-->Themen:
- Die heimliche Progression
- Geplante deutsche Abgeltungssteuer
- Die Wertzuwachssteuer kommt
- Zukünftige Zinsbesteuerung im Schweiz-Depot?
- Die Schweizer Bank-Rente
- Einige aktuelle Anlage-Alternativen
- Heilung Ihres Aktiendepots
- Das sollten Sie sofort tun!
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem das „Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen“ im ersten Halbjahr des Jahres kläglich gescheitert ist, hat die Regierung jetzt einen rechtlich besser abgesicherten, neuen Anlauf genommen, um die Besteuerung von Wertpapier- und Geldvermögen für die Zukunft wirkungsvoller und nachhaltiger zu gestalten. Das Ganze geht parallel einher mit dem auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben in der europäischen Gemeinschaft. Natürlich werden sich voraussichtlich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen ergeben - die generellen Vorgaben sind jedoch klar zu erkennen. Damit sind auch Ihre (ggf. kurzfristig) vorzunehmenden Handlungs-Notwendigkeiten und/oder -Möglichkeiten vorgegeben.
Steuern senken - trotzdem mehr zahlen?
Dies ist das interne Konzept der Regierungs-Koalition: Die Prozentsätze herunterfahren, was u.a. durch das geplante Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform realisiert wird. Parallel wird in Zukunft die Besteuerungsgrundlage, also der Einkommensbereich auf den sich die prozentuale Besteuerung bezieht, immer weiter ausgedehnt. Dazu kommt zukünftig ein nochmals erheblich verschärftes Kontrollsystem zwecks „Erhöhung der Steuerehrlichkeit“ als nachgeschaltete „Peitsche“ zum vorgeschalteten „Zückerli“ Steuer-Amnestie. Da die Konten-Evidenzzentrale bereits - kaum registriert vom „Normalbürger“ - bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) seit 1. April 2003 existiert, hat die Regierung freie Hand.
Synchronisiertes steuerliches Vorgehen
Böse Zungen behaupten, die steuerlichen Ankündigungen der Bundesregierung hätten in jüngster Zeit die Haltbarkeit von Milchprodukten. Morgens angekündigt und tatsächlich in einigen Fällen abends schon wieder zurückgezogen - das sind Symptome für unsicheres Handeln und das alles auf dem Rücken der Steuerbürger.
„Finanzminister sind Taschenrechner: Sie rechnen mit den vollen Taschen der Steuerzahler.“
Nun will die Bundesregierung gleich mehrere Steuervorhaben miteinander synchronisieren. Dabei blockiert Sozialneid beherzte Steuersenkungen, da gemäß Ideologie hiervon die Besserverdiener am meisten profitieren. Richtig ist aber: Wer am meisten Steuern zahlt, kann logischerweise auch am meisten einsparen - wer wenig oder gar keine Steuern zahlt, kann dementsprechend wenig profitieren oder nichts einsparen. Bei der Amnestie will darüber hinaus die Bundesregierung möglichst viele zusätzliche Steuern in die Staatskasse spülen. Das steht diametral dem gewachsenen Staats-Misstrauen des deutschen Steuerbürgers gegenüber, weil immer neue Steuervorhaben kolportiert werden und gleichzeitig erheblich verschärfte Steuer-Kontrollmechanismen für die Zukunft unverblümt angekündigt werden.
Die zusätzliche Forderung der Grünen und auch der Linken in der SPD nach einer Vermögensteuer (sprich: Reichtum-Steuer), außerdem die Erhöhung von Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die voraussichtliche Einführung einer Wertzuwachssteuer auf Wertpapiere, sind nicht gerade dazu angetan, das Vertrauen wohlhabender Bürger hinsichtlich eines in Zukunft gerechten Umgangs mit deren Einkünften und Vermögen durch den Staat zu stärken. Schließlich hat dieser in der Vergangenheit mehr geleistet, warum soll er sich jetzt den Lohn dafür überdurchschnittlich nehmen lassen?
Auch die bereits installierten Kontroll-Mechanismen bei deutschen Banken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sind Fakten. Das ist zusammen zu sehen mit den parallel in der EU beschlossenen automatischen Kontrollmitteilungen an das deutsche Wohnsitz-Finanzamt in zunächst 12 EU-Ländern für Zinseinkünfte deutscher Bürger ab 1. Januar 2005.
Ab 1. April 2005 gibt es außerdem noch verstärkte Kontroll-Möglichkeiten des jeweiligen deutschen Wohnsitz- Finanzamtes durch gezielte Zugriffsmöglichkeit auf jedes deutsche Konto und Depot eines Bundesbürgers (über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Der Start ist exakt der Folgetag nach Ablauf des Amnestie-Angebots am 31.03.2005. Auch dies ist sicherlich ein eher kontraproduktives Signal zum Vertrauensaufbau. Dazu werden ab diesem Termin auch alle Sozialämter und Arbeitsämter auf dem gleichen technischen Weg automatischen Einzelzugriff auf alle Konten und Depots bei deutschen Banken erhalten, ohne Wahrnehmung durch die Bank oder den Steuerbürger. Der auf Wunsch finanziell total gläserne Bürger ist somit spätestens ab April 2005 Realität.
George Orwell lässt grüßen! Dabei ist zu sehen, dass die Bundesregierung Anfang des Jahres automatische Kontrollmitteilungen (anstelle der direkten Einzelabfrage) in Deutschland geplant hatte. Hiervor ist die Bundesregierung aber wohl (zunächst) im Hinblick auf die kontraproduktive Wirkung auf die Akzeptanz der geplanten Amnestie zurückgeschreckt. Wer aber glaubt, dass auf Dauer nur das Konto eines deutschen Bürgers bei beispielsweise einer spanischen Bank in Palma de Mallorca transparenter bleibt, als sein Konto bei seiner Hausbank in Deutschland, muss schon sehr gutgläubig sein. Wetten, dass „um der Gerechtigkeit willen“ die finanzamtliche Einzelabfrage (hier muss der Finanzbeamte zumindest noch einen Knopf drücken) bald durch automatische Kontrollmitteilungen ersetzt wird? Dies - und nur dies - entspricht letztendlich tatsächlich dem fiskalischen Willen seitens insbesondere der deutschen und französischen Regierung und der Logik der bereits in der EU beschlossenen Regelung. Als geplagter Steuerbürger alternativ auf einen Regierungswechsel in Deutschland zu hoffen - erst 2006 sind wieder Bundestagswahlen - scheint sehr gewagt. Rot/Grün weiß um die Verletzlichkeit ihrer Regierungsmacht, deshalb ist letztendlich auch Machterhaltung oberstes Prinzip. „Kritische“ Abstimmungen haben es zum wiederholten Mal bewiesen. Grün weiß, dass eine Regierungsbeteiligung ohne Rot nicht geht und bei CDU/CSU gibt es niemanden, der derzeit wirklich Kanzler werden könnte, oder gar möchte. Die Einzigen, die nach Neuwahlen rufen, sind die Parteispitzen der FDP - sie können auf diese Art politisch nur gewinnen. Die FDP hätte so die Chance auf diese Art in die Regierungs-Mitverantwortung zu kommen, die direkte Verantwortung hätte sie jedoch nicht. Da lässt sich leicht einsam im Wald rufen.
Fazit: Die Regierungsmehrheit bleibt bis auf weiteres wie sie ist - bis 2006 müssen wir uns darauf einstellen. Damit regiert auch der Geist der Umverteilung dieser und künftiger Steuervorhaben.
Die heimliche Progression
Unabhängig von allen steuerlichen Vorhaben greift der Fiskus jedes Jahr immer unerbittlicher zu. Er macht dies heimlich, so dass es (fast) niemand merkt! Alleine in 2001 mussten die Steuerzahler durch versteckte Erhöhungen rund 65 Milliarden Euro zusätzlich an den Fiskus abführen. In 2002 und 2003 sind es ähnlich hohe, aber nochmals zusätzliche Beträge. Merke daher: Seit 1958 ist die Steuerbelastung der Erwerbstätigen auf diese Weise mehr als doppelt so stark gestiegen wie die durchschnittlichen Einkommen! Dies geschieht, indem der Staat den für jeden geltenden, progressiven Steuertarif ausnutzt. Je höher ein Einkommen steigt, desto höher ist auch der Steuersatz, mit dem jeder zusätzliche Euro belastet wird. Steigt das Einkommen „nur“ um die Inflationsrate, sind Sie real nicht reicher, sondern sogar ärmer geworden. Sie rutschen nämlich trotzdem in einen höheren Tarifbereich. Auf diese Weise wird sogar der Inflationsverlust mitbesteuert. Da dieser Mechanismus jeden Steuerzahler trifft, wandern alle gemeinsam in immer höhere Tarifbereiche bis - im Extremfall - irgendwann jeder als Spitzenverdiener gilt und mit dem Spitzensteuersatz belastet wird. Auch bei den jetzt vorgesehenen, Steuersenkungen wird der Geltungsbereich der neuen, prozentual tieferen Spitzenprogression schon bei wesentlich niedrigerem Einkommen als früher erreicht und der Steuerzahler wundert sich, dass er nach einer Steuersenkung per Saldo anschließend nicht mehr, sondern sogar weniger Geld in der Tasche hat.
