-->Hallo dottore,
nach einer ersten vollstaendigen Durchsicht des papers"Macht, der Staat und die Institution des Eigentums" (Vorlaeufige Fassung vom 26. Okt. 2003) kann ich einschaetzen, dass Ihnen eine gute Einfuehrung in die Macht- und Gewalttheorie (GT) des Wirtschaftens gelungen ist. Die an einigen Stellen etwas holprig (was sicherlich der gebotenen Kuerze und der Begrenztheit des Themas geschuldet ist), sonst sehr fluessig gefuehrte Argumentation stellt in ihrer Grundsatzlegung alle bisherigen Wirtschaftstheorien in Frage. Besonders hervorheben moechte ich, dass die GT eine universelle Theorie ist, d.h. fuer ALLE Phasen oekonomischer Aktivitaet in der Menschheitsgeschichte gilt. Dies steht in krassem Widerspruch zum H&S-Modell, welches das Wirtschaften erst mit der Entstehung des Privateigentums beginnen laesst. Zweifellos hat das Privateigentum einen gigantischen, ja geradezu revolutionaeren Effektivitaetsschub in der Produktion bewirkt. Die"Entfesselung der Produktivkraefte" (die Marx noch durch die Diktatur [!] des Proletariats verwirklicht sehen wollte), welche erst durch gesetzte und gesicherte Eigentumsrechte moeglich ist, hat in den bisherigen Wirtschaftstheorien den Blick auf die uebergeordneten und VORAUSgehenden Ablaeufe verstellt. Dass die Entstehung des Privateigentums nicht auf freiwilliger Uebereinkunft beruht, sondern von der Macht gesetzt wurde, zeigt die GT sehr gut und wird im paper mehrmals besprochen.
Insgesamt scheinen mir jedoch einige wichtige Aspekte zu kurz gekommen zu sein:
A)
Privates Eigentum als von der Machtausuebung (Obereigentum) abgeleitetes Untereigentum wird immer nur kurz erwaehnt (Abschnitte"Roma quadrata vs. Mesopotamien","Macht, Abgaben, Souveraenitaet","Muessen Machtsysteme scheitern?"). Zu schwer zu erkennen ist, dass Privateigentum das Ergebnis einer TEILUNG von Macht, also eine teilweise ABTRETUNG von Macht an 'Private' ist. Doch dies ist ein zentraler Punkt der GT! Zum schnelleren Verstaendnis der GT waere eine ausfuehrlichere Darlegung an passender Stelle (im Abschnitt"Machtzession,...."), spaetestens in der Kritik des H&S-Modells am Schluss des papers wuenschenswert. Die genauere Beschreibung des Vorgangs der Machtteilung durch Abtretung und Sicherung von Rechten an Private erscheint mir deshalb so wichtig, da ohne dessen Verstaendnis der 'demokratische Durchlauf' kaum erklaerbar ist. Die staendige personelle Austauschbarkeit und damit einhergehende Anonymitaet der Macht in Demokratien (im Gegensatz zu Diktaturen und Feudalsystemen z.B.) versperren zu oft den Blick auf die Universalitaet der Macht und deren Gewaltmonopol.
B)
Die teilweise Abtretung von Macht muss einen Grund gehabt haben. H&S besprechen in EZ&G sehr ausfuehrlich den Zusammenbruch des Feudalsystems in England nach 1303. Im paper heisst es (im Abschnitt"Muessen Machtsysteme scheitern?):"Dieses (das Privateigentum, Z.) entsteht, sobald die Macht gezwungen ist oder wird, Teile von ihren Eigentumsrechten abzutreten (nach Katastrophen, Revolutionen, durch Privilegierungen usw.),........." Diese Annahme ("die Macht ist gezwungen") ist fuer eine Theorie, welche Allgemeingueltigkeit fuer sich in Anspruch nimmt, doch etwas arg duerftig ausgefallen und bedarf einer ausfuehrlicheren Erlaeuterung. Koennten die Vorgaenge in England auf Grund sich stark veraendernder klimatischer Verhaeltnisse nicht ein Sonderfall gewesen sein? Welche Gruende zur teilweisen Abgabe von Macht und Entstehung des Privateigentums gab es in Rom, Athen, im Mittelalter, oder gar in Mesopotamien? Welches sind die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Gruenden der Privateigentumsentstehung in den verschiedenen Zeiten und Orten? Die wichtigste Parallele aller Privateigentumsentstehung, naemlich der nur dadurch moegliche MachtERHALT, sollte innerhalb der GT staerker betont werden.
