nereus
08.07.2003, 11:50 |
Wen es interessiert? zur Sache Friedmann Thread gesperrt |
-->Hallo!
Die Pressemeldung lassen interessante Rückschlüsse zu.
Im SPIEGEL wird gemeldet, daß Friedmann eine Strafe in Höhe von 17.400 EUR zahlen müsse.
Das kann man fast überall nachlesen.
Bei der Angabe der Tagessätze mußte ich etwas suchen, bin aber auch fündig geworden.
In der Frankfurter Presse kann man u.a. lesen: .. Zuletzt waren auch aus dem Zentralrat der Juden
Forderungen nach einem Rücktritt des Vizepräsidenten für den Fall laut geworden, dass Friedman nach Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn vorbestraft sein sollte. Dies ist nach Expertenangaben bei einem Strafbefehl über 150 Tagessätze wie bei Friedman der Fall.
Also haben wir zunächst die Eckwerte 150 Tagessätze zu insgesamt 17.400 EUR.
Da man im Internet fast alles findet, wurde ich auf einer Anwaltsseite erneut fündig.
Die Höhe der Tagessätze ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen des Angeklagten, geteilt durch Dreißig. Stehen ihm beispielsweise DM 3.000,00 monatlich zur Verfügung, liegt die Höhe eines Tagessatzes bei DM 100,00, also bei einem Dreißigstel von DM 3.000,00.
Damit haben wir nun auch die Berechnung der Tagessätze.
Nun rechnen wir mal flott durch.
Oder werden wir hier mal wieder nach Strich und Faden verarscht!
Wie sagte einst Top-Model Linda Evangelista in ihren besten Zeiten:
"Für Tagesgagen unter 10.000 Dollar wälze ich mich gar nicht erst aus dem Bett."
Nun ist/war Friedmann zwar kein Model, doch er bewegt sich zumindest in der Elite der Gesellschaft und das sollte schon ein wenig kosten.
Falls meine Rechnung stimmig ist, dürfen sich dottore und Galiani gegenseitig eine Flasche Wein spendieren.
Da ich ein weit höheres Einkommen bei P.P. vermute, kann dann wohl von Strafe keine Rede mehr sein.
mfG
nereus
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JüKü
08.07.2003, 11:54
@ nereus
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Re: Wen es interessiert? zur Sache Friedmann |
-->>Oder werden wir hier mal wieder nach Strich und Faden verarscht!
Na logo.
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silvereagle
08.07.2003, 12:36
@ nereus
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Ermessenssache |
-->Hallo nereus,
kann natürlich nur für das österreichische System sprechen, aber hier ist es so, dass die Festlegung des Tagessatzes letztlich im Ermessen des Richters steht. Auch Vermögenswerte sind (soweit bekannt) einzubeziehen - ein Schlossbesitzer, der laut Steuererklärung kein Einkommen hat, wird nicht den Mindestsatz bekommen! ;-)
Jedenfalls kann von einer"Automatik" entsprechend einem genau festgestellten Einkommen und dem dazugehörenden Tagessatz nicht ausgegangen werden. Es sind höchstens Richtwerte.
Des weiteren weiss ich, dass Richter in erster Instanz häufig den Tagessatz etwas niedriger ansetzen, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Strafbefehl beeinsprucht wird, und danach der Richter ein volles Verfahren durchführen muss - wofür er keineswegs extra entlohnt wird... ;-)
Alles in allem erscheint mir ein Betrag von EUR 17.400 sehr wohl eine Strafe zu sein, selbst und gerade für einen Paradiesvogel wie MF, und insbesondere, wenn man die konkrete Straftat beachtet. Man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.
Gruß, silvereagle
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Baldur der Ketzer
08.07.2003, 12:37
@ JüKü
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Re: zur Pinkelsache - die Bürger wurden vom System halt offen angepi....... |
-->>>Oder werden wir hier mal wieder nach Strich und Faden verarscht!
>Na logo.
Hallo,
vielen Dank an nereus, der mir den Gedanken vorwegnahm.
Das ist Hohn, eine Verhöhnung jedes kleinen Fuzzies, der mal irgendeinen Unsinn machte und die Faust des Systems in der Magengrube verspürt. Siehe Richter Hold Salesch und Co.
Nehmen wir mal einen alten Rentner, nennen wir ihn einmal Adolf Pickel, der unterhält sich im Wirtshaus mit seinem Freund Alois Packer über Kriegserlebnisse in Polen, in Rußland und der Ukraine als Wehrmachtsangehörige, und sie beide würden sich vernehmbar wundern, wie es denn zu den alleseit bekannten, offensichtlich wahren Opferzahlen gekommen sein kann.
Angenommen, sie würden sich, weil einer von ihnen Bauingenieur wäre, über die Größe von Räumen unterhalten, und weil der andere äh Totengräber war, würden sie sich über Grundwasser und schlechtes Wetter unterhalten, und über Fotos, weil beide gerne fotografierten.
Und nebenan würde eine politisch korrekte, radikalsoziale, öffentlich alimentierte Gutmenschin sitzen, (alles natüüüürlich nuuuuur klischeehaft), die das hört, sich ins Gespräch einmischt, und von den beiden in einer Gesprächszuspitzung herausprovozieren würde, was man mit Hilfe des § 175, nein, 130 dt. StGB ist es, schwer bestraft.
Preisfrage: wie hoch würden die Tagessätze für dieses schändliche Verbrechen dieser beiden alten Opas wohl sein?
Für allseits bekannte Fälle aus diesem Genre waren es keine Tagessätze aus kärglicher Rente, sondern sogar langjährige Einkerkerung.
Tja, bei Baldur regt sich da Grimm im Magenbereich, aber vielleicht war mir ja vorhin der Kaffee zu stark, es muß ja so korrekt sein, gell.
Der Tagessatz vom Pinkler ist eine Gegendemonstration inmitten einer Demonstration. Ragt heraus wie eine Monstranz. Wie ein Monster. Und das läuft alles im *hüstel* Lichte, also in der *Illumination* der Ã-ffentlichkeit ab.
