kizkalesi
16.05.2003, 11:47 |
Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... Thread gesperrt |
-->...dann ist er jetzt dran:
Der Freinbetrag wurde von 26.000 auf 10.000 €uro zusammengewichst - das hat er jetzt erst mal zu verballern und nichts ist mit Rücklage für die Rente.
</font size="5">Absurdistan pur!</font>
Wer will solchen Leuten denn dann noch mit irgendwelchem Riester-Scheiss kommen?
Also, diese Amateur-Politiker sind reif für das Irrenhaus.
aws.
kiz
<font size="5">Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen Altersvorsorge auflösen</font>
Seit 1. Januar gelten verschärfte Anrechnungsregeln
von Thomas Exner
Berlin - Für viele Beschäftigungssuchende, deren Arbeitslosengeld ausläuft und die nun Arbeitslosenhilfe beantragen müssen, gibt es ein böses Erwachen. Denn zum 1. Januar wurden die nicht auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnenden Vermögensfreibeträge noch einmal drastisch gesenkt.
Statt zuvor 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Ehepartners sind es seither nur noch 200 Euro. Für einen 50-jährigen, allein stehenden Arbeitslosen ist damit der Freibetrag von 26 000 auf 10 000 Euro zusammengeschmolzen. Alle Sparbeträge darüber - inklusive Lebens- und private Rentenversicherungen - müssen zunächst aufgezehrt werden, bevor es Hilfe vom Staat gibt. Ausgenommen davon sind nur Ersparnisse im Rahmen der Riester-Rente sowie die selbst genutzte Immobilie.
Ziel der im"Hartz-I-Gesetz" getroffenen Verschärfung der Anrechnung von Vermögen war es, die Anreize zur Arbeitssuche zu stärken und den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zu entlasten. Doch nicht nur der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hält diese Maßnahme in einem Positionspapier für"überaus problematisch". So lehnte das Sozialgericht Berlin vor einigen Wochen die Verwertung einer Lebensversicherung zu Gunsten von Arbeitslosenhilfe als unzumutbar ab. Die Vermögensanrechnung dürfe nicht zum wirtschaftlichen Ausverkauf des Betroffenen und zum Verlust erarbeiteter Lebensgrundlagen führen, begründeten die Richter der 58. Kammer ihren Spruch (Aktenzeichen: S 58 AL 2208/02).
Und selbst in der Politik gibt es offenbar ein Umdenken. Sowohl bei SPD und Grünen wie auch bei der Union findet sich in Papieren zur geplanten Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Aussage, dass eine angemessene private Altersvorsorge nicht auf die künftige staatliche Transferleistung angerechnet werden soll.
Doch in der Praxis sieht es derzeit anders aus."Wir müssen die in der Arbeitslosenhilfe-Verordnung getroffenen Maßgaben anwenden", stellt ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit fest. So müssen alle neuen Antragsteller zunächst ihr gesamtes Vermögen bis auf die niedrigen Freibeträge aufbrauchen, bevor es Unterstützung gibt. Die alten, höheren Freibeträge gelten nur noch für Arbeitslose, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden sowie für laufende Bewilligungsbescheide. Da Arbeitslosenhilfe jeweils für ein Jahr bewilligt wird, dürfte die Neuregelung damit bis Jahresende die meisten der rund 1,9 Mio. Bezieher von Arbeitslosenhilfe erreicht haben.
