le chat
10.06.2003, 16:07 |
Frage an die Steuerexperten (Bewertung von Grund und Boden) Thread gesperrt |
-->Hallo,
vor einem Jahr habe ich in der Nachbarschaft ein Haus gekauft.
Es wollte gerade sonst niemand anders und der Preis war gegenüber einem Gespräch vor langen Jahren auf fast die Hälfte gesunken. Der Eigentümer wollte sich zur Ruhe setzen und das Dingens unbedingt loshaben.
Nun das Problem und die Frage.
Vom Kaufpreis wird der Wert von Grund und Boden abgezogen. Der restliche Preis gilt dann fürs Haus und daraus errechnet sich die Abschreibung. z.Zt. 2%
Nun setzt das Finanzamt für den Boden den normalen vollen Preis an und fürs Haus bleibt ein lächerlicher Rest übrig. Ich hatte den Preisvorteil auch bei dem Bodenwert abgezogen und so erklärt. Das Finanzamt meint an dieser Stelle hätte der Boden soundsoviel Wert egal was man bezahlt habe. Also nix mit Deflation.
Jetzt habe ich nur 2% Abschreibung und die Basis wird auch noch gekürzt.
Langsam glaube ich dass es gar keine Spielregeln mehr gibt. Jedenfalls im Steuerrecht.
beste Grüße
le chat
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Tierfreund
10.06.2003, 17:19
@ le chat
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Recherchiere mal den Bodenrichtwert |
-->Hallo le chat,
das Finanzamt wird sicherlich als Begründung den Bodenrichtwert anführen.Den Richtwert kann man bei der zuständigen Gemeinde erfragen.Dein Steuerberater sollte mit der Problematik allerdings vertraut sein.
Kopf hoch - unser Rechtsempfinden entspricht leider nicht dem Irrsinn der amtlichen Bürokraten.
Grüße
Tierfreund
Bodenrichtwert:
Bodenrichtwerte sind Wertkonstrukte, die unter Berücksichtigung der Entwicklungszustände (Bauland, Bauerwartungsland usw.) aus Grundstückskaufpreisen abgeleitet werden. Sie werden vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet ermittelt und veröffentlicht. Einem Bodenrichtwert liegt meist eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (GFZ) zugrunde. Bei gleichwertiger Lage können aus Bodenrichtwerten Verkehrswerte von unbebauten Grundstücken oder Bodenwertanteile von bebauten Grundstücken auch dann abgeleitet werden, wenn die zugelassene bauliche Nutzungsintensität kleiner oder größer ist als diejenige, die dem Wert des ideellen Bezugsgrundstücks zugrunde liegt. Hilfsmittel hierbei sind Umrechnungskoeffizienten.
Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung errechnet und in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Der Bodenrichtwert ist eine bedeutsame Größe im Rahmen der Ermittlung von Verkehrswerten für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Er dient auch als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn ein unbebautes Grundstück übertragen wird. Als steuerrelevanter Wert werden dabei 80% des Bodenrichtwertes angesetzt. Ferner findet er Eingang in die Berechnung des (abschreibungsfähigen) Gebäudewertanteils bei Hausverkäufen, in dem vom Kaufpreis der sich am Bodenrichtwert orientierende Bodenwert abgezogen wird.
<ul> ~ Bodenrichtwerte </ul>
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le chat
10.06.2003, 17:36
@ Tierfreund
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Re: Recherchiere mal den Bodenrichtwert |
-->Hallo Tierfreund,
bei der Gemeinde war ich schon. Die meinen der Wert müßte noch höher angesetzt werden. Extra wegen diesem Richtwert.
Ich finde das völlig abgehoben, denn wenn ich die Verkaufsobjekte die derzeit existieren heranziehe müßte der Wert sinken.
Wir haben derzeit bei Objekten dieser Art in unserer Stadt wirklich einen drastischen Preisrückgang. Reichlich Angebot und fast keine Nachfrage.
