-->Auszug aus einer entstehenden Festschrift zum 150-jährigen Bestehen einer Glashütte:
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken [Preisverfall], gründeten
am 11. März 1735 auf der damaligen Glashütte Allzunah
am Rennsteig 17 Glasmeister in einem vom Notar
Johann Christoph Persch beglaubigten Vertrag eine
Glashütten- „Compagnie“. Es dürfte das älteste Glashütten-
Syndikat auf dem Thüringer Wald gewesen sein.
Die 17 Glasmeister vertraten acht Glashütten, die in
Stützerbach, Allzunah, Alsbach, Friedrichshöhe,
Siegmundsburg und Lauscha ihre Standorte hatten. Am
23.3.1735 erklärten weitere vier Glasermeister, die an
der konstituierenden Sitzung nicht teilnehmen konnten,
ihren Beitritt zu der „Compagnie“, womit nun auch die
Glashütte Altenfeld zum Syndikat gehörte.
In der sehr umfangreichen Gründungsurkunde
schreibt der Notar, dass ihm,
„dem unterschriebenen
Kaiserlichen Notar“ die anwesenden namentlich
genannten 17 Glasmeister „mündlich vorgetragen
haben, daß sie sich zur Besserung des neuerdings zu
sehr niedergegangenen Glashandels über gewisse
Punkte verständigen und die Verständigung eidlich
bekräftigen wollen. Ich sollte ihren Beratungen beiwohnen,
die Punkte aufnotieren und sodann ihnen, sowie
dem von ihnen erwählten Faktor (d. i. Syndikus) den Eid
abnehmen. Ich habe demnach die Herren Anton Valentin
Ewald, Stadtmusikant zu Schleusingen, und Johann
Caspar Wiegand, Hufschmied zu Stützerbach, zu
Zeugen geladen und mich mit ihnen auf die sogenannte
Franzens-Hütte zu Allzunahe, in des dortigen
Glasmeisters, Herrn Johann Heinrich Wenzels Haus,
und zwar in die obere Stube, deren Fenster z. T. gegen
Mittag, z. T. gegen Abend gehen, begeben, die oben
erwähnten Herren Glasmeister daselbst angetroffen,
und diese sind über folgende Punkte einig geworden:
1. Um der bisherigen Überproduktion, der Ursache des
Geschäftsniedergangs zu steuern, sollen sämtliche um
und auf dem Thüringer Wald gelegenen Glashütten jährlich
nur 26 Wochen lang arbeiten. Die Altenfelder sollen
28 Wochen arbeiten und die Lauschaer 3/4 Jahr, da sie
nicht ständig nur holländisches Glas verfertigen.
2. Es soll nach Möglichkeit nur reines, feines und tüchtiges
Glas verfertigt werden,
3. Zur Hebung des gefallenen Handelspreises für
Glaswaren soll der Glashandel einem tüchtigen und
gewissenhaften als Faktor anvertraut werden. Dieser
soll für den Absatz sorgen und die von den Hütten an ihn
gelieferten Glaswaren gegen einen bestimmten, dem jetzigen
Kurs entsprechenden Preis in Empfang nehmen.
Wer war nun dieser Faktor, dem eine so weitgehende
Vollmacht innerhalb der „Compagnie“ erteilt wurde? Er
hieß Heinrich Gottlieb Wentzel (1697 - 1766). Der Vater
Franz Wentzel (1652 - 1705) kam aus dem
4. Die Beschaffung des dazu erforderlichen Kapitals soll
dem künftigen Faktor anheimgegeben werden. Alle
beteiligten Glasmeister haften solidarisch für dieses
Kapital und sind damit einverstanden, daß seine
Verzinsung aus der gemeinsamen Kasse geschieht.
5. Die beteiligten Glasmeister verpflichten sich unter
Verpfändung ihres Vermögens, ihre Ware an niemanden
anders als an den Faktor zu liefern, bezw. nach seiner
Anweisung zu ‘spedieren’. Von diesem werden sie zu
den für jede einzelne Gläsersorte festgesetzten Taxen
bezahlt. Alle vom Faktor bestellten Sorten sollen sie so
schnell wie möglich liefern und sich mit ihm für außerordentliche
neue Modesorten über einen angemessenen
Preis verständigen. Besonders soll das den Lauschaern
allein überlassene Beinglas von diesen ordentlich geliefert
und nach bestem Gewissen berechnet werden. Auch
soll dafür im Verhältnis zum Preis dieselbe Abgabe für
den Faktor geleistet werden, die ihm die anderen Hütten
zahlen.
6. Jede Glashütte soll an den Faktor sogleich für 200
Thlr. Glaswaren liefern, deren Bezahlung nach Maßgabe
der Vertragserfüllung erfolgt.
7. Um die beteiligten Glasmeister gegen Unterschlagung
durch den Faktor zu sichern, soll dieser ein eingesessener
, im Glashandel erfahrener Mann sein. Er soll mit seinem
Vermögen für die Waren haften, diese mit Gewinn
verkaufen und im Notfall gegen landesübliche Zinsen
Vorschüsse geben.“
In den übrigen der insgesamt 14 Punkte sind weitere
Maßnahmen festgelegt, so zum Beispiel haben die
Glasmeister dafür zu sorgen, dass ihre Frauen und
Kinder nicht heimlich Glaswaren verkaufen, dass alle
Handelsleute an den Faktor zu verweisen sind, der
Faktor ein besonderes Contobuch anzulegen hat und
nach Ablauf jeden Jahres Rechnung legen sowie den
Überschuss an sämtliche Hütten auszahlen muss etc. etc.
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