"Die Macht muss also ueber kurz oder lang tunlichst andere teilhaben lassen, also eine moeglichst tief gestaffelte 'Untereigentuemer'-Gesellschaft entstehen lassen, weil nur diese die Machtbasis maximiert,....." (in Abschnitt"Machtzession,...."). Diese Maximierung der Machtbasis ist zum MachtERHALT zwingend notwendig! Dieser Punkt hat innerhalb der GT, besonders im Bereich der property-rights, zentrale Bedeutung und sollte ausfuehrlicher behandelt werden.
Natuerlich weiss ich, dass die Redezeit auf einem nur drei Tage dauernden Symposium nicht ungegrenzt ist und das paper (ausgedruckt ca. 60 Seiten, ohne Bilder) einen Vortrag von locker drei Stunden ergibt. So gilt es, Prioritaeten zu setzen. Da sich mir einige Zusammenhaenge erst nach mehrmaligem Hin- und Herlesen einiger Stellen im paper erschlossen haben, waeren mir sicherlich eben jene Punkte in einem Vortrag entgangen. Unter diesem Gesichtspunkt bitte ich, meine Kritik und Anmerkungen zu verstehen.
C)
Ein Aspekt im Abschnitt"Die Schuld ex nihilo" hat bei mir allergroesste Verwunderung ausgeloest:"Die SCHAFFUNG einer Schuld ex nihilo durch die Staatsmacht,......" Das kann so nicht akzeptiert werden. Denn: Die Schuld, deren Schaffung erst der bewaffnete Zwang und dann auch noch ex nihilo ermoeglicht, ist schon da!! Es ist die Urschuld (der Urschuldkanon) der Macht- und Gewaltmonopolinhaber. Die Machthaber UEBERTRAGEN mittels Gewalt bzw. deren Androhung die taegliche Abtragung ihrer eigenen Urschuld auf andere. Es handelt sich somit um die UEBERTRAGUNG und nicht um die SCHAFFUNG einer Schuld! Auch das Argument einer Urschuld ex nihilo lasse ich nicht gelten, weil nunmal Termine in der Welt sind (dies hier im Forum ausfuehrlich diskutiert). Selbst wenn man dies taete (Die Urschuld ist da. Punkt!), also die Urschuld aus dem Nichts heraus entstanden zu betrachten, so stellt doch die Schuld zur Abgabe keine Schuld ex nihilo dar, sondern die zwangseise Abtragung der Urschuld der Machthaber, zusaetzlich zur Abtragung der eigenen Urschuld. Somit also Uebertragung, nicht Schaffung. Diese nur mit Gewaltanwendung und deren Androhung moegliche UEBERTRAGUNG der Urschuld ist das Fundament der GT, beginnent mit Raub, dann man farming bis hin zur demokratisch gewollten haelftigen Teilung des Einkommens zwischen Abgabepflichtigem und Staat (die Machthaber!). Hierzu heisst es treffend im Abschnitt"Machtzession, Transaktionskosten, Staffelung von Eigentum":"Der Staat,..., maximiert zunaechst ausschliesslich seinen eigenen 'wealth'." DA ist er, der Urschuldkanon der Machthaber: der eigene 'wealth'.
