Tobias
11.06.2003, 09:57 |
Armes Deutschland / Best of Bürokratenwahn ;-) Thread gesperrt |
-->Was wir schon immer mal amtlich haben wollten...
Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die
Dienstreise beendet.
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar.
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.
(Bundessteuerblatt)
Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG
keinen Anspruch auf Witwenrente.
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken
zu ersetzen.
(Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog)
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht
Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren
Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt
werden.
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine
Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar.
(Beschluss des OLG Schleswig)
Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus
befindet, die nachweislich nicht tot ist.
(Der Hobbygärtner)
Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine
Erklärung erklärt.
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des
Margarinengesetzes.
(Deutsches Lebensmittelbuch)
Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie
befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der
Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144).
(Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster
Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart
bleiben.
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des
gelebt habenden Menschen.
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach
Geschlechtern.
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem
Alter des Kindes.
(Bundesanstalt für Arbeit)
Kunststoffenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug auf
Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein.
(Urteilsbegründung des LG München)
Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar...
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)
Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer
Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks
erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot...
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.
(Deutsches Lebensmittelbuch)
Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag
ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden.
(Formular in Postgirodienst)
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Yak
11.06.2003, 10:28
@ Tobias
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Und der Behördenalltag in Absurdistan |
-->Da wiehert kein Amtsschimmel mehr, er kotzt nur noch....
Von Überregulierung kann keine Rede mehr sein. Eher schon von finaler Totregulierung:
...Kunden werden als Geste der Gastfreundschaft während des Einkaufs oder Aufenthaltes in einem Betrieb oft Getränke kostenlos zum Verzehr angeboten. Dieser gastfreundliche Brauch hat sich auch in Baden-Württemberg weitgehend durchgesetzt und wird von den Kunden gerne angenommen. In letzter Zeit ist festzustellen, dass Betriebe, die in ihren Geschäftsräumen Kunden kostenlos alkoholfreie Getränke zum Verzehr anbieten... durch Landesbehörden mit bürokratischen Hemmnissen und Auflagen, in Einzelfällen sogar mit der Ankündigung der Betriebsschliessung, an diesem Kundenservice gehindert werden...
Der Landtag musste u.a. entscheiden,... ob gesetzliche Regelungen und Vorschriften bestehen, die ein Betrieb erfüllen muss, um in seinen Geschäftsräumen Kunden kostenlos alkoholfreie Getränke zum Verzehr anbieten zu dürfen...
Bei der kostenlosen Abgabe alkoholfreier Getränke in Geschäftsräumen,die nicht üblicherweise als Gaststätte... kommt es aus gewerberechtlicher Sicht darauf an, ob mit dieser kostenlosen Abgabe ein unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden soll. Dabei genügt es, dass das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Betriebs in Richtung auf einen Überschuss beeinflusst werden soll. Liegen im jeweiligen Einzelfall Anhaltspunkte hierfür vor, kann die unentgeltliche Verabreichung von Getränken... ebenfalls gewerbsmäßig und damit Ausübung des in der Regel erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes sein....
Daneben sieht § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gaststättengesetzes vor, dass ein Gaststättengewerbe dann keiner Erlaubnis bedarf, wenn lediglich unentgeltliche Kostproben verabreicht werden. Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerbe- recht“ hat sich zuletzt im Jahr 1988 mit dieser Thematik befasst und ist in seiner Mehrheit zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei der kostenlosen Abgabe von Getränken in Frisörbetrieben um eine unschädliche Serviceleistung handele, die in entsprechender Anbindung der o.g. Vorschrift als nicht erlaubnispflichtig behandelt werden sollte.
Unberührt hingegen und damit weiterhin anzuwenden bleiben die einschlägigen Hygienevorschriften; diese gelten bei der Abgabe von Speisen und Getränken auch dann, wenn es sich nicht um die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes handelt.
Das gilt für alle Bundesländer, die EU-Regelung ist dem Landtag nicht bekannt...