Das Ergebnis einer solchen Steuerpraxis ist klar: Der Steuerzahler wird überfordert. Die Belastung des Einkommens mit Steuern und Sozialabgaben steigt und steigt. Folge: Schwarzarbeit und Steuerflucht! Das Ganze hat zudem mit dem ursprünglichen Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überhaupt nichts mehr zu tun. Somit wird das Gefühl hinsichtlich eines ungerechten Staates immer größer. Der Staat andererseits gewöhnt sich daran, von den Leistungsträgern jedes Jahr immer höhere Einnahmen zu fordern und zu erhalten. Deshalb greift in der Bevölkerung eine immer stärkere Verweigerungshaltung um sich, wobei dieser Punkt in Deutschland langsam erreicht ist. Dient doch die Steuerprogression längst nicht mehr der steuerlichen Gerechtigkeit, sondern - öffentlich bestätigt - sozialen (Umverteilungs-)Motiven. Und somit ist folgendes vorgesehen:
EU-Kontrollmitteilung / EU-Zinsbesteuerung: Was Sie wissen sollten
Als Grundregel im Gesetzesbeschluss der derzeit 15 EU-Staaten gilt:
1. Die Banken aus 12 EU-Staaten müssen ab 1. Januar 2005 automatisch über alle Zins-
Einkünfte von EU-Ausländern an deren Wohnsitz-Finanzämter in den Heimat-Staaten Kontrollmitteilungen senden. In diesen 12 Ländern gibt es aufgrund der automatischen Kontrollmitteilungen keine Steuerabzüge. Diese Bestimmung gilt auch automatisch für alle der EU neu beitretenden Länder. Klar, dass z.B. deutsche Wohnsitz-Finanzämter in Folge dieser Mitteilungen auch Steuererklärungen aus früheren Jahren hinsichtlich der Besteuerung überprüfen.
2. Die Banken von 3 EU-Ländern (Luxemburg, Ã-sterreich, Belgien) verschicken keine automatischen Kontrollmitteilungen, dafür behalten Sie zu Lasten des Zins-Ertrags eine Steuer ein in Höhe von:
- 15 % in den Jahren 2005 bis 2007
- 20 % in den Jahren 2008 bis 2010
- 35 % ab dem Jahr 2011
Anmerkung: Alternativ kann der deutsche Bürger (wie andere EU-Bürger auch) die betreffende Bank in Luxemburg, Ã-sterreich oder Belgien ausdrücklich bevollmächtigen, seinem Wohnsitz-Finanzamt in
Deutschland eine automatische Kontrollmitteilung über erhaltene Zinsen zu schicken, dann erfolgt auch kein Steuerabzug in den betreffenden 3 EU-Ländern. Sollten Sie also bei einer der 12 EU-Banken im Ausland ein Konto/Depot besitzen, so werden Sie im nächsten Jahr mit der Bitte angeschrieben, ein entsprechendes Formular auszufüllen, damit Sie Ihr Finanzamt inklusive Ihrer Steuernummer nennen. Dazu können Sie gezwungen werden. Haben Sie aber ein Konto oder Depot bei einer Bank in Luxemburg, Ã-sterreich oder Belgien, werden Sie ebenfalls kontaktiert. Dort haben Sie dann die Wahl zwischen automatischer Kontrollmitteilung (kein Steuerabzug + Meldung an Ihr Wohnsitz-Finanzamt) oder der Bankgeheimnis-Alternative (keine Mitteilung und 15 % Steuerabzug ab 2005).
Was Sie tun sollten
Übertragen Sie Ihre evtl. EU-Auslands-Depots aus z.B. Spanien, Frankreich, Italien etc. mit allen darin befindlichen Wertpapieren in ein neu zu eröffnendes Schweiz-Depot als neutrales, Nicht-EU-Land. Wertpapiere kann man nämlich (was die wenigsten wissen) einfach „überweisen“, wie auch Geld. Für einen Depotübertrag in die Schweiz muss man also die Wertpapiere im „alten“ Depot keinesfalls verkaufen. Die Wertpapiere kommen anschließend genauso in Ihrem neuen Schweiz-Depot an, wie sie in Ihrem bisherigen Depot verwahrt waren. Im Schweiz-Depot erhalten Sie dann dazu die legale Möglichkeit (ohne strategische Risikoveränderung Ihres Depots), steuerrechtlich notwendige Umschichtungen vorzunehmen, um dort anschließend legal nach deutschem Recht ggf. auch steuerfrei anzulegen.
Diese Umschichtung erfolgt natürlich nur, wenn Sie es möchten. Auf jeden Fall kann in Ihrem Schweiz-Depot eine Zinsbesteuerung legal vermieden werden und dies auch ohne Kontrollmitteilung.
Schweizer Bankier-Know-how macht die legale Vermeidung dieser Besteuerung möglich, selbst wenn die Schweiz (was noch sehr fraglich ist) selbst eine (sehr niedrige) Zinsbesteuerung einführen würde. Übrigens würde diese Besteuerung dann interessanterweise auch umgekehrt für schweizer Bürger z.B. in Luxemburg, Ã-sterreich oder Belgien sowie in Liechtenstein, Andorra, Channel Island und anderen Drittländern gelten. Für Sie als deutscher Bürger muss diese Steuerregelung in Ihrem Schweiz-Depot legal nicht gelten (wenn Sie überhaupt eingeführt wird).
Vorgesehene Steuer-Amnestie: Was Sie wissen sollten
Zunächst einmal denkt man als Anleger bei „Amnestie“ an die steuerliche „Vergebung“ ausschließlich von im Ausland deponierten Geldern. Diese in Deutschland nun beschlossene Amnestie soll aber viel weiter gehen. Sie soll für alle Steuer-Vergehen sowohl im Inland als auch im Ausland gelten, sofern die Betroffenen dabei gemäß Strafgesetzbuch mit nicht mehr als 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Amnestie umfasst alle Steuerarten, hat aber ihre Tücken. Die in der Einleitung bereits genannten Hinweise seien dabei ins Gedächtnis gerufen. Der Amnestie-Gedanke steht nämlich in direkter Opposition zum gerade in den letzten Jahren wieder durch die Regierung stark gezüchteten Neid-Komplex gegenüber „Besserverdienern“ und „Reichen“. Wer und was auch immer das sei! „Amnestie die Zweite“: So könnte das nun verabschiedete „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ auch genannt werden. Es ist nämlich der zweite Anlauf, nachdem der erste Anfang 2003 politisch total misslungen war. Hundert Milliarden Euro sollten als Folge des ursprünglichen Gesetzentwurfs „auftauchen“, eine illusionäre Vorstellung.
Ob es noch die Version „Amnestie die Dritte“ geben wird, das muss die Zukunft zeigen. Auch die von der Regierung aus diesem neuen Gesetzesentwurf erhofften steuerlichen Zuflüsse in Höhe von ca. 5 Milliarden Euro erscheinen mutig, aber schon bescheidener gegenüber damals 20 Milliarden Euro „Steuer-Ertrag“ aus ca. 100 Milliarden Euro nachdeklariertem Geld.
So funktioniert das Amnestie-Gesetz
Wer eine sog. „Strafbefreiende Erklärung“ abgibt, kommt in den Genuss der Amnestie und muss auf den „steuerrelevanten“ von ihm deklarierten Betrag binnen 10 Tagen nach Erhalt des darauf folgenden Steuerbescheids pauschal prozentuale Steuersätze entrichten:
- im Jahr 2004*): 25 %
- ab 1. Quartal 2005*): 35 % *) Zeitraum der strafbefreienden Erklärung
Die Amnestie bezieht sich auf alle hinterzogenen Steuern der Jahre 1993 bis 2001. Die Jahre vor 1993 sind mit der „strafbefreienden Erklärung“ ebenfalls automatisch mit abgegolten. Sie würden übrigens ohnehin in den Jahren 2004 bzw. 2005 i.d.R. verjähren. Insofern hat diese „automatische“ Strafbefreiung ohne zusätzliche Steuer-Nachzahlung der Beträge vor 1993 eigentlich kaum praktische Relevanz.
Eine steuerliche Stolperfalle können allerdings die Jahre 2002 und ggf. 2003 sein, da eine im Jahr 2004 oder Anfang 2005 strafbefreiende Erklärung diese Jahre nicht einbinden kann und dafür ggf. bereits falsche oder unvollständige Steuerklärungen abgegeben wurden. Hier müsste zusätzlich eine steuerliche Berichtigung der betreffenden Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Vorsicht also, denn hier ist der Steuerberater gefragt. Was in den Jahren davor unter die Amnestie fällt, kann hier zum Stolperstein werden, denn diese Jahre sind auch nicht(!) vom Verwertungs-Verbot (siehe weiter unten) der Amnestie erfasst, Nacherklärungen für diese Jahre können dann vom Finanzamt unbekümmert ausgewertet werden. Das kann sehr „ungemütlich“ sein.
