Popeye
17.09.2003, 10:08 |
Zur Bilanzierung der Versicherungswirtschaft (FAZ) Thread gesperrt |
-->Die Kehrseite eines unerwarteten Steuergeschenks
Versicherer können ihre derzeitigen Aktienverluste nicht beim Finanzamt absetzen, weil auch die vorherigen Gewinne abgabenfrei waren
jja. FRANKFURT, 16. September. Mehr als einen Tag dauerte es, bis die sonst so reaktionsschnellen Börsenhändler im Dezember 1999 das wahre Ausmaß des Weihnachtsgeschenks von Bundesfinanzminister Hans Eichel begriffen. Daß der Sozialdemokrat ausgerechnet die Gewinne von Konzernen aus einem Verkauf ihrer Beteiligungen nicht mehr besteuern wollte, schien so undenkbar, daß eine große Wirtschaftszeitung in ihrem Bericht darüber schlicht das Wörtchen"nicht" wegließ. Erst mittags sprach sich auf dem Parkett die richtige Version des Referentenentwurfs für die große Unternehmenssteuerreform herum - und die Kurse der großen Banken und Versicherer schossen in die Höhe.
Doch mittlerweile holt die Börsengewinnler von damals die Wirklichkeit ein. Die Kehrseite der Reform sieht nämlich so aus, daß Kapitalgesellschaften auch keine Verluste mehr beim Finanzamt absetzen können, die sie derweil mit ihren Aktienbeständen erleiden. Darauf hatte die Regierung hingewiesen. Doch die als verkrustet gescholtene"Deutschland AG" sollte entflochten werden. Denn die Finanzbranche war eng mit der Industrie verflochten und regierte in vielen Aufsichtsräten mit - auch deshalb, weil ein Abstoßen jahrzehntelang gehaltener Aktienpakete sie teuer zu stehen gekommen wäre. Ein Verkauf hätte nämlich nach alter Rechtslage die stillen Reserven in ihren Bilanzen aufgedeckt, in denen die Beteiligungen noch zu historisch niedrigen Buchwerten verzeichnet waren. Das Finanzamt hätte sich also eine dicke Scheibe von dem Gewinn abgeschnitten.
Diese Blockade sollte vor drei Jahren gelockert werden. Dazu kam ein zweiter Beweggrund: Die rot-grüne Bundesregierung wollte das hergebrachte Anrechnungsverfahren abschaffen. Bei diesem wurde den Aktionären die Körperschaftsteuer, die ihr Unternehmen gezahlt hatte, auf ihre eigene Einkommensteuer angerechnet. Dieses Verfahren galt jedoch als kompliziert und nicht europatauglich. Gegen den Widerstand von mehr als 100 Betriebswirtschaftsprofessoren beschloß Eichel deshalb einen radikalen Systemwechsel: Unter maßgeblicher Mitwirkung seines inzwischen verstorbenen Staatssekretärs Heribert Zitzelsberger führte er das sogenannte Halbeinkünfteverfahren ein. Kapitalgesellschaften zahlen seither nur noch einen Steuersatz von einheitlich 25 Prozent (vorher: 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne). Die Anleger müssen ihre Dividenden zwar ebenfalls versteuern, aber nur zur Hälfte.
Kritiker nicht nur vom linken Flügel des Regierungslagers beanstandeten die Reform als"Schlag gegen den Mittelstand". Konzerne würden einseitig begünstigt, hieß es, der Mittelstand mit seinen Einzelunternehmern und Personengesellschaften dagegen müsse weiterhin eine viel zu hohe Steuerlast tragen. Eichel und Zitzelsberger verteidigten ihr Modell mit dem Hinweis auf die Steuersystematik. Schließlich dürften Verkaufsgewinne nicht doppelt besteuert werden, wenn sie innerhalb desselben Konzerns anfielen, und nicht anders als Dividendenzahlungen behandelt werden. Dennoch - mit einer völligen Freistellung hatte die Finanzwirtschaft gar nicht gerechnet. Und selbst der Finanzexperte der Opposition, Friedrich Merz, forderte lediglich einen niedrigen Steuersatz, aber keinen Nulltarif.
