-- Elli --
04.11.2003, 19:50 |
Jetzt hab ich mal ne Frage (Ausbildungsvertrag) Thread gesperrt |
-->Fall:
Jemand kann (und müsste) einen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben, wartet aber noch auf andere (hoffentlich) Zusagen.
Ist es richtig, dass man vor Beginn der Ausbildung (Krankenschwester) zurücktreten kann, auch wenn man schon unterschrieben hat?
Habe schon 30 Min. gegurgelt, äh, gegoogelt, aber außer der Probezeit nichts gefunden.
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RetterderMatrix
04.11.2003, 20:02
@ -- Elli --
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Re: Jetzt hab ich mal ne Frage (Ausbildungsvertrag) |
-->>Fall:
>Jemand kann (und müsste) einen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben, wartet aber noch auf andere (hoffentlich) Zusagen.
>Ist es richtig, dass man vor Beginn der Ausbildung (Krankenschwester) zurücktreten kann, auch wenn man schon unterschrieben hat?
>Habe schon 30 Min. gegurgelt, äh, gegoogelt, aber außer der Probezeit nichts gefunden.
Das würde meines Wissens nach keine Probleme bereiten. Ich rate der Person aber, den Ausbildungsvertrag noch nicht zu unterschreiben, wenn sie sich nicht sicher ist, daß sie ihn will. Das wäre unfair gegenüber dem Arbeitgeber. Und wer weiß, vielleicht will sie ja dort später noch mal anfangen?
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rodex
04.11.2003, 20:10
@ -- Elli --
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Das funktioniert, hinterläßt aber verbrannte Erde! Nicht empfehlenswert! |
-->>Fall:
>Jemand kann (und müsste) einen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben, wartet aber noch auf andere (hoffentlich) Zusagen.
>Ist es richtig, dass man vor Beginn der Ausbildung (Krankenschwester) zurücktreten kann, auch wenn man schon unterschrieben hat?
>Habe schon 30 Min. gegurgelt, äh, gegoogelt, aber außer der Probezeit nichts gefunden.
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Denis
04.11.2003, 20:43
@ RetterderMatrix
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Re: Jetzt hab ich mal ne Frage (Ausbildungsvertrag) |
-->Ich hatte damals das gleiche Problem. Ich habe unterschrieben und dann eine Woche vor Beginn abgesagt. Was solls, wenn Sie jetzt nicht unterschreibt, steht sie vielleicht ohne Ausbildungsplatz da. Also muss sie unterschreiben. Einen Orden für faires Spiel gibt es auch nicht.
Denn wird halt der schwarze Peter weiter gereicht.
gruss
Denis
>>Fall:
>>Jemand kann (und müsste) einen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben, wartet aber noch auf andere (hoffentlich) Zusagen.
>>Ist es richtig, dass man vor Beginn der Ausbildung (Krankenschwester) zurücktreten kann, auch wenn man schon unterschrieben hat?
>>Habe schon 30 Min. gegurgelt, äh, gegoogelt, aber außer der Probezeit nichts gefunden.
>Das würde meines Wissens nach keine Probleme bereiten. Ich rate der Person aber, den Ausbildungsvertrag noch nicht zu unterschreiben, wenn sie sich nicht sicher ist, daß sie ihn will. Das wäre unfair gegenüber dem Arbeitgeber. Und wer weiß, vielleicht will sie ja dort später noch mal anfangen?
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Sorrento
04.11.2003, 22:45
@ -- Elli --
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Legal gehts so |
-->>Fall:
>Jemand kann (und müsste) einen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben, wartet aber noch auf andere (hoffentlich) Zusagen.
>Ist es richtig, dass man vor Beginn der Ausbildung (Krankenschwester) zurücktreten kann, auch wenn man schon unterschrieben hat?
>Habe schon 30 Min. gegurgelt, äh, gegoogelt, aber außer der Probezeit nichts gefunden.
Während der Probezeit können beide Seiten täglich grundlos kündigen, also am Besten den zweiten unterschreiben und dann am ersten Tag im ersten Job nach 1 Minute kündigen und sofort zum zweiten Job fahren.
Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist und dann bereits im Vorfeld vom Bewerber gekündigt wird, darf das Unternehmen nämlich die für die Jobsuche entstandenen Kosten dem Bewerber in Rechnung stellen, das kann ganz schnell ein hoher vierstelliger Betrag werden!
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futzi
05.11.2003, 07:49
@ -- Elli --
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Re: Jetzt hab ich mal ne Frage (Ausbildungsvertrag) |
-->bei uns hat mal einer (kein azubi) einen tag gearbeitet und dann gekündigt. ist also kein problem und rechtlich vollkommen ok.
ich hatte - lang ist´s her - auch einen ausbildungsvertrag in der tasche, den ich dann zugunsten eines anderen vertrages, den ich später bekommen habe, sausen lassen. bei einem ausbildungsvertrag wird dir sicher kein unternehmen die kosten auferlegen.
wenn der zweite ausbildungsvertrag bzw. die ausbildung besser/interessanter ist, dann würde ich das ohne bedenken machen.
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