Beispielrechnung: Wenn jemand 100.000,- Euro nicht deklariert hat, so errechnet sich dann der „steuerrelevante Betrag“ je nach Steuerart mit verschiedenen Prozentsätzen aus eben diesem Betrag:
- Einkommensteuer: 60 %
- Umsatzsteuer: 30 %
- Schenkung/Erbschaftsteuer: 20 %
- Gewerbesteuer: 10 %
Wurden also während der Jahre 1993 bis 2001 insgesamt 100.000,- Euro nicht der Einkommensteuer unterworfen, so sind hiervon 60 % als Besteuerungsgrundlage für die sich daraus ergebende 25-%ige Pauschalbesteuerung (also € 15.000,- als Steuernachzahlung) anzusetzen, sofern die strafbefreiende Erklärung im Jahr 2004 erfolgt. Entsprechendes gilt für die anderen Steuerarten gem. den o.g. differierenden Prozentsätzen. Nachfolgendes Beispiel eines Gewerbetreibenden, der in den Jahren 1993 bis 2001 Einnahmen von 150.000,- Euro nicht versteuert hat, möge da hilfreich sein:
- davon 60 % wegen Einkommensteuerverkürzung = 90.000,- Euro
- davon 10 % wegen Gewerbesteuerverkürzung = 15.000,- Euro
- davon 30 % wegen Unsatzsteuerverkürzung = 45.000,- Euro
- zusätzlich 60 % der seither nicht versteuerten
unterstellten Zinseinnahmen von 46.000,- = 27.600,- Euro
nachzuversteuern sind 177.600,- Euro
darauf 25 % Pauschalabgabe 44.400,- Euro
Mit dieser strafbefreienden Erklärung ist auch die bis 1996 geltende Vermögenssteuer automatisch mit abgegolten, ohne dass sie eine Nachzahlung auslösen würde. Jedenfalls ist im Gesetzesentwurf kein dafür anzusetzender Prozentsatz zu finden. Zugleich besteht ein Verwertungsverbot für die durch das Finanzamt durch die strafbefreiende Erklärung erlangten Kenntnisse. Dies gilt aber nicht für die ggf. nachträglich berichtigten Jahre 2002 und 2003 (s.o.). Unabhängig davon hat schon jetzt der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Dieter Ondraczek mitgeteilt, es könne trotzdem „natürlich vorkommen, dass sich Finanzbeamte die Erklärung der Betreffenden in Zukunft im Vergleich zu anderen genauer ansehen als bisher! Die Leute sollen ja fortan steuerehrlich sein!“ Übrigens besteht ein Verwertungsverbot auch nur dann, sofern der steuerpflichtige Bürger (so wörtlich) nicht seine Einwilligung für eine Nutzung erteilt. Diese Formulierung wäre wohl besser ganz weggeblieben, da hier entsprechender Druck - wie auch immer - auf den Steuerbürger ausgeübt werden könnte, eine solche Einwilligung zu geben. Warum also dieser Zusatz in § 13? Warum gilt das Verwertungsverbot nicht generell? Diese Amnestie ist im Zusammenhang mit dem EU-weit ab 2005 ohnehin beschlossenen System der automatischen Kontrollmitteilungen an die Wohnsitz-Finanzämter sowie der in Deutschland ebenfalls ab 2005 vorgesehenen Zinsabgeltungssteuer zu sehen. Um es in der Regierungssprache zu sagen: „Die Leute haben die gesetzliche Chance in Zukunft prozentual auf ihre Zinseinkommen weniger Steuern zu zahlen als dies in der Vergangenheit möglich war. Deshalb erhalten sie jetzt die Möglichkeit der „strafbefreienden Erklärung“ sogar mit discontierten Steuernachzahlungen. Das bedeutet per Saldo mehr Geld für den Staat. Befindet sich dann der Steuerzahler (ab 01.04.2005) erst einmal im wesentlich perfektionierteren Kontrollapparat, kann über weitere steuerliche Maßnahmen neu entschieden werden.
Die strafbefreiende Erklärung gilt übrigens auch nicht, wenn die Angaben in der Erklärung fehlerhaft oder unvollständig sind. Auch dies ist ein erheblicher Gefahrenpunkt hinsichtlich einer sich auf 10 Jahre rückwärts beziehenden Erklärung. Wer ist sich da bei den komplizierten Steuergesetzen schon so ganz sicher?.
Deshalb gilt: Verschärfte Konto- und Depot-Kontrollen ab 1. April 2005 Nachdem in Deutschland (neben den EU-weiten Beschlüssen) die sog. Bonner „Konten-Evidenz-Zentrale“ bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bereits durch das seit 1. Juli 2002 gültige „4. Finanzmarktförderungsgesetz“ installiert ist und inzwischen seit 1. April 2003 vollen Zugriff auf alle Konten und Depots bei deutschen Banken hat (kaum einem Bürger bewusst), wird per Gesetz dieses Instrument nunmehr im nächsten Schritt zusätzlich verschärft eingesetzt, indem der Abruf ab 1. April 2005 direkt mit den Wohnsitz-Finanzämtern und Sozialämtern eines jeden deutschen Bundesbürgers verbunden wird. Ab 1. April 2005 (kein Aprilscherz!) haben damit alle Finanzämter über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) direkten Zugang zu jedem Bank-Computer deutscher Banken und somit zu jedem Steuerbürger „zum Zwecke einer gerechten Besteuerung“, nachdem diese „die Brücke zur Steuerehrlichkeit mittels der Amnestie beschritten haben“ (Regierungsformulierung). Dieser Kontrollmechanismus gilt für alle Banken, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder Zweigstelle auf deutschem Boden haben. Das gilt dann selbstverständlich auch für die z.B. in Deutschland niedergelassenen schweizer Banken wie z.B. UBS und Crédit Suisse. Sie sind nämlich deutsche Banken nach deutschem Recht, aber mit ausländischen Anteilsinhabern, in diesem Fall schweizer Eigentümern. Als Beispiel sei auch die Deutsche Bank Schweiz erwähnt, die in der Schweiz eine schweizer Bank ist (nach schweizer Recht), aber eben aus schweizer Sicht deutsche Anteilsinhaber hat. Wie oben schon erwähnt, geht die vom deutschen Fiskus nach Ablauf der Amnestie-Frist geplante Konten- bzw. Depot-Gläsernheit aber noch weit über das jeweilige Wohnsitz-Finanzamt hinaus. Auch alle öffentlichen Ämter, die für BAFög, Kindergeld, Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe - also pauschal für alle Sozialausgaben - zuständig sind, erhalten dann direkten Zugriff auf alle Konten und Depots. Folge: Bisher waren Ermittlungen „ins Blaue hinein“, also Ermittlungen ohne Verdacht, rechtlich nicht zulässig. Diese Ermittlungshürden will der Fiskus jetzt offenbar (in Anlehnung an die EU-Gesetzgebung) beseitigen. Ab April 2005 haben die Finanzbehörden Zugriff auf alle bei den Banken geführten Datenpools, wenn „dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht“. Soweit der Gesetzestext. Das heißt im Klartext: Künftig kann der Finanzbeamte ohne begründeten Verdacht zur Überprüfung schreiten.
Alles nicht so schlimm?
Die Bundesregierung wiegelt ab und ergänzt: Es handelt sich keineswegs um eine „flächendeckende Fahndung“, vielmehr werde einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und gezielt vorgegangen. Die Beschwichtigung klingt, als ob Scharfschützen - sie gehen ebenfalls gezielt, einzelfallbezogen, bedarfsgerecht vor - ungefährlicher wären, als ein Flächenbombardement. Ist da nicht ein gezieltes, einzelnes Nachschauen „zum Zwecke der Besteuerung“ (Gesetzestext) bei der jährlichen Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt wesentlich effektvoller als ein Vorgehen nach dem „Gießkannen-Prinzip“? So eine regelmäßige, in der Regierungsterminologie „einzelfallbezogene, bedarfsgerechte und gezielte“ Prüfung - wie z.B. auch beim Bearbeiten des Kindergeld-Antrags, BAFög etc. - hilft da viel mehr, und dann immer nur einmalig, schnell, präzise, gezielt, bedarfsgerecht und einzelfallbezogen.
Und um es nochmals zu wiederholen: Diese speziell deutschen Maßnahmen sind jedoch strategischer Teil der verabschiedeten EU-Gesetze und den dort ab 1. Januar 2005 geplanten Kontrollmaßnahmen.
Geplante deutsche Zinsabgeltungssteuer: Was Sie wissen sollten
Die geplante (noch nicht gesetzlich verabschiedete) deutsche Zinsabgeltungssteuer ist ebenfalls ein Strategieteil zur bereits beschlossenen EU-Zinsbesteuerung und soll deshalb ab 1. Januar 2005 genauso in Kraft treten wie die ab gleichem Datum in der EU vorgesehene Regelung (siehe weiter vorn im Text). Nach den bisherigen deutschen Regierungsplänen war für die Zinsabgeltungssteuer 25 % auf den Zins-Ertrag vorgesehen. Sie gilt zunächst einmal ausschließlich für Zinsen. Die künftige Besteuerung von Dividenden wäre vom Begriff her zunächst davon genauso wenig betroffen wie auch ein eventueller Wertzuwachs. Jüngste Verlautbarungen aus dem Finanzministerium haben allerdings gezeigt, dass man auch diesbezüglich an einen „Rundumschlag“ bei der Besteuerung denkt. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass parallel zur entsprechenden Zinsbesteuerung auch die Besteuerung von Dividenden geändert und nochmals der Versuch gemacht wird, eine Wertzuwachssteuer. Die Zinsabgeltungssteuer soll sich besonders attraktiv für die Bezieher höherer Einkommen auswirken, da sie nicht wie die bisherige Zinsabschlagssteuer als Vorauszahlung zu sehen ist, sondern als tatsächliche Abgeltung der Einkommenssteuerschuld. Bei einer persönlichen Steuerprogression von mehr als 25 % wird dadurch die Besteuerung von Zinseinnahmen gemindert. Insofern steht die Einführung dieser Abgeltungssteuer ebenfalls in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Auslaufen der Meldefrist 2004 zur ersten Amnestie-Stufe (siehe Steueramnestie) von 25 %. Hier soll die für „Besserverdiener“ dann verlockende, niedrigere Zinsbesteuerung dazu bewegen, vorher das bisher „nicht vorhandene“ Vermögen zu melden. Gleichzeitig wird jedoch ein Vierteljahr später (nach Ablauf der 2. Amnestie-Stufe) das erheblich verschärfte Steuer-Kontrollsystem mit direktem Zugriff der Finanz- und Sozialämter zwecks Überwachung der „tatsächlichen“ Rückkehr zur Steuer-Ehrlichkeit eingeführt. Ob hier der Bürger den vom Staat nunmehr auf ihn angewandten Lenin-Spruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ als „kleineres Übel“ ansieht, wird die Zukunft zeigen. Warum im Rahmen der Abgeltungssteuer wohl auch eine Wertzuwachssteuer auf Wertpapiere in Deutschland eingeführt wird, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.
