dottore
22.09.2003, 10:14 |
Staat, Termin, bewaffneter Zwang aktuell (HH und die"Staatskralle") Thread gesperrt |
-->Hi,
wer in HH Schulden beim Staat hat (Termin zur Zahlung ist verstrichen) erlebt dies:
Sein Auto wird mit einer gelben Parkkralle festgelegt und an den Pranger kommt er auch noch (roter Zettel unter der Windschutzscheibe).
Im Pilotversuch bis Ende Juli wure 33 Mal so vom Staat Zwang eingesetzt. 25 Autofahrer zahlten sofort, 6 Wagen wurden nach 3-Tages-Frist abgeschleppt. 3 wurden zwangsversteigert. Eins kommt noch dran.
Betroffen: Steuerzahler, Verkehrssünder, Hausbesitzer, die mit Gebühren im Rückstand sind.
Staatsrat Heller:"Der Einsatz der Parkkralle wird auf alle öffentlich-rechtlichen Forderungen ausgeweitet, für die die Vollstreckungsdienste der Finanzbehörde zuständig sind." Mit Gerichten und den sog. Transaktionskosten hat das nichts zu tun.
Verfahren wird ab 1. Oktober gegen alle eingesetzt, die Schulden bei der Stadt haben.
Die Schulden, die gegenüber dem Statdtstaat entstehen, lassen sich unschwer erhöhen, allein die öffentlichen Gebühren haben sich in 15 Jahren rd. verdreifacht.
Dies alles läuft offenbar nicht nach klassischer Schalmeientheorie ab (Gesellschaftsvertrag) und wurde nicht vom Parlament der Hansestadt beschlossen - 's war immer so, 's war so...
Datenschutzbeauftragter hat übrigens zugestimmt (steht ja auch auf der Staatspayroll).
Gruß!
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Baldur der Ketzer
22.09.2003, 10:25
@ dottore
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@fridolin- bewaffneter Zwang aktuell (HH und die"Staatskralle") |
-->Hallo, fridolin,
anhand dieses Beispiels ist die mögliche Gegenwehr schön darstellbar:
treffen tuts wiederum die kleinen Wühler, Sparer und Normalnos.
Diejenigen, deren Karre klarerweise auf sie, sich selbst, zugelassen sind.
Ist es ein Firmenauto, und käme es durch den Kralleneinsatz zu wirtschaftlichen Schäden (geplatzter Termin, verlorener Auftrag usw.), gibts saures zurück. Geht also nicht, da lassen die Greifer ihre Griffel schön weg davon.
Ditto. bei ausländischem Fahrzeug, dann wird es nämlich total heikel. Weil völlig unüberschaubar (es sei denn, verkehrsverstoß, Parken im Halteverbot, dies ist hier aber nicht das Thema).
Fazit: Gegenmaßnahmen sind möglich, indem der potentielle Abgabenschuldner keine unbegrenzt haftende natürliche Person ist, sondern eine Firma mit beschränkter Haftung, die sinnigerweise auch noch im (unerreichbaren) Ausland.
Wie will der Staatsgriffler sich an jemandem vergreifen, der nichts wertvolles im Inland hat und ein Durchgriff ins Ausland nicht möglich ist?
Assühlbetrüger und gewaltkriminelle Schmarotzer machen es uns täglich vor, wie das geht.
Natürlich liegen Abgabenlasten auf Immobilien schmerzhaft, sie sind notfalls durch Zwangsvollstreckung eintreibbar.
Da sich oben genannte Krallenlösung gegen alles mögliche richtet, entgeht man dem am besten, indem halt nichts mehr offen gezeigt wird, das dem gleichen Eigentümer gehört.....(wenn es sich größenordnungsmäßig machen läßt, ein Geringverdiener bleibt halt in der Dummenfalle hängen, das ist halt die demokratische Begriffsauslegung in der BRDDR)
Beste Grüße vom Baldur
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Euklid
22.09.2003, 10:29
@ dottore
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Re: Staat, Termin, bewaffneter Zwang aktuell (HH und die"Staatskralle") |
-->Dagegen gibts bei manchen Leuten ein Mittel.
Man melde das Fahrzeug z.B im Ausland an.
Die freuen sich über jeden weiteren Euro.Geht natürlich nur wer einen zusätzlichen Auslandssitz hat.
