-->Guten Morgen zusammen,
das Wirtschafts- und Geschäftsleben kann ja so schön sein, wenn man die richtigen"Leute" in den entscheidenden Positionen hat, die, je nach Großwetterlage, Gesetze über Bilanzrechte passend hin- und herschieben können.
Besonders bemerkenswert ist der letzte Absatz des folgenden Textes:
Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt bleiben rechnerisch nach Angaben aus Regierungskreisen gering. Denn im laufenden Etat sind keine Einnahmen aus diesem Posten vorgesehen, folglich drohen auch keine Ausfälle.
Es muß wohl an mir liegen, daß ich ein MINUS-Zeichen sehe, wo keines ist.
Schönen Tag
^o.o^
Badische Zeitung vom Dienstag, 14. Oktober 2003
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Aufwind für Versicherer
Bund bietet steuerliche Hilfe / Branche hat unter den Börsenturbulenzen schwer gelitten
Zu schaffen macht den Unternehmen eine unbeabsichtigte Folge der erst vor drei Jahren beschlossenen Steuerreform. Damals wurde der Verkauf von Beteiligungen steuerfrei gestellt. Das sollte die Entflechtung der Deutschland AG vorantreiben. Die Idee hat in schwachen Börsenzeiten eine Kehrseite. Denn Minusgeschäfte auf dem Aktienmarkt vermindern den Bilanzgewinn gleichzeitig nicht mehr. Das komplizierte Bilanzrecht sorgt sogar dafür, dass die Unternehmen für Verluste Steuern zahlen müssen, bei Gewinnen Steuern sparen können.
Derzeit wird der Gewinn aus Aktiengeschäften in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt. Eine Versicherung kann die Erträge sogar steuermindernd geltend machen, wenn sie den Rückstellungen zugeführt werden. Das hat bei der Einführung für viel Freude in der Branche gesorgt.
Die schmerzlichen Nebenwirkungen zeigten sich erst bei der Talfahrt der Aktienkurse. Denn bei Verlusten gucken die Unternehmen steuerlich in die Röhre. Sie dürfen das Minus nicht vom Gewinn abziehen. Wenn sie zum Ausgleich ihre Rückstellungen anzapfen müssen, werden diese dem Bilanzgewinn zugeschlagen und erhöhen die Steuerlast damit. Faktisch wird dieser Teil der Steuerreform 2000 wieder gestrichen. Künftig werden Veräußerungsgewinne dem steuerlichen Gewinn zugeschlagen, Verluste können abgezogen werden. Mit der geplanten Gesetzesänderung will die Bundesregierung weitere Schieflagen bei Lebensversicherungen vermeiden helfen. Vor wenigen Monaten war mit der Mannheimer ein Lebensversicherer eingeknickt.
Von der Änderung, die rückwirkend für das Gesamtjahr 2003 gelten soll, profitieren eine Reihe von Versicherungskonzernen. Die Börsenkurse der Unternehmen zogen daraufhin am Montag teils kräftig an. Die von der Financial Times Deutschland genannte Entlastung in Höhe von fünf bis zehn Milliarden Euro für die Versicherungen wollte das Finanzministerium nicht bestätigen. Allein die Münchner Rück kann dem Bericht zufolge mit einer Entlastung von 750 Millionen Euro rechnen. Damit würde die Gesellschaft mit einem Schlag aus den roten Zahlen kommen. Der Konzern wollte die Zahlen am Dienstag nicht bestätigen und verwies auf die noch ausstehenden Einzelheiten der Regelung.
Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt bleiben rechnerisch nach Angaben aus Regierungskreisen gering. Denn im laufenden Etat sind keine Einnahmen aus diesem Posten vorgesehen, folglich drohen auch keine Ausfälle.
<ul> ~ Quelle</ul>
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