Die Wertzuwachssteuer kommt
Die bisherige Spekulationssteuer wurde bekanntlich inzwischen als nicht verfassungsgemäß erklärt und der Vollzug der Besteuerung ist nach Wissen Ihres Autors (sofern Sie beim Finanzamt dagegen Einspruch erheben) ausgesetzt. Der Grund für die Nicht-Verfassungsmäßigkeit liegt in der relativen Unüberprüfbarkeit durch die Finanzämter, weil angeblich nur die „dummen“ (nämlich diejenigen, die ehrlich deklarieren) die Steuerzahler wären. Ist aber eine einigermaßen gerechte Besteuerung aller Bürger nicht gewährleistet, so trifft sie die Bürger ungleich und damit ist die Unvereinbarkeit mit der deutschen Verfassung gegeben.
Was bedeutet das?
Die Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzämter kann nur bedeuten, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Alternative dazu vorbereitet wird. Die Gelegenheit hierzu ist gegeben, da parallel zur kommenden Abgeltungssteuer auch eine Wertzuwachssteuer quasi als Ersatz für die Spekulationssteuer beschlossen werden kann. Diese Wertzuwachssteuer wäre dann ggf. automatisch durch deutsche Banken beim Verkauf von Wertpapieren einzubehalten. In dem vom Bundesrat (durch den Einspruch der CDU/CSU) Anfang des Jahres abgelehnten „Gesetzesentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen“ sollten schon damals bei Wertpapierverkäufen automatische Mitteilungen deutscher Banken an die Finanzämter erfolgen hinsichtlich:
- Art und Anzahl der verkauften Wertpapiere
- Veräußerungspreis
- Anschaffungskosten
Noch ist unbekannt, was neu für die Zukunft geplant ist. Doch die Aussetzung der Spekulationssteuer (auf realisierte Kursgewinne innerhalb der 12monatigen Spekulationsfrist) zeigt ziemlich klar die Richtung einer kommenden Verschärfung mit neuer gesetzlicher Regelung und wahrscheinlich dann genereller Besteuerung eines Wertzuwachses - immer unabhängig von der Haltezeit eines Wertpapiers. Wäre dies doch zugleich ein geschickter Schachzug, um die von den Linken geforderte Vermögensteuer zu stoppen und das Zückerli hinsichtlich Abgeltungssteuer mit den niedrigeren Steuersätzen zu begründen: Die Wertzuwachssteuer würde automatisch von den Banken erhoben (kaum fiskalischer Erfassungsaufwand - bei der Vermögensteuer dagegen riesig) und der Mehrertrag würde wohl auch ein Vielfaches darstellen.
Und dazu ein Tipp: Sollte die Wertzuwachssteuer umgesetzt werden, so sind dann natürlich Verluste ebenfalls absetzbar. Das ermöglicht vor in Kraft treten des Gesetzes voraussichtlich noch interessante, legale Gestaltungsmöglichkeiten im steuerlichen Bereich in Ihrem Schweiz-Depot. Ihr „Schweiz-Banker vor Ort“ bzw. Ihr örtlicher Betreuer wird Sie dann gerne unterstützen. Deshalb: Veranlassen Sie bald den Übertrag Ihres Depots in Ihr legales „2. Vermögensstandbein Schweiz“ - durch einfache „Überweisung“ Ihrer bisher bei der Hausbank deponierten Wertpapiere.
Zukünftig Zinsbesteuerung in Ihrem Schweiz-Depot?
Ironischerweise ist die Tatsache, dass Luxemburg, Ã-sterreich und Belgien mit ihrem Bankgeheimnis innerhalb der EU ausscheren durften (und damit ihr gesetzlich verankertes Bankgeheimnis innerhalb der EU bis auf weiteres behalten dürfen) zunächst der beste Garant für die Schweiz, nicht weiter „belästigt“ zu werden. In Wahrheit haben die drei o.g. Länder auch gar kein Interesse, ihr Bankgeheimnis abzuschaffen und die Schweiz schon gar nicht. In der Schweiz hätte ohnehin darüber hinaus der Schweizer Stimmbürger gemäß Verfassung (Volksentscheid) dies zu genehmigen und da gäbe es für eine Zustimmung „Null Chance“. Das Bankgeheimnis bleibt der Schweiz also auf jeden Fall erhalten. Die EU will jedoch in den nächsten Monaten mit der Schweiz weiter verhandeln, damit diese eine geringe Zins-Besteuerung einführt. Was ist davon zu halten? Die in der EU bereits beschlossene und auch für die Schweiz von der EU gewollte Zinsbesteuerung (15 % ab 2005 bis Ende 2007, 25 % ab 2008 bis Ende 2010) würde jedoch schon heute in der Schweiz nur wenige unserer Kunden betreffen. Auch hier bedarf es nämlich ggf. nur einer technischen Depotumstellung, um diese Zinsbesteuerung in der Schweiz legal zu vermeiden. Auch die kaum bekannte „Grand-Fathering- Clause“ kann dazu verhelfen (auf Initiative Großbritanniens in der EU-Gesetzgebung verankert). Durch diese Klausel ist festgelegt, dass alle vor dem 1. März 2001 ausgegebenen Anleihen bei Einführung einer eventuellen EU-Zinsbesteuerung in den nachfolgenden 7 Jahren von dieser Zinsbesteuerung ausgenommen sind. Das wurde dann bis zumindest Ende 2011 gelten. Wohlgemerkt: Die ganz große Mehrzahl unserer Kunden benötigt diese „Grand-Fathering-Clause“ zur legalen Vermeidung dieser Zinsbesteuerung gar nicht. Es würde eine Vielzahl von legalen Vermeidungsstrategien geben. So bleiben Ihnen in Ihrem Schweiz-Depot sämtliche legalen Optionen mit unveränderten, legalen Liquiditätsvorteilen erhalten. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass nichts von dem hier Gesagten bisher Gesetzes-kraft hat - es handelt sich um Pläne und Visionen. Die Ausführungen zu einer möglichen schweizer Regelung sollen lediglich zeigen, dass selbst bei 100%iger gesetzlicher Umsetzung der diskutierten und von der EU gewünschten Pläne Ihnen in der Schweiz legal weiterhin völlige steuerliche Handlungsfreiheit sowie das schweizer Bankgeheimnis gesichert bleiben. Damit gelten legal die Vorteile des Schweiz-Depots uneingeschränkt weiter. Das sind Vorteile, die übrigens nicht nur für große Vermögen mit hohen Steuersätzen gelten. Auch die großen legalen Liquiditäts-Vorteile für kleinere Vermögen mit niedrigen persönlichen Steuersätzen
des deutschen Anlegers bleiben in seinem Schweiz-Depot voll erhalten. Die Schweiz verbindet im übrigen die Einführung einer evtl. Zinsbesteuerung mit anderen politischen Forderungen gegenüber der EU. In diesem Zusammenhang untersteht die Einführung einer möglichen Zinsbesteuerung in der Schweiz auch einem sog. „fakultativen Referendum“. Dass heißt: Es kann durch den Souverän (also das Volk) eine Volksabstimmung über diesen Gesetzesentwurf verlangt werden. Der Schweizerische Bankenverband denkt darüber nach, in diesem Fall ein solches Referendum ggf. auf den Weg zu bringen. Sollte also die Schweizer Regierung wirklich die Gesetzesverhandlungen mit der EU zu einem positiven Ende bringen, so könnte „auf Verlangen“ darüber eine Volksabstimmung (es müssten für das Abhalten eines solchen Referendums nur 100.000 Stimmen gesammelt werden) „Gericht halten“. Die schweizer Bevölkerung ist in solchen Sachen sehr sensibel. Es ist insofern keinesfalls gesichert, dass eine Volksabstimmung die Genehmigung der Gesetzesvorlage zur Folge hätte. Sollte dann sogar letztendlich die Gesetzesvorlage abgelehnt werden und damit in der Schweiz auch in Zukunft keine Zinsbesteuerung erfolgen (die unsere Kunden ohnehin schon jetzt nicht beträfe), so wäre die gesamte EU-Gesetzgebung am Wanken. Aber: Sie sollten mit Ihren eigenen finanziellen Anpassungen nicht auf solche, dann für die EUFinanzminister wie „Granateinschläge“ wirkenden steuer-politischen Rückschläge warten - es würde für Sie finanzielles Pokern bedeuten!
Wie Sie sehen, macht es unabhängig vom Ausgang keinen Sinn, sich ernsthaft über das Ergebnis Gedanken zu machen. Das theoretisch schlechteste mögliche Ergebnis ist „eine Steuer zur Nichtbesteuerung“. Für unsere gut informierten Kunden bedeutet das alles: „Liebe Politiker, macht, was Ihr für richtig haltet! Ich bin legal davon nicht betroffen, sofern ich mein Schweiz-Depot richtig disponiere.“
Unterschiedliche Steuersätze: Ihr vorteilhafter Nutzen in der Schweiz
Wie Sie wissen, gibt es über Ihren Schweiz-Banker eine Reihe von Anlagen, die nach geltendem deutschen Steuerrecht im Schweiz-Depot legal steuerfrei sind. Wie geht es aber weiter?
Sollte das bereits vorliegende Gesetzesvorhaben hinsichtlich der EU-Zinsbesteuerung sowie den damit zusammenhängenden Kontrollmechanismen und den vorgesehenen verschärften Kontrollen in Deutschland ab 01.04.2005 in dieser Form gesetzlich verabschiedet werden, dann bleibt für Sie legal nach geltendem, deutschen Recht in Ihrem Schweiz-Depot alles wie es ist. So einfach und erfreulich ist das!