Schon damals wies Eichel allerdings auch auf die Kehrseite der Neuregelung hin: Wer Gewinne aus seinen Beteiligungen nicht mehr versteuern muß, kann im Gegenzug auch keine Verluste daraus von der Steuer absetzen. Doch weil damals die Börsenkurse unaufhaltsam zu steigen schienen, nahm kaum jemand diese Warnung ernst. Statt dessen führte der Systemwechsel zu einem Einbruch bei den staatlichen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, weil die Unternehmen von den Übergangsregelungen schneller Gebrauch machten, als der Minister erwartet hatte. Im vergangenen Jahr zahlten die Finanzämter mehr an die Kapitalgesellschaften zurück, als sie von ihnen einnahmen. Als dann die Baisse tatsächlich einsetzte, traf dies auch die Lebens- und Krankenversicherer. Um ihre im Wert gefallenen Aktienpakete nicht sofort abschreiben zu müssen, setzten sie im Bundestag den sogenannten Armutsparagraphen 341 b im Handelsgesetzbuch durch: Solange Hoffnung auf eine Wiederbelebung der Kurse besteht, müssen die Assekuranzunternehmen nach dieser"Bilanzierungshilfe" ihre Bücher nicht bereinigen - ein seither in dieser Branche erlaubter Verstoß gegen das Vorsichts- und Niederstwertprinzip. Die Aktienpakete gelten nunmehr als Anlagevermögen, das weniger streng abzuschreiben ist als Umlaufvermögen. Doch die Fristen, die die Wirtschaftsprüfer daraufhin für eine vermutlich"nicht dauerhafte" Wertminderungen gesetzt haben, laufen nun aus. Im Juli warnte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, im Gespräch mit dieser Zeitung, am Ende des Jahres würden die fälligen Abschreibungen auf die Aktienbestände bei manchen Versicherern noch"tiefe Spuren" hinterlassen.
Prekär ist für die Firmen, daß sie deshalb nach ihrer Steuerbilanz Abgaben ans Finanzamt zahlen müssen, auch wenn ihr Vermögen dahinschmilzt. In der Handelsbilanz dagegen schrumpfen die Vermögenswerte - und damit auch die werbewirksamen Überschußbeteiligungen an die eigenen Kunden.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2003, Nr. 216 / Seite 15
"Die fälligen Abschreibungen werden tiefe Spuren hinterlassen."
Jochen Sanio, Chef der Allfinanzaufsicht
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Vinosoph
17.09.2003, 10:23
@ Popeye
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und zu allem Überfluss noch der Anleihencrash |
-->>Die Kehrseite eines unerwarteten Steuergeschenks
>Versicherer können ihre derzeitigen Aktienverluste nicht beim Finanzamt absetzen, weil auch die vorherigen Gewinne abgabenfrei waren >
>jja. FRANKFURT, 16. September. Mehr als einen Tag dauerte es, bis die sonst so reaktionsschnellen Börsenhändler im Dezember 1999 das wahre Ausmaß des Weihnachtsgeschenks von Bundesfinanzminister Hans Eichel begriffen. Daß der Sozialdemokrat ausgerechnet die Gewinne von Konzernen aus einem Verkauf ihrer Beteiligungen nicht mehr besteuern wollte, schien so undenkbar, daß eine große Wirtschaftszeitung in ihrem Bericht darüber schlicht das Wörtchen"nicht" wegließ. Erst mittags sprach sich auf dem Parkett die richtige Version des Referentenentwurfs für die große Unternehmenssteuerreform herum - und die Kurse der großen Banken und Versicherer schossen in die Höhe.