Heute hat sich das System eine Blöße gegeben, trotz der wirklichen Überraschung, daß man sich an bestimmte sakrosankte Leute überhaupt hintraut und es zudem überhaupt so etwas wie eine Ahndung gab - das ist enorm beachtlich - schimmert dennoch unter der schwarzen Robe Justizias das grelle Rot des Weihnachtsmanns durch..........samt langem Bart........
Das ganze ist ein Witz.
Bei anderen Leuten würde sich wohl sofort die Gesta, äh, die Steuerfahndung für die Diskrepanz zwischen angegebenen Einkünften und objektivem Lebenswandel interessieren, aber das sind ja bloß Normalnos...........
.......dieser Pinkelfall ist aber bestiiiimmt abgeschlossen..........wetten, daß?
Als ich vorhin nichtahnend den Fernseher aufmachte und dann die Pressekasperlveranstaltung sah, war mir der ganze Tag versaut - fünf Sekunden reichten, so lange brauchte ich, bis ich der Fernbedienung habhaft wurde.
Ich bin jetzt nur noch gespannt, wann der erste Unterstützeraufruf für Po Pinkel irgendwo in der Presse steht, von wegen sülz, ach so fertig, braucht wieder Halt, sülz, ach jammertal.
Und wann er seine Rübe wieder in der öffentlich-Rechtlichen zwangsgebührenfinanzierten Kamera hat - damit er keine Sozistütze beziehen muß, bei dem kargen Einkommen, schluchz.
Beste Grüße vom Baldur
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JüKü
08.07.2003, 12:43
@ silvereagle
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Re: Ermessenssache |
-->>Alles in allem erscheint mir ein Betrag von EUR 17.400 sehr wohl eine Strafe zu sein, selbst und gerade für einen Paradiesvogel wie MF, und insbesondere, wenn man die konkrete Straftat beachtet.
Über den Betrag lacht er doch! Das soll eine Strafe sein?
Juristen... ;-)
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dottore
08.07.2003, 12:45
@ nereus
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Re: Die Höhe der Tagessätze ist wurscht - entscheidend: er ist vorbestraft! |
-->Hi nereus,
bei den Tagessätzen wird in der Regel nicht groß rumrecherchiert bzw. Einkommensnachweis verlangt (§ 40,3 StGB). Man geht dabei von Plausibilitäten aus, wobei alle möglichen"sonstigen" Verpflichtungen, Schuldenbedienungen, usw. mit gerechnet werden. Leute, die"Abschreibungsmodelle", Beteiligungen, usw. haben, können unschwer auf sehr geringes Netto-Einkommen taxiert werden.
Entscheidend ist immer die Frage, ob es mehr als 90 Tagessätze sind. Darüber ist man vorbestraft, was immense Konsequenzen, zumal für einen Rechtsanwalt hat (§ 32, 12,5 Bundeszentralregistergesetz).
Friedman wären 80 oder 90 Tagessätze à 1000 € erheblich lieber gewesen als das, was er jetzt als Strafmaß hat. Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob jemand vorbestraft ist und von jedermann als solcher bezeichnet werden kann oder nicht vorbestraft.
Zur Ermittlung des Nettoeinkommens ansonsten: OLG Köln in NJW 1976, 636, 1977, 307.
Hinzu kommt: Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Damit eröffnet sich für die Anwälte der Menschenhändler (anderes erfahren) die Chance, Friedman jederzeit als Zeugen zu laden, was zu einem weiteren Ballyhoo auf den killing fields führen würde.
Wäre das Verfahren noch"in der Schwebe", hätte Friedman ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt, um sich (in dem anderen Verfahren) nicht zu belasten. jetzt muss er aussagen, wenn er geladen wird, und sich zu allen möglichen Details aus seiner Suite befragen lassen.
Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht unter die 91 Tagessätze herunter handeln lassen. Das allein ist entscheidend.
Es wurde also nichts unter den Teppich gekehrt, wie von Galiani vorschnell vermutet. "Kein Nachspiel" - darauf hatte er gesetzt und diese Wette hat er eindeutig verloren.
Siehe hier!
Schlaffi & Wasi dürfen gern den Korkenzieher mitbringen.
Gruß!
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Masteraffe-sein-Bruder
08.07.2003, 12:54
@ nereus
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Re: Wen es interessiert? zur Sache Friedmann |
-->>Hallo!
>Die Pressemeldung lassen interessante Rückschlüsse zu.
>Im SPIEGEL wird gemeldet, daß Friedmann eine Strafe in Höhe von 17.400 EUR zahlen müsse.
>Das kann man fast überall nachlesen.
>Bei der Angabe der Tagessätze mußte ich etwas suchen, bin aber auch fündig geworden.
>In der Frankfurter Presse kann man u.a. lesen: .. Zuletzt waren auch aus dem Zentralrat der Juden
>Forderungen nach einem Rücktritt des Vizepräsidenten für den Fall laut geworden, dass Friedman nach Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn vorbestraft sein sollte. Dies ist nach Expertenangaben bei einem Strafbefehl über 150 Tagessätze wie bei Friedman der Fall.
>Also haben wir zunächst die Eckwerte 150 Tagessätze zu insgesamt 17.400 EUR.
>Da man im Internet fast alles findet, wurde ich auf einer Anwaltsseite erneut fündig.
> Die Höhe der Tagessätze ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen des Angeklagten, geteilt durch Dreißig. Stehen ihm beispielsweise DM 3.000,00 monatlich zur Verfügung, liegt die Höhe eines Tagessatzes bei DM 100,00, also bei einem Dreißigstel von DM 3.000,00.
>Damit haben wir nun auch die Berechnung der Tagessätze.
>Nun rechnen wir mal flott durch.
Hab unabhängig von dir die selbe Rechnung aufgestellt und mir kam der Betrag auch sehr niedrig vor...
Allerdings kann sein, dass P.P einen schlechten Steuerberater hat und ziemlich viel Steuern zahlt und brutto etwa das Doppelte hat, wobei ich das bei Selbstständigen und den damit verbundenen steuerlichen Möglichkeiten für unwahrscheinlich halte.
Möglich wäre aber auch noch, dass P.P noch irgendwo Unterhalt für uneheliche Kinder oder geschiedene Ehefrau (ich weiss nicht, ob er schon mal verheiratet war)abdrücken muß, was wiederum den Tagessatz drücken könnte.....
Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack...