Sollte gar eine EU-Zinsbesteuerung auch in der Schweiz für EU-Bürger eingeführt werden (bei mit Sicherheit voller Beibehaltung des schweizer Bankgeheimnisses), so gilt das schon im Kapitel „Zukünftig Zinsbesteuerung in Ihrem Schweiz-Depot?“ Gesagte: Für Sie als unserem gut informierten Kunden würde sich auch selbst dann in Zukunft nichts ändern. Mit anderen Worten: Bei richtiger Gestaltung findet keine Zinsbesteuerung in der Schweiz statt.
Darüber hinaus hat die EU der Schweiz bereits heute verbindlich zugesagt, zumindest bis zum Jahre 2011 (also ab heute auf mindestens 8 ½ Jahre) bei Verabschiedung dieser Zinsbesteuerung in dieser Sache - also auch in Sachen Bankgeheimnis - weder nochmals vorzusprechen noch irgend eine andere Initiative zu unternehmen, irgend etwas am bestehenden Status zu ändern. Das ist ausdrücklich im geplanten Gesetzesvorhaben als Angebot der EU an die Schweiz enthalten. Das bedeutet für Sie: Es ist sicher, dass Sie in Ihrem Schweiz-Depot (sofern dieses von der EU sehr gewünschte Gesetzesvorhaben überhaupt zustande käme) auf mindestens 8 ½ Jahre ab heute weiterhin legale „Ruhe“ haben. Dann kann man weitersehen - länger kann man ohnehin heute nicht planen. Im Gegenteil: Das ist langfristige Planungssicherheit in unserer, heute doch so kurzlebigen Zeit. Das heißt also mit oder ohne neuem Gesetz: Es bleibt in Ihrem Schweiz-Depot alles beim alten!
Sollte darüber hinaus die derzeit in der Diskussion befindliche Abgeltungssteuer in Deutschland (Besteuerung in Deutschland nach dem Welteinkommen) auf Zinsen trotz Widerstands der Linken ab 2005 Wirklichkeit werden, so würde parallel dazu voraussichtlich auch die Dividenden-Besteuerung geändert und gleichzeitig eine Wertzuwachssteuer auf Kursgewinne (unabhängig vom zeitlichen Rahmen) bei Wertpapieren eingeführt. Selbst dies würde an den Besteuerungsgrundsätzen der für Sie unter den legalen, deutschen Gesichtspunkten der Steuerbefreiung geführten Schweiz-Depots nichts ändern, soweit Sie Ihr Depot gemäß dem schon immer geltenden „Prinzip der ruhigen Hand“ fortführen. Derzeit sind diese Depots gemäß geltendem, deutschen Recht nach 12 Monaten ohnehin steuerfrei.
Bei der Systematik der deutschen Steuergesetze ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass die Einkünfte „Zinsen“, „Dividenden“ sowie ggf. „Wertzuwachs“ unterschiedlich besteuert werden. Das wird dann voraussichtlich folgendermaßen aussehen:
- Zinsbesteuerung mit relativ höchstem Satz (eventuell 25 %)
- Dividendenbesteuerung mit niedrigerem Satz
- Wertzuwachsbesteuerung niedrigster Satz.
Das bedeutet für Sie (wie in der Vergangenheit), Ihre Besteuerung strategisch in Richtung „Wertzuwachs“ zu dirigieren und möglichst weg von Zinserträgen und Dividenden. Mit modernen Finanzinstrumenten lässt sich dies ohne Risikoerhöhung für Sie legal und professionell steuern! Die Vergangenheit beweist es!
Anlagepolitik der „ruhigen Hand“: Es müssen nicht immer Zinsen sein
So bleibt dieses wichtige Prinzip genau wie bisher (auch bei der Verwirklichung möglicher steuerrechtlicher Änderungen), eine für Sie steuerlich optimale Strategie. Während nach geltendem, deutschen Recht in Ihrem Schweiz-Depot Entnahmen nach 12 Monaten legal völlig steuerfrei sind, würde im Falle der Einführung einer Wertzuwachssteuer (und nur in diesem Falle) in Ihrem Schweiz-Depot auch in Zukunft sehr Vorteilhaftes gegenüber einer möglicherweise in Deutschland bestehenden Depot-Besteuerung gelten:
- Null-Besteuerung während der Haltezeit (je nach Gestaltung)
- „Mini-Steuer“ bei regelmäßigen Entnahmen
- Moderate Besteuerung bei Totalauflösung
Diese Anlagepolitik vermeidet, wie oben schon dargestellt, völlig legal möglichst alle Einkünfte aus Zinsen und Dividenden. Alle Einkünfte bestehen statt dessen aus „Wertzuwachs“, dem voraussichtlich auch in Zukunft am niedrigsten besteuerten und derzeit noch steuerfreiem Einkommensteil. Wir nehmen an, dass von Seiten der Regierung, wie in der Vergangenheit bei der Wertzuwachssteuer, an einen Steuersatz von ca. 15 % gedacht wird - ohne Anrechnung auf Ihre persönliche Progression.
Ihr großer Vorteil im Schweiz-Depot liegt bei mittel- bis längerfristigen Anlagen schlichtweg in der Tatsache, dass sie mit dem „Prinzip der ruhigen Hand“ Ihr gesamtes Kapital brutto für netto (also ohne steuerliche Belastung) langfristig wachsen lassen können. Das ergibt für Sie einen sehr positiven Hebeleffekt. Alle Zuwächse können so ungeschmälert für Sie weiter arbeiten.
Darüber hinaus haben Sie bei möglichen Entnahmen über das System der „Schweizer Bank-Rente“ völlig legal minimale Steuersätze gegenüber dem in Deutschland im Falle einer Wertzuwachssteuer zur Bankanwendung kommenden System. Egal wie hoch ein in Zukunft in Deutschland geltender Prozentsatz wäre. Über „Die Schweizer Bank-Rente“ ist der in Ihrem Schweiz-Depot legal zur Anwendung kommende Prozentsatz, wesentlich geringer als der offiziell verkündete Prozentsatz. Würden in Zukunft weiterhin „lediglich“ Zinsen und Dividenden besteuert, so wäre „Die Schweizer Bank- Rente“ auch nach Ablauf der 12monatigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei. Sie sehen: Egal wie es kommt - mit Ihrem Schweiz-Depot stellen Sie sich legal günstiger.
Die Schweizer Bank-Rente
Ihre legale Steuer-Minimierung als „Zinssteuer-Sparmodell“ So sieht Ihrem Schweizer Bank-Depot zu zahlender ca.-Steuer-Prozentsatz im Verhältnis zur Entnahme- Summe aus, wenn in Deutschland eine Wertzuwachssteuer von beispielsweise 15 % eingeführt würde.
Festverzinsliche: Nicht Vorsteuer-Rendite beachten,
Nachsteuer-Rendite gilt
Schauen Sie auch zunächst auf den Zinssatz einer Anleihe, nach dem Motto: Je höher der Kupon, umso besser? Was oft weit unterschätzt wird: Höhere Zinsofferten, egal welcher Art, sind generell von einem höheren Risiko begleitet. Es gilt die Formel: Je höher der Zins, umso höher das Risiko. Das Risiko liegt meistens in einer schlechteren Bonität des Schuldners, manchmal zeigt es sich auch in Form von Währungsrisiken und ggf. auch in anderen Formen. Das Risiko ist auf jeden Fall vorhanden - selbst wenn Sie es nicht erkennen. So einfach ist das! Geschenkt wird nichts. Dennoch suchen Anleger generell nach verborgenen, „geheimen“ Zins-Schubladen. Diese Schublade gibt es nicht! Die Folge: Höhere Zinsen = höheres Risiko. Dies gilt ohne Ausnahme! Unabhängig davon weiß interessanterweise eigentlich jeder Anleger, dass es natürlich auf das Ergebnis nach Steuern ankommt; trotzdem wird i.d.R. danach gar nicht gefragt. Geht es Ihnen etwa genauso? Wenn Sie also o.g. Erkenntnisse steuerlich legal nach geltendem (und auch ggf. vorgesehenem), deutschen Steuerrecht in Ihrem Schweiz-Depot umsetzen und damit optimieren wollen, dann ermöglichen Sie sich höhere Nachsteuer-Renditen bei gleichzeitig höherer Bonität des Schuldners.
Zwei Anlage-Beispiele:
Erste Alternative
• Hohes Schuldnerrisiko: 6 % Vorsteuer-Rendite
= nach Steuern bei ca. 3 % (bei höchster Progression inkl. Solidaritätsbeitrag)
Zweite, bessere Alternative
• Höchste Schuldnerbonität: 3 % Vorsteuer-Rendite = 3 % Nachsteuer-Rendite
(weil legal steuerfrei). Also gleiche Nachsteuer-Rendite erste Alternative, aber ohne Risiko)
Dies funktioniert mit schweizer Bankier Know-how, da sich legal mit professionellen Finanzprodukten (je nach Anlageart) Dividenden, Mieten, Zinsen etc. ohne Risikoerhöhung für Sie in Wertzuwachs wandeln lassen. Und dies in Ihrem Schweiz-Depot, optimiert nach deutschem Steuerrecht.
