-->Ein freiwilliger Austritt aus der Knechtschaft wurde vom jüngsten EU Konvent durchgesetzt (von den neuen Kandidaten). Der austrittswillige Staat - was bisher nicht vorgesehen war - muß in Zukunft dies dem Euopäischen Rat mitteilen. Darauhin handelt die Uniion mit dem Noch- Mitgliedsstaat die Modalitäten des Austritts aus.
Das Austrittsabkommen wird nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Der Vertreter des austretenden Landes nimmt an diesen Beratungen nicht teil. Der Freiwillige Austritt ist geregelt in Artikel 59, Absatz 1."Jeder Mitgliedsstaat kann gemäß seinen internen Verfassungsvorschriften beschließen, aus der Europäischen Union auszutreten."
Aus dem faktinfo-Forum.
Wird vielleicht der wichtigste Artikel für eine neue Regierung. Wenn das der Kohl wüsste...
<ul> ~ faktinfo</ul>
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