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marocki4
08.07.2003, 13:01
@ dottore
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entscheidend: er ist vorbestraft! / na und? Lambsdorff war es auch |
-->und geschadet hat es ihm wahrlich nicht (mein eindruck)
wenigstens macht er keine talksendungen...
hi dottore,
ich erlaube mir meine kommentare zu deiner meinungsäußerung:
>bei den Tagessätzen wird in der Regel nicht groß rumrecherchiert bzw. Einkommensnachweis verlangt (§ 40,3 StGB). Man geht dabei von Plausibilitäten aus, wobei alle möglichen"sonstigen" Verpflichtungen, Schuldenbedienungen, usw. mit gerechnet werden. Leute, die"Abschreibungsmodelle", Beteiligungen, usw. haben, können unschwer auf sehr geringes Netto-Einkommen taxiert werden.
schlimm genug! was muss ein sozialhilfeempfänger alles nachweisen, um an ebensolche zu kommen???
>Entscheidend ist immer die Frage, ob es mehr als 90 Tagessätze sind. Darüber ist man vorbestraft, was immense Konsequenzen, zumal für einen Rechtsanwalt hat (§ 32, 12,5 Bundeszentralregistergesetz).
wer sagt das? wer sagt, was für mf wirklich das schlimmere ergebnis ist? ER sagt dazu (noch) nichts.
>Friedman wären 80 oder 90 Tagessätze à 1000 € erheblich lieber gewesen als das, was er jetzt als Strafmaß hat. Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob jemand vorbestraft ist und von jedermann als solcher bezeichnet werden kann oder nicht vorbestraft.
hast du mit mf gesprochen? woher weißt du das? wie gesagt, mein beispiel lambsdorff übt diverse öff. ämter aus. und? wen interessiert die so schlimme vorstrafe????
>Zur Ermittlung des Nettoeinkommens ansonsten: OLG Köln in NJW 1976, 636, 1977, 307.
>Hinzu kommt: Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Damit eröffnet sich für die Anwälte der Menschenhändler (anderes erfahren) die Chance, Friedman jederzeit als Zeugen zu laden, was zu einem weiteren Ballyhoo auf den killing fields führen würde.
sein problem - mehr nicht
>Wäre das Verfahren noch"in der Schwebe", hätte Friedman ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt, um sich (in dem anderen Verfahren) nicht zu belasten. jetzt muss er aussagen, wenn er geladen wird, und sich zu allen möglichen Details aus seiner Suite befragen lassen.
>Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht unter die 91 Tagessätze herunter handeln lassen. Das allein ist entscheidend.
was gibt es hier überhaupt zu verhandeln? ist doch ein klares vergehen gegen recht und ordnung der brddr.
>Es wurde also nichts unter den Teppich gekehrt, wie von Galiani vorschnell vermutet. "Kein Nachspiel" - darauf hatte er gesetzt und diese Wette hat er eindeutig verloren.
auch hier: abwarten, wie du immer sagst. der beweise für das nachspiel muss erst noch kommen (zeugenaussagen usw.). wette noch offen.
>Siehe hier!
>Schlaffi & Wasi dürfen gern den Korkenzieher mitbringen.
>Gruß!
auch gruß
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silvereagle
08.07.2003, 13:12
@ JüKü
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Das is ja schon wie in einem Strafvollzugsseminar... ;-) |
-->Hi,
> Über den Betrag lacht er doch! Das soll eine Strafe sein?
Gut, da sind wir eben verschiedener Auffassung. Ich selbst habe mich gerade wieder über ein Strafmandat wegen Überziehen der Parkzeit nicht gerade königlich amüsiert, auch wenn's"nur" 25 EUR waren...
Auf der anderen Seite muss ich schon auch sagen, dass ich den Strafanspruch des Staates für bloßen Drogenbesitz (wenn ich die Meldungen richtig interpretiert habe) im Grunde für lächerlich halte. Wer als"öffentliche Person" des Drogenkonsums überführt wird (Haartest usw.), kann seine verlogene und selbstgefällige"Mission" ohnehin als hochkant' gescheitert betrachten.
Alles in allem für die Gegner dieses arroganten Schnösels wirklich kein Grund, jetzt auf betroffen und beleidigt zu machen. Sorry. Die Justiz hat 100 % korrekt gehandelt.
Gruß, silvereagle
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Baldur der Ketzer
08.07.2003, 13:20
@ JüKü
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Re: P.Spiegel: die Zeit heilt alle Wunden - und das Volk der Verbrecher? |
-->Hallo,
gerade eben im Mittagsmagazin sagte Spiegel, die zeit heile alle Wunden, das wäre sinngemäß auch hier nicht anders.
Hört, hört - und wie war das mit dem Volk der Verbrecher?
Aber das ist ja was anderes. Klar.
Es ist auch was anderes, ob man kokst oder Leute umbringen muß bzw. dies aus Überzeugung und freien Stücken tut, aber das betrifft höchstens die Täter selbst, NIE deren Nachkommen.
Zumindest bei vernünftiger Betrachtung, als Amalek wird das anders sein.
Da hat also der Pinkel angeblich ne Lebenskrise. Hach, Lebenskrise. Mit drei Nutten high life und die Sau rauslassen und das ist soll ne Lebenskrise sein? Kann ich nicht ganz nachempfinden.
ich will auf was anderes hinweisen.
Nach dem neuen Waffenrecht sollen bereits zwei Ordnungsiwdrigkeiten genügen, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren. Da zählt ne Lebenskrise gar nüscht. Auch völlig sachfremder Pipifax, also beispielsweise Steuerhinterziehung, hebt diese Zuverlässigkeit auf und der Jagdschein ist wech......
Wie ist das jetzt eigentlich mit den ganzen Würden und Auszeichnungen, die müßten doch verfallen, sofern der Würdenträger (Verdienstkreuz) seine persönliche Integrität durch Vorstrafen eingebüßt hat.
Wie isses, ob jetzt Großinquisitor Thierse dem Pinkel die Orden entziehen wird?.......oder greift das wieder das Ermessen *hüstel*?