D)
Dem Gemetzel in den bald kommenden Diskussionen zu der in der GT angedeuteten neuen Zinstheorie sehe ich mit ganz besonderer Freude entgegen. Diese Argumentationsschlachten werden ein Genuss! Hi, hi, jetzt werden die Theorien all der Mengers, Mises' und Rothbards gegrillt. Im paper heisst es zum Zins:"Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financieres ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut 'vermehrt'. Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spaetere (erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden." und zwei Absaetze weiter oben:"...., muss sich die Macht,....., Vorgriff auf diese Abgaben nehmen, also Abgaben diskontieren, d.h. an jene abtreten, welche die Vorfinanzierung ermoeglichen." Kann man sich das so vorstellen: Die Abgabe zum Termin (z.B. Sonnenwende, da frueher leicht feststellbar) betrage 100 Irgendwas. Dieses Irgendwas ist bekannt und vorhanden (Bestand aus Thesaurierung und Vorratshaltung 150), da zur Abgabe pflichtig. Der Herrscher benoetigt von dem Irgendwas aber einen Teil nicht erst zum Termin, sondern sofort (Vorfinanzierungsproblem!), z.B. 50. Diese 50 leiht sich der Herrscher. Zum Termin erhaelt der Herrscher 100 und zahlt davon 55 zurueck, sodass ihm 45 verbleiben, was just wiederum ein Finanzproblem aufwirft. Die zusaetzlichen 5 in der Rueckzahlung kommen also aus der Abgabe, woher sonst. Diese Abgabe kann wegen des territorial begrenzten Gebietes nur 100 betragen. Somit hat der Herrscher 100 eingenommen, es verbleiben ihm nach Zinszahlung von 5 also 95 zur eigenen Verwendung und Schuldentilgung. Die Abgabe ist also geteilt: 95 an den Herrscher und 5 an den Verleiher. Der Herrscher hat einen Teil (5) abgetreten. Daraus folgt, dass der Zins KEIN Mehr (100 plus 5), sondern ein TEIL von einem Ganzen (100 MINUS 5) ist! Parallel zur spaeteren Privateigentumsentstehung tritt auch hier, wie weiter unten im paper ausgefuehrt, die Macht Teile ihrer Eigentumsrechte ab.
Was mir jetzt an dieser Stelle fehlt, ist die Fortfuehrung dieses Zinses in den privaten Bereich, naemlich in zinstragende Kreditkontrakte zwischen Privateigentuemern. Setzt sich DIESER Zins in den privaten Bereich fort oder handelt es sich um eine von DIESEM Zins unabhaengige Parallele? Die Nichtbeantwortung dieser Frage ist eine Steilvorlage fuer Kritiker. Die Ausfuehrungen hierzu im Abschnitt"Termin, Zinssatz, Macht" purzeln dann etwas durcheinander und driften im Fall der 'Sanktionen' ins Diffuse ab. Einen saeumigen Abgabenschuldner mit Sanktionen zu belegen erhoeht dessen Leistungsfaehigkeit doch nicht, macht fuer den Herrscher also keinen Sinn. Hier hilft doch eher die angesprochene Schuldknechtschaft oder, um eine Warnung zu setzen: Ruebe ab, und heute Einzug des Eigentums. Bei den Sanktionen waere eine Argumentation, wie Sie sie bei der Waffenthematik so brilliant gefuehrt haben, angebracht. Die Darstellung der Kosten der Sanktionen weiter unten im paper scheinen mir eher eine Parallelitaet zur Vorfinanzierung der Macht zu sein.
Die Begruendung fuer die Existenz des Zinses im privaten Bereich kommt leider auch etwas zu kurz:"Der Zins ist nicht Ausfluss eines privaten Eigentums (als Ausgleich fuer den Verzicht auf die Eigentumspraemie), sondern resultiert aus der Abgabe selbst, die keine waere, wenn nicht a priori Termin haette. Der Zins ist die zum Termin zu leistende Abgabe selbst." Dient also der Zins im privaten Kreditkontrakt zwischen Eigentuemern zur Bedienung der Abgebenschuld?? Somit laege der Sinn der Belastung von Glaeubigereigentum im Kreditkontrakt die UEBERTRAGUNG der Abgabenschuld vom Glaeubiger auf den Schuldner! Meinten Sie dies damit, wenn Sie schreiben:"Der Zins ist die.... Abgabe selbst."??
Und: Termine bei privaten Kontrakten sind dem Abgabentermin nachgeordnet und liegen VOR diesem!
Die Sache hellt sich auf.
