--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> Terrorprozess gegen Moussaoui - Binalshibh darf nicht aussagen
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Zum zweiten Mal hat die US-Regierung in einem Terrorprozess um die Anschläge des 11. September 2001 die Aussage eines wichtigen Zeugen verhindert. Der inhaftierte mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge, Ramzi Binalshibh, darf im Prozess gegen seinen möglichen Komplizen Zacarias Moussaoui nicht aussagen. Das entschied das US-Justizministerium. Bereits in dem Hamburger El Kaida-Prozess gegen den angeklagten Helfer Mounir El Motassadeq durfte Binalshibh nicht vernommen werden.
Moussaoui, der sich selbst verteidigt, wollte Binalshibh als Entlastungszeugen präsentieren. Er sollte Moussaouis eigene Aussage bestätigen, wonach dieser an der Planung der Anschläge nicht beteiligt war.
Da die USA Binalshibh an einem geheimen Ort gefangen halten, sollte er via Satellitenschaltung befragt werden. Das zuständige Gericht in Alexandria im US-Staat Virginia hatte sich für seine Vernehmung ausgesprochen. Die US-Regierung erklärte dies aus sicherheitspolitischen Gründen jedoch für inakzeptabel, obwohl sie damit einen Abbruch des gesamten Gerichtsverfahrens riskiert. Richterin Leonie Brinkema könnte auch einzelne Anklagepunkte ausschließen. Sollte sie das Verfahren tatsächlich einstellen, so könnte Moussaoui vor ein Militärtribunal gestellt werden.
Dem 34-jährigen Franzosen marokkanischer Abstammung wird Verschwörung mit den 19 Selbstmordattentätern vom 11. September 2001 vorgeworfen. Es wird vermutet, dass er möglicherweise ebenfalls für eine Beteiligung an den Flugzeugentführungen vorgesehen war. Der Angeklagte hat dies zurückgewiesen, eine Mitgliedschaft im Terrornetzwerk El Kaida aber zugegeben. Im Fall einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.
Binalshibh und Motassadeq lebten beide längere Zeit in Deutschland. Sie gehörten zu der Gruppe um den späteren Todespiloten Mohammed Atta, die in Hamburg die Anschläge vorbereitete.
Deutschen Nachrichtendiensten waren die US-Verhörprotokolle Binalshibhs nur mit der Auflage der strikten Geheimhaltung zur Verfügung gestellt worden. Das hatten Bundeskanzleramt, Bundesinnen- und Bundesjustizministerium in so genannten Sperrerklärungen verfügt. Dehalb durften sie zum Hamburger El Kaida-Prozess nicht herangezogen werden.
http://www.n-tv.de/3172469.html
Jawoll, das nenne ich knallharte, schonungslose und vor allem"öffentliche" Aufklärung. [img][/img] [Wo ist denn der"Kotz-Smilie" hin?:-(]
Ich zitiere noch mal:
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Die New York Times kommentiert, dass der Fall Moussaoui »aufs Neue die Frage aufwirft, warum das FBI und andere Dienste die Entführungen nicht verhindern konnten«. In diesem Zusammenhang erscheint es erwähnenswert, dass dem Bundesgericht Anträge Moussaouis vorlagen, dass er sowohl vor einer Grand Jury als auch vor dem US-Kongress über die Anschläge vom 11. September aussagen möchte. Er behauptet, über Informationen zu verfügen, die bewiesen, dass die US-Regierung wollte, dass diese Anschläge tatsächlich stattfinden. Bisher wurde diese Anträge immer abgelehnt.
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Quelle: Geheimsache 09/11
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