Ich persönlich sehe Friedmans Verfehlung aus meiner Sicht der Verwerflichkeit als nur marginal an, aber wenn man gegen Millionen Waffenbesitzer kleinlichst und fragwürdigst durchgreift im Falle des marginalen Falles, wie ist das dann erst bei den ausgezeichneten Verdienstträgern aus der Wallhall von Krals- äh, Gralshüter Theirse, Rau und Co. KG?
beste Grüße vom Baldur
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PATMAN1
08.07.2003, 13:29
@ Baldur der Ketzer
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uneingeschränkte Zustimmung - APPLAUS (owT) |
-->
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monopoly
08.07.2003, 13:34
@ Baldur der Ketzer
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Re: P.Spiegel: die Zeit heilt alle Wunden - und das Volk der Verbrecher? |
-->>Hallo,
>gerade eben im Mittagsmagazin sagte Spiegel, die zeit heile alle Wunden, das wäre sinngemäß auch hier nicht anders.
>Hört, hört - und wie war das mit dem Volk der Verbrecher?
>Aber das ist ja was anderes. Klar.
>Es ist auch was anderes, ob man kokst oder Leute umbringen muß bzw. dies aus Überzeugung und freien Stücken tut, aber das betrifft höchstens die Täter selbst, NIE deren Nachkommen.
>Zumindest bei vernünftiger Betrachtung, als Amalek wird das anders sein.
Ich muß da mal einhaken, meinst du mit Amalek Amalekiter?
Zuweilen werden auch die sog. Zigeuner = Sinti u. Roma als verstossener 13. Stamm Israels =Amalekiter in der Bibel angesehen. Meinst du Friedman sei einer?
>Da hat also der Pinkel angeblich ne Lebenskrise. Hach, Lebenskrise. Mit drei Nutten high life und die Sau rauslassen und das ist soll ne Lebenskrise sein? Kann ich nicht ganz nachempfinden.
>ich will auf was anderes hinweisen.
>Nach dem neuen Waffenrecht sollen bereits zwei Ordnungsiwdrigkeiten genügen, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren. Da zählt ne Lebenskrise gar nüscht. Auch völlig sachfremder Pipifax, also beispielsweise Steuerhinterziehung, hebt diese Zuverlässigkeit auf und der Jagdschein ist wech......
>
>Wie ist das jetzt eigentlich mit den ganzen Würden und Auszeichnungen, die müßten doch verfallen, sofern der Würdenträger (Verdienstkreuz) seine persönliche Integrität durch Vorstrafen eingebüßt hat.
>Wie isses, ob jetzt Großinquisitor Thierse dem Pinkel die Orden entziehen wird?.......oder greift das wieder das Ermessen *hüstel*?
>Ich persönlich sehe Friedmans Verfehlung aus meiner Sicht der Verwerflichkeit als nur marginal an, aber wenn man gegen Millionen Waffenbesitzer kleinlichst und fragwürdigst durchgreift im Falle des marginalen Falles, wie ist das dann erst bei den ausgezeichneten Verdienstträgern aus der Wallhall von Krals- äh, Gralshüter Theirse, Rau und Co. KG?
>beste Grüße vom Baldur
116 E Tagessatz ist natürlich ein Witz entspricht wohl ca. der Gebühr für eine Beratung beim Rechtsanwalt, von Friedmans anderen Jobs ganz zu schweigen.
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Masteraffe-sein-Bruder
08.07.2003, 13:38
@ dottore
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M.F. darf aber Zulassung als RA behalten |
-->>Hi nereus,
>bei den Tagessätzen wird in der Regel nicht groß rumrecherchiert bzw. Einkommensnachweis verlangt (§ 40,3 StGB). Man geht dabei von Plausibilitäten aus, wobei alle möglichen"sonstigen" Verpflichtungen, Schuldenbedienungen, usw. mit gerechnet werden. Leute, die"Abschreibungsmodelle", Beteiligungen, usw. haben, können unschwer auf sehr geringes Netto-Einkommen taxiert werden.
>Entscheidend ist immer die Frage, ob es mehr als 90 Tagessätze sind. Darüber ist man vorbestraft, was immense Konsequenzen, zumal für einen Rechtsanwalt hat (§ 32, 12,5 Bundeszentralregistergesetz).
Laut Bild von heute verliert er aber deswegen seine Zulassung nicht...
Dann hat die Sache für ihn eigentlich nur kurzfristige finanzielle Folgen
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Baldur der Ketzer
08.07.2003, 13:48
@ monopoly
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Re: Amalek |
-->Hallo,
>Ich muß da mal einhaken, meinst du mit Amalek Amalekiter?
Nein, den Amalek, also den in - wie soll ich sagen - generationenlang in Erbsklaverei gefallenen Schuldner, den Amalek.
>116 E Tagessatz ist natürlich ein Witz entspricht wohl ca. der Gebühr für eine Beratung beim Rechtsanwalt, von Friedmans anderen Jobs ganz zu schweigen.
Man sollte mal nachhaken, was er pro Vorsicht-Sendung kriegt.........
Dottore hat Recht, daß ja das verfügbare Einkommen dasjenige nach Abzug von Verpflichtungen ist, aber genau auf dieses freie verfügbare Einkommen stellt die Steuerverwaltung ab, wenn es äh äh Diskrepanzen gibt zwischen Zahlenwerk und sichtbarem Lebenswandel.
Es sei denn, er hatte Freibumsscheine, honoris causa...........dann wäre ja bloß die Fahrt ins Pu äh Hotel angefallen, und wenn er abgeholt wurde honoris causa, auch nicht mal das.........*schüttel*
beste Grüße vom Baldur
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dottore
08.07.2003, 14:05
@ marocki4
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Re: Du gönnst mir auch gar nichts |
-->Hi,
>schlimm genug! was muss ein sozialhilfeempfänger alles nachweisen, um an ebensolche zu kommen???
Nichts. Die Tagessätze beginnen bei 1 (einem) Euro. Bei mindestens 91 Euro ist auch der ärmste Schlucker vorbestraft.
>>Entscheidend ist immer die Frage, ob es mehr als 90 Tagessätze sind. Darüber ist man vorbestraft, was immense Konsequenzen, zumal für einen Rechtsanwalt hat (§ 32, 12,5 Bundeszentralregistergesetz).
>wer sagt das? wer sagt, was für mf wirklich das schlimmere ergebnis ist? ER sagt dazu (noch) nichts.
