Euklid
06.08.2003, 10:00 |
Darfs noch ein bisschen mehr sein? Thread gesperrt |
-->Die Vereinfachung und der Bürokratieabbau hier in einigen Sätzen demonstriert.
Ab nächstem Jahr gibt es wieder neue Formulare vom Finanzamt die sie nicht kennen.
Gehen wir mal der Reihe nach.
Die Anlage N für Arbeitnehmer kennt jeder und erfaßt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Die Anlage V gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Die Anlage Kind ist vom Steuerpflichtigen auszufüllen die ihren Nachwuchs steuerlich geltend machen wollen.
Die Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung ist für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorgesehen
Die Anlage FW zur Einkommensteuererklärung dient zur Feststellung der Förderung des Wohneigentums
Die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ist den Altersvorsorgebeiträgen gewidmet.
Die Anlage SO erfaßt die sonstigen Einkünfte
Die Anlage VA betrifft den Verlustabzug.
Die Anlage L erfaßt Einkünfte aus Forst und Landwirtschaft
Dazu gibt es noch eine Anlage Weinbau für nicht buchführende Weinbaubetriebe.
Anlage AUS gilt für ausländische Einkünfte.
Dazu gibt es dann noch die Anlage FE1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
Dazu gibt es noch eine Anlage FE-AUS 1 wo man die Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern eintragen kann.
Anlage FE 2 beschäftigt sich mit der Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen
Anlage FE 3 dient zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage ab 2003
Anlage FE V dient zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des §15a EStG
Anlage FE-VM dient zur Grundlagenermittlung um die Aufteilung in Fällen des §15 a EStG
Anlage FE-KAP hat die Aufteilung Kapitalvermögen /inländische Steuern zum Gegenstand.
Anlage FE-AUS 2 gilt der Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug.
Anlage FB dient zur Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung mit den Angaben über die Feststellungsbeteiligten und zuletzt die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage.
Damit man sich im Formularwust nicht verheddert sind 16 Seiten Anleitung zur Einkommensteuererklärung,zum Antrag auf Arbeitnehmersparzulage und zur Erklärung des verbleibenden Verlustvortrages sowie 4 Seiten Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige zum Antrag auf Arbeitnehmersparzulage (in besonderen Fällen) und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages beigefügt.
Das einzige was nicht beigefügt wird,ist die Überweisung zum Psychiater,aber dafür ist ja auch nicht Hans Eichel,sondern Ulla Schmidt zuständig.
Soweit aus dem Steuerzahlerbund im Originalzitat.
Kann man sich das überhaupt noch vorstellen daß man hier ungeniert in der Ã-ffentlichkeit von Bürokratieabbau redet wenn man so handelt?
Ich habe den Eindruck daß die Leute die uns regieren schwer gemütskrank sein müssen.
Ein weiteres Beispiel das man völlig anders redet als man handelt.
Die Glaubwürdigkeitswerte von Politikern sind ja bekannt.
Das Volk läßt sie nur noch weiter gewähren weil es die Hoffnung noch nicht aufgegeben hat daß es sich zum Guten wendet.
Doch wehe es verschlechtert sich weiter (und es wird sich verschlechtern) dann kann man davon ausgehen daß sich von den Bürokratieabbauern sehr viiele bald Spikes auf die Sohlen machen müssen.
Gruß EUKLID
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Euklid
06.08.2003, 10:01
@ Euklid
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Re: Darfs noch ein bisschen mehr sein? (kleine Korrektur) |
-->>Die Vereinfachung und der Bürokratieabbau hier in einigen Sätzen demonstriert.
>Ab nächstem Jahr gibt es wieder neue Formulare vom Finanzamt die sie nicht kennen.
>Gehen wir mal der Reihe nach.
>Die Anlage N für Arbeitnehmer kennt jeder und erfaßt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
>Die Anlage V gilt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
>Die Anlage Kind ist vom Steuerpflichtigen auszufüllen die ihren Nachwuchs steuerlich geltend machen wollen.
>Die Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung ist für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorgesehen
>Die Anlage FW zur Einkommensteuererklärung dient zur Feststellung der Förderung des Wohneigentums
>Die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ist den Altersvorsorgebeiträgen gewidmet.
>Die Anlage SO erfaßt die sonstigen Einkünfte
>Die Anlage VA betrifft den Verlustabzug.
>Die Anlage L erfaßt Einkünfte aus Forst und Landwirtschaft
>Dazu gibt es noch eine Anlage Weinbau für nicht buchführende Weinbaubetriebe.
>Anlage AUS gilt für ausländische Einkünfte.
>Dazu gibt es dann noch die Anlage FE1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
>Dazu gibt es noch eine Anlage FE-AUS 1 wo man die Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern eintragen kann.
>Anlage FE 2 beschäftigt sich mit der Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen
>Anlage FE 3 dient zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage ab 2003
>Anlage FE V dient zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des §15a EStG
>Anlage FE-VM dient zur Grundlagenermittlung um die Aufteilung in Fällen des §15 a EStG
>Anlage FE-KAP hat die Aufteilung Kapitalvermögen /inländische Steuern zum Gegenstand.
>Anlage FE-AUS 2 gilt der Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug.
>Anlage FB dient zur Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung mit den Angaben über die Feststellungsbeteiligten und zuletzt die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage.
