-->Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am Donnerstag eine Resolution zur Gestaltung der Nachkriegsordnung in Irak verabschiedet. Die 27 Punkte umfassende Entschließung hat nach einer inoffiziellen Übersetzung der Nachrichtenagentur AP auszugsweise folgenden Wortlaut.
„Der Sicherheitsrat...
ist entschlossen, daß die Vereinten Nationen eine entscheidende Rolle bei humanitärer Hilfe, beim Wiederaufbau Iraks und bei der Wiederherstellung und Errichtung nationaler und lokaler Institutionen für eine repräsentative Regierung spielen sollte....
<font color=red>Die Vereinten Nationen bleiben, was sie immer waren: eine Hilfsorganisation der USA. Die UNO billigt den Angriffskrieg der USA gegen den Irak. Die UNO legitimiert nachträglich diesen Angriffskrieg und trägt einen Teil der Folgekosten: Was die USA zerbombt haben, dürfen andere Kapitalnationen wieder reparieren. Die UNO darf den Steigbügelhalter spielen für eine Regierung im Irak, die den USA genehm ist.</font>
Er nimmt den Brief der Ständigen Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an den Präsidenten des Sicherheitsrates vom 8. Mai 2003 zur Kenntnis und erkennt gemäß der völkerrechtlichen Bestimmungen die besonderen Befugnisse, Verantwortungen und Verpflichtungen dieser Staaten als Besatzungsmächte unter einem gemeinsamen Kommando (bezeichnet als „die Autorität“) an.
<font color=red>Damit ist die Kolonialherrschaft der USA über den Irak gebilligt und besiegelt.</font>
Er nimmt weiter zur Kenntnis, daß andere Staaten, die nicht Besatzungsmächte sind, im Rahmen der Autorität tätig sind oder tätig werden können.
<font color=red>Wer will, kann in der Formulierung „Besatzungmacht“ eine kritische Spitze gegen die USA herauslesen. Zwar sind die USA und Großbritannien als „Besatzungsmächte“ im Irak benannt. Aber die anderen Kapitalnationen bedauern bitter, dass sie an dieser Besatzungsmacht nur mit minderen Rechten teilhaben dürfen.</font>
Er begrüßt weiter die Bereitschaft von Mitgliedstaaten, mit der Bereitstellung von Personal, Ausrüstung und anderen Mitteln im Rahmen der Autorität zu Stabilität und Sicherheit beizutragen....
<font color=red>Bitte, bitte schreien die Staaten im Sicherheitsrat (ohne Syrien, das sich der Stimme enthalten hat), wir möchten mit allen Mitteln, einschließlich Militär, zur „Stabilität und Sicherheit beitragen.“ Damit ist offiziell legalisiert, was in der Weltgeschichte schon immer Brauch war: Wer einen Angriffskrieg führt und ein fremdes Land besetzt, der trägt - falls er verliert - zur Instabilität bei, und falls er gewinnt, schafft er Stabilität.
Von Mao Zedong wird der Ausspruch berichtet: „Die politische Macht kommt aus den Gewährläufen. Vom Sicherheitsrat der UNO kann man ab sofort berichten: „Stabilität und Sicherheit kommt aus Kanonenrohren.“ Die Weltgeschichte hat jedoch auch anhand des Niedergangs großer Mächte bewiesen: Wer sich nur auf Gewehre und Kanonen verlässt, der ist bald verlassen.</font>
1. Er appelliert an Mitgliedstaaten und besorgte Organisationen, dem irakischen Volk in seinen Bemühungen beizustehen, seine Institutionen zu reformieren und sein Land wieder aufzubauen, und gemäß dieser Resolution zu Bedingungen der Stabilität und Sicherheit in Irak beizutragen.
<font color=red>Bisher wurde Tacheles geredet, jetzt kommen die Schönschwätzer zu Wort: „Wir alle stehen dem irakischen Volk bei seinen Bemühungen bei. Wir tun nur Gutes im Interesse der Iraker! Wir sind die wahren Humanisten und Freunde des Fortschritts! Wir tun der Welt nur Gutes und die größten Gutmenschen heißen Bush, Cheney und Rumsfeld - Amen, Halleluja!</font>
2. Er ruft alle dazu fähigen Mitgliedstaaten auf, sofort auf die humanitären Appelle der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen für Irak zu antworten und die Erfüllung humanitärer und anderer Bedürfnisse des irakischen Volks zu unterstützen. Dies ist möglich durch die Bereitstellung von Nahrungsmitteln,
medizinischen Gütern und Ressourcen, die für den Wiederaufbau und die Erneuerung der wirtschaftlichen Infrastruktur Iraks notwendig sind.
<font color=red>Durch solch humanitäre Hilfe werden die Kosten der Besatzungsmacht kräftig gesenkt, und die Besatzungsmacht kann sich auf das Wesentliche beschränken: Die bewaffneten Invasoren dehnen ihre Herrschaft erst über den ganzen Irak und dann über den ganzen Nahen Osten aus.</font>
3. Er ruft die Mitgliedstaaten auf, keine Mitglieder des früheren irakischen Regimes aufzunehmen, die für Verbrechen und Grausamkeiten verantwortlich sein sollen, und Aktionen zu unterstützen, welche sie vor Gericht bringen.
