-->dottore schrieb:
Hi,
>Wieso ist der Normalbürger nicht klagebefugt?
>Als Betroffener?
>Oder wegen Ausschluß einer Popularklage?
Gegen Haushalte (Etats) kann der Bürger nicht klagen. Das Recht, Haushaltsgesetze zu verabschieden, ist das Kernrecht des jeweiligen Parlaments. Wir hatten dies schon vor kurzem im S-H-Fall, wo die Abgeordenten sich höhere Diäten genehmigten (was dann allerdings freiwillig zurückgenommen wurde), wogegen auch nicht privat geklagt werden konnte, obwohl es Bruch des verfassten Haushaltsrechts war.
Geklagt werden könnte vielleicht wegen"übermäßiger Steuerbelastung", die das GG in 106 nennt bzw. nichtgleiche Lebensbedingungen im Bundesgebiet.
In Berlin lief die Nummer nur, weil es rückwirkend möglich war und der FinMin vergessen hatte, den Notstand zu erklären. Das kann er (Eichel) aber allemal, und dann sind Kreditaufnahmen ohne Ende möglich.
Was dann Maastricht auf den Plan ruft (das wir inzwischen auch ein für alle Mal vergessen können - wobei allerdings reizvoll wäre, wenn ein Spar-Staat auf die Milliardensanktion klagen würde).
Dennoch bleibt's dabei: Zur Nagelprobe kommt es erst, wenn die Titel (immer kürzer laufend) in die ZB gedrückt werden - und das OHNE Umweg über den Markt.
Aber vielleicht gibt's doch noch ne Möglichkeit. Ich schau mal.
Gruß!
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Gab es nicht mal ein BVerfG Urteil wonach mehr als 50% Abgabenquote quasi kommunistisch sind, von daer gegen Art. 14 GG verstossen.?
Ansonsten ist man ja klagebefugt, neben anderen allg. Klagevss., wenn man selbst, gegenwärtig und unmittelbar von einem Verwaltungakt betroffen ist. Könnte hier wohl mit der Unmittelbarkeit des VA schwierig werden.
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