Auch die Versicherungen im Ausland sind billiger.
Wer so rüde mit seinen Bürgern umgeht und sich selbst Monate lang um das Zahlen von Rechnungen herumdrückt muß bestraft werden.
Mit einem spanischem B auf dem Kennzeichen läßt es sich sogar mal im Parkverbot parken ohne daß man ein Mandat bekommt.
Die Deutschen sind sehr ausländerfreundlich und das gilt es zu nutzen oder? [img][/img]
Gruß EUKLID
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Otto_Ludwig_Piffel
22.09.2003, 10:34
@ dottore
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Eigentum BELASTET eben!! |
-->Hallo Dottore!
Hier wird aus einem Vorteil (Eigentum zu haben und zu besitzen und entsprechend darüberzu verfügen können & sich zu verschulden (Pfänder!)) ein Nachteil! Und die Sache wird immer schlimmer! Da der Staat in hoher Verschuldung steckt (brauchen wir nicht mehr abhandeln weil schon bekannt) wird eben dieser immer stärker auf seine Bürger zurückgreifen! Logo! Und greifen kann er auch nur mehr dort wo noch etwas ist. Damit wird jeder Bürger, der sich im staatlichen Hohheitsgebiet befindet ein potentielle"Abgreifopfer" (schöne neue Wortschöpfung mein Copyright:-). Damit wird Eigentum und Besitz immer mehr zum Fluch! Und das Eigentumsrechte immer weniger respektiert werden sowohl vom Staat als auch von Privat zeigt doch die Internetpiratrie durch die Tauschbörsen. Warum was kaufen wenn ich es doch gratis und relativ problemlos haben kann. Bei den Tauschbörsen werden die Eigentumsrechte (intellectual property) ja mit Füssen getreten.
Der Weg in die eigentumslose Gesellschaft ist damit vorgezeichnet! Sie bevorzugen den Begriff"Vollsozialismus". Es ist aber das selbe.
Gruss
Otto
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fridolin
22.09.2003, 11:04
@ Euklid
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Geht nicht so einfach... |
-->>Dagegen gibts bei manchen Leuten ein Mittel.
>Man melde das Fahrzeug z.B im Ausland an.
>Die freuen sich über jeden weiteren Euro.Geht natürlich nur wer einen zusätzlichen Auslandssitz hat.
>Auch die Versicherungen im Ausland sind billiger.
>Wer so rüde mit seinen Bürgern umgeht und sich selbst Monate lang um das Zahlen von Rechnungen herumdrückt muß bestraft werden.
>Mit einem spanischem B auf dem Kennzeichen läßt es sich sogar mal im Parkverbot parken ohne daß man ein Mandat bekommt.
>Die Deutschen sind sehr ausländerfreundlich und das gilt es zu nutzen oder?
<font color=#0000FF>Kann ein gefährlicher Ratschlag sein, wenn Du nicht zu"manchen" Leuten gehörst. Das Auto am zweiten Wohnsitz im Ausland anmelden mag zwar nach den Gesetzen des Auslandes problemlos sein. Bleibt leider das Problem der deutschen Kfz-Steuer. Auch die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Pkw ist in Deutschland steuerpflichtig. Ausnahme: vorübergehender Aufenthalt in Deutschland, auf keinen Fall mehr, wenn eine Person mit"Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt" in Deutschland das Auto auch nur benutzt (vgl. $$1, 3 KfzStG). Andernfalls droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Sofern man drauf kommt.</font>
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Bob
22.09.2003, 11:08
@ Otto_Ludwig_Piffel
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Re: Eigentum BELASTET eben!! - alles eine Frage der Performance |
-->Hallo,
Eigentum hat Vorteile aber auch Nachteile. Zu den Nachteilen gehören z.B. die Kosten, die anfallen um die Eigentumsordnung durchzusetzen (Transaktionskosten).
Es gibt aber noch andere Nachteile, z.B. wird immer wieder gesagt, daß das Patentrecht Innovationen behindere. - nun ja, das ist Ansichtssache.
Auf der anderen Seite steht die wohl nicht ganz falsche Vermutung, daß durch die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, der Mensch erst zu wirtschaftlichem Handeln angeregt werde.