<ul> ~ Zum Behördenalltag</ul>
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Praxedis
11.06.2003, 10:39
@ Yak
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Fehlt nur noch, dass das Aufladen privater Handyakkus in der Firma..... |
-->oder die illegale Nutzung von firmeneigenen PostIt-Stickern zur Aufzeichnung rein privater Notizen unserem Eichelschen Oberschatzmeister bei der Steuerabrechnung als »geldwerter Vorteil« Beachtung finden könnte..........
[img][/img]
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nereus
11.06.2003, 11:04
@ Tobias
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Re: Armes Deutschland / Best of Bürokratenwahn ;-) - köstlich |
-->Hallo Tobias!
Nichtsdestoweniger bin ich auf einen Problemfall gestoßen.
Deutsche Bürokratie läßt wohl keine Fragen offen, die Engländer haben da wohl noch etwas Nachhilfebedarf.
Den das Schild in Yorkshire dürfte unter englisches Verwaltungsrecht fallen.
Wenn dieses Schild mit Schnee bedeckt ist, ist die Straße unbefahrbar...
(Schild im Hochmoor von Yorkshire)
Sollte dieses Schild mit Schnee bedeckt sein ist es (das Schidl) wohl nicht mehr zu sehen.
Wie soll man dann denn die Unbefahrbarkeit dieser Straße erkennen?
Dieser Hinweis kann doch nur für Einheimische sinnvoll sein, also Leute die das Schild zuvor wahrgenommen haben als noch kein Schnee lag. Diese könnten sich im Ernstfall daran erinnen:"Halt, da stand doch mal ein Schild und warnte vor der Unbefahrbarkeit der Straße. Jetzt sehe ich es nicht mehr. Entweder hat man das Schild geklaut oder es liegt Schnee, und falls Schnee liegt, darf man die Straße nicht benutzen."
Ein Fremder weiß um diese Zusammenhänge jedoch nicht und ich finde das nicht in Ordnung. Von Diskriminierung möchte ich jetzt gar nicht erst anfangen.
Hier besteht erheblicher Regulierungsbedarf! [img][/img]
mfG
nereus
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JLL
11.06.2003, 11:10
@ Yak
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Re: Gut zu wissen, dass man sich um die wichtigen Dinge kümmert. |
-->Bürokraten schaffen sich ihre Arbeit selbst. Je mehr es davon gibt, desto mehr Sand streuen sie in das Getriebe. Volkswirtschaftlich wären Arbeitsplatzverluste in diesem Bereich vermutlich ein Gewinn.
Schönen Tag
JLL
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Euklid
11.06.2003, 11:21
@ Yak
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Re: Und der Behördenalltag in Absurdistan |
-->Das sind exakt die gleichen die vollmundig die Abschaffung der Bürokratie predigen.
Natürlich ist zwischen der Predigt und der Handlung immer ein Unterschied.
ABER NOCH NIE WAR ER SO GROSS WIE HEUTE.
Bevor ein Gesetz abgeschafft wird treten 10 neue in Kraft.
Wie wäre es damit:
Jeder Steuerbürger muß pauschal 10 Euro pro Jahr für das Erwärmen seines Kaffees am Arbeitsplatz oder sonstwo zahlen unabhängig ob er Kaffeetrinker ist oder nicht;-))))
Ja ihr werdet jetzt lachen aber zutrauen dürft ihr es denen schon.
Die wissen sich schon zu helfen:alles was zu zeitaufwendig wird und nicht nachgeprüft werden kann wird pauschaliert.
Erinnert mich an Loriot mit seinem statistischen Hähnchen.
Statistisch hat er ein paar gegessen,aber real nicht.
Macht nichts.
Mittlerweile macht in Berlin ein anderes Thema die Runde:Die Abgabenerhöher sind am Tüfteln.Jetzt geht es bald an die Mobilität der Bürger,just zu dem Zeitpunkt wo sie gefordert wird um Arbeitslosengeldbezug zu kürzen wenn jemand nicht so weit fahren will.
Wirtschaftliche Argumente wie ich brauche 800 Euro Fahrtkosten für den Job und verdiene aber netto 700 wird keinen jucken.
