Sascha
24.08.2003, 21:41 |
Was Hänschen nicht lernt... Thread gesperrt |
--><font size=5>Was Hänschen nicht lernt...</font>
Von GEORG GAFRON
Georg Gafron
<font color="#FF0000">Auf dem Stundenplan in Bremens Schulen stehen ab Montag so einfache Wörter wie „bitte“, „danke“</font>.
Das neue Schulfach an der Weser heißt: Benimm-Unterricht.
Ein lobenswerter Ansatz - was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr.
<font color="#FF0000">Aber es ist auch ein Armutszeugnis: Die Schule muss nachholen, was in immer mehr Familien versäumt wird</font>.
Es kann nicht die Aufgabe des Staates sein, eine „gute Kinderstube“ zu vermitteln - so altmodisch der Begriff auch klingen mag.
Was „sich gehört“ und was nicht - <font color="#FF0000">das müssen unsere Kids zu Hause lernen</font>.
<font color="#FF0000">Wie es scheint, brauchen auch viele Väter und Mütter dringend Nachhilfestunden: in Erziehung</font>!
Quelle: Bild vom vergangenen Samstag
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Karl52
24.08.2003, 21:55
@ Sascha
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Re: Was Hänschen nicht lernt... |
-->Ich denke mal, Sascha, das Dingen ist für'n Ärmel, eine weitere Sau, die durch's Sommerloch getrieben wird.
Wenn ich mir die Lehrer so angucke, die meine Kinder"genossen" haben, da waren nur wenige dabei, die sowas überhaupt hätten rüberbringen können.
Du hast schon Recht mit dem Hänschen.
Vor ca. einem Jahr sah ich, wie ein Jüngelchen mit Schulranzen auf dem Rücken wahllos auf die Glasummantelung einer Bushaltestelle eintrat, wobei Glas zu Bruch ging. Ich hab angehalten, den Knaben festgehalten, die Polizei angerufen und mußte mir von den Grünen vorhalten lassen, daß ich überhaupt kein Recht hätte, hier einzuschreiten. Soweit ginge der Jedermann-Paragraph nicht.
Die Typen haben den Jungen ohne Weiteres ziehen lassen, er sei nicht strafmündig.
Kotz!
Mehr Kommentar brauchts zu diesem Staat eigentlich nicht mehr.
Karl
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prinz_eisenherz
24.08.2003, 22:25
@ Sascha
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Bildungssenator Gnadenlos, Willi Lemke (SPD), oder |
-->oder hat sich der Roland, der Schill, der alte Schlingel, einfach nur geschminkt?
Na mal schauen wie jetzt die Presse reagiert.
Hier der Text:
Bremen (rpo). Nachdem sich Bremens Bildungssenator Willi Lemke bereits über das schlechte Verhalten von Schülern moniert hat, soll in einer Schule in der Hansestadt jetzt Benimmunterricht für Fünftklässler eingeführt werden.
Ab dem kommenden Schuljahr, das Ende August beginnt, sollen die Schüler eine Stunde pro Woche in Umgang, Benehmen und Verhalten unterrichtet werden. Bekleidungsvorschriften seien nicht im Gespräch, teilte ein Lehrer des Schulzentrums An der flämischen Straße am Mittwoch weiter mit.
In den Kursen sollen die Schüler nicht nur
"Tür aufhalten, Mütze absetzen und Hände aus den Taschen"
lernen, sagte Stundenplaner Hartmut Langetepe. Es gehe vor allem darum, den höflichen Umgang mit anderen zu trainieren und vernünftig mit Problemen umzugehen.
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stocksorcerer
25.08.2003, 08:24
@ Karl52
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Komisch...ich habe mal gelernt.... |
-->...dass bei einer Straftat jeder Bürger (nicht nur Polizisten) das Recht haben, einen Täter vorläufig festzunehmen.
Und ich denke im Falle von Strafunmündigkeit gilt noch immer der schöne alte Satz: Eltern haften für ihre Kinder...
Ich denke, ich hätte mir Uhrzeit und Polizeikennzeichen aufgeschrieben und mal an der Uni ein paar Juristen gefragt. Und dann - natürlich - eine Aufsichtsbeschwerde (oder wie sich das nennt) gegen die Polizeipraktik angewandt.
