Mysterious
19.06.2003, 14:16 |
OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung Thread gesperrt |
-->Hi:-)
Also es geht darum das meine Eltern letztes Jahr im Herbst 123500,- € bis zum 30.03.07 ohne Abtrag zu 5,36% nominal Festzins finanziert haben. Dann sollte alles von einer Lebensversicherung abgelöst werden.
Leider is mein Stiefvater noch im letzten Dezember verstorben, sodaß meine Mutter jetzt bezahlen kann und will.
Bis auf 30000,- € soll jetzt also alles abgelöst werden zum 01.07.03.Diese 30000,- € laufen zum gleichen Prozentsatz weiter.
Jetzt haltet euch fest, 8900,- € Vorfälligkeitsentschädigung wollen die haben für die jetzt abgelösten 93500,- €
Kann das sein?
mfg
Karsten
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Der Husky
19.06.2003, 14:29
@ Mysterious
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Möglich ist hier ALLES - DU bist der Beweis! (owT) |
-->
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Poseidon
19.06.2003, 14:31
@ Mysterious
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ist normal |
-->müsste auch in dem Vertag stehen. Das kassieren die meistens für die entgangenen Zinsen. War bei einem Bekannten von mir auch so.
grüssen
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Sascha
19.06.2003, 14:31
@ Mysterious
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OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung / möglich wäre es schon |
--> Hallo Karsten!
Auch wenn ich kein Banker bin denke ich, daß es leider im normalen Rahmen liegt. Aber vielleicht weiß hier jemand anders mehr. Durch rein rechnerisches Überschlagen könnte es durchaus sein.
Mit der Vorfälligkeitsentschädigung will die Bank einen Teil der ihr entgangenen Zinsgewinne wieder reinholen.
Versuche am besten nochmal mit denen zu verhandeln.
Viel Glück
Sascha
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netrader
19.06.2003, 14:34
@ Mysterious
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Re: Wahrscheinlich ja (evtl. etwas weniger) |
-->Anbei ein Berechnungsprogramm der Stiftung Warentest (Excel).
[www.warentest.de/wtest/webdateien/hypo_umschuldung.xls]
Gruesse
netrader
>Hi:-)
>Also es geht darum das meine Eltern letztes Jahr im Herbst 123500,- € bis zum 30.03.07 ohne Abtrag zu 5,36% nominal Festzins finanziert haben. Dann sollte alles von einer Lebensversicherung abgelöst werden.
>Leider is mein Stiefvater noch im letzten Dezember verstorben, sodaß meine Mutter jetzt bezahlen kann und will.
>Bis auf 30000,- € soll jetzt also alles abgelöst werden zum 01.07.03.Diese 30000,- € laufen zum gleichen Prozentsatz weiter.
>Jetzt haltet euch fest, 8900,- € Vorfälligkeitsentschädigung wollen die haben für die jetzt abgelösten 93500,- €
>Kann das sein?
>mfg
>Karsten
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Tierfreund
19.06.2003, 14:36
@ Mysterious
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Interessanter Google Fund |
-->Eventuell eine kleine Hilfe.
Viel Glück
Grüße
Tierfreund
Vorfälligkeitsentschädigung
Es war die teuerste Kündigung ihres Lebens. 26.695,92 Mark forderte die HypoVereinsbank von Susanne K., als sie im Dezember ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollte. Wegen ihrer Scheidung musste sie ihre Münchner Wohnung verkaufen. Die Kreditzinsen waren für zehn Jahre festgeschrieben. Für die noch ausstehenden fünf Jahre wollte die Bank eine Entschädigung. Das ist auch legitim. Immerhin entgehen ihr einkalkulierte Zinsgewinne. Die Frage ist jedoch: Wie hoch darf eine Vorfälligkeitsentschädigung sein? Das, was die Banken berechnen, wurde immer wieder von den Gerichten bemängelt.
Durchschnittlich jeder zehnte Kredit wird gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst. Nun hat der Bundesgerichtshof über die wesentlichen Streitpunkte entschieden. Schon seit dem 7. November 2000 liegt das Urteil (AZ XI ZR 27/00) vor, das endgültig festlegt, wie der tatsächliche Schaden bei einer vorzeitigen Kreditablösung zu berechnen ist: Der Bundesgerichtshof fordert dafür die Verwendung der Cashflow-Methode in Verbindung mit der so genannten realen Zinsstrukturkurve. Das bedeutet: Die Rate, die in einem oder mehr Jahren an die Bank geflossen wäre, wird mit dem Wiederanlagesatz für eine ein- oder mehrjährige Anlage bewertet.