Arbeitslosengeld abgelehnt ab in die Sozialhilfe.Mal sehen ob wir den nicht auf Kosten der Verwandschaft unterbringen wenn wir ihn in die Sozialhilfe schicken.
Das Anrechnungsverfahren wird mit Sicherheit drastischst verschärft.
So reduziert man Sozialhilfebezieher und Arbeitslose indem man die Belastungen in Richtung Familie drückt.
Ja und dann hat unsere Ausländerbeauftragte ja ein volles Säckel und kann die Integrationskosten auf den Buckel der Familien und Steuerzahler abladen.
In Zukunft müssen Söhne wohl nicht wissen dürfen an welchem Strand der Vater sich gerade aufhält;-))))
Aber zurück zur schärfsten Orgie die gerade beratschlagt wird.
In Berlin denkt man daran auch Autobahnparkplätze gebührenplichtig zu machen.
Ja Mensch gönnen sie sich doch mal eine Pause oder wir müssen euch Fahrtschreiber verordnen die nach mehr als 2 stündiger Fahrt mittels spezieller Sirene auf dem Dach des PKWs den Straftatbestand anzeigt.
Wer auf die Autobahn möchte braucht aber das Ding zu 450 Eurotz;-)))
Es wird über eine Privatisierung öffentlicher Straßen und Plätze nachdedacht.
Ob man uns wohl die Parkplätze vor der Haustür verkaufen will?
Oder ob der Gang in den Bodensee zum Baden gebührenpflichtig wird?
Vielleicht wird auch der Spaziergang im Stadtpark gebührenpflichtig?
Sogar mautfinanzierte Umgehungsstraßen sind im Gespräch.
Ja dann werden selbst die Grünen leuchtende Augen bekommen wenn die Kommune innerorts die 5km/h Regelung mit stationärer Radarfalle durchsetzt.
In Summe wird man uns das Autofahren auf diese Art austreiben sodaß man eigentlich gleich auf den Straßenbau und Umgehungsstraßen verzichten könnte.
Da wird ja laufen geradezu abenteuerlich günstig selbst wenn die Laufgebühr auf den öffentlichen Straßen eingeführt wird.
Ich hoffe daß man nicht anschließend noch die Mineralölverweigerungssteuer alias Kniezündungsabgabe dafür erfindet.
Ja und zu privaten Gefängnissen ist es auch nicht mehr weit.
So jetzt reichts mal wieder.
Gruß EUKLID
PS Denkt nicht daß dies lange dauert denn man hats eilig;-)))
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Baldur der Ketzer
11.06.2003, 11:23
@ Tobias
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Mann, hör sofort auf, meine Fußnägel haben die Schuhe durchbrochen |
-->
>Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
>bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer
>Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks
>erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot...
>(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Das ist absolut super.
Volle Wirklichkeit.
Mittendrin, statt nur dabei.
Frage: ist dann das Hineintreten in einen Hundekothaufen und das Mitführen am Schuh bzw. die Verteilung desselbigen Diebstahl, oder eine Sachbeschädigung am Haufen?
Immerhin wird er, äh, unbrauchbar ;-).
Das sind Fragen, die die Welt bewegen.
Danke für die tolle Zusammenstellung.
Das ist Irrsinn pur. Und wir lachen darüber, statt den großen Knüppel zu holen......
beste Grüße vom Baldur
P.S.: wird der Hineintreter also selbst dann nicht Eigentümer des Haufens, wenn er infolge Klebens zum Besitzer wurde?
Wie ist das mit dem Fundrecht, immerhin war der Haufen ja herrchenlos, äh, herrenlos, erwirbt der Finder, äh, Reintreter dann nicht Eigentum aufgrund, äh, Anwachsung?