>Doch mittlerweile holt die Börsengewinnler von damals die Wirklichkeit ein. Die Kehrseite der Reform sieht nämlich so aus, daß Kapitalgesellschaften auch keine Verluste mehr beim Finanzamt absetzen können, die sie derweil mit ihren Aktienbeständen erleiden. Darauf hatte die Regierung hingewiesen. Doch die als verkrustet gescholtene"Deutschland AG" sollte entflochten werden. Denn die Finanzbranche war eng mit der Industrie verflochten und regierte in vielen Aufsichtsräten mit - auch deshalb, weil ein Abstoßen jahrzehntelang gehaltener Aktienpakete sie teuer zu stehen gekommen wäre. Ein Verkauf hätte nämlich nach alter Rechtslage die stillen Reserven in ihren Bilanzen aufgedeckt, in denen die Beteiligungen noch zu historisch niedrigen Buchwerten verzeichnet waren. Das Finanzamt hätte sich also eine dicke Scheibe von dem Gewinn abgeschnitten.
>Diese Blockade sollte vor drei Jahren gelockert werden. Dazu kam ein zweiter Beweggrund: Die rot-grüne Bundesregierung wollte das hergebrachte Anrechnungsverfahren abschaffen. Bei diesem wurde den Aktionären die Körperschaftsteuer, die ihr Unternehmen gezahlt hatte, auf ihre eigene Einkommensteuer angerechnet. Dieses Verfahren galt jedoch als kompliziert und nicht europatauglich. Gegen den Widerstand von mehr als 100 Betriebswirtschaftsprofessoren beschloß Eichel deshalb einen radikalen Systemwechsel: Unter maßgeblicher Mitwirkung seines inzwischen verstorbenen Staatssekretärs Heribert Zitzelsberger führte er das sogenannte Halbeinkünfteverfahren ein. Kapitalgesellschaften zahlen seither nur noch einen Steuersatz von einheitlich 25 Prozent (vorher: 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne). Die Anleger müssen ihre Dividenden zwar ebenfalls versteuern, aber nur zur Hälfte.
>Kritiker nicht nur vom linken Flügel des Regierungslagers beanstandeten die Reform als"Schlag gegen den Mittelstand". Konzerne würden einseitig begünstigt, hieß es, der Mittelstand mit seinen Einzelunternehmern und Personengesellschaften dagegen müsse weiterhin eine viel zu hohe Steuerlast tragen. Eichel und Zitzelsberger verteidigten ihr Modell mit dem Hinweis auf die Steuersystematik. Schließlich dürften Verkaufsgewinne nicht doppelt besteuert werden, wenn sie innerhalb desselben Konzerns anfielen, und nicht anders als Dividendenzahlungen behandelt werden. Dennoch - mit einer völligen Freistellung hatte die Finanzwirtschaft gar nicht gerechnet. Und selbst der Finanzexperte der Opposition, Friedrich Merz, forderte lediglich einen niedrigen Steuersatz, aber keinen Nulltarif.
>Schon damals wies Eichel allerdings auch auf die Kehrseite der Neuregelung hin: Wer Gewinne aus seinen Beteiligungen nicht mehr versteuern muß, kann im Gegenzug auch keine Verluste daraus von der Steuer absetzen. Doch weil damals die Börsenkurse unaufhaltsam zu steigen schienen, nahm kaum jemand diese Warnung ernst. Statt dessen führte der Systemwechsel zu einem Einbruch bei den staatlichen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, weil die Unternehmen von den Übergangsregelungen schneller Gebrauch machten, als der Minister erwartet hatte. Im vergangenen Jahr zahlten die Finanzämter mehr an die Kapitalgesellschaften zurück, als sie von ihnen einnahmen. Als dann die Baisse tatsächlich einsetzte, traf dies auch die Lebens- und Krankenversicherer. Um ihre im Wert gefallenen Aktienpakete nicht sofort abschreiben zu müssen, setzten sie im Bundestag den sogenannten Armutsparagraphen 341 b im Handelsgesetzbuch durch: Solange Hoffnung auf eine Wiederbelebung der Kurse besteht, müssen die Assekuranzunternehmen nach dieser"Bilanzierungshilfe" ihre Bücher nicht bereinigen - ein seither in dieser Branche erlaubter Verstoß gegen das Vorsichts- und Niederstwertprinzip. Die Aktienpakete gelten nunmehr als Anlagevermögen, das weniger streng abzuschreiben ist als Umlaufvermögen. Doch die Fristen, die die Wirtschaftsprüfer daraufhin für eine vermutlich"nicht dauerhafte" Wertminderungen gesetzt haben, laufen nun aus. Im Juli warnte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, im Gespräch mit dieser Zeitung, am Ende des Jahres würden die fälligen Abschreibungen auf die Aktienbestände bei manchen Versicherern noch"tiefe Spuren" hinterlassen.