In jedem Fall bin ich genauso erbost wie Du über die Tat und die Reaktion der Polizei.
winkäää
stocksorcerer
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WebDiver
25.08.2003, 22:38
@ stocksorcerer
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Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! |
-->>...dass bei einer Straftat jeder Bürger (nicht nur Polizisten) das Recht haben, einen Täter vorläufig festzunehmen.
>Und ich denke im Falle von Strafunmündigkeit gilt noch immer der schöne alte Satz: Eltern haften für ihre Kinder...
>Ich denke, ich hätte mir Uhrzeit und Polizeikennzeichen aufgeschrieben und mal an der Uni ein paar Juristen gefragt. Und dann - natürlich - eine Aufsichtsbeschwerde (oder wie sich das nennt) gegen die Polizeipraktik angewandt.
>In jedem Fall bin ich genauso erbost wie Du über die Tat und die Reaktion der Polizei.
>winkäää
>stocksorcerer
Eltern haften, aber natürlich nur für den Sachschaden, welcher zivilrechtlich geltend zu machen wäre.
Die Eltern können allerdings nicht anstelle des verzogenen Nachwuchses strafrechtlich belangt werden.
Da der Jedermann-Paragraph nur für Straftaten gilt und der Rotzlöffel strafunmündig war, dürfte eine vorläufige Festnahme leider tatsächlich nicht rechtens gewesen sein. Und schon hat sich ein unbescholtener Bürger selbst des Straftatbestandes der Freiheitberaubung, die selbstverständlich auch für asoziale Gören gilt, schuldig gemacht.
Traurig, aber wahr...
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Tassie Devil
26.08.2003, 04:09
@ WebDiver
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Re: Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! |
-->>>...dass bei einer Straftat jeder Bürger (nicht nur Polizisten) das Recht haben, einen Täter vorläufig festzunehmen.
>>Und ich denke im Falle von Strafunmündigkeit gilt noch immer der schöne alte Satz: Eltern haften für ihre Kinder...
>>Ich denke, ich hätte mir Uhrzeit und Polizeikennzeichen aufgeschrieben und mal an der Uni ein paar Juristen gefragt. Und dann - natürlich - eine Aufsichtsbeschwerde (oder wie sich das nennt) gegen die Polizeipraktik angewandt.
>>In jedem Fall bin ich genauso erbost wie Du über die Tat und die Reaktion der Polizei.
>>winkäää
>>stocksorcerer
>Eltern haften, aber natürlich nur für den Sachschaden, welcher zivilrechtlich geltend zu machen wäre.
>Die Eltern können allerdings nicht anstelle des verzogenen Nachwuchses strafrechtlich belangt werden.
>Da der Jedermann-Paragraph nur für Straftaten gilt und der Rotzlöffel strafunmündig war, dürfte eine vorläufige Festnahme leider tatsächlich nicht rechtens gewesen sein. Und schon hat sich ein unbescholtener Bürger selbst des Straftatbestandes der Freiheitberaubung, die selbstverständlich auch für asoziale Gören gilt, schuldig gemacht.
>Traurig, aber wahr...
Gleichgueltig, wo ich mich gerade befinde, ob in AU oder EU: jede Rotzgoere und jeder Rotzloeffel ist bei mir mal grundsaetzlich strafmuendig, weil ich ggf. fuer deren koerperlichen Minderwuchs nicht verantwortlich zu machen bin, natuerlich auch nicht fuer deren ueberproportionale Fruehreife. Auch wuerde ich es nicht als mein Problem ansehen, wenn ein solches asoziales Individuum seine Strafunmuendigkeit nicht sofort ausweisslich nachweisen kann, was immer auch der Grund dazu sein mag.
Sobald Polizeikraefte in der Sache taetig werden und die Personalien feststellen wuerde ich mein Ziel als erreicht ansehen.
Den Anwurf der Freiheitsberaubung in solch einem Falle wuerde ich mit einem Verbotsirrtum kontern, wuesste ich, dass er von einem Gutmenschen kaeme, dann muesste dieser Probleme ggf. und u.U. dauergesundheitlicher Natur einkalkulieren.
Gruessend
TD
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WebDiver
26.08.2003, 21:22
@ Tassie Devil
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! |
-->>Gleichgueltig, wo ich mich gerade befinde, ob in AU oder EU: jede Rotzgoere und jeder Rotzloeffel ist bei mir mal grundsaetzlich strafmuendig, weil ich ggf. fuer deren koerperlichen Minderwuchs nicht verantwortlich zu machen bin, natuerlich auch nicht fuer deren ueberproportionale Fruehreife. Auch wuerde ich es nicht als mein Problem ansehen, wenn ein solches asoziales Individuum seine Strafunmuendigkeit nicht sofort ausweisslich nachweisen kann, was immer auch der Grund dazu sein mag.