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schombi
11.06.2003, 11:26
@ Euklid
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köstlich! Ist immer ein Genuss *g* (owT) |
-->
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Baldur der Ketzer
11.06.2003, 11:43
@ Euklid
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Grenzdebile, unzurechnungsfähige Verbrecher? Berlin u. Privatstraßen |
-->Katastrophales Signal aus Berlin
Bund stoppt privatwirtschaftliche Realisierung der Stralsundquerung
Die Stralsundquerung war als privatwirtschaftliches Betreibermodell geplant, als Pilotprojekt quasi.
Bei der Strukturierung des Projekts gab es - wie könnts anders sein - schwere Schnitzer (O-Ton Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer der dt. BAuindustrie).
Die Baukosten wurden um ein Drittel zu niedrig angesetzt. Von den staatlichen Planern natürlich.
Die prognostizierten Verkehrszahlen dagegen waren 10% zu hoch gegriffen.
Zum mautlosen Umgehungsverkehr gab es gar keine Planung.
Entsprechend gab es keine privaten Angebote, die der Ausschreibung entsprochen hätten.
Jetzt wird det Dingens wieder staatlich gebaut, aber die privaten Investoren haben rund 2 Millionen Euro verplant, in den Sand gesetzt.
Was bedeutet,bei einer anderen Planung wird man sich keine Mühe mehr machen, mitzubieten, oder sich dafür zu interessieren, wenns hinterher ja wieder anders kommt und die leut verarscht werden.
Auch die steuerliche Behandlung der A-Modelle (private Autobahnstrecken) sei völlig ungeklärt.
Man sehe den Rückzug aus dem Stralsundprojekt als katastrophales Signal.
Was hätte man schon anderes erwartet aus dem Spielplatz-Sandkasten für verhaltensgestörte und grenzdebile Unmündige, der von lustigen Zeitgenossen als *der Gesetzgeber* bezeichnet wird.......
beste Grüße vom Baldur
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Standing Bear
11.06.2003, 11:57
@ Tobias
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LOL. Genial!!!:-) |
-->Also Humor haben die Bürokraten.:-)
J.
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- Elli -
11.06.2003, 12:30
@ Standing Bear
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Re: LOL. Genial!!!:-) / von wegen.... |
-->>Also Humor haben die Bürokraten.:-)
>J.
Nix Humor, die meinen das ernst [img][/img]
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silvereagle
11.06.2003, 13:03
@ Tobias
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will ja kein Spassverderber sein... |
-->Ich amüsiere mich auch gerne über die immer wieder skurrilen Auswüchse der Beamteska.
Hier geht's aber wohl in erster Linie um juristische Stilblüten, und da muss ich zunächst festhalten, dass die Quellenangaben durchwegs so dürftig sind, dass eine Überprüfung gar nicht möglich ist. Genau das ist wohl auch beabsichtigt, denn wenn man sich beim einen oder anderen die Mühe machen würde, die konkrete Fundstelle zu inspizieren, dann wäre es mit dem Amusement schnell vorbei: Dann ergeben diese"Stilblüten" nämlich plötzlich einen ganz logischen Sinn. Manche sind vielleicht wirklich ein wenig ungeschickt formuliert - aber selbst das ist eher die Ausnahme.
In praktisch allen Fällen ist es ganz einfach töricht, die jeweiligen Sätze aus dem Zusammenhang zu reissen, denn nur dann bekommen sie z.B. ihren"No-na-Charakter". Juristische Arbeitsweise ist eben eine ganz eigene Disziplin, die logischerweise für Nicht-Juristen ein Buch mit sieben Siegeln ist. Man muss sehr genau vorgehen in diesem Metier, und das erzeugt zwangsläufig bei Laien entsprechendes Unverständnis über z.B. den folgenden Satz:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
Das ist bitte eine ganz normale Schlussfolgerung, die im Zuge einer wahrscheinlich sehr komplexen Urteilsbegründung entstanden ist, wobei es mit Sicherheit nicht darum ging, ob man als Toter noch reisen kann, sondern, ob verschiedene damit zusammenhängende Rechtsvorschriften diese oder jene Rechtsfolgen nach sich ziehen. Z.B., können solche Feststellungen entscheidende Vorfragen abklären, ob jemand einen Anspruch auf diese oder jene Vergütung hat. Natürlich wirkt es dann lächerlich, wenn so ein Satz für sich aus dem komplexen Zusammenhang gerissen wird.
