PuppetMaster
07.05.2003, 12:07 |
Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte Thread gesperrt |
-->mich würde interessieren, wie immaterielle güterrechte steurlich und bilanztechnisch behandelt werden.
z.b.
fall 1: eine band hat mehrere tonträger veröffentlicht und generiert damit laufend verkaufserlöse. zusätzlich fliessen regelmässig erträge von der urheberrecht-geldeintreibeanstalt (gema). werden die kompostitionen/tonaufzeichungen dieser band als kapital/vermögen bewertet?
fall 2: ein software-entwickler stellt eine software her. davon verkauft er 1 nutzungslizenz. der software-entwickler hat sich dem kunden verpflichtet, auf dessen verlangen die änderungs- und unlimitierten nutzungsrechte gg. bezahlung einer pauschale von z.b. 50'000€, dem kunden zu übertragen. ist die software/quellcode ein aktivum in der bilanz des software-entwicklers?
mich interessiert, ob"besitzer" und hersteller immaterieller (aber ertragsabwerfender) güter gegenüber besitzern und produzenten materieller güter steuerlich (vermögenssteur, erbschaft u.s.w.) begünstigt sind.
danke im voraus für etwaige antworten.
gruss
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Dieter
07.05.2003, 12:34
@ PuppetMaster
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Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte |
-->Bin zwar kein Steuerexperte, aber nach meinen besch. Bilanzkenntnissen gibt es nur einen Ansatz für immat. Wirtschaftsgüter, wenn sie käuflich erworben wurden. und es gibt keinen Ansatz, wenn sie eigenhändig erarbeitet wurden.
Jetzt zu den Fällen:
>fall 1: eine band hat mehrere tonträger veröffentlicht und generiert damit laufend verkaufserlöse. zusätzlich fliessen regelmässig erträge von der urheberrecht-geldeintreibeanstalt (gema). werden die kompostitionen/tonaufzeichungen dieser band als kapital/vermögen bewertet?
nein, 1. es gibt keine Bilanz, und von daher überhaupt keine Bewertung, es dürfte sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln.
>fall 2: ein software-entwickler stellt eine software her. davon verkauft er 1 nutzungslizenz. der software-entwickler hat sich dem kunden verpflichtet, auf dessen verlangen die änderungs- und unlimitierten nutzungsrechte gg. bezahlung einer pauschale von z.b. 50'000€, dem kunden zu übertragen. ist die software/quellcode ein aktivum in der bilanz des software-entwicklers?
nein, höchstens die Forderung in Höhe von 50.000, sofern noch nicht bezahlt, ansonsten das Geld (50.000)
>
>mich interessiert, ob"besitzer" und hersteller immaterieller (aber ertragsabwerfender) güter gegenüber besitzern und produzenten materieller güter steuerlich (vermögenssteur, erbschaft u.s.w.) begünstigt sind.
>danke im voraus für etwaige antworten.
>gruss
dürfte beantwortet sein.
Gruß Dieter
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sensortimecom
07.05.2003, 12:53
@ Dieter
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Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte |
-->>Bin zwar kein Steuerexperte, aber nach meinen besch. Bilanzkenntnissen gibt es nur einen Ansatz für immat. Wirtschaftsgüter, wenn sie käuflich erworben wurden. und es gibt keinen Ansatz, wenn sie eigenhändig erarbeitet wurden.
Hallo.
Ich kann hier nur die Stuation mit Patenten in die Beantwortung des Themas einbringen, weil ich persönlich in diese Dinge involviert bin:
Es ist leider eine Affenschande - und auch mit ein Hauptgrund für das dz. desolate IPR-Wesen - das es für Patente bzw. selbst erarbeitete IPR-Rechte keine Möglichkeit der offiziellen und verifizierbaren Evaluierung gibt.
Jeder Unternehmer kann den"Wert" seiner Patente bzw. IPR-Rechte nach Gutdünken selber beziffern; in die Bilanz nehmen oder auch nicht; er kann damit zu den Banken oder Börsenberatern gehen und sagen: Seht her, wir haben den Stein der Weisen gefunden, und seht: ach so viele Millionen oder Milliarden in die AG. eingebrachtes Kapital und Eigenanteile....
So geschehen bei den Start-Ups zwischen 1990 und 2000. Mai 2000 war dann Sense.
Und bleibt Sense.
mfg Erich B.
