alberich
15.06.2003, 16:51 |
Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. Thread gesperrt |
-->ein öffentliches Amt wählbar (passives Wahlrecht)??
gruß
alberich
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Lemmy
15.06.2003, 17:13
@ alberich
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Re: Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. |
-->>ein öffentliches Amt wählbar (passives Wahlrecht)??
>gruß
>alberich
Hallo,
gem. § 45 StGB verliert für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen,
wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird.
Verbrechen wird in § 12 StGB definiert:
"Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freihteitsstrafe
von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Also: Bei einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe a b einem Jahr
kann keine öffentliche Ämter begleiten.
(Bei Wahlbehinderung,-fälschung, -nötigung und -bestechung kann das Gericht schon bei einer Freiheitsstrafe von mind. 6 Monaten das Verbot wählbar zu sein aussprechen.)
Gruß
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LenzHannover
15.06.2003, 18:32
@ alberich
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und ist man damit noch als Anwalt zugelassen? (owT) |
-->
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alberich
15.06.2003, 18:42
@ Lemmy
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Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? |
-->Hallo Lemmy,
zunächst vielen Dank.
Jetzt stellt sich allerdings die obige Frage.
Insb. wenn man den folgenden Spiegelbericht in Betracht zieht:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,252931,00.html
Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen W. Möllemann hätte in den gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Parteiengesetz, Betruges und Untreue mit harter Bestrafung rechnen müssen. Wegen der umstrittenen Flyer-Aktion im Bundestagswahlkampf 2002, für die Möllemann nach sicherer Erkenntnis der Ermittler eine Million Euro von einem eigenen Luxemburger Konto hatte abheben lassen, hatten ihm Düsseldorfer Staatsanwälte als Mindeststrafe einen Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis angekündigt - die höchste Strafe, die auf diesem Weg zu verhängen ist.
Ist das jetzt ein Verbrechen nach $ 12 StGB??
>Verbrechen wird in § 12 StGB definiert:
>"Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freihteitsstrafe
>von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
>Also: Bei einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe a b einem Jahr
>kann keine öffentliche Ämter begleiten.
Hätte Möllemann diese Folgen gedroht, ist für mich klar, warum er den Freitod wählte. Er wäre politisch tot gewesen. Wieder wählbar 2008 oder später.
Wir brauchen wirklich keinen Mossad oder sonstige Verschwörungen bemühen. Und Möllemann gar zum Märtyrer stilieren. Das schießt über das Ziel hinaus.
gruß
alberich
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Lemmy
15.06.2003, 21:47
@ alberich
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Re: Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? |
-->>Hallo Lemmy,
>zunächst vielen Dank.
>Jetzt stellt sich allerdings die obige Frage.
>Insb. wenn man den folgenden Spiegelbericht in Betracht zieht:
>http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,252931,00.html
>Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen W. Möllemann hätte in den gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Parteiengesetz, Betruges und Untreue mit harter Bestrafung rechnen müssen.
Nehmen wir das Beispiel Betrug: ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre bedroht.
Also: ist Betrug nach § 12 ein Verbrechen.
>>Ist das jetzt ein Verbrechen nach $ 12 StGB??
>>Verbrechen wird in § 12 StGB definiert:
>>"Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freihteitsstrafe
>>von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
>>Also: Bei einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe a b einem Jahr
>>kann keine öffentliche Ämter begleiten.
>
>Hätte Möllemann diese Folgen gedroht, ist für mich klar, warum er den Freitod wählte. Er wäre politisch tot gewesen. Wieder wählbar 2008 oder später.
>Wir brauchen wirklich keinen Mossad oder sonstige Verschwörungen bemühen. Und Möllemann gar zum Märtyrer stilieren. Das schießt über das Ziel hinaus.
>gruß
>alberich
ja alberich, sehe ich ganz genauso...
übrigens: mit einem Berufsverbot für Anwälte ist das nicht so einfach...
a) er müsste verurteilt werden,
b) seinen Beruf missbrauchen,
c) Täter würde gewürdigt werden ob bei weiterer Ausübung des Berufes erhebliche rechtswidrige Taten folgen....
Ziemlich schwammig.
Gruß
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nereus
15.06.2003, 22:58
@ alberich
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Re: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - das weiß der Geier |
-->Hallo Alberich!
Du meldest: .. Wegen der umstrittenen Flyer-Aktion im Bundestagswahlkampf 2002, für die Möllemann nach sicherer Erkenntnis der Ermittler eine Million Euro von einem eigenen Luxemburger Konto hatte abheben lassen, hatten ihm Düsseldorfer Staatsanwälte als Mindeststrafe einen Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis angekündigt - die höchste Strafe, die auf diesem Weg zu verhängen ist.
Wenn ich recht im Bilde bin (hoffentlich bin ich es
Wenn ein Zeuge dies sah (die Nichtaktivierung) und nicht Alarm geschlagen hat, dann macht er sich ja mitschuldig. Es wird ja langsam immer doller.
Zeugen zufolge habe sich Möllemann in etwa 600 Metern Höhe zudem die Springerbrille heruntergerissen. Nach Ansicht von Experten spreche dies für einen geplanten Freitod.
Was sieht man denn vom Boden aus in 600 m Höhe? Und warum spricht die weggerissene Brille für einen Freitod? Damit er noch besser sehen konnte wo er Sekunden später aufschlägt?
Warum reißen sich Suizid-Springer die Brille vom Kopf und die, welche sicher landen wollen nicht?
Vielleicht war etwas mit der Brille nicht in Ordnung.
Das wäre doch zumindest möglich.. ihr Experten!
mfG
nereus
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