"Für viele Betroffene erledigt sich die finanzielle Planung des Lebensabends damit von selbst", so ein Vorsorge-Experte. Denn ein Mann, der ab dem 65. Lebensjahr eine Zusatzrente von 500 Euro monatlich beziehen möchte, muss über ein Kapital von etwa 90 000 Euro verfügen. Für Menschen, die im fortgeschrittenen Lebensalter ihre bis dahin aufgebauten Finanzpolster auflösen mussten, sei dieses Ziel jedoch praktisch kaum noch zu erreichen."Offenbar gehen in der Politik immer noch einige von der Fiktion aus, dass die gesetzliche Rente eine ausreichende Absicherung ist", heißt es beim GDV
Mal wieder an der falschen Stelle gespart
<ul> ~ kommentar dazu: wie immer an der falschen Stelle angesetzt</ul>
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Diogenes
16.05.2003, 11:54
@ kizkalesi
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Re: Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... |
-->>...dann ist er jetzt dran:
>Der Freinbetrag wurde von 26.000 auf 10.000 €uro zusammengewichst - das hat er jetzt erst mal zu verballern und nichts ist mit Rücklage für die Rente.
></font size="5">Absurdistan pur!</font>
Wir marschieren stramm Richtung Ziellinie und da heißt es: Was du nicht wegtragen kannst, wirst du beitragen müssen. Alles. Alles, das irgenwo aufscheint, seien es Immobilien, Sparbücher Aktien, Fonds, Renten,... es wird abgegriffen werden, eines nach dem anderen.
>Wer will solchen Leuten denn dann noch mit irgendwelchem Riester-Scheiss kommen?
Bei diesen Modellen geht es nicht um die Rente der Leute sondern um die Profite der Banken. Zwangssparen zur Stüzung der Märkte.
Gruß
Diogenes
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Bankrunner
16.05.2003, 11:59
@ kizkalesi
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aber moment mal! Wie wärs mit einer SELBSTENTLEIBUNGSPRÄMIE!? |
-->Hallo
vielleicht gibts ja für diejenigen, die vorzeitig das Handtuch werfen eine Art Zuschuss, nachdem Motto:"Was wollen sie den, Sie haben doch keine Zukunft mehr vor sich. Wenn sie sich bis Jahresende noch erhängen, dann könnten wir ihr Begräbnis mit einer staatlichen Prämie fördern. Na wie wärs, interessiert? Bitte dieses Formular ausfüllen!"
Ich bin schon gespannt was mit solchen Leuten geschehen soll! Ich kann mich noch an die Geschichten aus der Weimarer Republik erinnern, wo sich viele Leute aus Hoffnungslosigkeit vor den"offenen Gashahn" gelegt haben. Sie haben nochmal ihr bestes Kleid oder Anzu angezogen und haben dann Schluss gemacht.
Das irgendwas nicht mehr stimmt in diesem Land dürfte wohl jedem klar sein oder.
Ich bemerke dass sowohl ich als auch dieses Forum immer zynischer werden! Stimmts oder hab ich recht!?
Der Bankrunner
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Tierfreund
16.05.2003, 13:31
@ kizkalesi
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.........und besonders nett |
-->.....die Kosten der Krankenversicherung,welche jetzt natürlich zu 100 % selbst übernommen werden müssen.Ist der Lebenspartner z.B.privat versichert,ist es nix mit der Familienversicherung.
Da hilft nur noch der knapp über"400 €" Job um wenigstens günstig krankenversichert zu sein.
Im Zweifelsfalle zahlt man seinen Lohn nebst Arbeitgeberbeiträgen selbst an einen potentiellen Arbeitgeber und erhält so einen Grossteil netto zurück und die Krankenversicherung günstigst dazu.
Anders will es doch unser Staat nicht - oder?
Grüße
Tierfreund
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MC Muffin
16.05.2003, 13:42
@ Diogenes
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Re: Wenn ein 50j.Arbeitsloser mühsam etwas für seine Rente gespart haben sollte... |
-->>>...dann ist er jetzt dran:
>>Der Freinbetrag wurde von 26.000 auf 10.000 €uro zusammengewichst - das hat er jetzt erst mal zu verballern und nichts ist mit Rücklage für die Rente.
>></font size="5">Absurdistan pur!</font>
>Wir marschieren stramm Richtung Ziellinie und da heißt es: Was du nicht wegtragen kannst, wirst du beitragen müssen. Alles. Alles, das irgenwo aufscheint, seien es Immobilien, Sparbücher Aktien, Fonds, Renten,... es wird abgegriffen werden, eines nach dem anderen.