Ein vorbestraftes"Organ der Rechtspflege" (RA) ist etwas anderes als ein vorbestrafter Fuzzy.
>>Friedman wären 80 oder 90 Tagessätze à 1000 € erheblich lieber gewesen als das, was er jetzt als Strafmaß hat. Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob jemand vorbestraft ist und von jedermann als solcher bezeichnet werden kann oder nicht vorbestraft.
>hast du mit mf gesprochen? woher weißt du das? wie gesagt, mein beispiel lambsdorff übt diverse öff. ämter aus. und? wen interessiert die so schlimme vorstrafe????
Na dann bewirb Dich mal mit so was irgendwo.
>>Wäre das Verfahren noch"in der Schwebe", hätte Friedman ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt, um sich (in dem anderen Verfahren) nicht zu belasten. jetzt muss er aussagen, wenn er geladen wird, und sich zu allen möglichen Details aus seiner Suite befragen lassen.
>>Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht unter die 91 Tagessätze herunter handeln lassen. Das allein ist entscheidend.
>was gibt es hier überhaupt zu verhandeln? ist doch ein klares vergehen gegen recht und ordnung der brddr.
Es gibt, was Du sicher wissen wirst, sog."Deals" mit der Justiz. In diesem Fall war der Strafbefehl kein Ergebnis eines solchen (hätte aber sein können). Verhandelt wird übrigens (in anderen Fällen) nicht, ob Urteil oder nicht, sondern das Strafmass, um den Prozess zu sparen.
>>Es wurde also nichts unter den Teppich gekehrt, wie von Galiani vorschnell vermutet. "Kein Nachspiel" - darauf hatte er gesetzt und diese Wette hat er eindeutig verloren.
>auch hier: abwarten, wie du immer sagst. der beweise für das nachspiel muss erst noch kommen (zeugenaussagen usw.). wette noch offen.
Wie bitte? Er ist rechtskräftig verurteilt, das Verfahren wurde weder eingestellt noch mit einem bei Gericht vor allem üblichen Satz von 30 Tagessätzen (danach folgen 40 bzw. 60, dann 10 oder 20) erledigt, er ist von den Ämtern zurück getreten, die Details seines Tuns sind hinreichend bekannt und öffentlich, einschließlich der Zeugenaussagen (für dieses Verfahren) - was darf's denn noch als"Nachspiel" sein?
Du gönnst mir nur die Pulle Wein nicht. Das verstehe ich.
Gruß!
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nasowas
08.07.2003, 14:25
@ Baldur der Ketzer
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re"Verdienstkreuz zurückgeben" //Warum? ist doch eh nur Ansteckblech |
-->>Wie ist das jetzt eigentlich mit den ganzen Würden und Auszeichnungen, die müßten doch verfallen, sofern der Würdenträger (Verdienstkreuz) seine persönliche Integrität durch Vorstrafen eingebüßt hat.
>Wie isses, ob jetzt Großinquisitor Thierse dem Pinkel die Orden entziehen wird?.......oder greift das wieder das Ermessen *hüstel*?
Was sagt denn ein Bundesverdienstkreuz heute noch aus?
Nicht mehr als dass ein Berufspolitiker einen"Mitmenschen" (oft auch ein Politikerlein) als nett betrachtet und ihm so ein Ansteckblech anheftet.
Die Zeiten in denen staatliche Auszeichnungen etwas achtenswertes waren, sind ja wohl schon lange vorbei.
Die Tage war hir mal ein Link zur PDS-Tante Dr. Luc Jochimsen (u.a. ehemalige Chefredakteurin des Hessischen Rundfunk) Auch über diese Dame konnte man erfahren, dass sie trotz ihrer steilen Karriere es schaffte sich 5(!) Auszeichnungen zu verdienen. U.a. erhielt sie den Hessischer Verdienstorden.
Wofür eigentlich? Dafür das sie Karriere gemacht hat, oder dafür dass sie im linken Spektrum viele Freunde hat?
Gruß
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nereus
08.07.2003, 14:29
@ dottore
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Re:.. entscheidend: er ist vorbestraft! - dottore/silvereagle |
-->Hallo dottore, Hallo Silberadler!
Auf der Website http://www.spormann.de/geld.htm kann man dies nachlesen.
Was Sie über die Geldstrafe wissen sollten...
In den meisten Fällen einer ermittelten und nachgewiesenen Straftat wird nicht Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe verhängt.
Wer keine Vorstrafe hat, insbesondere nicht nach einer früheren Strafsache unter Bewährung steht, wird jedenfalls bei einem Bagatelldelikt nicht mit Gefängnis rechnen müssen, sondern eine Verurteilung zur Zahlung von Geld erwarten können.
Nach skandinavischem Vorbild gilt seit dem Jahre 1975 in Deutschland ein zunächst merkwürdig anmutendes System der Bestrafung, das sogenannte Tagessatz - Prinzip.
Das Gericht setzt nicht einfach einen Betrag (z.B. 2.000 Euro) fest, der an die Staatskasse zu zahlen ist, sondern verurteilt vielmehr zur Zahlung einer bestimmten Anzahl sogenannter Tagessätze in einer bestimmten Höhe.
Der Urteilsspruch könnte also lauten:"Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt." Das ergibt im Ergebnis zwar denselben Betrag, als hätte das Gericht die Verurteilung zur Zahlung von 2.000 Euro ausgesprochen; dennoch liegt eine Besonderheit vor, die der Einzelfallgerechtigkeit dienen soll.
Der Betrag von 2.000 Euro ist zwar derselbe, es ist aber nicht dasselbe, ob diesen Betrag ein Generaldirektor oder eine Rentnerin zahlen sollen. Den einen schmerzt es vermutlich nicht, die andere wird ihre Lebensführung erheblich einschränken müssen, um die Strafe bezahlen zu können. Demgemäß hatte sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, im Sinne einer Gleichbehandlung aller Straftäter bei Verhängung einer Geldstrafe quasi eine Einkommensvariable einzuführen: Die Tagessatzhöhe.
Einfach gesagt läßt sich feststellen, daß die Anzahl der verhängten Tagessätze das Maß der" Schuld" des Angeklagter abgelten soll, also das in der Tatbegehung liegende Unrecht, während die Höhe des Tagessatzes auf das individuelle Einkommen abstellt. Ein auf den ersten Blick vermutlich sinnvolles Verfahren.
