Euklid
03.06.2003, 11:38 |
Keine Steuer auf Spekulationsgewinn (Paukenschlag) Thread gesperrt |
-->Das Finanzgericht Niedersachsen meldet sich mit einem Paukenschlag in der Debatte um die Besteuerung von Spekulationsgewinnen zu Wort.
Denn die Richter haben nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Besteuerung,sie gewähren auch Aussetzung der Vollziehung.
Auf Deutsch:Es muß keine Steuer bezahlt werden,bis endgültige Klarheit bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des §23 EStG herrscht
FG Niedersachsen vom 16.52003 AZ 13 V184/03
Unter Berufung auf die dortige Entscheidung sollte man die Zahlung verweigern.
Gruß EUKLID
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fridolin
03.06.2003, 12:09
@ Euklid
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Re: Keine Steuer auf Spekulationsgewinn (Paukenschlag) |
-->Hingegen Entscheidung FG Düsseldorf vom 13.12.2002 - Az. 18 V 2497/02 A(E,AO) - Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Steuerbescheides abgelehnt.
Solange keine BFH-Entscheidung dazu vorliegt, kann sich keiner auf etwas berufen, da einzelne Finanzgericht verschieden entscheiden können. Ist halt Glückssache.
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Euklid
03.06.2003, 12:22
@ fridolin
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Re: Keine Steuer auf Spekulationsgewinn (Paukenschlag) |
-->>Hingegen Entscheidung FG Düsseldorf vom 13.12.2002 - Az. 18 V 2497/02 A(E,AO) - Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Steuerbescheides abgelehnt.
>Solange keine BFH-Entscheidung dazu vorliegt, kann sich keiner auf etwas berufen, da einzelne Finanzgericht verschieden entscheiden können. Ist halt Glückssache.
Das letzte Urteil zählt normalerweise.
Auch hier kann man schon die Gesinnung in Niedersachsen sehen.
Sie sind endlich aufgewacht und haben sich vom Popkulturbeauftragten getrennt.
Wäre diese Sperckbacke noch da wäre das Urteil sicher anders ausgefallen weil die Entscheidungen auch immer politisch gefärbt sind.
Wenn Du aber Einspruch einlegst müssen die Brüder wenigstens den Zins noch zurückzahlen sofern sie abgebucht haben.
Hast Du keinen Einspruch eingelegt sind die Zinsen weg weil Du ja nicht widersprochen hast.
Gruß EUKLID
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fridolin
03.06.2003, 12:31
@ Euklid
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Re: Keine Steuer auf Spekulationsgewinn (Paukenschlag) |
-->Das letzte Urteil zählt normalerweise.
Nein. Nur das"von der Instanz her" letzte, hier also ein noch ausstehendes BFH-Urteil zu diesem Komplex. Beschwerde ist in beiden Verfahren eingelegt. Ansonsten können verschiedene Finanzgerichte auch verschiedene Auffassungen vertreten. Wer im Bezirk eines der betroffenen FGs wohnt, kann sich jedoch in etwa überlegen, wie ein Verfahren wohl ausgehen wird.
Volltext des niedersächsichen Urteils (.doc-File) hier: http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2003/Mai/13_V_184_03.doc
Einspruch sollte man selbstverständlich einlegen, die neueren Steuerbescheide sind jedoch sowieso schon in dieser Hinsicht vorläufig.
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LenzHannover
03.06.2003, 12:47
@ Euklid
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Unfug, hier gab es schon früher innovative FG Urteile, letztlich zählt der BFH |
-->und dann die Anweisung von Eichel, dies auch für die ALLE umzusetzen!
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Poseidon
03.06.2003, 13:22
@ LenzHannover
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falls hier jemand vom BFH mitliest... |
-->ich würde mich mit der Umsetzung des Urteils beeilen. Denn in ein paar Jahren ist es vielleicht schon zu spät. Da ist entweder der Staat nicht mehr in der Lage (oder willens [img][/img] ) die Rückzahlungen zu leisten oder der Euro hat in dieser Zeit 50 % an Kaufkraft eingebüsst. An das Deflationsmärchen kann man bei steigendem Ã-l und Goldpreis nicht glauben!!!!
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