Steuern, Steuern, Steuern
Nach vielen vergeblichen Anläufen versucht man zusammen mit den anderen europäischen Regierungen eine EU-Zinsbesteuerung, parallel dazu eng gekoppelt mit intensiven Kontrollmaßnahmen der gesamten EU (und damit natürlich auch in Deutschland), einzuführen. Deutschland und Frankreich sind dabei die Haupttriebfedern dieses Ansinnens. Neidgedanken werden unverhohlen ausgesprochen, indem die breiten Schultern die schwachen Schultern stärken müssten. Diejenigen, die etwas „haben“, sollen also „geben“, damit das von Seiten der Regierung verschuldete Haushaltsdefizit vermindert wird und den Pensionären und Rentnern das unvermeidliche Renten- Desaster in Form von in Zukunft immer weiter zu kürzenden Pensions- und Rentenzahlungen mit der Begründung „Seht, wir nehmen es auch von den Reichen“ besser verkauft werden kann. Dies alles versucht den Anschein zu vermitteln, dass es eine „natürliche Steuerpflicht“ gäbe. Es wird dabei geflissentlich verschwiegen, dass die Steuerpflicht nichts weiter ist, als eine politische Frage der Definition des „WOVON“. Regierungen haben sich schon „seit Menschengedenken“ zur Steuereintreiberei fantastische Steuerpflichten ausgedacht. Groteske Beispiele aus der Vergangenheit sind die „Bart-Steuer“ (Männer, die Bärte trugen, mussten je nach Länge dafür entsprechende Steuern entrichten), die „Fenster-Steuer“ (je mehr Fenster im Dorf zur Hauptstraße zeigten, um so mehr Steuern mussten gezahlt werden). Die „Luft-Steuer“ dagegen (je mehr Erker am Haus in den Luftraum ragten, um so mehr Steuern waren zu zahlen) hat sich bis heute gehalten. Diese Steuer gibt es in Heidelberg noch immer in Form der Besteuerung von Markisen über Ladengeschäften. Selbst die „Jungfrauen-Steuer“ war früheren Herrschern nicht zu peinlich, sie gnadenlos einzutreiben (Väter mussten sie für ihre unverheirateten Töchter zahlen).
Und in der „Neuzeit“ titelte die FAZ am 1. Juni 2003: „Die SPD nimmt große Einkommen und Vermögen ins Visier“. Und weiter: „Die Genossen beschlossen, eine stärkere Belastung der Vermögensbesitzer zu prüfen.“ Im beschlossenen Leitantrag heißt es dazu: „Im übrigen ist sicherzustellen, dass ausgehend vom Bundesverfassungsgericht, große Einkommen und Vermögen in ausreichender Weise ihren gerechten Beitrag für die Sicherung unserer Gesellschaft leisten. Eine Arbeitsgruppe in der Koalition soll die Umsetzung für den Parteitag der SPD im November diesen Jahres vorbereiten.“ Also liebe Steuerbürger, zeigt her, was Ihr habt, Eure SPD wird es dann schon zum „Nutzen der Gesellschaft“ (wessen eigentlich?) umzusetzen wissen. Wer sich also dem Fiskus gegenüber gemäß Amnestie offenbart, muss ggf. fürchten, zwar zuerst einen Rabatt zu erhalten, dass dann aber das Finanzamt (unterstützt durch schärfere persönliche Kontrollen) unbarmherzig kräftig zulangt. So fehlt der Amnestie etwas Entscheidendes: Vertrauen in die Beständigkeit und vor allen Dingen die Ehrlichkeit zukünftiger, deutscher Steuerpolitik im Speziellen und der Politik im Allgemeinen. Letztendlich wird die Neid-Debatte zwecks weiterer Belastung der „starken Schultern“ mit der rechtskräftigen Verabschiedung dieser Gesetze ebenfalls nicht zu Ende sein. Ein in den Augen der Linken (sicherlich) zu niedriger Steuersatz wird diese im Gegenteil sogar anschließend weiter züchten. Wer zweifelt eigentlich daran?
Und die Empfehlung des Finanz-Ministers zur Amnestie lautet: „Die steuerliche Berechnungsgrundlagen zur strafbefreienden Erklärung soll der Bürger aufheben, da sie ihm bei späteren Nachfragen seitens des Finanzamtes Rechtssicherheit geben. Na, wer sagt´s denn: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! So treibt die Bundesregierung dem immer stärker belasteten Bürger nicht nur die Zornesröte ins Gesicht, sondern demnächst wohl auch das Kapital aus dem Land. Und das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für das Privat-Kapital. Das alles übrigens nicht, um zu „schummeln“, sondern um legal nicht so gläsern zu sein und um der Gefahr zu entgehen, sich laufend rechtfertigen zu müssen. Kurzum: Mit dem Motto „Von den starken zu den schwachen Schultern“ lässt sich trefflich Neid produzieren, um in Folge Steuern zu erhöhen. Superminister Clement forderte die Aktivierung der Mutmacher in der deutschen Gesellschaft und bemerkte dabei nicht, dass er gerade diesen Personenkreis mutlos macht und nach Alternativen suchen lässt. Das Ergebnis wird sein, dass die „starken Schultern“ (also auch die letzten „Mutmacher“) eines Tages verschwunden und die „schwachen Schultern“ übrig geblieben sind.
Es ist mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, dass mit der angekündigten, aber noch nicht in Gesetzesform gegossenen Abgeltungssteuer (der Gesetzestext ist wohl erst für Anfang des Jahres 2004 zur Veröffentlichung vorgesehen) auch eine Wertzuwachssteuer kommen wird (siehe Abschnitt „Abgeltungssteuer“ und „Wertzuwachssteuer“).
Man bedenke: Letztendlich sind alle Vermögen, deren Wertzuwachs in Zukunft der Steuer unterliegen sollen, bereits aus voll versteuertem Einkommen erworben (z.T. bereits mit 50 Prozent und mehr vor der Anlage besteuert). Damit war der Ausgangswert der Anlage schon vorher durch die Steuer halbiert, oder zumindest (je nach persönlicher Progression) durch die Steuer stark reduziert. Wenn aber z.B. nur die Hälfte des nach Steuern übrig gebliebenen Kapitals für die Zukunft angelegt werden kann, wird es anschließend auch nur den halben Zuwachs und/oder Ertrag erwirtschaften können. Greift der Staat nun hier anschließend nochmals zu, so kommt das möglicherweise bereits einem Eingriff in die Substanz oder sogar einer staatlich gelenkten Enteignung gleich. Die Inflation (durch die von Deutschland und Frankreich klar geplanten Aufweichungen der Stabilitätskriterien in der EU sogar in Zukunft staatlich eher gefördert), geht dabei gar nicht erst in diese Berechnung ein. Steuern plus Inflation führen damit letztendlich den kaufkraftmäßigen Zuwachs nach Steuern mit ziemlicher Sicherheit in Richtung NULL oder sogar darunter.
Kurzfristige Zufriedenheit über mehr Geld in der Tasche ist also für den Bürger geistig zu kurz gesprungen. Die daraus resultierenden, politischen Langfrist-Folgen sind klar sichtbar, wenn in der Politik halbherzig verfahren wird. In eigenen finanziellen Angelegenheiten sollte man da eine klarere Linie haben, weshalb die Etablierung eines 2. Vermögensstandbeins in Form eines Schweiz-Depots als geopolitische Streuung Ihres liquiden Vermögens legale Pflicht sein sollte. Warum machen Sie sich also nicht legal ein wenig finanziell unabhängiger von Ihrem Wohnort, wenn nicht bereits erfolgt?
Einige aktuelle Anlage-Alternativen
Nachfolgend erhalten Sie eine Liste attraktiver Anlage-Möglichkeiten. Die dort genannten steuerlichen Umstände betreffen bestehendes, deutsches Recht. Bei den mit einem Sternchen (*) versehenen, derzeit steuerfreien Angeboten ist selbst bei gravierenden Veränderungen des deutschen Steuerrechts zu vermuten, dass trotzdem in Zukunft während der Haltedauer die Steuerfreiheit im Rahmen deutsch-schweizerischem Steuer- bzw. Banken-Recht in Ihrem Schweiz-Depot legal voll erhalten bleibt und auch die im Beitrag „Unterschiedliche Steuersätze: Ihr vorteilhafter Nutzen in der Schweiz“ genannten Vorteile greifen. Bei rechtzeitiger Disposition wäre dann auch bei Entnahmen, die attraktive Pauschal Besteuerung auf den Entnahmebetrag in Form der im Artikel auf Seite 10/11 dargestellten „Schweizer Bank-Rente“ (schon optimiert nach zukünftigem, deutschen Recht - derzeit völlig steuerfrei) darzustellen. Sämtliche Entnahmen wären bei professioneller Gestaltung nur pauschal (legal nach deutschem Steuerrecht) in Ihrem Schweiz- Depot mit einem „Mini-Satz“ zu versteuern. In der Schweiz würden auch in Zukunft keine Abzüge erfolgen. Das ist ein riesiger, legaler Liquiditätsvorteil! Alternativ müssten Sie gem. dem in Deutschland „gängigen“
Verfahren bei Ihrer deutschen Hausbank die Ausschüttung voll Ihrer Einkommensteuer auf Zinsen unterwerfen. Fragen Sie uns! In der gegenwärtigen Situation bevorzugen wir - je nach Ihren persönlichen Anlagezielen und neben vielen anderen bankseitigen Alternativen - nachfolgende Möglichkeiten:
Das Dynamische Anleihe-Portfolio (€-kursgesichert)*)
Mit diesem Portfolio erhalten Sie eine nach neuesten, wissenschaftlichen Erkenntnissen optimierte, festverzinsliche Anlage- Strategie, um in weltweit unsicheren Märkten mit globaler Großbank-Expertise eine langfristig stabile sowie steuerlich optimierte und damit nach geltendem, deutschen Recht möglichst steuerfreie Renten-Rendite im breit gestreuten Anleihe-Sektor zu erzielen. Die im Dynamischen Anleihe-Portfolio jeweils eingebundenen Wertpapiere sind durch die professionelle Nutzung von Indizes definiert. Diese Indizes wurden speziell für vermögende, institutionelle Anleger (Pensions-Fonds, Versicherungen, etc.) im globalen, festverzinslichen Sektor geschaffen. Dadurch kann sehr schnell zum Schutz und letztendlich damit auch zum Nutzen Ihrer Anlage auf Zinsveränderungen mit internationaler Großbank-Expertise reagiert werden.