In der Hamburg-Situation wird nur sinnfällig vor Augen geführt, daß das Eigentum ja selbst ein Produkt der Rechtsordnung ist. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß der brave Steuerzahler auch den Eigentumsschutz für Leute bezahlt, die ihre Steuern nicht zahlen. Die Methode ist daher rabiat, aber irgendwie sinnvoll.
Die Kosten, die für die Verteidigung des Eigentums anfallen, steigen verständlicherweise mit der Anzahl der zu schützenden Eigentumstitel.
Z.B. das Eigentum der Kapitalgeber an einer Firma. Normalerweise wäre es Aufgabe der Wirtschaftsprüfer hier für Rechtsschutz zu sorgen. Nun bringt jede Gründerwelle eine Unzahl neuer Firmen hervor, die alle einen Finanzvorstand, einen Chefbuchhalter, ein paar Aktienanalysten und einige Buchprüfer beanspruchen. Wo sollen diese vielen Fachleute plötzlich herkommen, wer soll sie bezahlen? Sie sind nicht da. Deswegen muß jede Depression vor allem für eine Verringerung der Anzahl der Firmen (durch Pleite oder Fusion) sorgen.
gruß
bob
>Hier wird aus einem Vorteil (Eigentum zu haben und zu besitzen und entsprechend darüberzu verfügen können & sich zu verschulden (Pfänder!)) ein Nachteil! Und die Sache wird immer schlimmer! Da der Staat in hoher Verschuldung steckt (brauchen wir nicht mehr abhandeln weil schon bekannt) wird eben dieser immer stärker auf seine Bürger zurückgreifen! Logo! Und greifen kann er auch nur mehr dort wo noch etwas ist. Damit wird jeder Bürger, der sich im staatlichen Hohheitsgebiet befindet ein potentielle"Abgreifopfer" (schöne neue Wortschöpfung mein Copyright:-). Damit wird Eigentum und Besitz immer mehr zum Fluch! Und das Eigentumsrechte immer weniger respektiert werden sowohl vom Staat als auch von Privat zeigt doch die Internetpiratrie durch die Tauschbörsen. Warum was kaufen wenn ich es doch gratis und relativ problemlos haben kann. Bei den Tauschbörsen werden die Eigentumsrechte (intellectual property) ja mit Füssen getreten.
>Der Weg in die eigentumslose Gesellschaft ist damit vorgezeichnet! Sie bevorzugen den Begriff"Vollsozialismus". Es ist aber das selbe.
>Gruss
>Otto
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Euklid
22.09.2003, 11:13
@ fridolin
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Re: Geht nicht so einfach... |
-->Hallo fridolin.
Illegales braucht man nicht zu machen.
Wer einen zweiten Wohnsitz im Ausland hat kann dies tun.
Er muß sich hier in Absurdistan lediglich ordnungsgemäß abmelden und im anderen Staat anmelden. (in Spanien z.B die Residenza beantragen)
Es gibt Länder da ist eine Anmeldung im Zeltlager billiger als die Kfz-Steuer in Deutschland;-))
Es steht auch nirgendwo geschrieben daß man nicht mehr auf deutschen Straßen fahren darf wenn man seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.
Also wo soll das Problem sein und wo vor allem die Steuerhinterziehung?
Gruß EUKLID
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fridolin
22.09.2003, 11:26
@ Euklid
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Re: Geht nicht so einfach... |
-->>Hallo fridolin.
>Illegales braucht man nicht zu machen.
>Wer einen zweiten Wohnsitz im Ausland hat kann dies tun.
>Er muß sich hier in Absurdistan lediglich ordnungsgemäß abmelden und im anderen Staat anmelden. (in Spanien z.B die Residenza beantragen)
>Es gibt Länder da ist eine Anmeldung im Zeltlager billiger als die Kfz-Steuer in Deutschland;-))
>Es steht auch nirgendwo geschrieben daß man nicht mehr auf deutschen Straßen fahren darf wenn man seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.
>Also wo soll das Problem sein und wo vor allem die Steuerhinterziehung?
>Gruß EUKLID
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
das ist leider ein Irrtum, wie ich in manchen Verkehrsforen auch bestätigt bekam. Selbstverständlich kannst Du, wenn Du einen Zweitwohnsitz in Spanien oder sonstwo hast, Deinen Pkw dort anmelden, sofern die örtlichen Regelungen dies zulassen oder fordern.