>Sobald Polizeikraefte in der Sache taetig werden und die Personalien feststellen wuerde ich mein Ziel als erreicht ansehen.
>Den Anwurf der Freiheitsberaubung in solch einem Falle wuerde ich mit einem Verbotsirrtum kontern, wuesste ich, dass er von einem Gutmenschen kaeme, dann muesste dieser Probleme ggf. und u.U. dauergesundheitlicher Natur einkalkulieren.
>Gruessend
>TD
Verbotsirrtum??? Dass ich nicht lache... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Strafunmündigkeit dagegen schon)!!!
Na, dann viel Glück in den Mühlen der Justiz... vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand...
Beste Grüße!
WebDiver
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Sascha
27.08.2003, 02:20
@ stocksorcerer
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Re: Komisch...ich habe mal gelernt.... |
--> Hallo stocksorcerer!
Ich habe vor ein paar Monaten erst einen ähnlichen Fall beobachtet. Es war nachts um etwa drei Uhr nachdem ein Kollege bei sich zuhause seinen Geburtstag gefeiert hatte und ich stand noch mit jemandem am Straßenrand und habe mich unterhalten. Da kommen drei Kids vorbei gesaust und hinter denen die Polizei. Die Polizei hat die Jungs angehalten.
Die Polizei hat sowohl gesehen, daß diese drei Jugendlichen
a) gerade eine Minut vorher eine Bushaltestelle zerlegt hatten
b) alle unter 16 waren (sie hätten um diese Zeit überhaupt nicht ausgehen dürfen)
c) total besoffen waren und ohne Licht gefahren sind
Die Polizei schrieb sich lediglich die Namen auf einem Notizblock auf und erst nachdem einer der drei noch etwas frech wurde hat der Polizist gesagt, daß man auch einen Alkoholtest machen und eine Führerscheinsperre für später verhängen könne.
Als Bürger kommt man sich da dann manchmal schon verarscht vor. Die einen werden erwischt und wegen kleinster Ordnungswidrigkeiten zu Geldstrafen verdonnert die notfalls per Gerichtsvollzieher & Co. eingetrieben werden und andere haben gegen ne ganze Latte von Gesetzen verstoßen und werden nicht belangt. Man müßte denke ich irgendwie dafür sorgen, daß jeder möglichst gleich behandelt wird.
Der größte Sch... der seit einiger Zeit durch die Presse geistert sind die total bescheu.... Forderungen"Führerschein mit 17". Man hört dann immer die Argumente, daß es doch in Amerika auch ginge und man dort schon mit 16 den Führerschein machen könne. Naja schon richtig. Aber in Amerika darf man in vielen Bundesstaaten auch erst ab 21 Alkohol bechern und da wird auch durchgegriffen bei Bruch des Gesetzes. Nicht so wie bei uns wo die Jugend z.T. nicht mal mehr von der Polizei die Grenzen aufgezeigt wird.
Damals hat man das Erwachsenenalter von 21 auf 18 herabgesetzt. Die Rechte hat man den jungen Leuten gegeben. Die Pflichten scheinbar aber nicht. Warum wird bis 21 meist das Jugendstrafrecht angewendet?
Viele Grüße
Sascha
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King Henry
27.08.2003, 05:59
@ Sascha
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Fehler in Erziehung und Gesellschaft |
-->Hallo,
die Jungs sind einfach noch nicht erwachsen, mit 10 nicht und mit 20 noch nicht. Erst wenn sie die 30 überschritten haben, kann man einigermaßen davon reden, sie wären vernünftig geworden.
In den Zwanzigern toben sie sich aus und machen all das, was sie als Jugendliche nicht tun durften: Auto und Motorrad fahren, nächtelang in die Disko, Ausflüge ohne Mama zu fragen, Joint rauchen, Pillen schlucken (was geht das den Eltern an...?) - und Geld ist auch da (mal angenommen, sie haben einen Job) - alles Attribute, die sie als Jugendlliche nicht hatten!