Schweizer Grundbesitz-Strategie*)
Sie erhalten staatsbankgarantierte Schweizer Grundbesitz-Zertifikate mit breitester Streuung über Wohn- und Gewerbe-Immobilien in der Schweiz (ca. CHF 4,6 Mrd.), mit professioneller Großbankverwaltung durch die zwei größten Schweizer Banken (Credit Suisse und UBS), emittiert durch die älteste Bank der Schweiz und entwickelt mit dem Know-how der Universität St. Gallen. Jederzeit veräußerbar, mit hoher Ausschüttungs-Rendite und „eingebautem Inflationsschutz“ (Finanz und Wirtschaft) in der härtesten
Währung der Welt und angelegt im sichersten Grundbesitz der Erde, nämlich der Schweiz selbst. Nach geltendem, deutschen Recht (bereits nach einem Jahr) steuerfrei und auch in Zukunft voraussichtlich während der Haltezeit steuerfrei. Auch durchführbar mit der „Schweizer Bank Rente“. Das alles im Tresor der Welt. Kurzum: „Das Matterhorn im Depot“ - als anlage- und währungspolitischer „Granit“.
DWS (CH)-Aktien*)
Ein internationaler Aktienfonds, der hochprofessionell verwaltet wird, der seit Bestehen im Juni 1995 einen Zuwachs von derzeit insgesamt ca. + 200 Prozent erzielt hat, durchgehend bisher performancemäßig in der Spitzengruppe aller vergleichbaren internationalen Aktien-Fonds rangiert und dessen Zuwächse seit Bestehen gemäß deutschem Recht steuerfrei sind.
Individual-Depot (durch Depot-Übertrag)
Ihr strategischer Einstieg in das Vermögensstandbein Schweiz, dem „Tresor der Welt“, um sich vermögensmässig legal und offiziell etwas unabhängiger von Ihrem Wohnort zu machen. Erfordert keine Änderung Ihres bisherigen Depots oder Ihrer bisherigen Strategie. Ein besonders einfacher und preiswerter Weg. Dies ist u.a. auch ein idealer Einstiegsweg, um ggf. anschließend die mögliche
„Heilung“ eines kursverhagelten Aktien-Depots (mit wissenschaftlichen Methoden der Universität St. Gallen) einzuleiten.
Schweizer Franken-Depot
Es steht ein breites, praktisch alle Laufzeiten umfassendes Angebot von festverzinslichen Schweizer-Franken-Wertpapieren (höchste Bonitätsstufe) zur Verfügung. Während der Laufzeit wird darauf geachtet, dass die notwendige Bonität der Papiere erhalten bleibt und der anvisierte Endbetrag erreicht wird. Auch hier fällt weder die deutsche Zinsabschlagsteuer noch die schweizer Verrechnungsteuer an.
Schweizer Private Equity*)
Sie erwerben eine Beteiligung aus einem bereits voll platzierten Volumen. Eine hoch-professionelle internationale Anlage. Kennzeichen: Deckungsstockfähig, AA+-Bonität von Standard & Poor’s (höchste derzeit außerhalb von Staatsanleihen in Deutschland erreichbare Bonitätsrate), hundertprozentige Kurssicherung, nach geltendem, deutschen Recht steuerfrei, jederzeit veräußerbar, verwaltet durch drei weltweit renommierte Institutionen, Streuung nach Branchen, Regionen und Laufzeiten, geprüft durch Price-WaterhouseCoopers. Derzeit optimales Chancen/Risiko-Raster: Sehr niedriges Risiko - hohe reale Chance.
Best Chance-Strategie*)
Sie erhalten ein auf Basis wissenschaftlicher Methoden gesichertes Konzept, um die während der Laufzeit erreichten, monatlichen Durchschnitts-Höchstkurse zu Ihrem Vorteil endgültig per Fälligkeit festzuschreiben. Selbst wenn die Kurse anschließend nach unten tendieren sollten - Sie profitieren vom höchsten, während der Gesamtlaufzeit erreichten und nachträglich festgeschriebenen monatlichen Durchschnitts-Höchstkurs des Index-Korbs. So partizipieren Sie an einer in der Zukunft sehr wahrscheinlichen, positiven Entwicklung der Weltindizes, ohne von einem möglich anschließenden, erneuten Rückgang tangiert zu sein. Ein sehr einfaches und übersichtliches Konzept bei vorgesehener Laufzeit von noch ca. 5 Jahren - jederzeit vorher zum Tageskurs verkäuflich.
Das „Wegelin-Auffang-Depot“*)
Hier weisen wir auf die Ausführungen des nachfolgenden Artikels „Schrittweise Heilung Ihres kursverhagelten Hausbank-Depots“ hin. Dies ist eine ideale, sehr kostengünstige Strategie zur Heilung eines „kursverhagelten“ Aktien- oder Investment-Depots bei Ihrer bisherigen Hausbank. Hier erfolgt nicht „blindes“ Umschichten nach Tageseingebung eines Anlageberaters, sondern systematische Minderung der Risiken Ihres bestehenden Depots nach streng wissenschaftlichen Methoden der weltbekannten wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität St. Gallen, mit dem gleichzeitigen Ziel, Ihre prozentualen Jahreschancen für die Zukunft systematisch zu erhöhen. Natürlich haben wir auch alle anderen bankseitigen Möglichkeiten - Sie müssen uns nur danach fragen. Melden Sie sich bitte unter dem jeweils oben aufgeführten Stichwort der hier genannten Anlage-Lösungen. Wir informieren Sie gerne!
Schrittweise Heilung Ihres „kursverhagelten“ Hausbank-Depots
Der Übertrag Ihrer Wertpapiere aus Deutschland und/oder anderen EU-Ländern kann für Sie insbesondere auch von Nutzen sein, wenn Sie - was viele Leser betrifft - Aktien-Depots bei Ihren bisherigen Hausbanken unterhalten, die unter den jahrelangen Rückgängen der Kurse stark oder gar überproportional gelitten haben. Hier ist dann schweizer Bankier-Know-how besonders gefragt. Spezialist auf diesem Gebiet ist Wegelin & Co. Privatbankiers (gegründet 1741). Sie ist nicht nur die älteste, sondern gilt gleichzeitig auch als die innovativste Bank der Schweiz. So wird die mögliche „Heilung“ des Depots nach streng wissenschaftlichen Methoden der Portfolio-Theorie, wie sie auch an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität St. Gallen gelehrt wird, durch das Bankhaus strukturiert. Die Bank beschäftigt allein 12 Doktoranden genau auf diesem Gebiet der Finanzwissenschaften aus der Universität St. Gallen. Generell ist es (wenn nicht anders gewünscht) Vorgabe, die grundlegende Strategie Ihres Depots beizubehalten, damit Sie nicht wirtschaftlich Kursverluste realisieren. Ziel ist es - ohne Risikoerhöhung - Ihre prozentualen Chancen für die Zukunft zu erhöhen. Alle so behandelten Depots der letzten 2 Jahre haben besser abgeschnitten als der Original-Markt - eines besseren Beweises bedarf es nicht. Fragen Sie ggf. nach dem „Wegelin-Auffang-Depot“ - seriös gibt es keine optimalere Gestaltungs- und „Heilungsmöglichkeit“. Übrigens: Sie übertragen das Depot und entscheiden erst später, ob und was Sie verändern wollen. Der Depotübertrag ist selbstverständlich aus Sicht von Wegelin & Co. Privatbankiers ebenfalls kostenlos für Sie. Mit diesem Übertragungsschritt haben Sie sich auf jeden Fall einmal das „2. Vermögensstandbein Schweiz“ geschaffen: Weiteres gilt es später zu entscheiden. Apropos DAX: Glaubt bei diesen Relationen wirklich noch jemand, dass man einfach durch „Abwarten“ das Depot „heilen“ kann? Der DAX stieg seit seinem Tiefststand im März 2003 ca. 50 % (!) - was den kleinen Aufwärtshaken in der rechten unteren Ecke relativ zum vorherigen Abstieg darstellt. Aber der langfristige Abwärts- Trend-Kanal läuft derzeit bei ca. 4.100 DAX-Punkten, also viel höher und selbst bei Erreichen dieses Standes bei Diktat (nicht möglich!) befänden wir uns noch im langfristigen Abwärts-Trend. Bei in den nächsten 10 bis 20 Jahren realistisch am Aktienmarkt zu verwirklichenden ca. 8 % jährlichem Zuwachs sind dies zwischen 15 bis 20 Jahre! Wenn Sie für die Zukunft mutige ca. 10 % Zuwachs jährlich unterstellen, wird es ebenfalls zwischen 10 und 15 Jahren dauern. Das ist aber die Mindestdauer! „Per aspera ad astra“ - gemäß dem von Seneca geprägten, lateinischen Sprichwort führen „raue Wege zu den Sternen“. Vielleicht sollten Sie deshalb doch besser einmal mit Ihrem Schweiz-Banker sprechen!