Nur unterliegt der deutschen Kfz-Steuer auch"das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden" (§ 1 Nr. 2 KfzStG). Ausnahme nur bei"ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben" (§ 3 Nr. 13 KfzStG).
Mit anderen Worten heißt das: Du darfst keinerlei Wohnsitz in Deutschland mehr haben, auch keinen Zweitwohnsitz, und Dich auch nicht"gewöhnlich" (mehr als 6 Monate pro Jahr) dort aufhalten. Also mehr oder weniger der typische Tourist oder Geschäftsreisende. Selbst wenn das vorliegt, darft Du dieses Fahrzeug nicht jemandem (z.B. in Deutschland wohnenden Verwandten) zur Benutzung überlassen, auf den das nicht mehr zutrifft.
Klingt vielleicht theoretisch. Ich habe jedoch durchaus schon von Fällen gehört, wo es bei Polizeikontrollen Schwierigkeiten gegeben hat, wenn beispielsweise ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug von einem Inländer geführt wurde. Wohlgemerkt nicht wegen der Führerscheinvorschriften, sondern aus steuerlichen Gründen.
Gruß
</font>
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Euklid
22.09.2003, 11:29
@ fridolin
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Re: Geht nicht so einfach... |
-->Hallo fridolin
Davon ging ich aus daß der Wohnsitz hier nicht mehr sein darf.
Deswegen muß ja die Residenza (z.B in Spanien) sein.
Gruß EUKLID
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Baldur der Ketzer
22.09.2003, 11:34
@ fridolin
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Re: Geht nicht so einfach...alles hängt am Wohnsitz/Aufenthalt |
-->Hallo, fridolin,
nirgends gibt es so ein Gescheiß wie in Affistan.
Daher ist es der beste Rat, den man geben kann, daß jemand, der was (zu verlieren) hat, nicht dort wohnen sollte, und zwar konsequent, weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt.
Ist in grenznahen Gebieten ohnehin kein Problem, selbst wenn noch irgendwelche Bindungen ins Inland vorliegen sollten.
Natürlich kannst Du auch ein Firmenauto dabeihaben, das man Dir für diese Fahrt konkret überlassen hat. Weil Du für diese Firma kurz mal tätig bist.
Wenn das sauber dokumentiert ist, ist das eine reine Sachverhaltsgestaltung im Rahmen von gesetzlichen Spielräumen.
Aber, wie gesagt, um für Tante Emma einen Lupo zuzulassen, lohnt das nicht.
Umgekehrt geht das auch, ein CL600 kostet in Holland locker 100-150.000 Eurotzer Luxussteuer, allein dafür lohnt sich die Gründung einer Firma auf deutscher Seite, wobei man dann aber nur den direkten Weg zwischen Firma und Wohnort fahren darf, sonst nichts anderes in Holland besuchen darf. Dafür brauchts dann ein anderes Auto, man muß umsteigen.
Alles lästig, aber unmöglich ist gar nichts, und es geht alles, wenn man nur will.
Beste Grüße vom Baldur
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fridolin
22.09.2003, 11:35
@ Euklid
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Re: Geht nicht so einfach... |
-->>Hallo fridolin
>Davon ging ich aus daß der Wohnsitz hier nicht mehr sein darf.
>Deswegen muß ja die Residenza (z.B in Spanien) sein.
>Gruß EUKLID
<font color=#0000FF>So wie ich das sehe, geht das wirklich nur, wenn Du vollständig aus Deutschland wegziehst, also auch keinen Zweitwohnsitz in Deutschland mehr unterhältst. Ein Nebenwohnsitz im Ausland reicht nicht aus. Selbst dann kann das Problem verbleiben, daß Du bei Besuchen in Deutschland den Pkw nur selbst benutzen darfst, also nicht Leuten mit Wohnsitz in Deutschland (Familienangehörigen, Verwandten, Freunden) mal kurz überlassen darfst.
Das mag vielleicht in der Mehrzahl der Fälle nicht auffallen, wenn es so nicht stimmt. Verkehrskontrollen und gesetzeskundige Polizisten kommen jedoch oft zur ungelegensten Zeit (Murphy's law). ;-)</font>
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Baldur der Ketzer
22.09.2003, 11:49
@ fridolin
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Re: Geht nicht so einfach... |
-->Hallo, Fridolin,
man muß unterscheiden zwischen Eikommen- und Ertragsteuerpflicht hier und KfZ-Steuerpflicht da.