E)
Zwei Unklarheiten bei mir:
a) Im Abschnitt"Muessen Machtsysteme scheitern?" heisst es:"Existiert Steuerbelastung (Schuld des Publikums dem Staat gegenueber) kann diese gemindert werden, sobald das Publikum die Moeglichkeit erhaelt, mit Hilfe von privatem Eigentum zu wirtschaften." Gemindert? Frueher gab's den Zehnten, heute mehr als 50%!!! Wo sehen Sie da eine Minderung?
b) Im selben Abschnitt:"Da die Macht mit festem Termin bezogen auf die Abgabenleistung der Eigentuemer arbeiten muss, bedeutet der Gewinn an Zeit durch die Eigentuemer, dass die ihre Abgaben vorzeitig leisten koennen oder (was dasselbe ist) private Forderungen auf Geld anhaeufen, was den Wert der Abgabe automatisch senkt." Wieso senkt die Anhaeufung privater Forderungen auf Geld den Wert der Abgabe? Versteh' ich nich'.
F)
H&S definieren in EZ&G Eigentum als"..... die volle Dispositionsfreiheit, die im Belasten, Verpfaenden und Verkaufen ihre wichtigsten Elemente hat." und Besitz als"..... Rechte zur Verfuegung ueber und damit die physische Nutzung von bestimmten Guetern und Ressourcen.....". Daher erscheint mir die Einordnung der Waffe in die Kategorie 'Eigentum' (im Abschnitt"Grenzwert der Waffe") als problematisch. Gerade in einem property(!)-paper vermisse ich hier eine PCM-Definition des Eigentums in strenger Abgrenzung zum Besitz. Waffen als Eigentum koennen weder beliehen oder verpfaendet werden und ein Verkauf.....also nee! Auch kann in das Eigentum an Waffen bei Nichterfuellung von Kontrakten nicht vollstreckt werden. Eher das Gegenteil ist der Fall: Glaeubigermord, wie im alten Rom. Eine Markierung oder Beschriftung von Waffen kennzeichnet die Waffe m.M. nach als Besitz, macht sie aber nicht zum Eigentum!
G)
Im Abschnitt"Die roemischen Soldgeld-Praegungen" heisst es:"Um Soeldner anzuwerben, war jedoch ohne Wenn und Aber Edelmetall erforderlich....." Hierzu ergeben sich bei mir zwei Fragen:
a) Wenn die Soeldner mit Edelmetall bezahlt wurden, musste dieses Edelmetall (Gold oder Silber) fuer sie bereits einen Wert gehabt haben. Waren sie etwa abgabepflichtig in Edelmetall? Wenn ja, bei wem und wo? Dazu im Abschnitt"Geld als Gold":"Inzwischen liegen aber diverse archaeometrische Belege vor, welche die Sold-Theorie des Geldes untermauern: Untersuchungen der bekannten in Sueddeutschland gefundenen 'Regenbogenschuesselchen' belegen, dass das Gold nicht heimischen Ursprungs war, sondern aus weit entfernten Gebieten im Nahen Osten stammt, das offenbar keltische 'Soeldner' nach dem Abschluss ihres Einsatzes importierten." Warum verlangten keltische Soeldner Gold als Geld? Welchen Wert hatte Gold fuer sie?
b)VOR den Edelmetallen waren waffenfaehige Metalle (Eisen und Zinn) die Abgabegueter. Wie kam es zum Uebergang von waffenfaehigen Metallen zu Edelmetallen als Abgabe??
dottore, ich hoffe, dass meine Anmerkungen zum paper einigermassen verstaendlich waren (leider keine Umlaute und 'sz' moeglich).
Fuer das property-Symposium druecke ich Ihnen die Daumen und wuensche spannnede und fetzige Diskussionen.
Kann man am Symposium als Zuhoerer teilnehmen?