>>Wer will solchen Leuten denn dann noch mit irgendwelchem Riester-Scheiss kommen?
>Bei diesen Modellen geht es nicht um die Rente der Leute sondern um die Profite der Banken. Zwangssparen zur Stüzung der Märkte.
>Gruß
>Diogenes
Das ist wie bei der Insolvenz, wenn man merkt es geht den Bach runter must du deine Schätze vergraben.
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sensortimecom
16.05.2003, 13:46
@ kizkalesi
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In Ã-sterreich kommt dasselbe.... |
-->>...dann ist er jetzt dran:
>Der Freinbetrag wurde von 26.000 auf 10.000 €uro zusammengewichst - das hat er jetzt erst mal zu verballern und nichts ist mit Rücklage für die Rente.
></font size="5">Absurdistan pur!</font>
>Wer will solchen Leuten denn dann noch mit irgendwelchem Riester-Scheiss kommen?
>Also, diese Amateur-Politiker sind reif für das Irrenhaus.
>aws.
>kiz
><font size="5">Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen Altersvorsorge auflösen</font> >
>Seit 1. Januar gelten verschärfte Anrechnungsregeln
>von Thomas Exner
>Berlin - Für viele Beschäftigungssuchende, deren Arbeitslosengeld ausläuft und die nun Arbeitslosenhilfe beantragen müssen, gibt es ein böses Erwachen. Denn zum 1. Januar wurden die nicht auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnenden Vermögensfreibeträge noch einmal drastisch gesenkt.
>Statt zuvor 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Ehepartners sind es seither nur noch 200 Euro. Für einen 50-jährigen, allein stehenden Arbeitslosen ist damit der Freibetrag von 26 000 auf 10 000 Euro zusammengeschmolzen. Alle Sparbeträge darüber - inklusive Lebens- und private Rentenversicherungen - müssen zunächst aufgezehrt werden, bevor es Hilfe vom Staat gibt. Ausgenommen davon sind nur Ersparnisse im Rahmen der Riester-Rente sowie die selbst genutzte Immobilie.
>Ziel der im"Hartz-I-Gesetz" getroffenen Verschärfung der Anrechnung von Vermögen war es, die Anreize zur Arbeitssuche zu stärken und den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zu entlasten. Doch nicht nur der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hält diese Maßnahme in einem Positionspapier für"überaus problematisch". So lehnte das Sozialgericht Berlin vor einigen Wochen die Verwertung einer Lebensversicherung zu Gunsten von Arbeitslosenhilfe als unzumutbar ab. Die Vermögensanrechnung dürfe nicht zum wirtschaftlichen Ausverkauf des Betroffenen und zum Verlust erarbeiteter Lebensgrundlagen führen, begründeten die Richter der 58. Kammer ihren Spruch (Aktenzeichen: S 58 AL 2208/02).
>Und selbst in der Politik gibt es offenbar ein Umdenken. Sowohl bei SPD und Grünen wie auch bei der Union findet sich in Papieren zur geplanten Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Aussage, dass eine angemessene private Altersvorsorge nicht auf die künftige staatliche Transferleistung angerechnet werden soll.