Die Praxis bei der Bemessung der Anzahl der Tagessätze
Das Gesetz sieht vor, daß zwischen 5 und 360 Tagessätze verhängt werden dürfen (§ 40 StGB). Dies ist allerdings aus Sicht der Praxis recht theoretisch. Der absolute"Renner" sind nach meiner Beobachtung 30 Tagessätze (entsprechend also ungefähr einem vollen Nettomonatsgehalt), dicht gefolgt von 40 bzw. 60 Tagessätzen.
Recht selten gibt es Geldstrafen von 10 oder 20 Tagessätzen (kleinere Ladendiebstähle oder z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr), noch seltener sind in der Praxis Geldstrafen von 90 Tagessätzen (z.B. bei einem Betrug mit nicht unerheblichem Schaden).
Alles darunter, dazwischen oder darüber kommt kaum vor. Da die Anzahl der Tagessätze das Maß der vom Richter festgestellten Schuld bestimmt, läßt sich somit etwas zynisch feststellen daß das Gesetz zwar 355 Qualitäten einer Schuld vorsieht, soweit Geldstrafe verhängt werden kann, die Richter es aber verstehen, bei ihrer täglichen Arbeit im Gerichtssaal mit kaum mehr als 5-6 unterschiedlichen Bemessungen der individuellen Tatschuld auszukommen. Das ist halt die Praxis.
Die Höhe des jeweiligen Tagessatzes
Bei der Festsetzung der Höhe des einzelnen Tagessatzes ist nach dem Willen des Gesetzgebers auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Täters abzustellen (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB), um so ein für alle Täterschichten gerechtes und verhältnismäßiges Strafmaß finden zu können (BGH 28, S.363; Grundsatz der Opfergleichheit). Somit ist die Tagessatzhöhe nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu berechnen, wobei die gesetzliche Mindesthöhe des einzelnen Tagessatzes 1 Euro und die Höchstgrenze bei 5.000 Euro beträgt. Als Basis für die Berechnung sieht der Gesetzgeber ( § 40 Abs. II, S. 2 StGB ) das jeweilige Nettoeinkommen des Täters. Es dient als Grundlage, um dem bereits erwähnten Grundsatz der Opfergleichheit Rechnung zu tragen.
Das Nettoeinkommen
Fraglich erscheint nun aber, was insbesondere unter strafrechtlichen Gesichtspunkten unter dem Nettoeinkommen des Täters zu verstehen ist, denn die Definition des Nettoeinkommens ist ein maßgeblicher Faktor bei der Berechnung der Tagessatzhöhe.
Der strafrechtliche Nettoeinkommensbegriff umfaßt grds. alle Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbe, Land- oder Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung, aus Versorgungsleistungen, aus Renten und aus Unterhaltsbezügen ( vgl. OLG Köln NJW 1976, S. 636; 1977, S. 307 ).
Der Auslegung des Begriffs liegt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde. So sind beispielsweise Gewinne und Verluste des Täters zu saldieren, da nur Einkünfte über die Verluste als Einkommen anzusehen sind ( vgl. BayObLG JZ 1977, S. 354 ). Zum Nettoeinkommen gehört somit alles, was dem Täter an Einkünften zufließt. Darunter fallen sowohl Bareinkünfte als auch Naturalbezüge (z. Bsp. freie Kost und Logie; vgl. OLG Hamm NJW 1976,S. 1221; OLG Köln NJW
1977, S. 307). Diese Handhabung resultiert daraus, daß eine Privilegierung dessen vermieden werden soll, der nicht von Barleistungen, sondern von Naturalleistungen lebt.
Ein Sonderfall ist in diesem Zusammenhang das Nettoeinkommen, das der Täter durchschnittlich haben könnte. Man spricht hier von dem sog."potentiellen Nettoeinkommen" (BGH MDR/D 75, S.541). Der Rückgriff auf diese Berechnung soll jedoch nur den Fällen vorbehalten sein, in denen der Zweck der Geldstrafe ihn gebietet, weil ansonsten der Zweck der Geldstrafe verfehlt würde, wie immer das zu verstehen ist.
Anknüpfungspunkt ist hier, daß auch das was der Täter an Einkünften erzielen kann, zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gehört und daß der Täter, der seine Arbeitskraft brach liegen läßt, gegenüber dem arbeitenden Beschuldigten nicht besser gestellt werden soll. Hierbei kommt es also nicht darauf an, ob der Täter bei abstrakter Betrachtung mehr verdienen könnte, sondern vielmehr darauf, ob seine konkrete Lebensituation es ihm ermöglicht hätte, einer potentiellen Erwerbsquelle
nachzugehen ( vgl. OLG Köln NJW 1977, S. 307; OLG Celle Nds.Rpfl. 1977, S. 108).
Nicht zum Nettoeinkommen gehörende Geldbewegungen
Nicht zum Nettoeinkommen gehört indes, was dem Täter von seinem Einkommen wirtschaftlich nicht zufließt, worunter zum Beispiel die laufenden Steuern (vereinnahmte, aber abzuführende Umsatzsteuer), Sozialversicherungsbeiträge, evtl. Betriebsausgaben, Verluste, Werbungskosten, sowie Kranken- und Altersversicherungen u.ä. fallen.
Legt man dieses Verständnis des Nettoeinkommens zu Grunde, ist somit alles, was dem Täter an geldwerten Einkünften und Vorteilen zufließt und bei ihm verbleibt, in Ansatz zu bringen.
Das klingt zunächst nach einigermaßen gründlicher Überprüfung der Einkommensverhältnisse.
Doch am Schluß der Seite liest man dies:
In mehr als 20-jähriger Tätigkeit in deutschen Strafgerichtssäälen habe ich nicht ein einziges mal erlebt, daß ein Richter den Nachweis des Gehalts durch Vorlage einer Gehaltsbescheinigung verlangt und hierzu die Verhandlung der Sache unterbrochen oder vertagt hätte. Meist reichen den Beteiligten im Gerichtssaal mehr oder minder plausible Angaben des Angeklagten.
Hier dürfte es sich wohl meist um Kleinvieh handeln und es spielt in der Tat keine große Rolle, ob die Hausfrau noch im familieneigenen Handwerksbetrieb putzt oder die Schichtzulage eines Produktionsarbeiter hinein- oder heraus gerechnet wird.