Ähnlich verhält es sich mit folgenden Satz:
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Offenbar hatte der Verfasser schon gemerkt, in welch missverständnisgeneigtes Fahrwasser er sich begibt, und hat deshalb den Ausdruck"aus versorgungsrechtlicher Sicht" eingefügt. Ihm war offensichlich eine möglichst abschliessende Auflistung aller Formen von Dienstunfähigkeit wichtig, und da gehört der Tod ganz einfach dazu...
In jedem strafrechtlichen Kommentar oder Lehrbuch wird z.B. auch zu finden sein, dass für das Vorliegen eines Mordes der Tod des Opfers die allererste Voraussetzung darstellt. Wer über diese (unabdingbar notwendige) Begriffsklärung lacht, hat von Juristerei keine Ahnung.
Natürlich gibt es auch - gerade in Verordnungen, seltener in Gesetzen - immer wieder Beispiele schlechter Legistik, also schlampig verwendeter Begriffe, die auch postwendend zu allerlei Schwierigkeiten in der Auslegung führen können. Z.B.:
"Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
Hier hat der Verfasser wohl schlichtweg einen Pleonasmus verursacht. Über die allfällig auftretenden Probleme in der Praxis will ich mich aber jetzt besser nicht näher auslassen... ;-)
Verunglückt (aber gut gemeint) wohl auch folgendes:
"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)
So unnötig diese (Legal-)Definition auch sein mag, sie richtet wenigstens keinerlei Schaden oder Verwirrung an. Womöglich ist den"Gewürzmischungen" ein eigenes Kapitel im Lebensmittelbuch gewidmet, und der Verfasser wollte offenbar zu allen eine eigene Definition erstellen...
In der Hoffnung, vielleicht ein bisschen zum Nachdenken angeregt zu haben,
Gruß, silvereagle
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Pulpo
11.06.2003, 13:14
@ Euklid
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ein Genuss deine Saetze zu lesen, wuenschte, ich koennte so schreiben... |
-->und jetzt speziell dazu:
>Vielleicht wird auch der Spaziergang im Stadtpark gebührenpflichtig?
Darauf moechte ich wetten. Hier in Berlin kann ich seit Anfang des Jahres beobachten, wie nach und nach mein Lieblingsstadtpark (Friedrichshain) eingezaeunt wird. Die haben zwar bis jetzt noch keine Tore an den Zugaengen angebracht, aber ich denke mal, dass die erst ganz zum Schluss kommen um nicht schon vorzeitigen Protest zu erregen. Einen anderen Grund fuer den bestimmt nicht gerade billigen Zaunbau als Gebuehren zu erheben, kann ich mir bei einer derartig bankrotten Stadt wie Berlin jedenfalls nicht vorstellen. Es besteht zumindest kein Bedarf nachts wegen irgendwelcher"Verbrechen" zu schliessen. Die gibts da nicht. Jedenfalls ist der gusseiserne Zaun ausgesprochen stabil und so 2 Meter hoch mit Spitzen obendrauf. Duerfte schwierig werden, den in Selbsthilfe wieder zu entfernen oder zu ueberklettern.
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Tierfreund
11.06.2003, 13:45
@ silvereagle
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Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise........ |
-->.............so ist damit die Dienstreise beendet. Die Kosten der Überführung der Leiche oder Urne vom Sterbeort an den Familienwohnsitz sind reisekostenrechtlich nicht erstattbar.
(Auszug aus dem Bundesreisekostengesetz vom 13.11.1973)
Nur so als Nachtrag:-))
Gruß
Tierfreund
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Euklid
11.06.2003, 13:46
@ Pulpo
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Re: ein Genuss deine Saetze zu lesen, wuenschte, ich koennte so schreiben... |
-->>und jetzt speziell dazu:
>>Vielleicht wird auch der Spaziergang im Stadtpark gebührenpflichtig?
