarmung bin ich auch für keinen Kredit mehr solvent, um mir einen Werkraum mit Wohngelegenheit selbst helfen zu können.
Spät aber nicht zu spät, wäre ich sicher noch immer in der Lage, mit meiner Werkerfahrung, noch bedeutende Kunst für diese unsere Gesellschaftsordnung zu schaffen. Und nicht darauf angewiesen. auf die „Deutsche Künstlerhilfe„ abgreifen zu müssen.
Aber ich bekomme keine Chance das auch Beweisen zu können. Demokratie ist gut, aber nicht über Machtmenschen die mit der Demokratie, undemokratisch Bürger verarschen.
Um nicht ganz in Resignation zu versinken.
Grüße ich ( mit dem Prinzip Hoffnung ) jeden, der mir hier helfen wollen kann.
Mit freundlichen Gruss
Rupp alias Bsucher
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