Da ist wohl der Aufwand höher als der Nutzen.
.. doch jetzt kömmt's
Wer natürlich - aus der Gerichtsakte ersichtlich - wegen einer Trunkenheitsfahrt, begangen mit einem auf ihn zugelassenen neuen S-Klasse-Mercedes beschuldigt wird, unter einer Wohnanschrift gemeldet ist, bei der es sich gerichtsbekannt um ein nobles Villenviertel handelt, und mit Rolex-Uhr den Gerichtssaal betritt, wird kaum glaubhaft bekunden können, seine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen von 3.000 DM durchbringen zu müssen.
Das merken dann auch Richter und Staatsanwälte, daß hier etwas nicht stimmt.
und wenn ich diese Schlußbemerkung mit dem im Text stehenden Hinweis
.. noch seltener sind in der Praxis Geldstrafen von 90 Tagessätzen (z.B. bei einem Betrug mit nicht unerheblichem Schaden).
dann darf wohl von einem Deal hinsichtlich des Strafmaßes zwischen Kläger und Beklagten ausgegangen werden.
Da würde schon viel mehr das dottore-Argument der Vorstrafe ziehen eben wegen der möglichen beruflichen Konsequenzen.
Nur wenn des Masteraffe-sein-Bruder recht haben sollte mit der BILD-Meldung, es würde seine RA-Zulassung nicht beeinträchtigen, ist er mit einem sehr kleinen blauen Auge davon gekommen.
Die wirklichen Konsequenzen sind erst in vielen Monaten oder einigen Jahren ersichtlich.
Eine Vorstrafe muß nicht so geschäftsschädigend sein wie allgemein vermutet.
Schau mer mal!
mfG
nereus
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Dieter
08.07.2003, 14:41
@ nereus
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Anzahl der Tagessätze |
-->in einem Interview im TV mit einem Anwalt hörte ich, daß gesagt wurde, daß bei der geplanten Art der Verurteilung keine Vorstrafe anfalle, da die erst ab einer best. Summe von Tagessätzen gelte.
Also: Geh davon aus, daß es vielleicht nur 30 Tagessätze a XxEuro sind mit der Konsequenz, daß es nicht als Vorstrafe gilt.
Gruß Dieter
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dottore
08.07.2003, 14:47
@ Dieter
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Re: Anzahl der Tagessätze reicht dicke |
-->>in einem Interview im TV mit einem Anwalt hörte ich, daß gesagt wurde, daß bei der geplanten Art der Verurteilung keine Vorstrafe anfalle, da die erst ab einer best. Summe von Tagessätzen gelte.
>Also: Geh davon aus, daß es vielleicht nur 30 Tagessätze a XxEuro sind mit der Konsequenz, daß es nicht als Vorstrafe gilt.
Geh besser nicht davon aus. Da es 150 Tagessätze sind und ab 90 ist es eine im Zentralregister eingetragene Vorstrafe. (Wurde schon in extensis erklärt, sorry).
Gruß
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Baldur der Ketzer
08.07.2003, 14:49
@ nereus
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Re:.. entscheidend: er ist demaskiert, vom Thron geflogen |
-->
>Eine Vorstrafe muß nicht so geschäftsschädigend sein wie allgemein vermutet.
Hallo, nereus,
es kommt doch immer drauf an, wieso und weshalb.
Trunkenheitsfahrt und Arzt passt nicht, aber Koks und Fernsehfuzzy ist doch problemlos kompatibel, will sagen, schadet nichts.
Wichtig ist, daß ein Saubermann honoris causa, per definitionem Ankläger des Weltgewissens, Großinquisitor gegen alles Andersdenkende und Seiende, geschützt und unangreifbar durch Abstammung und hierdurch verliehene faktische Sonderrechte, an seinen eigenen Maßstäben kläglich und jammervoll gescheitert ist.
Er, der den Anspruch hat, im Lichte von Wahrheit, Glauben und absolutem Recht zu stehen, hat seine Ämter moralisch besudelt, wie Bubis posthum demonstrativ von einem Glaubensbruder ebenso besudelt wurde.
Das hat schon was.
Schmutzige Wäsche bei Ariel, nein, das ist ja in Wien, als o bei Familie Saubermann.
Mann, apropos Werner Nachmann, wie war das doch gleich....hüstel.
Hans Castorp würde jetzt mit stolzgeschwellter Brust sagen, siehste, ein Naturgesetz, Schmutz schwimmt nicht nur in der deutschen Politik oben, sondern auch bei Saubermanns mit Kippa. Weil es ein Naturgesetz ist, daß das überall, grundsätzlich sich so ereignet. Niemand ist gefeit.
Auch die nicht, von denen man annimmt, sie hätten de facto als Gouverneure das Sagen im Land.
Und wenn das so wäre, dann müßte man sich nicht mehr wundern, weil es dann mit dem elitären Auserwähltsein so weit nicht her sein kann.
Hm, hat was. Ist konsequent.
Ob ein MF vorbestraft ist oder nicht, interessiert doch wirklich niemanden.
Wohltuend ist, daß ein ganz übler Vertreter des Vereins *nach oben fahren, nach unten treten*, sowie des *Ordens für zweierlei Maß* demaskiert wurde.
Und seine ihm von wuselnden eifernden geifernden Gutmenschen zugeschanzten Erbhöfe eingebüßt hat, worauf es jetzt auch für ihn heißen dürfte, nur -eigene- Leistung wird sich lohnen.
Na, dann, Prost Mahlzeit, jetzt kann er zeigen, wozu er taugt, ohne Protektion, ohne Thron, im normalen Fremdvergleich.
Ich mach mal ne Prognose: vielleicht versucht er, mit Fagan und Witti zusammen eine Sozietät aufzumachen, aber die werden ihn nicht nehmen.......
DAS ist Strafe.
Der Rest sind doch Kinkerlitzchen.
Prinzesschen muss selber malochen. So was garstiges aber auch.....
