-->21.10.2003 | 00:00 Uhr | Netzcode: 10121056
Einseitiges Bild der Serben durch Propaganda
Kurt Köpruner kämpft gegen die in Deutschland herrschende Meinung zum Zerfall Jugoslawiens
Sulzbach-Rosenberg. (srz)"Wenn DIE von Frieden reden, dann sollten bei allen vernünftigen Menschen die Alarmglocken schrillen". Dies war eine der Kernaussagen, die der Autor des Buches"Reisen ins Land der Kriege", Kurt Köpruner, den Zuhörern mit auf den Weg gab.
Köpruner war der Einladung des Jugendclubs Bureau gefolgt und stellte am Mittwoch einige Passagen seines Buches vor. Seit 1990 haben verschiedene berufliche und private Beziehungen den Geschäftsmann Köpruner viele Male in das damals schon zerfallende Jugoslawien geführt, wo er bald merkte, dass die dortige Wirklichkeit so gar nicht dem entsprach, was deutsche Medien zu den Vorgängen berichteten.
Anschaulich schilderte er, mit welchem Propagandaaufwand man sich hier zu Lande bemüht habe, ein durch und durch einseitiges Bild des Konflikts zu zeichnen: ein Bild vom "großserbischen Vernichtungskampf", von"serbischen Terrorkommandos" und"serbischem Größenwahn" (die Zitate stammen aus FAZ und Spiegel).
Dass es in Kroation selbst nicht selten gerade umgekehrt war, dass dort viele Serben ermordet und vertrieben wurden,"davon war in den deutschen Medien nichts zu lesen", so Köpruner. Als ein besonders erschreckendes Ereignis nannte er beispielsweise die so genannte"Dalmatinische Kristallnacht" - diesen Begriff benutzten die Täter in Anlehnung an die Geschehnisse in Deutschland 1938 und mit Stolz tatsächlich! Dabei wurden am 2. Mai 1991 in der Stadt Zadar 116 serbische Lokale und Wohnhäuser zerstört und niedergebrannt, und zwar von kroatischen Banden mit Unterstützung der örtlichen Polizei.
"Ich konnte das, was mir darüber berichtet wurde, zunächst gar nicht glauben, weil ich dachte, davon hätte ich in Deutschland doch etwas mitkriegen müssen!" Dass dem nicht so war, dass diese Geschehnisse in der deutschen Berichterstattung nicht auftauchten, war aber beileibe kein Versehen, sondern so beabsichtigt, wie Köpruner anhand weiterer Beispiele deutlich machte.
Besonders ging er dabei auf das deutsche Interesse an einer Destabilisierung der Region ein:"Ich kann es nicht oft genug betonen: Es war Deutschland, das das damals durch und durch faschistoide Kroatien zuerst als unabhängigen Staat anerkannte. Eine Entscheidung, die direkt in den Krieg führte."
Anschaulich schilderte er auch die Propaganda, die 1999 direkt den vorerst letzten Krieg gegen Jugoslawien vorbereitete. Damals seien unzählige Vergleiche zwischen Serben und Nationalsozialisten bemüht worden, um den ersten Kriegseinsatz Deutschlands seit 1945 als humanitäre Mission darzustellen.
Nur durch die beschwörende Formel von Fischer, Scharping und anderen, es gelte, im Kosovo ein neues Auschwitz zu verhindern, sei dieser Einsatz und damit die Suspendierung einer der letzten Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg, dass nämlich von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen dürfe, möglich geworden.
Die heutige Situation im Kosovo freilich lasse die Mission in einem anderen Licht erscheinen. Was kosovo-albanische Nationalisten schon seit mehr als 20 Jahren geplant hatten - ein ethnisch reines Kosovo -, war erst durch den Einsatz der Nato möglich geworden.
Serben, Juden, Sinti und Roma und andere Minderheiten gäbe es seitdem kaum mehr in der Region, und die letzten Verbliebenen müssten mit schweren Waffen geschützt werden. Nach und nach seien die Lügen zur Kriegsrechtfertigung als solche entlarvt worden, zu einer veränderten Wahrnehmung des Konflikts habe dies aber kaum geführt. Dabei basierte die hohe moralische Legitimation des Krieges gerade auf diesen Lügen.
<font color=#FF0000>"Man kann sich gar nicht genug mit dem Zerfall Jugoslawiens beschäftigen, denn das hilft, derartige Absurditäten zu durchschauen"</font>, so Köpruner abschließend. Die anwesenden Zuhörer schienen diese Ansicht zu teilen, wie die zahlreichen Fragen zum Thema zeigten.