>
>Damit man sich im Formularwust nicht verheddert sind 16 Seiten Anleitung zur Einkommensteuererklärung,zum Antrag auf Arbeitnehmersparzulage und zur Erklärung des verbleibenden Verlustvortrages sowie 4 Seiten Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige zum Antrag auf Arbeitnehmersparzulage (in besonderen Fällen) und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages beigefügt.
>Das einzige was nicht beigefügt wird,ist die Überweisung zum Psychiater,aber dafür ist ja auch nicht Hans Eichel,sondern Ulla Schmidt zuständig.
>Soweit aus dem Steuerzahlerbund im Originalzitat.
>Kann man sich das überhaupt noch vorstellen daß man hier ungeniert in der Ã-ffentlichkeit von Bürokratieabbau redet wenn man so handelt?
>Ich habe den Eindruck daß die Leute die uns regieren schwer gemütskrank sein müssen.
>Ein weiteres Beispiel das man völlig anders redet als man handelt.
>Die Glaubwürdigkeitswerte von Politikern sind ja bekannt.
>Das Volk läßt sie nur noch weiter gewähren weil es die Hoffnung noch nicht aufgegeben hat daß es sich zum Guten wendet.
>Doch wehe es verschlechtert sich weiter (und es wird sich verschlechtern) dann kann man davon ausgehen daß sich von den Bürokratieabbauern sehr viiele bald Spikes auf die Sohlen machen müssen.
>Gruß EUKLID
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dottore
06.08.2003, 10:17
@ Euklid
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Re: Gemütskrank? Nein, es ist rundum hoffnungslos + moribund (owT) |
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kizkalesi
06.08.2003, 10:45
@ dottore
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Re: Gemütskrank?Es gibt sogar eine Kommission f.Bürokratieabbau |
-->Regelungswut dieser Regierung:
Sattt Bürokratieabbau: Bundesgestzblätter seit 2000 mehr als verdoppelt! In zweieinhalb Jahren.
Alle reden vom schlanken Staat. Sogar eine Kommission Bürokratieabbau hat die Bundesregierung eingesetzt.
Seit ihrem Amtsamtritt 1998 hat die rot-grüne Bundesregierung fast 400 Gesetze und 1400 Rechtsverordnungen produziert. Nur 95 Gesetze und 406 Verordnungen setzte sie im Gegenzug außer Kraft. Auf Bundesebene regeln derzeit allein rund 5300 Gesetze und Rechtsverordnungen mit fast 86 000 Einzelvorschriften das Leben im Deutschland. [/b]
Der Umfang des Bundesgesetzblatts wuchs von 826 Seiten im Jahr 1950 auf 2096 Seiten im Jahr 2000 bis auf 4744 Seiten im vergangenen Jahr.
Die Höhe von Geländern (100 Zentimeter laut Unfallverhütungsvorschrift); die Mitarbeiterzahl, ab der Betriebe Pausenräume einrichten müssen (Arbeits- und Sozialrecht); die Temperatur in Toilettenräumen (Arbeitsstättenverordnung); die Pflicht für Betriebe, schon ab einem Mitarbeiter einen Betriebsarzt anzustellen, und wenn nur, wie im kleinstmöglichen Fall, für ganze 25 Minuten im Jahr - alles lässt sich regeln.
Das kostet: die Unternehmen, die im Schnitt 32 000 Euro im Jahr ausgeben müssen, um den zahlreichen Anmeldungs-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Abführungspflichten nachzukommen, vor allem aber den Staat. Auf 17 Bundesbürger kommt ein Staatsdiener (1991 lag die Quote noch bei 12:1); seinen insgesamt 4,2 Millionen Dienern überwies der Staat vergangenes Jahr 166 Milliarden Euro aufs Gehaltskonto. Das ist einer seiner größten Ausgabenposten.
<ul> ~ Quelle hier klicken</ul>
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Silberfuchs
06.08.2003, 11:27
@ kizkalesi
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Denk ich an Deutschland bei der Nacht... |
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Aber Hey, wir haben Tagesliucht, es ist Sommer und wir sind nicht doof.
O.k. hier und da ist einiges im Argen, wo aber kann man sinnvoll mal was ändern? Und wenn es nur im kleinen ist, so ist es doch kein Fehler.
Ich optimiere hier z.B. grade Girokonten, also eindampfen des Dispo auf Null bei Auszahlungen. Ziel dieser Aktion soll eine vermeidung von Zinszahlungen an die PoBa sein (>12%). Da man sich dort aber nicht in der Lage sah, Barauszahlungen nur bei Guthaben zuzulassen, andere Abhebungen wie Daueraufträge jedoch weiterhin zu bedienen (Bonität) so musste ich mich eben nach anderen Möglichkeiten, einer anderen Bank umsehen.
Anscheinend wollen die einem aber nicht richtig helfen, den Dispo abzubauen. Also wir dann in Zukunft mehr Selbstdisziplin an den Tag gelegt werden müssen.
Haushaltsgeld zu beginn des Monats am Sc halter abholen (Karte vernichten) und gut ist. Wär doch gelacht...
Gruß
Silberfuchs
PS: Kopf hoch und durch.[img][/img] Ich hab noch ein ebook in Sachen Kotra geben, wer will bitte mail s.o. oder hier.
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ufi
06.08.2003, 12:32
@ Euklid
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Die Anlage N-GE für Grenzgänger fehlt. (owT) |
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