-->Schade, daß ich den Beitrag erst heute gelesen habe:
Aber Deine Argumentation führt zu einer Falschaussage, dem ich äußerst widersprechen muß.
Im folgenden füge ich Text in Deinen ein:
>Wenn Du den Begriff"Steuerquote" eng auslegst, hast Du Recht; allerdings zielt >diese Rechnung ja auf das verwertbare Realeinkommen, also auf mehr als Steuern >im gesetzlichen Sinne. Da müssen selbstverständlich alle Abzüge rein, denen >sich der Arbeitnehmer nicht entziehen kann - ob Steuern im Sinne der AO, >Zwangsabgaben oder die AfA für das Auto, wenn dieses zum Erhalt der Einnahmen >erforderlich ist (was vorausgesetzt wird, weil es ja für eine große Vielzahl >von Personen zutrifft).
Wenn ich bei der Logik Deiner oberen Rechnung bliebe, dann wäre"meine Steuerquote" bei mir als Unternehmer (keine Kapitalgesellschaft) eher bei 95-10.000%. Falls gewünscht, rechne ich gerne vor!
>>...zumal auch noch Teile wie Berufsgen. davon vom Arbeitgeber aufgewendet >>wird.
>Ja, der diesen Teil sonst als Nettolohn auszahlen könnte - machen wir uns mal >nix vor, auch der"Arbeitgeberanteil" ist faktisch ein Lohnabzug des >Arbeitnehmers. Er wird nur anders genannt, um den Widerstand gegen solche >Kürzungen geringer zu halten ("zahlt ja der Arbeitgeber...")
Da suggerierst Du aber an der Wahrheit vorbei!
Die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherung der Arbeitnehmer und Unternehmer ist eine originär betr. Aufwendung (leider). Was hälst Du davon, wenn ich sagen würde, der Angestellte hat seinen Arbeitsplatz selbst zu finanzieren, z.B. Gebäudeanteil, Schreibtisch, pers. Geräte, etc. Er bekommt dafür mehr Lohn und ich ziehe ihm monatlich etwas davon ab - das entspricht Deiner Argumentation mit der Berufsgenossenschaft.
Jetzt zum Arbeitgeberanteil:
Da der Staat die Arbeitnehmer für zu doof hält, hat er per Gesetz dafür gesorgt, daß Arbeitgeber für die Abführung der Versicherungsbeiträge und Steuern zuständig sind und haftbar gemacht werden. Der Arbeitgeberanteil bei der Soz.Vers. ist natürlich indirekt auch Lohn, siehe Lohnhöhenvergleich freier Mitarbeiter-Angestellter.
Nur wenn ich bei Deiner Art der Argumentation der"Steuer"-Belastung bleibe, dann müßte ich schon bei den Unternehmen nicht nur die Zahlungen rechnen, sondern auch noch die Frondienste, die die Unternehmen für den Staat ausführen, wie z.B. das Berechnen, Eintreiben und Haften von Steuern (UST,LSt,alle direkten Steuern), Versicherungen (Renten, Arbeitslosen,Krankenvers.)
Um es abschließend zu sagen:
Deine Art der Berechnung halte ich für absolut unseriös, wobei ich durchaus die Staatsquote für viel zu hoch halte.
MfG, Dieter
MfG - HZ - www.zingel.de
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