>Jetzt zu den Fällen:
>>fall 1: eine band hat mehrere tonträger veröffentlicht und generiert damit laufend verkaufserlöse. zusätzlich fliessen regelmässig erträge von der urheberrecht-geldeintreibeanstalt (gema). werden die kompostitionen/tonaufzeichungen dieser band als kapital/vermögen bewertet?
>nein, 1. es gibt keine Bilanz, und von daher überhaupt keine Bewertung, es dürfte sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln.
>>fall 2: ein software-entwickler stellt eine software her. davon verkauft er 1 nutzungslizenz. der software-entwickler hat sich dem kunden verpflichtet, auf dessen verlangen die änderungs- und unlimitierten nutzungsrechte gg. bezahlung einer pauschale von z.b. 50'000€, dem kunden zu übertragen. ist die software/quellcode ein aktivum in der bilanz des software-entwicklers?
>nein, höchstens die Forderung in Höhe von 50.000, sofern noch nicht bezahlt, ansonsten das Geld (50.000)
>>
>>mich interessiert, ob"besitzer" und hersteller immaterieller (aber ertragsabwerfender) güter gegenüber besitzern und produzenten materieller güter steuerlich (vermögenssteur, erbschaft u.s.w.) begünstigt sind.
>>danke im voraus für etwaige antworten.
>>gruss
>dürfte beantwortet sein.
>Gruß Dieter
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Pega53
07.05.2003, 14:01
@ PuppetMaster
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Re: Frage an Steuerexperten: Bilanzierung immaterieller Güterrechte |
-->>mich würde interessieren, wie immaterielle güterrechte steurlich und bilanztechnisch behandelt werden.
>z.b.
>fall 1: eine band hat mehrere tonträger veröffentlicht und generiert damit laufend verkaufserlöse. zusätzlich fliessen regelmässig erträge von der urheberrecht-geldeintreibeanstalt (gema). werden die kompostitionen/tonaufzeichungen dieser band als kapital/vermögen bewertet?
>fall 2: ein software-entwickler stellt eine software her. davon verkauft er 1 nutzungslizenz. der software-entwickler hat sich dem kunden verpflichtet, auf dessen verlangen die änderungs- und unlimitierten nutzungsrechte gg. bezahlung einer pauschale von z.b. 50'000€, dem kunden zu übertragen. ist die software/quellcode ein aktivum in der bilanz des software-entwicklers?
>
>mich interessiert, ob"besitzer" und hersteller immaterieller (aber ertragsabwerfender) güter gegenüber besitzern und produzenten materieller güter steuerlich (vermögenssteur, erbschaft u.s.w.) begünstigt sind.
>danke im voraus für etwaige antworten.
>gruss
Hallo, ich kann Dir nur über die steuerliche Behandlung von Nutzungsrechten in der Medienbranche etwas sagen:
1) Es kommt darauf an, ob der Eigentümer der Rechte
a) selbst ihr Hersteller ist oder ob er
b) Erwerber
der Rechte ist.
Im Falle a)gilt das AktivierungsVERBOT für die Herstellkosten der Rechte (=des immateriellen Wirtschaftsgutes), d.h. die Herstellkosten MÜSSEN im Jahr ihrer Entstehung zu 100 % abgeschrieben werden. Sämtliche Erlöse aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes müssen allerdings in der Folge voll versteuert werden. Womit sich die Frage nach einer zusätzlichen Bewertung eigentlich erübrigt."Wert" WAR das, was als Summe aller Verkaufserlöse herausgekommen ist. (Man weiß ja bei Medienprodukten ja nie, ob das Erzeugnis auch in Zukunft noch Erlöse einspielen wird.)
Im Falle b) gilt eine Abschreibungsdauer über 50 Jahre.
Somit sind die HERSTELLER dieser (immateriellen) Güterart deutlich im Vorteil (wenn Gewinne gegengerechnet werden können, anderenfalls werden die Verluste vorgetragen) gegenüber den Herstellern materieller Güter. Ich glaube, mich zu erinnern, daß auch bei der Übertragung solchen immateriellen Vermögens (Erbschaft, Sonstiges) interessante Freibeträge existieren.
Gruß Pega
P.S.: Bezüglich Deiner Antwort auf mein Posting von Anfang April (Konstruktivismus, Wahrnehmung etc.) werde ich Dir noch gesondert antworten. Ich war nur zwischenzeitlich in Urlaub und auf einer"anderen Baustelle" beschäftigt. Erst mal Danke!
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