Baldur der Ketzer
13.06.2003, 22:15 |
themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror Thread gesperrt |
-->Hallo,
soeben gefunden, ich denke, es spricht für sich - Auszug aus dem de-facto-Abschiedsbrief eines Menschen, der sich für das Ziehen der Notbremse entschieden hat:
Während vieler Jahre engagierte ich mich als Mitglied von EXT für ein würdiges Sterben. Um diesen Bestrebungen Nachdruck zu verleihen, amtete ich einige Zeit in verantwortlicher Position in dieser Organisa-tion... Nun geht es um meine eigene Person: Ich leide im Moment nicht an einer Krankheit, die unmittelbar zum Tode führt. Ich leide jedoch an den üblichen altersbedingten Behinderungen, die mir meine Existenz mehr und mehr versauen (sic). Hör- und Sehfähigkeit nehmen zuse-hends ab, meine Gehfähigkeit ist seit längerer Zeit beeinträchtigt. Was mich jedoch als akademisch tätigen Menschen am meisten beunruhigt, ist die spürbare Reduktion meiner Gedächtnisleistung. Ich kann auch nicht mehr richtig lesen und schreiben. Sehr bald würde eine Einweisung in ein Pflegeheim unumgänglich.... Für meine Person hielte ich es für sinnlos, mich während Monaten oder sogar Jahren wie ein Kleinkind pflegen zu lassen mit allen entwürdigenden Erschei-nungen, die nach meinem Verständnis zu einer solchen Pflege gehören. Wenn ich das vermeiden will, so muss ich jetzt handeln und das werde ich entschieden tun. Im Vertrauensarzt von EXIT, Herr Dr. X, fand ich ei-nen verständnisvollen Arzt, der das Rezept für das Sterbemittel aus-stellte.
Ein heikles Thema, aber angesichts Pflegenotstand und Gerätemedizin ein falsches Tabu.
Meint der Baldur (dessen Oma Pflegezombie ist, ein Zustand, der mit Worten nicht gefaßt werden kann) und grüßt
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YooBee
13.06.2003, 23:13
@ Baldur der Ketzer
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Re: themenfremd: Recht auf Exit.. |
-->>Ein heikles Thema, aber angesichts Pflegenotstand und Gerätemedizin ein falsches Tabu.
Tja, warum eigentlich? Mal abgesehen davon, das IMHO die vorzeitige Beendigung des eigenen Lebens zu den menschlichen Grundrechten (nicht sogar zur unantastbaren Würde?) gehören sollte (für Fälle nicht mehr äußerbaren eigenen Willens sollte man testamentarisch vorsorgen), fragen wir mal: Cui bono?
- Das stärkste Kontra kommt wohl aus der religiösen Ecke.
- Man kann mit Pflege Geld verdienen.
aber
- Man kann aber auch Geld sparen (Rente).
Mmmh. Sieht so aus, als hätten Kirche, Medizin- und Pharmaindustrie was gegen Exits. Und gegen deren Lobby ist schwer Staat zu machen.
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Nachfrager
13.06.2003, 23:29
@ Baldur der Ketzer
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Re: Recht auf Exit |
-->Hallo Baldur,
als Mitglied der Generation, die höchstens noch Kasernen als"Pflegeheime" zu erwarten hat, steht für mich seit langem fest, dass ich selbst den Stecker ziehen werde, wenn ich Ausfälle wie die beschriebenen feststelle - und zwar unabhängig davon, ob ich dann hierzulande (unwahrscheinlich) oder im Ausland weile.
Erst gestern hatte ich ein Gespräch mit jemandem, der seine Mutter (Alzheimer) pflegt. Es ist unvorstellbar.
Zu einem ordentlich geführten Leben gehört nicht nur, dass man seine Zeit mit Anstand über die Runden bringt, sondern auch ein menschenwürdiges Ende hat.
Und so wie bei allen anderen Dingen muss man auch dafür selbst sorgen.