Eine schoene Woche und toitoitoi, Zandow
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-->Hi Zandow,
ich kann nur herzlichst danken. Diese erste Formulierung ist natürlich noch murksig. Aber ich kriege das in weiteren Fassungen schon hin. Dank Deiner brillanten Hilfestellung und der vieler anderer auch. Nur ganz, ganz kurz, da ich zusammenpacken muss, einige Sätze:
>Hallo dottore,
>
>nach einer ersten vollstaendigen Durchsicht des papers"Macht, der Staat und die Institution des Eigentums" (Vorlaeufige Fassung vom 26. Okt. 2003) kann ich einschaetzen, dass Ihnen eine gute Einfuehrung in die Macht- und Gewalttheorie (GT) des Wirtschaftens gelungen ist. Die an einigen Stellen etwas holprig (was sicherlich der gebotenen Kuerze und der Begrenztheit des Themas geschuldet ist), sonst sehr fluessig gefuehrte Argumentation stellt in ihrer Grundsatzlegung alle bisherigen Wirtschaftstheorien in Frage. Besonders hervorheben moechte ich, dass die GT eine universelle Theorie ist, d.h. fuer ALLE Phasen oekonomischer Aktivitaet in der Menschheitsgeschichte gilt.
Danke, das sehe ich genau so. Dabei ist"ökonomische Aktivität" sowohl als einzelnes als auch arbeitsteiliges Produzieren (Familie, Stamm) wie auch arbeitsteiliges Wirtschaften (heute üblich) noch weiter zu vertiefen.
>Dies steht in krassem Widerspruch zum H&S-Modell, welches das Wirtschaften erst mit der Entstehung des Privateigentums beginnen laesst.
Das"Wirtschaften" ja, jedenfalls so wie dort definiert. Nur ist das"Wirtschaften" nicht ohne vorgeschaltete Macht möglich, die es besichert, usw.
>Zweifellos hat das Privateigentum einen gigantischen, ja geradezu revolutionaeren Effektivitaetsschub in der Produktion bewirkt. Die"Entfesselung der Produktivkraefte" (die Marx noch durch die Diktatur [!] des Proletariats verwirklicht sehen wollte), welche erst durch gesetzte und gesicherte Eigentumsrechte moeglich ist, hat in den bisherigen Wirtschaftstheorien den Blick auf die uebergeordneten und VORAUSgehenden Ablaeufe verstellt. Dass die Entstehung des Privateigentums nicht auf freiwilliger Uebereinkunft beruht, sondern von der Macht gesetzt wurde, zeigt die GT sehr gut und wird im paper mehrmals besprochen.
Ja, das ist einer der Kernpunkte.
>Insgesamt scheinen mir jedoch einige wichtige Aspekte zu kurz gekommen zu sein:
>A)
>Privates Eigentum als von der Machtausuebung (Obereigentum) abgeleitetes Untereigentum wird immer nur kurz erwaehnt (Abschnitte"Roma quadrata vs. Mesopotamien","Macht, Abgaben, Souveraenitaet","Muessen Machtsysteme scheitern?"). Zu schwer zu erkennen ist, dass Privateigentum das Ergebnis einer TEILUNG von Macht, also eine teilweise ABTRETUNG von Macht an 'Private' ist. Doch dies ist ein zentraler Punkt der GT!
Ja, unbedingt. Leider fehlen die gesamten Schaubilder, u.a. das ex Commons, auf den mich Popeye aufmerksam gemacht hatte.
>>Zum schnelleren Verstaendnis der GT waere eine ausfuehrlichere Darlegung an passender Stelle (im Abschnitt"Machtzession,...."), spaetestens in der Kritik des H&S-Modells am Schluss des papers wuenschenswert.
Ist mir auch erst während des Ausformulierung ganz klar geworden. Muss und wird ausführlich vertieft werden.
>Die genauere Beschreibung des Vorgangs der Machtteilung durch Abtretung und Sicherung von Rechten an Private erscheint mir deshalb so wichtig, da ohne dessen Verstaendnis der 'demokratische Durchlauf' kaum erklaerbar ist. Die staendige personelle Austauschbarkeit und damit einhergehende Anonymitaet der Macht in Demokratien (im Gegensatz zu Diktaturen und Feudalsystemen z.B.) versperren zu oft den Blick auf die Universalitaet der Macht und deren Gewaltmonopol.
Ja, die Demokratie ist die letzte Stufe der Macht-Zession, so wurde sie auch gegenüber den Feudal-usw.-Mächten"erkämpft". Die Demokratie kann nun nichts mehr weiter zedieren.