Das sollten Sie sofort tun
Das 2. Vermögensstandbein Schweiz wird immer wichtiger! Regionale Streuung eines Teils Ihres liquiden Vermögens in die neutrale, sichere Schweiz kann nicht schaden. Übertragen Sie einen Teil oder Ihr Gesamtdepot legal und offiziell in ein mit Ihrem örtlichen Betreuer zu eröffnendes oder bereits bestehendes Schweiz-Depot bei einer renommierten Schweizer Bank. Ein technisch sehr einfaches und absolut legales Unterfangen. Ansonsten haben Sie in Deutschland und/oder der EU wie dargestellt, ein „anlagetechnisches und politisches Klumpen-Risiko“, nämlich alles „an einem Ort“ konzentriert. Mit der Übertragung eines Teils Ihres liquiden Vermögens machen Sie sich geographisch und damit finanziell unabhängiger von Ihrem Wohnort, wodurch Sie sich legal auch mehr handlungspolitische Flexibilität ermöglichen. Wer es vielleicht technisch nicht so weiß: Man kann Wertpapiere „überweisen“ wie Geld (es wird lediglich ein anderes Formular ausgefüllt). Damit werden Ihre jetzigen Wertpapiere einfach in eine andere, aber sicherere „Garage“ (sprich: Bankdepot) bankseitig transportiert. Die älteste Bank der Schweiz (gegr. 1741) oder alternativ die älteste Staatsbank der Schweiz (gegr. 1869 - Schweizer Staatsgarantie!) ermöglichen dies bereits ab einer Depotgröße von € 15.000,-. Damit entgehen Sie legal allen geplanten oder bereits beschlossenen, rechtlichen „Durchleuchtungsversuchen“. Sie unterliegen als deutscher Staatsbürger natürlich weiterhin dem deutschen Steuerrecht (Besteuerung nach dem Welteinkommen). Der Unterschied: Sie deklarieren (bzw. Ihr Steuerberater tut dies für Sie) in Zukunft, was zu deklarieren ist. Eine automatische Meldepflicht der schweizer Bank ist aufgrund des strengen, auch in Zukunft geltenden schweizer Bankgeheimnisses ausgeschlossen. (Siehe auch Beitrag „EUKontrollmitteilungen.) Wenn Sie möchten: Die Bank-Experten in der Schweiz schauen nach dem Depot-Übertrag Ihr Depot (unverbindlich) durch und können Ihnen Hinweise geben. Ohne Ihre weitere Weisung bleibt Ihr Depot wie es ist. Wichtig ist, dass Sie bald im Rahmen Ihres Schweiz-Depots handlungsfähig werden! Eventuelle „Anpassungstransaktionen“ sollten aber aus einer Reihe von Gründen in Ihrem Schweiz-Depot geschehen und nicht vorher.
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-->Hallo, Andre´,
der Mandantenbrief mag ja gut gemeint sein, und vielleicht sind die angebotenen Finanzinstrumente ja auch tatsächlich haltbare Problemlöser.
Aber das deckt doch die Sache bloß zu, wie, sagen wir, ein DDR-Bürger, der zum Besänftigen einen GOLF kaufen durfte - sauteuer, versteht sich, oder LADA Kombi für umgerechnet 70 Mille.
Der war zwar in einer besseren Situation als sein Trabbinachbar, aber immer noch im VEB Knastheim.
So erscheinen mir die zwanghaften Versuche, in einer irren Situation immer noch einen letzten, einen allerletzten Strohhalm finden zu wollen.
Das ist doch ein Schmarrn.
Die Exilanten hier im Forum werden einstimmen, daß die Heimat untragbar zum Verweilen geworden ist, zumindest, wer einen niedrigen Leidens- und Frustpegel hat, und einzelnen Erfahrungen umfassende bedeutung zumißt.
Ich kann die Leute nicht verstehen, die ihr Handy daheim ausgeschaltet in der Schublade liegenlassen, dann mit einem Bekannten in die Schweiz fahren, zu Fuß in die Bank schleichen, den ganzen Affenhaufen wüst und übel verbal herablaufen lassen, da ist von Verbrechergesocks, Gaunern und Gestapo die Rede, und dann fahren sie wieder zurück durch den antifiskalfreundlichen Schutzwall mit Beschlagnahmebefehl, lassen sich von den VoPos in die U-Hose grapschen, und bringen ihr Geld in Sicherheit, aber nicht ihren Allerwertesten.
Ich verstehe das nicht. Da komm ich nicht mehr mit. Obwohl ich viele, höchstintelligente, sehr vermögende leute in eben dieser Situation kenne.
Die sehen, was läuft, wissen alles perfekt, und dennoch bringen sie den konsequenten Schritt in die Freiheit nicht fertig.
Dann brauchts nämlich die ganzen geradezu absurden Klimmzüge nicht mehr.
Ich will meine Kohle täglich verfügbar haben, nicht irgendwelchen steuerbefreiten Dreckstittler, äh, Oblis irgendwelcher komischen Schuldner.
Erinnert mich an die Untergangsszenarien der ominösen Vertraulichen Mitteilungen, vorne die Welt täglich mehrfach untergehen sehen und hinten Schiffsbeteiligungen und Berlindarlehn aufschwatzen.
Nee.
Es gibt nur eines, wenn man die Klapperschlange deutlich zu erkennen glaubt: aus dem terrarium springen. Noch ist der Deckel offen.
Dann die geradezu kindlichen Unterscheidungen zwischen Sozis, Grünlingen, und besonnenen Rettern der restlichen Ration. Nation. Oder wie auch immer.
Loki schreibt, Merkel gäbe sich schuldbewußt, man habe Irrtümer erkannt.
Ja, datt hat der Erich Mielke ooch, und der Honneckers Erich.
DAs ist doch alles eine Posse, ein Trauerspiel am Freßnapf, ein Schwirren der Schmeißfliegen um den noch warmen und zuckenden Kadaver.
Den Schmeißfliegen ist das weitere Schicksal des Kadavers völlig wurscht, was unschwer widerlegt werden kann.
BBouvier am Proph-Forum hielt den Satz fest vom bäuerlich-grobschlächtigen Größtverdiener, vom Ex-Oberpräser Maastrichtpassierenlasser und Nachfolgendpräserwerder Landshut-Ruuhgger, das System könne kollabieren (gemeint: das Krankenversicherungs- bzw. Sozialsystem).
Ja, freilich, aber er wäre davon ja wohl echt nicht betroffen.
Der, dieser Betroffenheitskünstler mit seiner peinlich-unbeholfenen Grobschlächtigkeit und dem unpassenden, wenig eloquenten Sprachhabitus als Gallionsfigur der jenanne D´Arc, alias Volkserrettungsriege?
Da kringeln sich doch die Sauschwänzchen bei Bauer Alfons im Schweinestall. Das ist doch nur noch grotesk.
Jemand, der meines Wissens in den letzten Jahrzehnten nicht eine Magg selbst produktiv am freien Markt durch leistung verdienen mußte/konnte, statt dessen gewaltige Beträge als Besoldung einstrich (Gruß an Tempranillo), schwingt sich heute als Mutter Theresa der siechenden Dichter- und Mördernation auf.
(Un-)passender gehts kaum mehr.
Das toppt nur noch ein selbst ungedienter Kriegsminister, oder ein aalglatthäutiger Spareichel, oder ein Maut- und Klauseuchenbetroffener Ex-I.M. Sekretär, oder ein führerscheinloser Abfalldosenbegrapscher, oder eine Ulla-Trulla, oder ein Betroffenheitspräser mit Bibelfester Gebißspastik, oder oder oder.......
Mann, ick hör uff.
Und dann die Frisurentusse. Beschämend bis zum Ausklang. Mein Gott, aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir und sagte, rede nicht immer zu vernichtend und abschätzig von der Frau professor Pädag. Rita Luzernfliegerinflugbereitschaftsnutzende Witzmutz. Denn es könnte schlimmer kommen - und es kam schlimmer.....
Ein Land, das solch eine aus dem Panoptikum entsprungene Witzveranstaltung mit Führungsanspruch zuläßt, ist zum berechtigten Untergang verurteilt.
Was mit unseren lieben Nachbarn zwischen Lago Maggiore, Pilatus, und Basel passiert, werden wir in ein paar Tagen sehen (Nationalratswahlen).
Ich fürchte, wir sitzen zwar nicht in einem Boot, jeder sitzt in seiner eigenen Kinderbadewanne, aber alle sitzen wir, wie im Science-Fiction-Film The Abyss, auf einem gemeinsamen Ponton - und der säuft überall gleichzeitig ab.
Bloß daß die einen hier nicht mal mehr ne Badehose am Arsch übrig haben werden, und die anderen wenigstens einen Rettungsring.
Mann, es ist alles so unglaublich.
Fast möchte man meinen, es gäbe da irgendwo ein, nennen wir es ein Kommittee, das die Puppen im Narrenhaus nach Belieben tanzen läßt und sich vor Lachen auf die Schenkel klöpft, wie idiotisch die Hampelfrauen und männchen sich an der Leine gebärden.
Und keiner merkt, daß sich doch kein normaler Mensch derart affig aufführen würde, wenn er nicht müßte. Aufgrund dieser, äh, Abhängigkeiten, Hörigkeiten, wie auch immer.
Na ja. What shällz. Zurückzukommen zum Anfang: wer als Nutzvieh im Saustall immer noch meint, die Männer in den weißen Schürzen, die früh morgens mit den leeren doppelstöckigen LKWs angekommen sind, würden mit dem Mäster bloß einen Schnaps heben und dann wieder leer abfahren, hat wahrscheinlich die Lebensaufgabe, die zwangsläufig resultierende Erfahrung durchfühlen zu müssen.
Viel Spaß.
Beste Grüße vom Baldur
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