Gruß
Nachfrager
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Uwe
13.06.2003, 23:39
@ Baldur der Ketzer
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Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror |
-->Hallo Baldur,
die Entscheidung seinem Leben ein würdevolles Ende zu geben, würde wohl jeder treffen, der befragt wird. Es werden wohl jedoch wenige sein, die diesen Schritt dann auch"bei Zeiten" tun können, so vermute ich einmal.
Dass allerdings Pflegenotstand und Themen der Gerätemedizin als Argumentationspunkte bei der Erörterung einfliessen sollen, verneine ich im Sinne der freien Entscheidungswahl, denn sowohl den Pflegenotstand wirst Du, wenn den meine Vermutung zutrifft, dass es nur ein geringer Prozentsatz sein wird, der diesen Schritt auch wirklich vollzieht, nicht beheben, noch würde die Gerätemedizin nicht mehr vorgehalten werden müssen. Das könnte wohl nur erreicht werden, wenn eine verfahrenstechnisch mögliche Regelung greifen würde, die ich allerdings, bei freier Entscheidung der Beteiligten, nicht sehe.
Gruß,
Uwe
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Baldur der Ketzer
14.06.2003, 00:26
@ Uwe
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Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror |
-->Hallo, Uwe,
>Dass allerdings Pflegenotstand und Themen der Gerätemedizin als Argumentationspunkte bei der Erörterung einfliessen sollen, verneine ich im Sinne der freien Entscheidungswahl,
das habe ich offenbar zu unpräzise ausgedrückt.
Ich war heute kurz auf Besuch in einer Klinik mit angeschlossener palliativer Pflegeabteilung, was ja an sich sehr begrüßenswert ist, daß es das überhaupt gibt.
Der Dich überkommende Horror beim Anblick der dort notgedrungen Weilenden ist in Worten unbeschreiblich.
Ich habe ja schon früher geschrieben, wenn wir Oma besuchen, sie ist vollpflegebedürftig und in einer Einrichtung mit geschätzt etwa 200 Pflegeplätzen, dann kann ich das ungefähr eine knappe Stunde durchhalten, bis mich der schiere Horror übermächtigt.
Hier stöhnt es her, dort pressierts, und da hinten läuft bei jemandem eine leere Platte immer wieder eine Rille zurück, minütlich grüßt das Murmeltier.
Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, daß man angesichts leerer Kassen aus betriebswirtschaftlichen Kalkülen heraus Leute *entsorgen* sollte, sondern vielmehr, daß die Rolle eines Pflegebedürftigen tendenziell nicht besser werden wird, so daß sich dieser Horror noch verstärken dürfte.
In solch einer Lage zu enden, ist ein Alptraum, und daher denke ich, daß mit zunbehmender Zahl von Alzheimer-Fällen immer mehr leute mit dem Thema in der Verwandtschaft etc. konfrontiert werden und von sich aus fordern werden, dem einmal selbst nicht ausgeliefert zu sein, sondern auf ihr Recht auf einen menschenwürdigen Abschied pochen werden.
Ich habe mich übrigens als Mitglied einer solchen Selbstbestimmungs-Organisation angemeldet, nachdem ich diese kurzen Eindrücke wahrgenommen hatte. Alles, bloß das nicht.
Als Jäger tuts auch eine Doppelflinte, aber der Anblick nachher ist für die Bestatter eine ziemliche Sauerei, das muß nicht sein. Zudem ist ja nicht sicher, ob man im Falle X dann die Flinte noch halten und abdrücken können wird.
Ich hoffe, daß die finanziellen Engpässe auch in dieser Thematik den Mief der langjährigen Gewohnheit wegbläst und komplette Neuordnungen zulassen kann.
Damit man die Wahlfreiheit hat, einfach nein zu sagen, und selbst für sein Leben zu entscheiden.