>Prekär ist für die Firmen, daß sie deshalb nach ihrer Steuerbilanz Abgaben ans Finanzamt zahlen müssen, auch wenn ihr Vermögen dahinschmilzt. In der Handelsbilanz dagegen schrumpfen die Vermögenswerte - und damit auch die werbewirksamen Überschußbeteiligungen an die eigenen Kunden.
>Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2003, Nr. 216 / Seite 15 > > >
>"Die fälligen Abschreibungen werden tiefe Spuren hinterlassen."
>Jochen Sanio, Chef der Allfinanzaufsicht
Moin,
in diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage, wie sich der diesjährige Einbruch der Anleihenmärkte in den Bilanzen der Versicherer auswirken wird!?
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Vinosoph
17.09.2003, 12:24
@ Vinosoph
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Re: und zu allem Überfluss noch der Anleihencrash |
-->>>Die Kehrseite eines unerwarteten Steuergeschenks
>>Versicherer können ihre derzeitigen Aktienverluste nicht beim Finanzamt absetzen, weil auch die vorherigen Gewinne abgabenfrei waren
>>
>>jja. FRANKFURT, 16. September. Mehr als einen Tag dauerte es, bis die sonst so reaktionsschnellen Börsenhändler im Dezember 1999 das wahre Ausmaß des Weihnachtsgeschenks von Bundesfinanzminister Hans Eichel begriffen. Daß der Sozialdemokrat ausgerechnet die Gewinne von Konzernen aus einem Verkauf ihrer Beteiligungen nicht mehr besteuern wollte, schien so undenkbar, daß eine große Wirtschaftszeitung in ihrem Bericht darüber schlicht das Wörtchen"nicht" wegließ. Erst mittags sprach sich auf dem Parkett die richtige Version des Referentenentwurfs für die große Unternehmenssteuerreform herum - und die Kurse der großen Banken und Versicherer schossen in die Höhe.
>>Doch mittlerweile holt die Börsengewinnler von damals die Wirklichkeit ein. Die Kehrseite der Reform sieht nämlich so aus, daß Kapitalgesellschaften auch keine Verluste mehr beim Finanzamt absetzen können, die sie derweil mit ihren Aktienbeständen erleiden. Darauf hatte die Regierung hingewiesen. Doch die als verkrustet gescholtene"Deutschland AG" sollte entflochten werden. Denn die Finanzbranche war eng mit der Industrie verflochten und regierte in vielen Aufsichtsräten mit - auch deshalb, weil ein Abstoßen jahrzehntelang gehaltener Aktienpakete sie teuer zu stehen gekommen wäre. Ein Verkauf hätte nämlich nach alter Rechtslage die stillen Reserven in ihren Bilanzen aufgedeckt, in denen die Beteiligungen noch zu historisch niedrigen Buchwerten verzeichnet waren. Das Finanzamt hätte sich also eine dicke Scheibe von dem Gewinn abgeschnitten.