>Darauf moechte ich wetten.
Dat sin ja ganz schnelle Jungs die Tränengruppe aus Berlin;-)))
Berlin ist halt Spitzenreiter.
Ick habe läuten hören dat da en par fixe Berliner sich in London schon schlau machen wie dat mit den Gebühren für Berliner Straßen wohl wäre.
Dat is ja wat ganz feines.
Bitte frag nich na den Quelle.
Ick will de Maulwürfe net noch aufwecke;-))
Da können wir doch jetzt endlich mal der Gesundheitsministerin eene Aktion grüne Lunge gönnen.
Jeder Berliner wird pauschal verpflichtet mind. 10 mal im Jahr den Stadtpark zu nutzen wegen der außerordentlichen Wirkung auf die Gesundheit;-)))
Die Karten dafür bekommen sie im Zehnerpack Anfang des Jahres zugestellt.
Die Bezahlung dafür nehmen wir kundenfreundlich direkt per Einzug auf ihrem Girokonto vor.
Und sollten sie einmal nicht unseren herrlichen Stadtpark besuchen können grämen sie sich nicht.Dafür verlangen wir keine Versäumnisgebühr sondern geben uns mit dem Verfall der durch sie im Voraus gezahlten Karte zufrieden.
Wir bitten sie aber ernsthaft das Angebot im Interesse ihrer Gesundheit zu nutzen andernfalls wir eine Spaziergangversäumnisgebühr erheben müßten mit einer Rückmeldung bei ihrer Krankenkasse ihre Beiträge zu erhöhen;-)))
Gruß EUKLID
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Tobias
11.06.2003, 14:17
@ Baldur der Ketzer
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Re: 'Geschäfts'möglichkeit hier: |
-->Hallo Baldur,
na, da hätt' ich drauf gewettet, dass Du den da als 'besonders' heraushebst ;-)):
>>Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige
>>bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer
>>Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks
>>erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot...
>>(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Und deswegen gibt's dann gleich noch die richtige 'Geschäfts'möglichkeit gratis dazu ;-):
[img][/img] </img>
Besten Gruß!
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silvereagle
11.06.2003, 14:50
@ Tierfreund
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Na bitte! ;-) |
-->>.............so ist damit die Dienstreise beendet. Die Kosten der Überführung der Leiche oder Urne vom Sterbeort an den Familienwohnsitz sind reisekostenrechtlich nicht erstattbar.
>(Auszug aus dem Bundesreisekostengesetz vom 13.11.1973)
Auch wenn das immer noch kein ordentlicher Quellenverweis ist (Paragraph oder Artikel wäre ein Hit), so sollte jetzt jedenfalls klar sein, welchen Sinn die Bestimmung hat, dass die Dienstreise beendet ist, sobald der Tod des Bediensteten eintritt: Es geht schlicht darum, dass der Dienstgeber von allen weiteren Ansprüchen, insbesondere kostenrechtlicher Natur, unbehelligt bleibt. Schliesslich wäre es sonst uU nicht klar, ob nicht doch die"Reise" des Leichnams solange als fortgesetzt gilt, bis der Leichnam wieder im"Wohnort" eingetroffen ist. Dann wäre aber der Dienstgeber weiterhin haftbar, und genau das soll mit dieser Bestimmung vermieden werden, bzw. allfällige Streitereien über entsprechende Ansprüche.
Darüber kann man gern schmunzeln, wenn man aber mal selbst (wo auch immer) zur Kasse gebeten wird, versteht man das dahinterstehende Bedürfnis vielleicht doch ein wenig besser... ;-)
Gruß, silvereagle
P.S.: Ich will nochmals nicht verhehlen, dass sich Parkinson bereits unglaublich im Apparat austobt, jedoch sind solche zusammenhanglosen Singularsätze ein denkbar schlechtes Beispiel für! Die (wahren) Probleme liegen nicht im (bei näherer Betrachtung durchaus sinnvollen) Detail, sondern in der Grundsatzentscheidung, überhaupt so etwas wie ein"Bundesreisekostengesetz" auszuhecken. Die analoge Anwendung des allgemeinen (bürgerlichen) Rechts auf solche Sachverhalte würde alle Sonderprobleme gar nicht erst entstehen lassen. Das wäre ein erster, vernünftiger Schritt zu ernstgemeinter Deregulierung.