Beste Grüße vom Baldur
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chiron
14.06.2003, 00:53
@ Baldur der Ketzer
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Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror |
-->Hallo Baldur
Ich kenne diese Pflegeabteilungen auch aus eigener Betrachtung und der erste Impuls war auch die Suche nach der Hintertür. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob unsere Betrachtung der Lage der Pflegebedürftigen gerecht wird. Wollen die wirklich frühzeitig gehen, wenn sie nur könnten. Aus eigener Erfahrung glaube ich es nicht, auch wenn es von den Pflegebedürftigten manchmal gesagt wird. Der Griff zur letzten Pille wird nicht gemacht, auch wenn sie es könnten, zumindest bei einigen Menschen. Ich halte die Exit-Organisationen für eine sehr heikle Entwicklung. Sofern man denen Beitritt bei guter Gesundheit und klarem Verstand, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber wer beurteilt das? Könnte die Entwicklung nicht dazu führen, das Pflegebedürftigte in den Tod gedrängt werden, weil sie den Angehörigen nicht mehr zur Last fallen wollen. Ein sehr heikles Thema, der bei unserem Jugendlichkeitswahn zu falschen Aktionen führen könnte. Das einzige, wofür ich jederzeit eintreten würde, ist das Abstellen von lebensverlängernden Massnahmen ohne Aussicht auf ein beschwerdefreies Leben.
Gruss Chiron
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Cosa
14.06.2003, 08:09
@ Baldur der Ketzer
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Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror |
-->moin Baldur,
schwieriges Thema.
Uwe hat ja schon die auch m. M. unzulässige Vermengung von Apparatemedizin, Pflegenotstand und einem selbstbestimmtem Tod erwähnt. Das sollte man thematisch trennen.
Ansonsten ist es naheliegend anzunehmen, dass zu einem selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmtes Ende gehört. Aber die Frage ist ja, wie definiere ich ein solches Leben. Logisch, wenn Du 'Endzustände' vor Augen hast, diese für Dich abzulehnen. Aber Du wirst nicht von einem zum anderen Moment hinfällig, dass ist meist ein schleichender Prozess, in dem noch viele glückliche Momente erlebt werden können.
Welche Krankheiten oder Gebrechen sind für Dich die momentane Trennlinie. Dass diese individuell sehr unterschiedlich erlebt werden ist klar, aber auch intraindividuell verschieben sich die Grenzen. Zum Altern wie auch bei Krankheiten gehört die Akzeptanz dersselben dazu; vielfach auch das tatsächliche Annehmen von Hilfen bei der Verrichtung der Körperpflege etc.
Dass Du Dir mit Deinem aktuellen Gesundheitszustand - der hat doch hoffentlich noch immer gut ausschaut - ein Leben z.B. mit einem hohen Halsquerschnitt nicht vorstellen kannst, ist nachvollziehbar. Aber erst einmal in der Situation drin sieht die Sache vielfach anders aus. Da wird plötzlich das lebenswert, was man in völliger Gesundheit noch für sich ausgeschlossen hat.
Gerade um solche Entwicklungen überhaupt zu ermöglichen, sollte man an der jetztigen Reglung kaum was ändern. Je schwerer es gemacht wird, den Todeszeitpunkt selbst zu wählen, umso deutlicher fällt nicht nur die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod, sondern auch dem eigenen Leben aus.
Gruss
Cosa
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Baldur der Ketzer
14.06.2003, 13:59
@ Cosa
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Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror |
-->Hallo, Cosa,
Du hast sicher Recht, aber immerhin sollte das *System* (also Gesetz*geber*, Ärzte, Klinik etc.) dann auch die freie Entscheidung des Betroffenen akzeptieren, zu sagen, es reicht - jetzt.
Solange dies aus für mich lediglich vorgeschobenen, gekünstelten Bedenken einem Menschen ohne jegliche Legitimation vorenthalten wird, solange sind wir nicht frei, sondern Untertanen, Leibeigene im ursprünglichen Wortsinne, die der Rechtsordnung gehören.
Und das geht nicht.