Wie kann man dann behaupten, ein 25-jähriger wäre erwachsen??? [img][/img]
Und so"gebildet" die Jugendlichen heutzutage sind, wissen die sehr wohl, was sie sich alles erlauben dürfen - und so hauen sie zu, wohlwissend, ihnen kann keiner was anhaben.
"Erziehung" bedeutet doch auch, das die Jungen den Erwachsenen gehorchen, oder gilt das heutzutage nicht mehr? Wird in der Erziehung auch abgerüstet? Ein härteres Vorgehen wäre doch angemessen, wer verweigert sich dem eigentlich? Etwa die Eltern dieser Rabauken?
Diese Eltern, die zwischen 35 und 45 sind, gingen in der Zeit der Siebziger und Anfang der Achtziger Jahre in die Schule - damals fing alles an und heute haben wir den Anfang des Höhepunktes.
Ich glaube, da gibt es einen Zusammenhang! Wie war das noch in den wilden Siebzigern?
Im Dorf meiner Eltern gibt es auch so einen Rabauken, der jetzt 15 Jahre alt ist. Heute vor einem Jahr klaute er nachts mein Motorrad und fuhr damit weg. Mein Vater merkte es rechtzeitig und wir fuhren auf anderem Weg dem Wald hinauf. Fahren konnte er ja ganz gut, nur das Absteigen beherrschte er noch nicht. Glücklicherweise ist der Maschine nichts passiert.
Den Knaben habe ich aber leider seitdem nicht mehr gesehen, obwohl er nur eine Strasse weiter entfernt wohnt. In der Zwischenzeit mopste er noch eine Mofa und fuhr damit stundenlang im Dorf herum, wie eine Nachbarin erzählte.
Der Junge lechzt nach Aufmerksamkeit, warum wohl ärgert er mich immer indirekt (Klaut aus Motorradkoffer, macht Blinker kaputt, versteckt den Tankrucksack), doch er traut sich wohl nicht, mal wieder vorbeizukommen, er weiß, wann ich da bin. Ich könnte positiv auf ihm einwirken, doch meine Zeit reicht nicht aus und hinterherlaufen tu ich ihm sicherlich nicht.
Kann es sein, das die Jugend von heute ein Aufmerksamkeitsdefizit hat? In dem Sinne, das die Erwachsene sie alleinlassen? Die Eltern haben keine Zeit für sie, es gibt keine"Abenteuer" mehr zu erleben (alles kostet Geld, nichts kann man mehr umsonst machen), keine Spannung mehr und so weiter???
Felix von Cube schreibt über Verhaltensbiologie und meint dazu, das es heutzutage zu einfach sei, alles zu bekommen: Pizza ins Haus, gegen Geld alles zu bekommen, auf Knopfdruck Spannung da (im TV) etc. Alles"Lust ohne Anstrengung". Doch dies führt zu innerer Anspannung, zu"Agressiver Langeweile" -nun toben die Jungs sich aus, indem sie Blödsinn machen und sich auch mit der Polizei anlegen.
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Kinder müssen wieder lernen, sich anzustrengen und dann einen Lohn dafür zu erhalten. Erst die Arbeit und dann das Vergnügen. Der Lohn muß gut sein, die Befriedigung nach erfolgreicher Tätigkeit ebenfalls (das Gefühl, aus eigener Kraft etwas erreicht zu haben, ist das schönste, nicht wahr?) - dann kann man ihnen die Floskeln austreiben.
Alles eine Folge der Gesellschaft, die aus dem Takt gekommen ist und wie ein Schiff ohne Segel im Orkan des Wandels umhertreibt. Mit besoffenen Kapitänen und ratlosen Lotsen, resignierenden Matrosen und verzweifelten Passagieren.
Ja, es ist richtig formuliert:
Durch Deutschland muß ein Ruck gehen!
Herzlicher Gruß
Henry
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CRASH_GURU
27.08.2003, 11:42
@ Sascha
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Re: Komisch...ich habe mal gelernt.... |
--> Warum wird bis 21 meist das Jugendstrafrecht angewendet?
>Viele Grüße
>Sascha[/b]
Hi Sascha,
- vielleicht weil Gefängniszellen Geld kosten?
gruss
cg
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daytrader
27.08.2003, 12:23
@ Sascha
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seid ihr verklemmt.... |
-->nee, nee - ihr seid sowas von spießig - ihr habt doch eure jugend einfach nur verloren.
da seid ihr selbst schuld.
da hilft auch kein frustschreiben.
schönen tach noch!