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<ul> ~ http://www.zeitung.org/zeitung/0,2123,121056-1,00.html</ul>
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-->http://www.friwe.at/guernica/EUVerfassungGeneraeleKonzerne.htm
EU-Verfassung
Europa der Generäle, Europa der Konzerne
Einige wichtige Punkte der EU-Verfassung, die das „Europa der Konzerne und Generäle“ charakterisieren...
EU-Verfassung: Europa der Generäle...
Verpflichtung zur Aufrüstung für alle EU-Mitglieder: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-40)
Einrichtung eines „Europäischen Amtes für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“, um die Rüstungsindustrie zu stärken
Ermächtigung zu weltweiten Militärinterventionen („Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“) ohne räumliche Einschränkung, ohne Bindung an ein UN-Mandat
Militärische Beistandsverpflichtung im Kampf gegen den „Terrorismus“, Freibrief zur Aufstandsbekämpfung in „Drittstaaten“ unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“
Einrichtung eines militärischen Kerneuropas: Länder mit „anspruchsvollen Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten“ (Art. I-40)
Ermöglichung des Einsatzes von EU-Streitkräften im Inneren, wenn „Interessen und Werte der Union gefährdet sind“ (Art. I-40)
EU-Verfassung: Europa der Konzerne...
Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zu einer Wirtschaftspolitik, die „dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist“ (Art. III-69)
Die exklusive Unionskompetenz für die Aushandlung und Annahme von Handelsverträgen wird auf den Bereich ausländischer Direktinvestitionen ausgedehnt
Ã-ffnen der Tür für die Liberalisierung/Privatisierung der öffentlichen Dienste im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit durch die Aufhebung der Vetomöglichkeit im EU-Ministerrat und durch die...
... Ausschaltung der Mitbestimmung der nationalen Parlamente bei Handelsverträgen, die Dienstleistungen im Bereich Soziales, Bildung und Gesundheit betreffen
Freihandel als Verfassungsauftrag für die Außen- und Sicherheitspolitik: Im Zielkatalog für das „auswärtige Handeln“ der EU findet sich u. a.: „Integration aller Länder in die Weltwirtschaft“, „Abbau von Beschränkungen des internationalen Handels“ (Art. II-188)
Förderung der Atomindustrie: Über einen Annex („Kernenergie als unerlässliche Hilfsquelle“) wird der EURATOM-Vertrag in die EU-Verfassung aufgenommen
aus: guernica 4/2003
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http://www.friwe.at/guernica/EUVerfassungHardPower.htm
EU für „Präventivkriege“ und „robuste Interventionen“
Die „Hard-Power“-Verfassung
Javier Solana, der EU-Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik, kündigte am EU-Gipfel von Thessaloniki an, dass nun für die EU die Ära der „harten Machtausübung“ („hard power“) anbreche. Unter Führung von Giscard d'Estaing hat der EU-Konvent den Regierungschefs einen entsprechenden „Hard-Power“-Verfassungsentwurf auf den Tisch gelegt. Die österreichischen Vertreter im EU-Konvent applaudieren.
Verfassungsauftrag: Verpflichtung zur Aufrüstung für alle EU-Mitglieder
Dieser Verfassungsentwurf ist in mancher Hinsicht einzigartig. So enthält er eine explizite Aufrüstungsverpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“.(1) Viele Regierungen dieser Erde betreiben Aufrüstungspolitik, soviel reaktionäre Energie, diese Politik in Verfassungsrang zu erheben - und damit maximal gegenüber politischen Veränderungen abzuschotten - haben bislang jedoch nur die Mitglieder des EU-Konventes aufgebracht. Für diese Aufrüstungspolitik soll per Verfassung ein institutioneller Turbomotor installiert werden. Dieser Turbomotor heißt „Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“. Dieses Amt soll „bei der Ermittlung der Ziele im Bereich der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten mitwirken und die Erfüllung der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Fähigkeiten eingegangen Verpflichtungen bewerten“, „die Forschung auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie unterstützen“, „zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors ermitteln und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchführen“.(2)
Verfassungsauftrag: Weltweite „Terrorbekämpfung“
Ebenfalls einzigartig dürfte sein, dass die Bereitschaft zu weltweiten Militäreinsätzen in Verfassungsrang erhoben wird. So sollen EU-Streitkräfte zu „Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ eingesetzt werden können. Ohne Gebietseinschränkung, ohne Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates. Doch damit nicht genug: „Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“.(3) Das kommt einem Freibrief zur Aufstandsbekämpfung gleich. Denn wer „Freiheitskämpfer“ oder „Terrorist“ ist, entscheidet sich bekanntlich nach Interessenslage. Der Verfassungsentwurf sieht auch eine militärische Beistandsverpflichtung für alle EU-Mitglieder, um „terroristische Bedrohungen abzuwenden“ bzw. „die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen“ vor.(4) Diese Beistandsverpflichtung könnte gefährlicher sein, als eine Beistandsverpflichtung im - unrealistischen - Fall des Angriffes auf ein EU-Mitgliedsland. Denn mit diesem Gummiparagraphen kann auch die Verpflichtung, bei offensiven Militäraktionen mitzumachen, nicht ausgeschlossen werden. Auf die Idee, den Kampf gegen den „Terrorismus“ in Verfassungsrang zu erheben, ist bislang nicht einmal Rumsfeld gekommen.
