Baldur der Ketzer
06.05.2003, 11:31 |
Vorschriften, Vorschriften, Gängelei und Leinenzwang: von wegen Vertragsfreiheit Thread gesperrt |
-->Hallo,
bereits seit geraumer zeit sind alle verkäufer von betrieblich zugelassenen Fahrzeugen in den allerwertesten gekniffen, sie müssen auf Gebrauchte 1 Jahr Gewährleistung geben, auch, wenn sie keine Autohändler sind.
Also runter mit dem Preis (volkswirtschaftliches Vermögen vernichtet) und als Bastlerauto verramschen.
Bastlerauto? Von wegen, da sei die Dödelkratie vor:
«Bastlerfahrzeug» für Gebrauchtwagen als Formulierung unzulässig
Â
Marburg/München (dpa/gms) - Käufer von Gebrauchtwagen können die Händler auch dann für Mängel haftbar machen, wenn sie «Bastlerfahrzeuge» gekauft haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Marburg (Az.: 1 C 143/02) weist der ADAC in München hin.
Tja, was soll man da noch sagen.
Das hinterallerletzte.
beste Grüße vom Baldur
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Tierfreund
06.05.2003, 12:43
@ Baldur der Ketzer
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Trick |
-->Hallo Baldur,
Fahrzeug an Ehefrau,Bekannte etc.verkaufen und die verkauft/verkaufen dann weiter.
Nachteil: Wegfall der Vorsteuer,kann also im Regelfall nur beim geplanten Verkauf an eine Privatperson angewendet werden.
Tja - wird halt immer schlimmer in Perversistan.
Grüße
Tierfreund
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Wassermann
06.05.2003, 13:49
@ Tierfreund
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Re: Trick |
-->>Nachteil: Wegfall der Vorsteuer,kann also im Regelfall nur beim geplanten Verkauf an eine Privatperson angewendet werden.
Versteh ich jetzt nicht so ganz. Wenn ich als Unternehmer das Auto an einen anderen Unternehmer verkaufe ist das doch ne Sache fürs HGB und da givts keine Gewährleistungsverpflichtung
-roland
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Tierfreund
06.05.2003, 14:21
@ Wassermann
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Re: Trick |
-->Hallo Roland,
wenn ein Unternehmer zuerst an eine Privatperson (z.B.Ehefrau) verkauft,kann diese als nicht vorsteuerabzugsberechtigte natürlich auch kein Vorsteuerfahrzeug an einen anderen Unternehmer verkaufen.
Also bleibt nur die Alternative:
Unternehmer verkauft an Unternehmer,Vorsteuer bleibt erhalten aber 1 Jahr Gewährleistungspflicht oder der von mir beschriebene und auch schon begangene Weg und die Gewährleistung entfällt allerdings auch die Vorsteuer.
Nette Grüße
Tierfreund
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Wassermann
06.05.2003, 16:42
@ Tierfreund
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Re: Trick |
-->>Hallo Roland,
>wenn ein Unternehmer zuerst an eine Privatperson (z.B.Ehefrau) verkauft,kann diese als nicht vorsteuerabzugsberechtigte natürlich auch kein Vorsteuerfahrzeug an einen anderen Unternehmer verkaufen.
Klar
>Also bleibt nur die Alternative:
>Unternehmer verkauft an Unternehmer,Vorsteuer bleibt erhalten aber 1 Jahr Gewährleistungspflicht
---> bei Verkauf Unternehmer an Unternehmer AFAIK keine Gewährleistungspflicht da HGB nd nicht BGB! Falls Du genaue Paragraphen hast bitte um Info. Mein Wissen stammt aus nem IHK-Zettel für KFZ-Werkstätten. Vorsteuerabzug bleibt.
Viele Grüße Roland
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LenzHannover
06.05.2003, 19:50
@ Wassermann
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So, nu vollständig die 2 Versionen: |
-->Endkunde Privat:
Verkauf via Frau, ohne Vorsteuer, Garantie darf ausgeschlossen werden (muß aber gemacht werden!!!). Die Frau sollte aber offz. ein wenig damit fahren und das nicht zu oft machen, nicht das ein rechtsverdreher wieder was ausgräbt.
Enkunde Firma (GmbH / AG): es gilt sowohl BGB als auch HGB, hier sollte aber völlige Vertragsfreiheit bestehen, sodaß die Gewährleistung wohl rechtswirksam (!) ausgeschlossen werden darf.
Bin kein Jurist,
nur unrechtsgeplagter,
somit ist dies hier keine Rechtsauskunft [img][/img] )
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Tierfreund
07.05.2003, 09:50
@ LenzHannover
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Danke |
-->an Euch für die Ausführungen.Ich hatte den Tip von meinem Steuerberater erhalten als ich vor zwei Monaten mein Volvo Kombi verkauft hatte.
Habe dann den Weg über die Ehefrau beschritten,Fahrzeug ging an einen Zahnarzt per ADAC Kaufvertragsformular"ohne Gewährleistung".
Vorsteuer Debatte kam auf,da der Käufer auch noch Inhaber eines Labors ist und gerne das Fahrzeug als Vorsteuerfahrzeug erworben hätte.
Nun ja - wir wissen alle,dass unsere Steuerberater leider häufig viel erzählen aber wenig davon stimmt.
Nette Grüße
Tierfreund
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