>>Diese Blockade sollte vor drei Jahren gelockert werden. Dazu kam ein zweiter Beweggrund: Die rot-grüne Bundesregierung wollte das hergebrachte Anrechnungsverfahren abschaffen. Bei diesem wurde den Aktionären die Körperschaftsteuer, die ihr Unternehmen gezahlt hatte, auf ihre eigene Einkommensteuer angerechnet. Dieses Verfahren galt jedoch als kompliziert und nicht europatauglich. Gegen den Widerstand von mehr als 100 Betriebswirtschaftsprofessoren beschloß Eichel deshalb einen radikalen Systemwechsel: Unter maßgeblicher Mitwirkung seines inzwischen verstorbenen Staatssekretärs Heribert Zitzelsberger führte er das sogenannte Halbeinkünfteverfahren ein. Kapitalgesellschaften zahlen seither nur noch einen Steuersatz von einheitlich 25 Prozent (vorher: 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne). Die Anleger müssen ihre Dividenden zwar ebenfalls versteuern, aber nur zur Hälfte.
>>Kritiker nicht nur vom linken Flügel des Regierungslagers beanstandeten die Reform als"Schlag gegen den Mittelstand". Konzerne würden einseitig begünstigt, hieß es, der Mittelstand mit seinen Einzelunternehmern und Personengesellschaften dagegen müsse weiterhin eine viel zu hohe Steuerlast tragen. Eichel und Zitzelsberger verteidigten ihr Modell mit dem Hinweis auf die Steuersystematik. Schließlich dürften Verkaufsgewinne nicht doppelt besteuert werden, wenn sie innerhalb desselben Konzerns anfielen, und nicht anders als Dividendenzahlungen behandelt werden. Dennoch - mit einer völligen Freistellung hatte die Finanzwirtschaft gar nicht gerechnet. Und selbst der Finanzexperte der Opposition, Friedrich Merz, forderte lediglich einen niedrigen Steuersatz, aber keinen Nulltarif.
>>Schon damals wies Eichel allerdings auch auf die Kehrseite der Neuregelung hin: Wer Gewinne aus seinen Beteiligungen nicht mehr versteuern muß, kann im Gegenzug auch keine Verluste daraus von der Steuer absetzen. Doch weil damals die Börsenkurse unaufhaltsam zu steigen schienen, nahm kaum jemand diese Warnung ernst. Statt dessen führte der Systemwechsel zu einem Einbruch bei den staatlichen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, weil die Unternehmen von den Übergangsregelungen schneller Gebrauch machten, als der Minister erwartet hatte. Im vergangenen Jahr zahlten die Finanzämter mehr an die Kapitalgesellschaften zurück, als sie von ihnen einnahmen. Als dann die Baisse tatsächlich einsetzte, traf dies auch die Lebens- und Krankenversicherer. Um ihre im Wert gefallenen Aktienpakete nicht sofort abschreiben zu müssen, setzten sie im Bundestag den sogenannten Armutsparagraphen 341 b im Handelsgesetzbuch durch: Solange Hoffnung auf eine Wiederbelebung der Kurse besteht, müssen die Assekuranzunternehmen nach dieser"Bilanzierungshilfe" ihre Bücher nicht bereinigen - ein seither in dieser Branche erlaubter Verstoß gegen das Vorsichts- und Niederstwertprinzip. Die Aktienpakete gelten nunmehr als Anlagevermögen, das weniger streng abzuschreiben ist als Umlaufvermögen. Doch die Fristen, die die Wirtschaftsprüfer daraufhin für eine vermutlich"nicht dauerhafte" Wertminderungen gesetzt haben, laufen nun aus. Im Juli warnte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, im Gespräch mit dieser Zeitung, am Ende des Jahres würden die fälligen Abschreibungen auf die Aktienbestände bei manchen Versicherern noch"tiefe Spuren" hinterlassen.
>>Prekär ist für die Firmen, daß sie deshalb nach ihrer Steuerbilanz Abgaben ans Finanzamt zahlen müssen, auch wenn ihr Vermögen dahinschmilzt. In der Handelsbilanz dagegen schrumpfen die Vermögenswerte - und damit auch die werbewirksamen Überschußbeteiligungen an die eigenen Kunden.
