kizkalesi
17.11.2003, 08:37 |
Karlsruhe: Weil so wenig anfällt? Spekulationssteuer wieder unter der Lupe Thread gesperrt |
--><font size="5">Verfassungsgericht verhandelt über Spekulationssteuer </font>
Bundesfinanzhof: Der Ehrliche ist der Dumme - Höchstens fünf Prozent geben ihre Wertpapiererträge beim Fiskus an
Karlsruhe - Bei der Angabe von Gewinnen aus Aktienspekulationen in der Steuererklärung ist der Ehrliche nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) der Dumme. Deshalb soll das Bundesverfassungsgericht von Dienstag an entscheiden, ob die Spekulationssteuer überhaupt verfassungsgemäß ist.
Nach Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft werden nicht einmal fünf Prozent der eigentlich steuerpflichtigen Wertpapiererträge dem Finanzamt tatsächlich angegeben. Damit entgingen dem Fiskus jährlich etwa 1,5 Mrd. Euro an Steuern. Im Einklang mit den Experten sah der BFH darin eine"gleichheitswidrige Belastung des Steuerehrlichen" und legte die seiner Ansicht nach verfassungswidrige Steuer dem höchsten deutschen Gericht zur Prüfung vor. Mit einem Urteil des Zweiten Senats ist Anfang 2004 zu rechnen. (Az.: 2 BvL 17/02)
Nach dem Gesetz müssen realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate vergangen sind. Wegen des Verfahrens muss die Spekulationssteuer zurzeit aber nicht bezahlt werden, wenn der Steuerzahler dies beantragt. Geklagt hatte der Kölner Steuerrechts-Experte Klaus Tipke, der seinen Steuerbescheid von 1997 angefochten hatte.
Die größte Hürde bei der Erhebung der Wertpapiersteuer ist das Bankgeheimnis. Finanzbeamte können nur dann die Angaben in den Steuererklärungen bei den Banken überprüfen lassen, wenn sie konkrete Hinweise für eine Steuerhinterziehung haben. Da Anleger ihre Unterlagen über Aktiengewinne aber weder aufheben noch der Steuererklärung beifügen müssen, ist eine Überprüfung nach der Überzeugung des Bundesfinanzhofs fast unmöglich.
In der Praxis werden säumige Steuerzahler so gut wie nicht verfolgt. Die Beamten folgten den Angaben der Steuererklärung selbst dann, wenn ihnen Anhaltspunkte für nicht angegebene Spekulationsgewinne vorlägen, so der BFH. Das Bundesfinanzministerium hatte auf Anfrage der Münchener Finanzrichter hingegen verneint, dass das Gesetz"strukturelle Mängel" habe. Seit 2000 werde in den Unterlagen zur Steuererklärung außerdem noch nachdrücklicher auf die Steuerpflicht solcher Gewinne aufmerksam gemacht. rtr
<ul> ~ Original</ul>
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Euklid
17.11.2003, 08:49
@ kizkalesi
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Re: Karlsruhe: Weil so wenig anfällt? Spekulationssteuer wieder unter der Lupe |
-->Wo sollen denn in den letzten 3 Jahren die Gewinne hergekommen sein?
Die Masse sitzt doch auf Riesenverlusten.
Eichel kann doch froh sein daß viele Steuerbürger nicht durchblicken oder nicht an die Verluste erinnert werden wollen.
Hannes sei doch froh daß die Bürger(Masse) ihre Verluste nicht in die Steuererklärung mit aufnimmt.
Die würden dir doch die Hose für die nächsten Jahre schon jetzt abstreifen.
Gruß EUKLID
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Landei
17.11.2003, 09:39
@ Euklid
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Re: Karlsruhe: Weil so wenig anfällt? Spekulationssteuer wieder unter der Lupe |
-->>Wo sollen denn in den letzten 3 Jahren die Gewinne hergekommen sein?
>Die Masse sitzt doch auf Riesenverlusten.
>Eichel kann doch froh sein daß viele Steuerbürger nicht durchblicken oder nicht an die Verluste erinnert werden wollen.
>Hannes sei doch froh daß die Bürger(Masse) ihre Verluste nicht in die Steuererklärung mit aufnimmt.
>Die würden dir doch die Hose für die nächsten Jahre schon jetzt abstreifen.
>Gruß EUKLID
Hallo,
seit 2000 sind die Gewinne bei den meisten eher gering, da hast du recht.
Aber die Verluste wurden bei fast niemand innerhalb der 12 Monate realisiert und sind daher steuerlich irrelevant - Fehler aus vielleicht Unwissenheit -. Eichel würde das also nix ausmachen.
Aber z.B. 97-2000 sind fette Gewinne angefallen und da warten viele auf eine"Steuererstattung"....
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fridolin
17.11.2003, 09:55
@ Landei
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Wahrscheinlich beschränkte Hoffnung... |
-->Aber z.B. 97-2000 sind fette Gewinne angefallen und da warten viele auf eine"Steuererstattung"....
<font color=#0000FF>Wenn der Steuerbescheid in diesem Punkt nicht vorläufig ist, ein diesbezügliches Einspruchsverfahren ruht oder sonstwie der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, wirst du auf eine Erstattung lange warten können. Derartige rückwirkende Änderungen erfolgen regelmäßig nur in noch nicht rechtskräftigen Fällen. Ausnahmen lediglich, wenn sich der Gesetzgeber aus"Kulanzgründen" zu einem Aufrollen zurückliegender rechtskräftiger Bescheide entschließt, wofür die Chancen derzeit aber wohl eher gering sind.
Diese Vorläufigkeit wird auch erst seit kurzem automatisch gewährt (ich glaube, seit Abgabe des Verfahrens an das BVerfG), ansonsten mußte man das beantragen. Wohl dem, der vorausschauend daran gedacht hat.</font>
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Landei
17.11.2003, 10:42
@ fridolin
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Re: Wahrscheinlich beschränkte Hoffnung... |
-->Das ist richtig, man muss sich immer um alles selber kümmern.
Mein Steuerberater sagte damals nicht, dass ich Einspruch einlegen sollte, er wusste es nicht (damals erstmals Klage anhängig beim Finanzgericht).
ausserdem meinte er dann, das wird sowieso niemals was mit Erstattung. nun ist er überrascht, dass es beim BVerfG vorliegt...
Also immer dran denken, bei grossen Positionen immer selber drum kümmern!
nun denn, mal sehen wie es ausgeht.
MfG
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LenzHannover
17.11.2003, 15:00
@ Euklid
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Ebend, hier hat Eichel eigentlich eine steuerfreiheit für Ehrliche konstruiert! |
-->Ich sammel seit Jahren meine"roten Zahlen" und die schwarzen werden möglichst über die 12 Monatsgrenze geschoben (damit steuerfrei).
Letztlich sehe ich auf absehbare Zeit nicht, daß Eichel diesbezüglich mal was kassiert. Insbesondere weil ich die letzten 12 Monate kaum was gekauft habe. Wenn die Unze morgen auf 600 springt und die Minen hinterher, sind alle Minengewinne bei mir steuerfrei!
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