Euklid
11.09.2003, 12:11 |
Neuer schweinischer Trick bei ebay Thread gesperrt |
-->Hier wird man verpflichtet auch als Zweitbietender die Ware abnehmen zu müssen.
Das heißt das dieser Ganove sich einen Strohmann sucht der das Angebot hochpowert und man dann als zweiter Sieger abnehmen muß.
Damit schöpft er den Anteil ab der im Bietagent noch als Reserve angeboten ist.
Es gibt halt immer wieder Gauner und Ganoven.
Gruß EUKLID
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fridolin
11.09.2003, 12:48
@ Euklid
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Erst lesen, dann sich aufregen... |
-->>Hier wird man verpflichtet auch als Zweitbietender die Ware abnehmen zu müssen.
>Das heißt das dieser Ganove sich einen Strohmann sucht der das Angebot hochpowert und man dann als zweiter Sieger abnehmen muß.
>Damit schöpft er den Anteil ab der im Bietagent noch als Reserve angeboten ist.
Nun mal schön langsam.
Ein Vertrag besteht nach Ende der Auktion immer nur zwischen Verkäufer und Höchstbieter. Springt der Höchstbieter ab, kann der Verkäufer dem Zweitbieter ein Angebot machen, die Ware zu kaufen. Üblicherweise auf der Basis des von diesem tatsächlich abgegebenen Höchstgebots. Niemand ist aber verpflichtet, so ein Angebot zu akzeptieren, da außer dem Höchstbieter niemand einen Vertrag mit dem Verkäufer hat.
Empfehle Lektüre der eBay-Geschäftsbedingungen: http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html und zwar § 9.
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Euklid
11.09.2003, 12:59
@ fridolin
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Re: Erst lesen, dann sich aufregen... |
-->Ja fridolin aber mit dem Gebot erkennt man doch die Bedingungen an.
Es steht ausdrücklich dabei daß man nicht bieten darf (im Angebot) wenn man damit nicht einverstanden ist.
Oder irre ich da?
Auf solch ein Gebot biete ich natürlich nicht.
Bin leider kein Jurist,hätte da aber ernsthaft Bedenken.
Gruß EUKLID
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fridolin
11.09.2003, 13:11
@ Euklid
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Re: Erst lesen, dann sich aufregen... |
-->>Ja fridolin aber mit dem Gebot erkennt man doch die Bedingungen an.
>Es steht ausdrücklich dabei daß man nicht bieten darf (im Angebot) wenn man damit nicht einverstanden ist.
>Oder irre ich da?
>Auf solch ein Gebot biete ich natürlich nicht.
>Bin leider kein Jurist,hätte da aber ernsthaft Bedenken.
>Gruß EUKLID
Ich bin auch kein Jurist. Aber wenn das jemand tatsächlich in sein Angebot geschrieben hat, würde ich das ganz einfach an die eBay-Sicherheit melden. Mit so etwas würde eindeutig versucht, das Grundprinzip einer Auktion bei eBay (Vermittlung eines Vertrages zwischen Anbieter und Höchstbieter am Ende der Auktion) zu umgehen. Alle anderen Gebote werden bei Ablauf der Auktion automatisch"unverbindlich". Und bieten würde ich bei einer unseriösen Angebotsgestaltung erst recht nicht.
Gruß
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trixh0
11.09.2003, 19:27
@ Euklid
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Re: Neuer schweinischer Trick bei ebay |
-->Moin, moin
>Hier wird man verpflichtet auch als Zweitbietender die Ware abnehmen zu müssen.
Auktionsnummer?
Gruss Jens
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Euklid
11.09.2003, 19:50
@ trixh0
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Re: Neuer schweinischer Trick bei ebay |
-->Hallo Jens
wurde inzwischen scheinbar rausgenommen oder ich bin zu dusselig das noch zu finden.
Gruß EUKLID
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trixh0
11.09.2003, 20:14
@ Euklid
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Re: Neuer schweinischer Trick bei ebay |
-->Moin, moin
>wurde inzwischen scheinbar rausgenommen oder ich bin zu dusselig das noch zu finden.
Noe, das hat nichts mit Geisteskraeften etc. zu tun, es gibt hauptberuflich, unbezahlte (Zeichen von Deflation?-) ebay-Waechter. Bei Mitteilung ueber den richtigen Kanal arbeitet ebay dann auch schnell und mehr oder minder praezise auf deren Zuruf hin.
Gruss Jens
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MC Muffin
11.09.2003, 23:26
@ fridolin
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Re: Erst lesen, dann sich aufregen... |
-->Bieten würde ich aus Sicherheitsgründen nicht, aber ich glaube nicht das man die Geschäftsbedingungen von Ebay außer Kraft setzen kann, denn auch als Anbieter erkennt man die EBay Richtlinien an.
nur meine Meinung
MFG MC
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