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Pulpo
11.06.2003, 15:01
@ Euklid
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Re: Stadpark... |
-->>Ick habe läuten hören dat da en par fixe Berliner sich in London schon schlau machen wie dat mit den Gebühren für Berliner Straßen wohl wäre.
>Dat is ja wat ganz feines.
>Bitte frag nich na den Quelle.
>Ick will de Maulwürfe net noch aufwecke;-))
Nun, als Fahrrad- und Ã-PV-Fahrer finde ich es nicht so schlecht, wenn ein paar Autos weniger unterwegs sind. Ist natuerlich Mist, wenn nicht gleichzeitig Busse und Bahnen wieder bezahlbar werden. Glaube aber nicht so recht, dass das kommt, weil dann muessten unsere lieben Lokalpolitiker sich ja ne andere Wohngegend als ihr bevorzugtes Zehlendorf (hoechste Autodichte pro Einwohner in Berlin) suchen. Weil sowat jibt boesen Aerjer mitte Nachbarn.
>Da können wir doch jetzt endlich mal der Gesundheitsministerin eene Aktion grüne Lunge gönnen.
>Jeder Berliner wird pauschal verpflichtet mind. 10 mal im Jahr den Stadtpark zu nutzen wegen der außerordentlichen Wirkung auf die Gesundheit;-)))
>Die Karten dafür bekommen sie im Zehnerpack Anfang des Jahres zugestellt.
>Die Bezahlung dafür nehmen wir kundenfreundlich direkt per Einzug auf ihrem Girokonto vor.
>Und sollten sie einmal nicht unseren herrlichen Stadtpark besuchen können grämen sie sich nicht.Dafür verlangen wir keine Versäumnisgebühr sondern geben uns mit dem Verfall der durch sie im Voraus gezahlten Karte zufrieden.
>Wir bitten sie aber ernsthaft das Angebot im Interesse ihrer Gesundheit zu nutzen andernfalls wir eine Spaziergangversäumnisgebühr erheben müßten mit einer Rückmeldung bei ihrer Krankenkasse ihre Beiträge zu erhöhen;-)))
Nee, ich glaube soweit denken die nicht. Da wurden bestimmt irgendwelche Heinis losgeschickt, die die Besucher des Parks zaehlen. Dann wurden wahrscheinlich noch Untersuchungen zu den Einkommen der Anwohner des Parks veranstaltet (Bötzowviertel liegt um die Ecke --> ruhiges gruenes Wohnviertel mit grossen frisch sanierten Altbauwohnungen in recht zentraler Lage --> viele junge Familien mit eher hohen Einkommen). Schnell noch hochrechnen..."Klar, wennma jetz nen Euro pro Besucher valangn, wat die sich da ja oh leisten koenn'n, und nurno de Haelfte vonne jetzije Menge uffkreuzt, dann hamma trotzdem schon nach eem Jahr dit Jeld fuern Zaun wieda rin. Und danach is allet Jewinn fuer de Stadt. Aussadem könn ma ja oh die Jebuehrn immamawida anpassn. Ach und eh icks vajesse, ick kenn oh schon'n Atze der uns den Zaum uffstelln tut."... Mal sehen ob diese Denke aufgeht, waere nicht das 1. Mal, dass sich der Senat was Tolles ausdenkt und hinterher alles wieder kleinlaut zuruecknehmen muss.
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LenzHannover
11.06.2003, 18:06
@ - Elli -
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Wer weiß, wer da klagt, mein Mann ist erst tot (Gehaltsende o.ä.) wenn der |
-->Leichnam wieder im Dorfe ist usw. usw.
Es sind hier wohl eher die, die Klagen, die solche Vorschriften verursachen.
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