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Sascha
27.08.2003, 14:18
@ daytrader
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Re: seid ihr verklemmt.... |
--> > nee, nee - ihr seid sowas von spießig - ihr habt doch eure jugend einfach > nur verloren.
Nee das sicher nicht. Ich war zu meinen besten Zeiten an sechs Tagen die Woche abends weg. Es gab da fast keinen Tag an dem ich vor 23 Uhr zuhause war unter der Woche.
Die Jugend ist die schönste Zeit des Lebens sagte meine Mutter. Man solle sie genießen. Das hab' ich. Allerdings muß auch das genießen eine Grenze haben. Randalieren, Körperverletzung, Gewalt, Straftaten, besoffen mit 13, Rauchen mit 12 sind Dinge die nichts mehr mit verlorener Jugend zu tun haben. Das ist einfach nur negativ, nachteilig und schlecht.
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Tassie Devil
28.08.2003, 12:48
@ WebDiver
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Re: @Webdiver - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! |
-->>>Gleichgueltig, wo ich mich gerade befinde, ob in AU oder EU: jede Rotzgoere und jeder Rotzloeffel ist bei mir mal grundsaetzlich strafmuendig, weil ich ggf. fuer deren koerperlichen Minderwuchs nicht verantwortlich zu machen bin, natuerlich auch nicht fuer deren ueberproportionale Fruehreife. Auch wuerde ich es nicht als mein Problem ansehen, wenn ein solches asoziales Individuum seine Strafunmuendigkeit nicht sofort ausweisslich nachweisen kann, was immer auch der Grund dazu sein mag.
>>Sobald Polizeikraefte in der Sache taetig werden und die Personalien feststellen wuerde ich mein Ziel als erreicht ansehen.
>>Den Anwurf der Freiheitsberaubung in solch einem Falle wuerde ich mit einem Verbotsirrtum kontern, wuesste ich, dass er von einem Gutmenschen kaeme, dann muesste dieser Probleme ggf. und u.U. dauergesundheitlicher Natur einkalkulieren.
>>Gruessend
>>TD
>Verbotsirrtum??? Dass ich nicht lache... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Strafunmündigkeit dagegen schon)!!!
Na dann lach mal schoen.
Von Unwissenheit kann hier ueberhaupt nicht die Rede sein, da mir selbstverstaendlich bekannt ist, dass Minderjaehrige strafunmuendig sind.
Deshalb ist es verboten, Minderjaehrige einstweilig festzunehmen, um sie behoerdlicher Strafbarkeit zuzufuehren, solches gilt jedoch nicht fuer Personen jenseits der Minderjaehrigkeitsgrenze.
Minderjaehrigkeit ist ausschliesslich an der Alterszahl der Person festgemacht und nicht an irgendwelchen anderen (aeusseren) Merkmalen der Person.
Kann eine Person, die eine (vermutete) Straftat begangen hat, ihre Strafunmuendigkeit nicht zum Zeitpunkt der Tat nachweisen sondern erst viel spaeter, dann liegt keine Unwissenheit vor, sondern ein Irrtum bezogen auf das Verbot der Festnahme des Minderjaehrigen.
Soweit mir bekannt ist erfolgt in der BRDDR nach wie vor (noch) nur dann eine strafrechtliche Verurteilung, wenn der Taeter weiss oder nach den Umstaenden wissen muss, i.e. es ihm voll bewusst ist oder sein muss, dass er eine Strafbarkeit begangen hat.
Konkret heisst das, dass im Falle von geistiger Insuffizienz jeder Art oder aber auch im Falle eines Irrtumes, was ja ebenfalls eine Art von geistiger Insuffizienz darstellt, eine Verurteilung nicht erfolgen darf.
Minderjaehrigen wird grundsaetzlich geistige Insuffizienz unterstellt, deshalb ihre generelle Strafunmuendigkeit.
>Na, dann viel Glück in den Mühlen der Justiz... vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand...
Ja, das ist natuerlich vollkommen richtig.
Gegen die Macht einer Staatsmafia, z.B. ihrer Justiz, mag sie auch noch so korrupt, geistig insuffizient und dekadent sein, ist natuerlich singulaer ueberhaupt nicht anzukommen.
>Beste Grüße!
>WebDiver
Gruss
TD
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