Konsequent ist, alles abzuschneiden, also überhaupt keinen Wohnsitz mehr in der BRDDR.
Wer das nicht kann oder will, kann ein DBA nutzen, sofern das mit seiner neuen Wahlheimat existiert. Dann kann man ggf. unschädlicherweise einen Nebenwohnsitz (ohne anknüpfende Einkommen) beibehalten.
Den wird man aber sicher mit dem eigenen PKW anfahren dürfen, der am bestehenden Hauptwohnsitz registriert ist.
Ohne DBa wird die Sache heikel, da kann man nur eines raten, Finger weg und komplett raus aus Deutschland.
Ist man das, bist Du auf einmal nicht mehr Knecht, sondern Gast.....
Beste Grüße vom Baldur
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dottore
22.09.2003, 12:39
@ Bob
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Re: Eine etwas andere Sicht der Dinge hier: |
-->>Hallo,
>Eigentum hat Vorteile aber auch Nachteile. Zu den Nachteilen gehören z.B. die Kosten, die anfallen um die Eigentumsordnung durchzusetzen (Transaktionskosten).
Hi Bob!
Zu den Transaktionskosten gehören die Kosten, die bei der rechtsfesten Übertragung von Eigentum entstehen, nicht dazu?
Die Umsatzsteuer mit 138 Mrd (fällt bekanntlich an, wenn das Eigentum des Verkäufers in das des Käufers übergeht, Eigentumsvorbehalte wg. Zahlung nach Rechnung hin oder her). Die Mineralölsteuer (42 Mrd.), die Tabaksteuer (14), die Schnapssteuer (2), usw. fallen nicht an, wenn Benzin verbraucht, Tabak geraucht, Schnaps getrunken wird, sondern, sobald es eine Transaktion von Eigentum an diesen Gütern gibt.
Es heißt zwar so schön"Verbrauchsteuern", bei Licht besehen ist es jedoch brainwash. Es wird zwar subsumiert, dass ein Verbrauchsgut auch verbraucht wird, aber der Verbrauch selbst kann nicht besteuert werden, da keinem einzelnen Verbraucher ein Verbrauchsmessgerät eingebaut werden kann.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuern (3) sind ebenfalls Transaktionskosten. Die Steuern auf Kfz und Grundeigentum (8 bzw. 9) werden nicht erhoben, um das Eigentum daran zu sichern (bei Kfzs sind vom Käufer bezahlte Sicherungssysteme effektiver als jeder Polizeieinsatz) und die Grundbuchämter sind durchaus preiswerter als die Grundsteuern ausweisen. Außerdem: Wie ein Grundstück klauen?
Die Transaktionskostentheorie (cf. bes. North,"Government and the Cost of Exchange in History" oder"Institutions, Transaction Costs and Economic Growth") haut ganz einfach nicht hin, weil der Staat bzw. die"Institutionen" ein Vielfaches von dem abkassieren, was die zu sichernden privaten Transaktionen jemals kosten würden, weshalb der Bürger dem Staat gegenüber in einem tributären ("steuerlichen") Abhängigkeitsverhältnis steht, das (historisch) den Staat überhaupt erst ermöglicht hat.
Vor den Transaktionskosten, die zugunsten der Privaten anfallen, kommen die Tributkosten, die anfallen, damit der Staat bzw. die Macht selbst überhaupt auf der Bühne halten kann.
>Es gibt aber noch andere Nachteile, z.B. wird immer wieder gesagt, daß das Patentrecht Innovationen behindere. - nun ja, das ist Ansichtssache.
>Auf der anderen Seite steht die wohl nicht ganz falsche Vermutung, daß durch die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, der Mensch erst zu wirtschaftlichem Handeln angeregt werde.