>>Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2003, Nr. 216 / Seite 15
>>
>>
>>
>>"Die fälligen Abschreibungen werden tiefe Spuren hinterlassen."
>>Jochen Sanio, Chef der Allfinanzaufsicht
>Moin,
>in diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage, wie sich der diesjährige Einbruch der Anleihenmärkte in den Bilanzen der Versicherer auswirken wird!?
Niemand aus der versammelten Expertenschar, der hierzu was zu sagen hat?
Hmmm, keine Antwort ist auch eine Antwort. War eh nur eine rhetorische Frage.
Gruss
Vino
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dottore
17.09.2003, 14:42
@ Vinosoph
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Re: Na mal langsam |
-->>>Moin,
>>in diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage, wie sich der diesjährige Einbruch der Anleihenmärkte in den Bilanzen der Versicherer auswirken wird!?
>Niemand aus der versammelten Expertenschar, der hierzu was zu sagen hat?
>Hmmm, keine Antwort ist auch eine Antwort. War eh nur eine rhetorische Frage.
>Gruss
>Vino
Hi Vino,
wir tun schon, was wir können.
Erfasst von der Buba sind 634 Unternehmen. Deren Einlagen bei Banken in Mio €: 1 020 790 (März, neuere Zahlen hab ich nicht, ist aus der August-Statistik).
Davon Vermögensanlagen: 996 044.
Davon als evtl. kurssensibel: 71 531 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldverschreibungen; 413 284 Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen (wieviel kurssensibel - keiner weiß es); 343 369 Wertpapiere; Rest Beteiligungen, Einlagen, Darlehen, Grundstücke usw.)
Die Gesamtposition Vermögensanlagen war im März 02: 973 063. Also in 1 Jahr plus ca. 23 Mrd. €. Wieviel Neukäufe - keiner weiß es, ich jedenfalls nicht.
Schätzung: Von den 23 sind 1/10 zu höheren Kursen gekauft worden als heute. Dann wären 2,3 im Feuer. Unangenehm, aber noch nicht der Henker.
Gruß!
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Vinosoph
19.09.2003, 02:29
@ dottore
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Re: Na mal langsam |
-->>>>Moin,
>>>in diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage, wie sich der diesjährige Einbruch der Anleihenmärkte in den Bilanzen der Versicherer auswirken wird!?
>>Niemand aus der versammelten Expertenschar, der hierzu was zu sagen hat?
>>Hmmm, keine Antwort ist auch eine Antwort. War eh nur eine rhetorische Frage.
>>Gruss
>>Vino
>Hi Vino,
>wir tun schon, was wir können.
>Erfasst von der Buba sind 634 Unternehmen. Deren Einlagen bei Banken in Mio €: 1 020 790 (März, neuere Zahlen hab ich nicht, ist aus der August-Statistik).
>Davon Vermögensanlagen: 996 044.
>Davon als evtl. kurssensibel: 71 531 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldverschreibungen; 413 284 Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen (wieviel kurssensibel - keiner weiß es); 343 369 Wertpapiere; Rest Beteiligungen, Einlagen, Darlehen, Grundstücke usw.)
>Die Gesamtposition Vermögensanlagen war im März 02: 973 063. Also in 1 Jahr plus ca. 23 Mrd. €. Wieviel Neukäufe - keiner weiß es, ich jedenfalls nicht.
>Schätzung: Von den 23 sind 1/10 zu höheren Kursen gekauft worden als heute. Dann wären 2,3 im Feuer. Unangenehm, aber noch nicht der Henker.
>Gruß!
Bedankt, Dottore! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wirkt sich ein Kurseinbruch bei den Anleihen im Gegensatz zu einem Kurseinbruch bei den Aktien nicht negativ auf die Vermögenssituation der Versicherungen aus!?
Gruss
Vino
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