Hier eine Fundsache, die meine Einstellung verdeutlicht:
„Ich will nicht im Siechtum sterben“- sagt der ehemalige DDR- Spitzensportler F....C........ Der 57- jährige Hallenser leidet an einer Multisystem- Atrophie, die in seinem Fall das Kleinhirn zerstört. Jahrelang kämpft er mit dem für Sportler typischen „eisernen Willen“ gegen die fortschreitende und unheilbare Krankheit an, sein Zustand verschlechtert sich. Feinmotorik und das Sprechen bereiten zunehmend Schwierigkeiten. Im weiteren Verlauf würden Lähmungserscheinungen bis zur völligen Bewegungsunfähigkeit auftreten. Dies wiederum zöge die völlige Abhängigkeit von Pflegepersonal und medizinischen Maschinen nach sich, um das Leben zu verlängern.
C......... erfährt von liberalen Praktiken der indirekten Sterbehilfe in der Schweiz und nimmt Anfang 2002 Kontakt mit dem Züricher Arzt............ auf. Dieser stellt das Recht des Patienten auf einen Tod in Würde über die medizinische Maxime, Leben um jeden Preis zu erhalten, bzw. zu verlängern. Der Mann aus Halle, Zeit seines Lebens Perfektionist, ordnet seine persönlichen Dinge, kündigt Versicherungen und meldet sich bei den Stadtwerken ab. Er schreibt seine eigene Grabrede und dankt dem Nachbarn in einem aufgesetzten Schreiben fürs Schneeschippen.
Ende Februar reist C....... per Zug von Halle/ Saale nach Zürich. Seine Frau, von der er krankheitsbedingt und auf eigenen Wunsch getrennt lebt, und seine erwachsene Tochter begleiten ihn. Nach einem intensiven Gespräch mit dem Patienten entscheidet............., dass er das Barbiturat zur Verfügung stellt. Das Medikament, das Gehirnfunktionen dämpft, bzw. deaktiviert, wirkt bei entsprechender Dosierung tödlich. Dr............. verschreibt dem Deutschen auf seinen eigenen Wunsch hin das Mittel zum sterben.
In einer Züricher Mietskaserne ist eine kleine Wohnung für die letzten Stunden C........s vorbereitet. Dort verabschiedet sich der einstige „Vorzeige- Sportler“ am 26.02.2002 von seiner Familie, löst das auf dem Tisch stehende Medikament in Wasser und trinkt den bitteren Kelch.
Kurz darauf ist der Mann tot, der Amtsarzt trifft ein, stellt den Totenschein aus. Ein verständigtes Bestattungsinstitut veranlasst später die Einäscherung und Überführung der Urne nach Deutschland.
Dies ist kein Einzelfall. Die Rechtsprechung in der Schweiz gestattet indirekte Sterbehilfe, und das nicht nur für Schweitzer Staatsangehörige.
Ärzte wie............und........... akzeptieren das Recht des Patienten auf einen würdigen Tod und sehen in der von ihnen praktizierten Sterbehilfe keinen Widerspruch zum ärztlichen Eid. Solange der Patient selbst bei vollem Bewusstsein dieses Mittel einnimmt, ist die Legalität gewahrt.
In Deutschland würden Fälle, wie die des Dr..............unweigerlich im Gerichtssaal enden, Anklage: „Unterlassene Hilfeleistung“.
Anmerkung Baldur: das halte ich für skandalös
Für C........stand fest, dass er diesen Schritt gehen muss. Aber er hätte diesen Schritt gerne hinausgezögert, wenn er nicht gezwungen wäre, dazu Deutschland verlassen zu müssen. Die Angst, durch seine Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr reisefähig zu sein, bewog ihn zu dieser Reise ohne Wiederkehr.
und das halte ich für noch viel skandalöser, das ist es, was ich damit herausstellen will
„Ich will nicht im Siechtum sterben.“- Frank C.......reiste dazu in die Schweiz, weil deutsche Rechtssprechung ihm diesen Wunsch versagte.
