Neues Licht
20.07.2003, 11:00 |
Rechtliche Frage zu Orderausführung und StopLoss-Kurs Thread gesperrt |
-->Hallo zusammen!
Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen bei ff. Sachverhalt:
Ich hatte den Wert San Telmo gekauft und -wie in diesen Zeiten üblich- via StopLoss abgesichert. Nun musste ich mit Schrecken feststellen, dass der StopLoss-Verkauf nur mit 1,20 Euro abgerechnet wurde. Am Verkaufstag, d.h. am Tage der Ausführung des StopLoss habe ich im Internet den Ausführungkurs bei 1,64 Euro gesehen. Immerhin liegt zwischen den beiden Kursen ein Differenz von gut 36%...!
Kann man die gemachten Kurse der Vergangenheit noch mal rekonstruieren, oder sind die Daten verloren? Schließlich habe ich mir die 1,64 Euro ja nicht eingebildet.
Verkaufsdatum war übrigens der 07.07.03 und mein SL bei 1,47 Euro, womit sich auch gleich das 2. Problem aufzeigt: Ein StopLoss-Kurs ist ja für mich als Aktionär per definitionem der letzte gemachte Kurs, bevor mein Verkauf zum Tragen kommt. Dabei kann es doch nicht sein, dass der nächste Kurs nach dem die StopLoss-Marke unterschritten wurde 19,4% unter der StopLoss-Marke liegt, oder??
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Ecki1
20.07.2003, 11:30
@ Neues Licht
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Re: Stop-Loss und unlimitierte Aufträge |
-->Hallo
Weisst Du, wie viele Stücke bei 1,64 € umgegangen sind, und kannst Du dies mit der Grösse Deines Auftrags vergleichen? Ansonsten wird ja ein Stop-Loss-Auftrag bei Unterschreiten der Limite automatisch in einen Bestens-Auftrag umgewandelt. Wenn zu diesem Zeitpunkt nur wenige unlimitierte Kaufaufträge im Markt sind und irgendjemand tief unten limitiert ordert, zieht`s den Referenzpreis im elektronischen Handel natürlich nach unten. Bei sehr schnellen Marktbewegungen wie am fraglichen Tag Deiner Orderausführung stellen die Marketmaker für gewöhnlich ihre Spreads weit auseinander ("Scheunentore").
Auch wenn es sich etwas böse anhört, würde ich nach meiner Erfahrung sagen, Du hast mit dieser San-Telmo-Geschichte in Deine Ausbildung investiert, was ja nie verkehrt sein kann.
Also in Zukunft immer limitiert ordern,
empfiehlt Ecki1
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Neues Licht
20.07.2003, 12:30
@ Ecki1
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rechtliche Anspruchsgrundlage bzw. Urteil? |
-->>Hallo
>Weisst Du, wie viele Stücke bei 1,64 € umgegangen sind, und kannst Du dies mit der Grösse Deines Auftrags vergleichen? Ansonsten wird ja ein Stop-Loss-Auftrag bei Unterschreiten der Limite automatisch in einen Bestens-Auftrag umgewandelt. Wenn zu diesem Zeitpunkt nur wenige unlimitierte Kaufaufträge im Markt sind und irgendjemand tief unten limitiert ordert, zieht`s den Referenzpreis im elektronischen Handel natürlich nach unten. Bei sehr schnellen Marktbewegungen wie am fraglichen Tag Deiner Orderausführung stellen die Marketmaker für gewöhnlich ihre Spreads weit auseinander ("Scheunentore").
>Auch wenn es sich etwas böse anhört, würde ich nach meiner Erfahrung sagen, Du hast mit dieser San-Telmo-Geschichte in Deine Ausbildung investiert, was ja nie verkehrt sein kann.
>Also in Zukunft immer limitiert ordern,
>empfiehlt Ecki1
Hallo Ecki1,
danke für die rasche Antwort. Nein, ich weiß nicht wie viel da gehandelt wurden.
Zu dem StopLoss: ja, stimmt, die Spreads gehen schon auseinander, aber ich bin mir recht sicher, schonmal gelesen zu haben, dass der nächste gemachte Kurs nicht zu weit vom StopLoss entfernt sein darf. Es gibt da eine rechtliche Anspruchsgrundlage bzw. ein Urteil nach dem ich suche, aber ich weiß nicht mehr wo...
Wenn du recht hast könnte man ja rein theoretisch ein Abstauberlimit immer bei 1 Euro oder so bei jeder Aktie legen, die etwas volatiler ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas in unserem derart reglementierten Börsensystem möglich ist, oder??
Merci für die Hilfe,
NeuesLicht
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Ecki1
20.07.2003, 14:16
@ Neues Licht
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Re: Urteil kaum denkbar |
-->Hallo
danke für die rasche Antwort. Nein, ich weiß nicht wie viel da gehandelt wurden.
Zu dem StopLoss: ja, stimmt, die Spreads gehen schon auseinander, aber ich bin mir recht sicher, schonmal gelesen zu haben, dass der nächste gemachte Kurs nicht zu weit vom StopLoss entfernt sein darf. Es gibt da eine rechtliche Anspruchsgrundlage bzw. ein Urteil nach dem ich suche, aber ich weiß nicht mehr wo...
Wenn du recht hast könnte man ja rein theoretisch ein Abstauberlimit immer bei 1 Euro oder so bei jeder Aktie legen, die etwas volatiler ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas in unserem derart reglementierten Börsensystem möglich ist, oder??
Die Reglementierungen gehen je nach Börsensegment weit auseinander. Am wenigsten reglementiert sind in Deutschland der Freiverkehr und der Third Market, wo unter anderem eben auch San Telmo notiert, am stärksten reglementiert ist der amtliche Handel. Letztendlich ist die Börse ein Markt, und wer unlimitiert oder mit Stop Loss verkaufen will, vertraut sich der aktuellen Marktlage und den im Markt liegenden Geboten an. Rein theoretisch kann man tatsächlich Abstauberlimiten reinlegen. Mir ist sowas auch immer wieder gelungen.
Viel Erfolg & Spass weiterhin an der Börse,
wünscht Ecki1
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HB
20.07.2003, 14:43
@ Neues Licht
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Stop-Order-Regelung der Börse-Stuttgart |
-->Trifft zwar auf deinen Fall nicht ganz zu, zeigt aber einige der Probleme auf:
<ul> ~ Stop-Order-Regelung der Börse-Stuttgart</ul>
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