Verfassungsauftrag: Militärisches Kerneuropa
Zum Leidwesen der deutschen Machteliten konnte zwar die Aufhebung der Einstimmigkeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nur zum Teil aufgeknackt werden. Hier haben sich die Engländer quergelegt. Dafür aber kommt die „Kerneuropa“-Idee, wie sie Joschka Fischer im Jahr 2000 bei seiner Rede an der Humboldt-Universität skizziert hat, prächtig voran. Der Verfassungsentwurf sieht die Bildung einer militärischen Kerngruppe vor „die anspruchsvolle Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf die Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen eingegangen sind“. Damit wird parallel zur Erweiterung die Hierarchisierung der EU vorangetrieben. Das militärische „Avantgardeeuropa“ (Fischer) wird die Führung übernehmen. Diese Gruppe soll auch bei internationalen Militärmissionen voranmarschieren. Seinen Obulus abliefern müssen aber alle: „Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung“.(5) Mit der geplanten Einführung eines Präsidenten des EU-Rates und eines EU-Außenministers erfolgt eine enorme Zentralisierung der Außen- und Sicherheitspolitik. Damit wollen die Machteliten der großen Nationalstaaten sicherstellen, dass sich ihre Interessen weitgehend reibungsfrei durchsetzen können. Auch die Weiterentwicklung der derzeitigen EU-Interventionsarmee, die noch aus nationalen Kontingenten besteht, zu einer zentralisierten EU-Armee, steht vor der Tür. Der Verfassungsentwurf sieht vor, dass ein Beschluss der Staatsoberhäupter dafür ausreicht. Parlamente und Bevölkerungen haben nichts mehr mitzureden.
Verfassungsauftrag: Blut für Freihandel und „Weltordnungspolitik“
Aufrüstungsverpflichtung, weltweite Ermächtigung für Interventionskriege und Aufstandsbekämpfung, Zentralisierung der Außen- und Sicherheitspolitik - wofür das alles? Kampf gegen den Terrorismus? Wer zu den hinteren Kapiteln des Verfassungsentwurfes vordringt, findet eine Antwort, was sich hinter dem Nebelvorhang „Terrorbekämpfung“ verbirgt. Hier finden wir den Zielkatalog für das „auswärtige Handeln“ der EU. Darunter findet sich: „Integration aller Länder in die Weltwirtschaft“, „Abbau von Beschränkungen des internationalen Handels“, sowie „eine verantwortungsvolle Weltordnungspolitik“.(6) Anders übersetzt: die EU-Streitkräfte dienen als militärischer Arm zur Umsetzung von GATS und anderer Freihandelsabkommen. Länder, die partout nicht bereit sind, ihre Reichtümer zu internationalem Handelsgut zu machen, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass die „Integration in die Weltwirtschaft“ den großen US- und EU-Konzernen eine Lizenz zum Plündern ausstellt, sollen militärisch zur Räson gebracht werden. Die Selbstermächtigung zur „Weltordnungspolitik“ lässt die Herrenmenschenarroganz erahnen, dass in Hinkunft die Welt am europäischen Wesen genesen soll. Wir wissen aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts, welche unvorstellbaren Blutspuren die Versuche weißer „Herrenmenschen“ hinterlassen haben, die sich berufen fühlten, die Welt nach ihrem Bild „zu ordnen“.