Auf diese Weise wird die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung auf eine für die Immobilieneigentümer günstigere Basis berechnet. Als Susanne K. von dem Urteil hörte, ließ sie von der Verbraucherzentrale Bremen nachrechnen. Die stellte eine Differenz von mehr als 11.049,78 Mark fest. Die HypoVereinsbank hat auf den schriftlichen Einspruch der ServiceZeit-Geld-Zuschauerin mit Verwunderung reagiert. Auf ein Schreiben der Redaktion mit Bitte um Stellungnahme wurde von der HypoVereinsbank der Berechnungsfehler zugegeben und der ServiceZeit-Geld-Zuschauerin die Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes zugesagt.
Tipps:
Die BGH-Entscheidung gilt 30 Jahre rückwirkend, wodurch alle, die in der Vergangenheit Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt haben, die Berechtigung haben, nachzufordern. Die Verbraucherzentralen helfen gegen eine Gebühr von 100 Mark beim Nachrechnen. Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie Ihrer Bank zu viel gezahlt haben, sollten Sie das offiziell anmahnen. Ziert sich das Kreditinstitut beim Rückzahlen, kann man unter Berufung auf das BGH-Urteil AZ XI ZR 27/00 mit Anspruch auf Verzugszinsen klagen. Wichtig ist, dass die Bank unter Berufung auf das Urteil aufgefordert wird, eine bereits gezahlte oder zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung neu zu berechnen und die Berechnungsmethode nachvollziehbar offen zu legen.
<ul> ~ Hier noch mehr Infos</ul>
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-- Elli --
19.06.2003, 14:43
@ Mysterious
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Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung |
-->>Hi:-)
>Also es geht darum das meine Eltern letztes Jahr im Herbst 123500,- € bis zum 30.03.07 ohne Abtrag zu 5,36% nominal Festzins finanziert haben. Dann sollte alles von einer Lebensversicherung abgelöst werden.
>Leider is mein Stiefvater noch im letzten Dezember verstorben, sodaß meine Mutter jetzt bezahlen kann und will.
>Bis auf 30000,- € soll jetzt also alles abgelöst werden zum 01.07.03.Diese 30000,- € laufen zum gleichen Prozentsatz weiter.
>Jetzt haltet euch fest, 8900,- € Vorfälligkeitsentschädigung wollen die haben für die jetzt abgelösten 93500,- €
>Kann das sein?
>mfg
>Karsten
Grob gerechnet: Heutiger Zins ca. 3,5 %.
Differenz (5,36 - 3,5) x 4 Jahre = ca. 7000 €, plus Zinseszinsen (geschätzt 300 €).
So ganz daneben ist das nicht, aber sie müssen das m. W. nachweisen.
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Herbi, dem Bremser
19.06.2003, 14:48
@ Mysterious
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Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung |
-->>Jetzt haltet euch fest, 8900,- € Vorfälligkeitsentschädigung wollen die haben für die jetzt abgelösten 93500,- €
>Kann das sein?
Moin Karsten,
es kann sogar bei der Konkretisierung der Ausführung plötzlich mehr werden, weil die auskunftgebende Person einige wichtige Positionen nicht bedacht hat, wenn du weiterhin so laut mit deinen Bündelchen 'rum wedelst.
Denn schließlich ist deine Bank doch dein Freund und Partner - bei 11..18% Zins.
Gruß
Herbi
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irenaeus
19.06.2003, 14:51
@ Mysterious
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Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung |
-->Das kann durchaus sein. Die Bank kann den abgelösten Betrag bei einer Restlaufzeit von 3,75 Jahren nur noch zu 2,75 % anlegen. Ihr Schaden (inkl. entgangenem Gewinn) überschlägig: Zinsdifferenz 2,6 % x 3,75 Jahre x 93.500 = 9.116 Euro.
Wenn man genau rechnet, muß man noch einige Korrekturfaktoren berücksichtigen (daß ein kleinerer Teil des Darlehens schon vor Ablauf der 3,75 Jahre getilgt worden wäre; daß der Wiederanlagezins für die kürzerfristigen Raten noch etwas niedriger wäre; ersparte Risiko- und Verwaltungskosten der Bank; Zinseszins und Abzinsung); aber die Größenordnung stimmt.