>Doch in der Praxis sieht es derzeit anders aus."Wir müssen die in der Arbeitslosenhilfe-Verordnung getroffenen Maßgaben anwenden", stellt ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit fest. So müssen alle neuen Antragsteller zunächst ihr gesamtes Vermögen bis auf die niedrigen Freibeträge aufbrauchen, bevor es Unterstützung gibt. Die alten, höheren Freibeträge gelten nur noch für Arbeitslose, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden sowie für laufende Bewilligungsbescheide. Da Arbeitslosenhilfe jeweils für ein Jahr bewilligt wird, dürfte die Neuregelung damit bis Jahresende die meisten der rund 1,9 Mio. Bezieher von Arbeitslosenhilfe erreicht haben. >
>"Für viele Betroffene erledigt sich die finanzielle Planung des Lebensabends damit von selbst", so ein Vorsorge-Experte. Denn ein Mann, der ab dem 65. Lebensjahr eine Zusatzrente von 500 Euro monatlich beziehen möchte, muss über ein Kapital von etwa 90 000 Euro verfügen. Für Menschen, die im fortgeschrittenen Lebensalter ihre bis dahin aufgebauten Finanzpolster auflösen mussten, sei dieses Ziel jedoch praktisch kaum noch zu erreichen."Offenbar gehen in der Politik immer noch einige von der Fiktion aus, dass die gesetzliche Rente eine ausreichende Absicherung ist", heißt es beim GDV
>Mal wieder an der falschen Stelle gespart
[b]Hallo.
Auch in Ã-sterreich - wo bekanntlich der Pleitegeier ebenso tief kreist wie in Deutschland - gehts jetzt in dieselbe Richtung.
Frühpensionen werden abgeschafft, Durchrechnungszeiten für die Rente auf 40 Jahre gestreckt, Notstandshilfe (die bei längerer Arbeitslosigkeit gezahlt wurde) wird ebenfalls abgeschafft.
Nach max. 12 Monaten Arbeitslosengeld gibt es nur mehr Sozialhilfe von den Gemeinde- und Landeskassen, unter denselben Bedingungen wie in Deutschland. Der Bund zahlt nix mehr. In besonderen Fällen werden die Angehörigen dazu verdonnert, eine zu Unrecht ausbezahlte Sozialhilfe zu retournieren...
mfg
Erich B.
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Zardoz
16.05.2003, 16:08
@ Tierfreund
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Man kann auch... |
-->... zum Schein eine ICH-AG gründen. Dann zahlt das Arbeitsamt drei Jahre Kranken- und Rentenversicherung.
Nice weekend,
Zardoz
PS: Ja klar, wie jeder Drogendealer braucht der Staat seine Abhängigen.
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Euklid
16.05.2003, 17:33
@ Zardoz
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Re: Man kann auch... |
-->>... zum Schein eine ICH-AG gründen. Dann zahlt das Arbeitsamt drei Jahre Kranken- und Rentenversicherung.
>Nice weekend,
>Zardoz
>PS: Ja klar, wie jeder Drogendealer braucht der Staat seine Abhängigen.
Das wäre dann nach den Scheinselbständigen die Schein - ICH-AG.
Der Staat besteht eigentlich auch nur noch aus dem Schein.
Gruß EUKLID
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doppelknoten
16.05.2003, 17:46
@ Bankrunner
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Re: aber moment mal! Wie wärs mit einer.... |
-->>Hallo
>vielleicht gibts ja für diejenigen, die vorzeitig das Handtuch werfen eine Art Zuschuss, nachdem Motto:"Was wollen sie den, Sie haben doch keine Zukunft mehr vor sich. Wenn sie sich bis Jahresende noch erhängen, dann könnten wir ihr Begräbnis mit einer staatlichen Prämie fördern. Na wie wärs, interessiert? Bitte dieses Formular ausfüllen!"
>Ich bin schon gespannt was mit solchen Leuten geschehen soll! Ich kann mich noch an die Geschichten aus der Weimarer Republik erinnern, wo sich viele Leute aus Hoffnungslosigkeit vor den"offenen Gashahn" gelegt haben. Sie haben nochmal ihr bestes Kleid oder Anzu angezogen und haben dann Schluss gemacht.
>Das irgendwas nicht mehr stimmt in diesem Land dürfte wohl jedem klar sein oder.
>Ich bemerke dass sowohl ich als auch dieses Forum immer zynischer werden! Stimmts oder hab ich recht!?
>Der Bankrunner
ja!
kneric
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Zardoz
16.05.2003, 18:12
@ Euklid
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Ja, genau wie der Geld-'Schein'... ;-) (owT) |
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