Mir kommt es so vor wie wenn der einmal ermittelte Wert nicht laufend korrigiert wird. Denn damit wäre eine Deflation ja auch amtlich.
beste grüße
le chat
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fridolin
10.06.2003, 18:15
@ le chat
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Nachfrage |
-->Gibt es analog zu diesen Bodenrichtwerten irgendwelche amtlichen Statistiken für die Preise, die bei Verkäufen von Häusern samt Grundstück in einer bestimmten Gegend erzielt wurden? Oder wie kann man den voraussichtlichen Marktwert einer Standard-Immobilie abschätzen? (Gutachter sind teuer, und in der Zeitung stehen nur die Forderungen, nicht die tatsächlich erzielten Preise.)
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- Elli -
10.06.2003, 18:55
@ fridolin
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Re: Nachfrage / Link |
-->>Gibt es analog zu diesen Bodenrichtwerten irgendwelche amtlichen Statistiken für die Preise, die bei Verkäufen von Häusern samt Grundstück in einer bestimmten Gegend erzielt wurden? Oder wie kann man den voraussichtlichen Marktwert einer Standard-Immobilie abschätzen? (Gutachter sind teuer, und in der Zeitung stehen nur die Forderungen, nicht die tatsächlich erzielten Preise.)
Vielleicht hilft das: http://www.f17.parsimony.net/forum30434/messages/194623.htm
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le chat
10.06.2003, 21:57
@ fridolin
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Re: Nachfrage |
-->>Gibt es analog zu diesen Bodenrichtwerten irgendwelche amtlichen Statistiken für die Preise, die bei Verkäufen von Häusern samt Grundstück in einer bestimmten Gegend erzielt wurden? Oder wie kann man den voraussichtlichen Marktwert einer Standard-Immobilie abschätzen? (Gutachter sind teuer, und in der Zeitung stehen nur die Forderungen, nicht die tatsächlich erzielten Preise.)
Hi,
ich war beim Stadtbauamt. Dort wird offensichtlich die Liste geführt.
beste grüße
le chat
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LenzHannover
10.06.2003, 23:04
@ le chat
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*LOL* hier in Hannover City gab es neulich ein freies Grundstück, |
-->bebaubar mit MFH, 5 Etagen. Altersheim war wohl schon mal geplant.
Laut Gutachten 520 Euro pro qm,
der Hammer fiel bei der Zwansgversteigerung für nur 145 Euro!!!
Wenn es"zu billig" ist kann/muß der Rechtspfleger NEIN sagen, da es sonst sittenwidrig sein kann.
Der Rechtspfleger hat nix gesagt, obwohl der Eigentümer unauffindbar ist!
Aber freue dich, durchdacht könnte es bald heißen:
Haus & Grundstück billiger als der offz.Grundstückswert
=> Schenkung!
=> Schenkungssteuer [img][/img]
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Tierfreund
11.06.2003, 12:49
@ LenzHannover
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Schenkungsteuer etc. |
-->Hallo L.H,
Deine Ausführungen zur Schenkungsteuer sind doch heute schon Realität.
z.B.private Zinsgeschäfte >>> Mindestzins beträgt 4%,alles darunter wird anteilig als Schenkung gewertet und ist entsprechend zu versteuern.
Zinsanpassungen der EZB sind für Eichels Bürokraten nicht relevant,gleiches auch bei Soll - und Habenzins für Steuerforderungen bzw.Steuergutschriften,der bleibt bei 6 %.
Zinsgutschriften der Finanzverwaltung sind zu versteuern,Sollzinsen hingegen sind nicht abzugsfähig ( ausser bei der Gewerbesteuer ).
Nette Grüße
Tierfreund
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Tierfreund
11.06.2003, 13:00
@ le chat
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Re: Recherchiere mal den Bodenrichtwert |
-->Hallo le chat,
das interessiert doch keinen Beamten.Die haben Ihren Richtwert und damit Schluss und Ende.Du hast ja sogar noch Glück gehabt,wenn die Gemeinde den Bodenrichtwert höher als das zuständige Finanzamt einschätzt.Hoffentlich bekommt das Finanzamt keinen Wind davon,dass Sie offensichtlich mit falschen Zahlen operieren.
Wenn Dein Bescheid rechstgültig ist,kommt doch Freude auf,hätte ja noch schlimmer kommen können.
Manchmal kann ich's nur noch von der ironischen Seite sehen - sorry.
Nette Grüße
Tierfreund
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