Sie wirtschaften überhaupt erst mit Hilfe von ihrem Eigentum. Eigentum gibt's immer, wenn es"Grenzen" gibt. Hat es der Staat (alias die Obermacht, egal in welcher personellen Form) allein, kann er nur Abgaben, d.h. Produktion abfordern. Diese Produktion erfolgt produktiver, sobald Sub-Eigentum erscheinen darf. Dieses meist dem Obereigentümer abgerungen, siehe den Erwerb von"Rechten" gegenüber diesem, was auch die Geschichte beweist: Dort, wo privates Eigentum bzw. Eigentumsrechte maximiert werden, also der Obereigentümer entsprechend"machtloser" wurde, weil er"privilegieren", also von seiner Totalmacht abtreten musste (schönes Beispiel: England), ergeben sich die größten wirtschaftlichen"Fortschritte", da sich entsprechend mehr betitelbares und ergo verpfändbares Eigentum ergibt - wie auch von Heinsohn/Steiger bis de Soto hinreichend nachgewiesen wurde).
>In der Hamburg-Situation wird nur sinnfällig vor Augen geführt, daß das Eigentum ja selbst ein Produkt der Rechtsordnung ist. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß der brave Steuerzahler auch den Eigentumsschutz für Leute bezahlt, die ihre Steuern nicht zahlen. Die Methode ist daher rabiat, aber irgendwie sinnvoll.
Es ging mir um die Behauptung von R.Deutsch:"Wenn er (der Staat) die Macht hat, zu bestimmen, was Abgabegut (GZ) ist, dann hat er auch die Macht den Termin zu verschieben..." Obwohl der Staat die Macht hat, verschiebt er den Termin halt nicht, sondern versucht alles, ihn durchzusetzen. Warum wohl?
>Die Kosten, die für die Verteidigung des Eigentums anfallen, steigen verständlicherweise mit der Anzahl der zu schützenden Eigentumstitel.
Das ist sicher richtig. Allerdings steht das, was der Staat bei Sicherung von Eigentum bzw. der Sicherungs rechtsfester Eigentumsübertragungen kassiert, in keinerlei nachvollziehbarem Zusammenhang mehr zu der Anzahl der Titel bzw. der übertragenden Titel. Siehe Steuern, die mit Eigentum zusammenhängen, oben.
>Z.B. das Eigentum der Kapitalgeber an einer Firma. Normalerweise wäre es Aufgabe der Wirtschaftsprüfer hier für Rechtsschutz zu sorgen.
Der WP sorgt nicht für Rechtsschutz des Titels der Kapitalgeber (z.B. Verhinderung des Diebstahls von Aktien), sondern er testiert nur die Entwicklung dieses Titels. Wie er dann an der Börse gepreist wird, ist wieder eine andere Frage.
>Nun bringt jede Gründerwelle eine Unzahl neuer Firmen hervor, die alle einen Finanzvorstand, einen Chefbuchhalter, ein paar Aktienanalysten und einige Buchprüfer beanspruchen. Wo sollen diese vielen Fachleute plötzlich herkommen, wer soll sie bezahlen? Sie sind nicht da. Deswegen muß jede Depression vor allem für eine Verringerung der Anzahl der Firmen (durch Pleite oder Fusion) sorgen.
Dies wiederum ist auch richtig, hat aber mit Eigentum und Transaktionskosten (zu dessen Zweck) nichts zu tun.
Gruß!
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fridolin
22.09.2003, 12:45
@ Baldur der Ketzer
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Re: Geht nicht so einfach... |
-->Hallo Baldur,
danke Dir für die Klarstellung und auch die anderen Beiträge von gestern. Was ich eigentlich nur sagen wollte: Man kann sicher steuerliche (und sonstige gesetzliche) Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und sollte dies auch tun. Bloß sollte man sich eine vom Standard abweichende Gestaltung vorher genau überlegen und das wasserdicht konstruieren, also z.B. hinsichtlich Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland und dem Ausland. Einfach mal"auf die schnelle" das Auto an seinen ausländischen Zweitwohnsitz"ausflaggen" und ansonsten wie gewohnt in Deutschland wohnen, das kann auch schiefgehen.
Das Einfachste und Konsequenteste ist natürlich der von Dir beschriebene Weg - vollständiger Wegzug aus Deutschland, nicht nur formal, sondern auch tatsächlich. Dann hat man sozusagen"Nägel mit Köpfen" gemacht.
Gruß
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Sascha
22.09.2003, 13:43
@ Otto_Ludwig_Piffel
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Sehr schön ausgedrückt! So ist es! -owT- |
-->
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