Nebenfrage: ob er jetzt noch seine Bodygards paid by Steuerzahler weiterhin gestellt kriegt, jetzt wo er nur noch Mitleider und Spötter, aber echt keine Feinde mehr haben dürfte?.......
beste Grüße vom Baldur
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nereus
08.07.2003, 14:51
@ Dieter
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Re: Anzahl der Tagessätze - Dieter |
-->Hallo Dieter!
Du schreibst: Geh davon aus, daß es vielleicht nur 30 Tagessätze a XxEuro sind mit der Konsequenz, daß es nicht als Vorstrafe gilt.
Ich bezog mich auf diese Meldung in der Frankfurter Presse:
.. Zuletzt waren auch aus dem Zentralrat der Juden Forderungen nach einem Rücktritt des Vizepräsidenten für den Fall laut geworden, dass Friedman nach Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn vorbestraft sein sollte. Dies ist nach Expertenangaben bei einem Strafbefehl über 150 Tagessätze wie bei Friedman der Fall.
Wenn Deine Annahme richtig ist dann stimmen auch die Relationen wieder.
Das wären dann anstelle von 116 EUR nämlich 580 und anstelle der knapp 3.500 EUR reichliche 17.400 netto.
Da muß man wirklich nicht in's Kissen heulen! [img][/img]
Dies klingt schon erheblich besser und läßt sogar die Vorstrafe simsalabim..verschwindibus.. jedenfalls fast.
mfG
nereus
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nereus
08.07.2003, 15:13
@ Baldur der Ketzer
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Re:.. entscheidend: er ist demaskiert, vom Thron geflogen - Baldur |
-->Hallo Baldur!
Zunächst einmal Gratulation zu Deiner Geschichte von den alten Herren. Etwas ähnliches war mir auch eingefallen, doch.. naja.. es ist ja hinreichend bekannt. Dein"Hüstel" gefällt mir sehr gut. Gibt es da ein Smiley zu?
Du schreibst: Wichtig ist, daß ein Saubermann honoris causa, per definitionem Ankläger des Weltgewissens, Großinquisitor gegen alles Andersdenkende und Seiende, geschützt und unangreifbar durch Abstammung und hierdurch verliehene faktische Sonderrechte, an seinen eigenen Maßstäben kläglich und jammervoll gescheitert ist.
Damit unterstellst Du das er diese Maßstäbe auch an sich gestellt hat.
Dem möchte ich hiermit energisch widersprechen. Daran dürfte er sich nie gemessen haben.
Er, der den Anspruch hat, im Lichte von Wahrheit, Glauben und absolutem Recht zu stehen, hat seine Ämter moralisch besudelt, wie Bubis posthum demonstrativ von einem Glaubensbruder ebenso besudelt wurde.
Der Ignatz wurde Ende der 50er in Sachsen per Anzeige gesucht oder gar verurteilt.
Schiebergeschäfte sollen es wohl gewesen sein, müßte nochmal nachhaken
Weißt Du was?
Im Prinzip können die schniefen und schieben so viel wie sie wollen.
Wenn es übertrieben wird kommt halt die Bollizei.
Sie sollen nur endlich mit der entrüsteten Fingerzeigerei auf andere Leute aufhören. Das endlose Moralgeschwätz kommt einen zu den Ohren heraus und genau das ist auch die klammheimliche Freude (endlich gibt es mal eine vor den Ballon) die wohl viele bei der Affäre empfunden haben.
Damit wird hoffentlich wieder ein Stück Normalität in's Land einkehren.
Hoffentlich kommt da keine Friedhofsschändung oder eingeworfene Scheibe dazwischen.
Wundern tät's mich nicht.
mfG
nereus
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bonjour
08.07.2003, 15:49
@ nereus
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Re: Wen es interessiert? zur Sache Friedmann |
-->>Hallo!
>Die Pressemeldung lassen interessante Rückschlüsse zu.
>Im SPIEGEL wird gemeldet, daß Friedmann eine Strafe in Höhe von 17.400 EUR zahlen müsse.
>Das kann man fast überall nachlesen.
>Bei der Angabe der Tagessätze mußte ich etwas suchen, bin aber auch fündig geworden.
>In der Frankfurter Presse kann man u.a. lesen: .. Zuletzt waren auch aus dem Zentralrat der Juden
>Forderungen nach einem Rücktritt des Vizepräsidenten für den Fall laut geworden, dass Friedman nach Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn vorbestraft sein sollte. Dies ist nach Expertenangaben bei einem Strafbefehl über 150 Tagessätze wie bei Friedman der Fall.
>Also haben wir zunächst die Eckwerte 150 Tagessätze zu insgesamt 17.400 EUR.
>Da man im Internet fast alles findet, wurde ich auf einer Anwaltsseite erneut fündig.
> Die Höhe der Tagessätze ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen des Angeklagten, geteilt durch Dreißig. Stehen ihm beispielsweise DM 3.000,00 monatlich zur Verfügung, liegt die Höhe eines Tagessatzes bei DM 100,00, also bei einem Dreißigstel von DM 3.000,00.
>Damit haben wir nun auch die Berechnung der Tagessätze.
>Nun rechnen wir mal flott durch.
>Oder werden wir hier mal wieder nach Strich und Faden verarscht!
>Wie sagte einst Top-Model Linda Evangelista in ihren besten Zeiten:
>"Für Tagesgagen unter 10.000 Dollar wälze ich mich gar nicht erst aus dem Bett."
>Nun ist/war Friedmann zwar kein Model, doch er bewegt sich zumindest in der Elite der Gesellschaft und das sollte schon ein wenig kosten.
>Falls meine Rechnung stimmig ist, dürfen sich dottore und Galiani gegenseitig eine Flasche Wein spendieren.
>Da ich ein weit höheres Einkommen bei P.P. vermute, kann dann wohl von Strafe keine Rede mehr sein.
>mfG
>nereus
...und davon, daß er kein bein mehr auf den boden bekommt, wohl auch nicht...
bj
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bonjour
08.07.2003, 16:00
@ Baldur der Ketzer
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Re: eins rauf mit mappe - baldur (owT) |
-->
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JLL
08.07.2003, 16:01
@ Baldur der Ketzer
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Re: @ Baldur: Ich finde es einfach nicht richtig von Dir, dass Du... |
-->... uns mit Deinen absolut treffenden Formulierungskünsten ein um's andere Mal beschämst. [img][/img]
Schönen Tag
JLL
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