<font color=red>Die legitimen Mitglieder der alten Regierung werden vogelfrei erklärt. Die UNO setzt mit diesem Satz für diesen Personenkreis das Asylrecht, das in vielen Staatsverfassungen steht, außer Kraft. Diese Personen stellten die frühere legitime Regierung des Irak. Sie waren sicherlich nicht beliebt, weder beim irakischen Volk, noch sonst wo. Aber welche Regierung ist denn beliebt? Ich kenne keine.</font>
4. Er ruft die Autorität in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und anderer relevanter Bestimmungen des Völkerrechts auf, durch die effektive Verwaltung des Territoriums die Wohlfahrt des irakischen Volks zu fördern. Dazu gehören besonders die Bemühungen um die Wiederherstellung von Bedingungen der Sicherheit und Stabilität sowie die Schaffung von Bedingungen, unter denen das irakische Volk seine eigene politische Zukunft frei bestimmen kann....
<font color=red>Die Bedingungen, unter denen das irakische Volk seine eigene politische Zukunft bestimmen kann, werden weder vom iraktischen Volk selber bestimmt, noch kann es den Zeitpunkt bestimmen. Das sind nichts als diplomatische Gummifloskeln, die die Fremdherrschaft im Irak beschönigen sollen.</font>
7. Er beschließt, daß alle Mitgliedstaaten angemessene Schritte ergreifen, um die sichere Rückkehr des kulturellen Eigentums Iraks und anderer Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung... an irakische Institutionen zu erleichtern.
<font color=red>Erst schaffen Angriffskrieg und Invasion der USA die Bedingungen für Raub und Plünderei, dann werden allgemeine Krokodilstränen vergossen, über kulturellen Vandalismus der Iraker. Wenn das nicht Barbaren sind, denen wir Ordnung und Kultur beibringen müssen! </font>
8. Er ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten für Irak zu ernennen. Zu dessen unabhängiger Verantwortung wird es gehören, dem Sicherheitsrat regelmäßig über seine Aktivitäten gemäß dieser Resolution zu berichten, die UN-Einsätze in den Nachkriegsprozessen in Irak zu koordinieren, die UN- und andere internationale Behörden bei humanitären Einsätzen und beim Wiederaufbau zu koordinieren, und in Zusammenarbeit mit der Autorität dem irakischen Volk beizustehen....
<font color=red>Behörden, Ämter, Sonderbeauftragte usw. Die UNO ist eine Krake, die ihre Arme überallhin streckt. Zu wessen Nutzen macht sie das? Zum Nutzen der US-Weltpolitik. Teils repariert die UNO die Schäden, die die USA anrichten, teils sanktioniert und unterstützt sie die Aggressionen der USA und anderer Großmächte.</font>
9. Er unterstützt die Bildung einer irakischen Übergangsregierung durch das irakische Volk mit Hilfe der Autorität und in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten. Diese soll als Übergangsverwaltung von Irakern geführt werden, bis das irakische Volk eine international anerkannte, repräsentative Regierung bildet, welche die
Verantwortungen der Autorität übernimmt.
<font color=red>Die Übergangsregierung sind wie in Afghanisten nur die Marionetten der Besatzer. Wie lange dauert dieser Übergang? 5 Jahre, 10 Jahre? 50 Jahre? Wer weiß?</font>
10. Er bestimmt, daß alle Verbote des Handels mit Irak und der Bereitstellung finanzieller oder wirtschaftlicher Mittel auf Grund der Resolution 661 (1990) und folgender Resolutionen... nicht mehr gültig sind. Ausgenommen sind Verbote des Verkaufs oder der Lieferung von Waffen und zugehörigem Material an Irak abgesehen von Waffen und zugehörigem Material, die von der Koalition benötigt werden....
<font color=red>Es können wieder Geschäfte gemacht werden.</font>
16. Er ersucht auch darum, daß der Generalsekretär in Abstimmung mit der Autorität die Ausübung seiner Verantwortung gemäß der Sicherheitsratsresolutionen 1472 (2003) vom 28. März 2003 und 1476 (2003) vom 24. April 2003 für die Dauer von sechs Monaten nach Annahme dieser Resolution fortsetzt. Der laufende Betrieb des Programms „Ã-l für Nahrungsmittel“... soll innerhalb dieser Zeit beendet werden....
20. Er beschließt, daß alle Exporte von Rohöl, Rohölprodukten und Erdgas aus Irak mit dem Datum dieser Resolution im Einklang mit bestehenden internationalen Marktpraktiken erfolgen....
25. Er beschließt, die Umsetzung dieser Resolution innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Annahme zu überprüfen und weitere Schritte zu erwägen, die erforderlich sein könnten.
<font color=red>Leider enthält dieser Textauszug nicht die pikanten geschäftlichen Details. Zwar haben die Hauptgläubiger des Irak, Frankreich und Russland, sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass die Schulden des Irak gestrichen werden. Aber es wurde eine Klausel eingefügt, dass die irakischen Ã-lexporte nicht von den Gläubigern gepfändet werden können. Damit ist es ganz in das Belieben der „Autorität“ gestellt, ob und wann die Schulden des Irak an Frankreich und Russland zurückgezahlt werden.
Ebenso fehlen in diesem Textauszug die Klauseln für die Eigentumsrechte an den Ã-lquellen und den Ã-lexporten.
Auf diese Resolution und auf die Irakpolitik der USA insgesamt passt, was Herr Geheimrat Dernburg, der Leiter der deutschen Kolonialabteilung im Jahr 1907 über den Zweck jeder Kolonisation von sich gab: “Kolonisation... heißt die Nutzbarmachung des Bodens, seiner Schätze, der Flora, der Fauna und vor allem der Menschen zugunsten der Wirtschaft der kolonisierenden Nation, und diese ist dafür zu der Gegengabe ihrer höheren Kultur, ihrer sittlichen Begriffe, ihrer besseren Methoden verpflichtet.“ (Zitiert nach: W. Westphal, Geschichte der deutschen Kolonien, 1984: 253f.</font>
Normaltext: AP, Roter Kommentar: Wal Buchenberg, 26.5.03.
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