Deshalb bei Tildungsdarlehen immer mit der Bank eine Sonderverenbarung treffen, daß bei vorzeitiger Tilgung die Bank nur den echten Schaden, nicht auch den entgangenen künftigen Gewinn ersetzt bekommt (ist natürlich jetzt zu spät; aber fürs nächste Mal)! Dann wird es wenigstens ein bißchen billiger.
Gruß Ir.
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irenaeus
19.06.2003, 15:07
@ irenaeus
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Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung |
-->Ergänzung: Es kommt auch auf den Tag der Berechnung an: Der Wiederanlagezins für 4jährige Laufzeiten war vor wenigen Tagen sogar noch 0,25 % niedriger.
<ul> ~ http://https://www.dresdner-privat.de/index.html?nav=38&con=/servlet/MainController?sub=SystemSubCtrl&act=NewGenericGoToMis&realm=currency_eurospot&misaction</ul>
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Ricoletto
19.06.2003, 15:57
@ Mysterious
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Gibt noch 'ne andere Möglichkeit - bitte von Elli meine email-adresse geben... |
-->lassen (die bei @web.de!)
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kizkalesi
19.06.2003, 17:13
@ Mysterious
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Re: OT/ Vorfälligkeitsentschädigung hier noch Vorschläge: verkauft doch!! |
-->hallo,
wichtig ist Punkt 2) vor allem Berechnung der Bank prüfen!!
2) verkaufen und vielleicht kleinersetzen oder grösser oder halt irgendwie anders setzen -
dann kann man den HypoKredit mitnehmen und verwenden.
aws,
kiz
1)
Wer denkt schon beim Kauf einer Immobilie an den Verkauf der Wohnung. Wenige wohl. Trotz des aktuellen BGH Urteils aus dem Jahr 1998 kann die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Wiederveräußerung beträchtlich sein.
Die Höhe der Entschädigung kann erst bei der Kündigung des Kredites errechnet werden und richtet sich nach dem
o aktuellen Zinsstand,
o nach der Restlaufzeit des Kredites,
o Höhe des Kredites,
o Wiedereinkaufzins der Bank.
Schon jetzt kann man die eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung gering gehalten oder gar vermieden werden.
§ Splitten Sie die Laufzeit der Darlehen, d.h. 1 Hypothek über 10 Jahre Laufzeit die 2. Hypothek über 5 Jahre.
§ Bei einer Finanzierung über Bausparverträge ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.
Beim Verkauf einer Immobilie braucht nicht gleich der Kredit gekündigt zu werden. Voraussetzung: Sie erwerben eine andere Immobilie und übertragen den Kredit auf das neue Objekt.
Sollte eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung nicht vermeidbar sein, ist auch hier ein Verhandeln mit der Bank sinnvoll.
Man möchte Sie schließlich nicht als Kunde verlieren.
Übrigens: Laut Statistik wird jede Immobilie alle 8 Jahre verkauft
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2) Und übrigens genau aufpassen - Die Kreditgeber probieren es regelmäßig!!!:
Eine Prüfung der bereits bezahlten oder gerade geforderten sog. Vorfälligkeitsentschädigung kann sich bezahlt machen.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 7.11.2000, AZ XI ZR 27/00 (www.rws-verlag.de/volltext/zbgh1221/, klargestellt, daß Banken und Sparkassen bei der Berechnung der Ersatzanlage die höher rentierlichen (z.Z. 0,4% höher gegenüber Bundesanleihen) und sehr sicheren Pfandbriefe als Vergleichsmaßstab heranziehen müssen. Der Zinsschaden der Bank wird dadurch deutlich kleiner. Bei einer Restschuld von 100.000,- DM fünf Jahre vor Fristablauf kann die Ersparnis schon 1300 DM ausmachen.[/b]
entnommen:
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Euklid
19.06.2003, 18:58
@ -- Elli --
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Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung |
-->Hallo Elli
nicht plus Zinseszinsen sondern minus Zinseszinsen;-)))
Ist doch logisch weil die Bank ihre Moneten dann im Voraus hat.
Wurde bei mir übrigens korrekt zurückgerechnet.
Gruß EUKLID
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