Na ja, ist ja nicht nur bei elementaren Fragen der Menschenwürde so, sie bevormunden Dich nicht nur darin, sondern zocken Dir auch noch die letzten sauer verdienten Kröten ab, um sie zum Fenster rauszuschmeissen (ich weiß gar nicht, ob man im Hindukusch Fenster hat ;-).....)
beste Grüße vom Baldur
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Baldur der Ketzer
14.06.2003, 15:10
@ Baldur der Ketzer
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Re: stupider Wahnsinn zieht sich wie ein roter Faden überall durch, auch hier |
-->Hallo, nochmals,
die *Rechtslage* soll entsprechend so sein:
 Widersinnige Gummiparagraphen
Beihilfe zum Suizid und Selbsttötung seien in Deutschland nicht strafbar, schreibt die Organisation Medicine Worldwide auf ihrer Homepage. Einem Menschen darf also straffrei geholfen werden, sein Leben zu beenden, indem man ihm Gift darreicht. Für Personen wie Polizeibeamte, Vormünder oder Ärzte sowie Erziehungsberechtigte ist dieser Akt aber strafbar. In dem Moment, da die suizidwillige Person bewusstlos wird, ist die anwesende Person nach § 323c des Strafgesetzbuches zur Hilfeleistung verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies mit einer Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.
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da kräuseln sich die Fußnägel.
Negative Selektion, retrograder Darvinismus, Schwachsinn in Reinstform.
Manchmal glaube ich, die BRDDR und die ihr nachirrenden Nachbarstaaten sind ein kosmisches Irrenhaus...............Entsorgungs-Inkarnationshalde für durchgedrehte Schmalspur-Intelligenzler.......die sich dann alle im Gesetzgeber verkörpern......
hier müßte noch ein Kotz-Smiley hin...
beste Grüße vom Baldur
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Cosa
14.06.2003, 16:24
@ Baldur der Ketzer
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Re: Antwort |
-->Hi Baldur,
die Androhung einer Klage auf unterlassene Hilfeleistung steht wohl vielfach im Hintergrund. Wenn Du als Arzt hinzugerufen wirst, hast Du bei einem Dir unbekannten, nicht ansprechbaren Menschen keine andere Wahl. Atmung und Kreislauf sichern, das heisst dann häufig intubieren und Zugang legen. Damit lässt es sich nicht einfach sterben. Geräte dürfen in der Folge nicht so ohne weiteres abgestellt werden.
Hinzugerufen zu werden und nichts zu tun, kann vor Gericht sehr teuer werden.
Bleibt die Situation, Du kennst den betreffenden Menschen, dann kannst Du im Zweifelsfall auf frühere Gespräche oder falls vorhanden auf eine Patientenverfügung verweisen. Im Zweifelsfall würde ich handeln, da in der Vergangenheit immer wieder Angehörige geklagt haben.
Die völlige Gesetzeslosigkeit halte ich in dem Fall auch nicht für erstrebenswert. In der Vergangenheit wurde genügend Schindluder damit betrieben; je nachdem ob ein Leben als lebenswert oder nicht deklariert wurde, wurden Betroffene sterilisiert oder umgebracht.
Zu Deinem vorangegangenen Beispiel - dem Sportler mit der Kleinhirnatrophie - ist noch zu sagen, dass ich den Menschen schon verstehen kann, aber das Motiv er würde der Familie zur Last fallen, stösst böse auf. Wie schnell kann hier 'leichter Druck' ausgeübt werden einen Giftcocktail zu sich zunehmen, um die Gesellschaft besser noch Pflegeversicherung oder Rentenkasse zu entlasten.
Mit 50 werden wir später sowieso zu grünen Keksen verarbeitet ;-)
erst einmal ein schönes Wochenende
Cosa
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Der Husky
15.06.2003, 00:29
@ Baldur der Ketzer
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Ganz einfach, der Mann sollte lernen zu sterben und es dann tun.. |
-->Im geistgen lässt sich vieles einfacher regeln.
Der Husky!
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