Doch das soll - auch das finden wir im Verfassungstext - „gemäß den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“(7) geschehen. Entwarnung? Wohl kaum. Den Trick, sich bei seinen imperialen Ambitionen auf die „Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ zu berufen, hat man sich von der NATO abgeschaut. Die hat 1999 die BR Jugoslawien bombardiert - ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrates, also völkerrechtswidrig, aber sich auf die „Grundsätze der UN-Charta“ berufend. Motto: Wenn der Sicherheitsrat nicht nach der eigenen Pfeife tanzt, schwingen sich die Mächtigen zu Interpreten des Völkerrechtes auf. Ähnlich hat auch die US-Administration beim Krieg gegen den Irak agiert. Als sie keine Mehrheit im Sicherheitsrat fand, hat sie sich selbst das Mandat zur Umsetzung der UN-Resolution 1441 erteilt.
Verfassungsermächtigung: Bürgerkriegseinsätze
Auch militärische Einsätze von EU-Truppen im Inneren der Union werden durch die Verfassung ermöglicht: „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen“.(8) Damit wird jenen Bewegungen, die die ultimativen „Werte“ und „Interessen“ der Union - ungehinderter Waren- und Kapitalverkehr, Deregulierung und Liberalisierung, Förderung der Atomenergie, Abschottung der Außengrenzen, usw. - in Frage stellen, bereits von Anfang an die ultimative Rute ins Fenster gestellt.
EU für „Präventivkriege“ und „robuste Interventionen“
Beim EU-Gipfeltreffen in Thessaloniki haben die Staats- und Regierungschefs den EU-Verfassungsentwurf grundsätzlich befürwortet. Vor allem die Vertreter der Großen zeigten sich voll des Lobes. Schröder sprach von einer „großen Leistung“ und Chirac schwärmt von einer „bestmöglichen Synthese“.(9) Im Mai 2004 soll die Verfassung unterzeichnet werden. Politik wird bereits jetzt im Sinne dieser Verfassung gemacht. Beim EU-Gipfel in Thessaloniki wurde die Einrichtung der EU-Rüstungsagentur ab 2004 beschlossen. Die EU-Staatschefs segneten eine neue Sicherheitsdoktrin, die die Strategie des „Präventiv (=Angriffs)krieges“ und den Einsatz militärischer Gewalt gegen Staaten befürwortet, die über Massenvernichtungswaffen verfügen, ab. Im Stil von Rumsfeld, Wolfowitz & Co heißt es: „Mit den neuen Bedrohungen wird die Verteidigungslinie oft weit entfernt verlaufen [...] Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ist die allergrößte Gefahr für den Frieden und die Sicherheit zwischen den Nationen. Die neuen Gefahren sind dynamisch. Die terroristischen Netzwerke werden immer gefährlicher, wenn man nicht gegen sie vorgeht. Wir hätten uns mit al-Qaida viel früher beschäftigen müssen. Das impliziert, dass wir bereit sein müssen zu handeln, bevor eine Krise entsteht [...] Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert“.(10)
Friedensvolksbegehren gegen militarisiertes Establishment
Ã-sterreichs Regierungsvertreter stimmten in Thessaloniki der EU-Sicherheitsdoktrin zu. Die Vertreter aller vier Parlamentsparteien im EU-Konvent - Hannes Farnleitner (Ã-VP), Caspar Einem (SPÃ-), Reinhard Bösch (FPÃ-) und Johannes Voggenhuber (Grüne) - haben dem EU-Verfassungsentwurf zugestimmt. Das zeigt: die Friedensbewegung kann nicht auf die Führungen der im Parlament vertretenen Parteien vertrauen. Die Friedensbewegung kann nur auf die eigenen Kräfte vertrauen und auf die Friedenssehnsucht in der österreichischen Bevölkerung, die in der ungebrochen hohen Zustimmung zur Neutralität zum Ausdruck kommt. Wir brauchen eine Basisbewegung gegen das zunehmend militarisierte Establishment. Das von der Plattform Neutralität statt Euro-Armee eingeleitete Friedensvolksbegehren ist eine historische Chance, die Friedensbewegung zu einem politischen Faktor in Ã-sterreich zu machen, die die „Hard-Power“-Ambitionen der Machteliten durchkreuzt. Jede/-r kann dazu einen Beitrag leisten. Und jeder Beitrag ist wichtig.
Gerald Oberansmayr
Anmerkungen:
(1) Entwurf für eine Verfassung, EU-Konvent (12.6.2003), Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40
(2) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40 und Teil III, Titel V, Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel III-207
(3) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel III-205
(4) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-42
(5) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40
(6) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel I, Artikel III-188
(7) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel I, Artikel III-188
(8) Entwurf für eine Verfassung, EU-Konvent (12.6.2003), wie (1)
(9) zit. nach SZ, 21.6.2003
(10) Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, EU-Gipfel in Thessaloniki, 20.6.2003
aus: guernica 3/2003
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