>B)
>Die teilweise Abtretung von Macht muss einen Grund gehabt haben. H&S besprechen in EZ&G sehr ausfuehrlich den Zusammenbruch des Feudalsystems in England nach 1303. Im paper heisst es (im Abschnitt"Muessen Machtsysteme scheitern?):"Dieses (das Privateigentum, Z.) entsteht, sobald die Macht gezwungen ist oder wird, Teile von ihren Eigentumsrechten abzutreten (nach Katastrophen, Revolutionen, durch Privilegierungen usw.),........." Diese Annahme ("die Macht ist gezwungen") ist fuer eine Theorie, welche Allgemeingueltigkeit fuer sich in Anspruch nimmt, doch etwas arg duerftig ausgefallen und bedarf einer ausfuehrlicheren Erlaeuterung.
Muss noch kommen, ja.
>Koennten die Vorgaenge in England auf Grund sich stark veraendernder klimatischer Verhaeltnisse nicht ein Sonderfall gewesen sein?
Muss ebenfalls untersucht werden. Ich denke 1066 ist der Knackpunkt: Bis dahin konnten die Skandinavier Tribut erheben (externalisierte Machterhaltungskosten), danach mussten sie - jetzt in England angekommen - internalisieren.
Wahrscheinlich scheitert das dann an der Menschenproduktion: zu viele"Unterhunde" waren des Hasen (Königs) Tod.
>Welche Gruende zur teilweisen Abgabe von Macht und Entstehung des Privateigentums gab es in Rom, Athen, im Mittelalter, oder gar in Mesopotamien? Welches sind die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Gruenden der Privateigentumsentstehung in den verschiedenen Zeiten und Orten? Die wichtigste Parallele aller Privateigentumsentstehung, naemlich der nur dadurch moegliche MachtERHALT, sollte innerhalb der GT staerker betont werden.
Ja. Es muss der Ãœbergang zur Internalisierung der Machterhaltungskosten sein.
>"Die Macht muss also ueber kurz oder lang tunlichst andere teilhaben lassen, also eine moeglichst tief gestaffelte 'Untereigentuemer'-Gesellschaft entstehen lassen, weil nur diese die Machtbasis maximiert,....." (in Abschnitt"Machtzession,...."). Diese Maximierung der Machtbasis ist zum MachtERHALT zwingend notwendig! Dieser Punkt hat innerhalb der GT, besonders im Bereich der property-rights, zentrale Bedeutung und sollte ausfuehrlicher behandelt werden.
Ja. Letztlich tauscht man"unten" den Spatz in der Hand (Unter-Eigentum mit allen daraus folgenden Rechten), bis auch der wieder ausgereizt ist.
>Natuerlich weiss ich, dass die Redezeit auf einem nur drei Tage dauernden Symposium nicht ungegrenzt ist und das paper (ausgedruckt ca. 60 Seiten, ohne Bilder) einen Vortrag von locker drei Stunden ergibt. So gilt es, Prioritaeten zu setzen. Da sich mir einige Zusammenhaenge erst nach mehrmaligem Hin- und Herlesen einiger Stellen im paper erschlossen haben, waeren mir sicherlich eben jene Punkte in einem Vortrag entgangen. Unter diesem Gesichtspunkt bitte ich, meine Kritik und Anmerkungen zu verstehen.
Klar doch. Es wird ein Zeitproblem. Ich kann nur die 70 slides durchhuschen lassen plus Kommentar und das war's dann.
>C)
>Ein Aspekt im Abschnitt"Die Schuld ex nihilo" hat bei mir allergroesste Verwunderung ausgeloest:"Die SCHAFFUNG einer Schuld ex nihilo durch die Staatsmacht,......"
Die Schuld der Nicht-Machthalter war gemeint. Wird geändert. Jederzeit kann die Macht Steuerschulden ex nihilo herbeizaubern, siehe hut tax.
>Das kann so nicht akzeptiert werden. Denn: Die Schuld, deren Schaffung erst der bewaffnete Zwang und dann auch noch ex nihilo ermoeglicht, ist schon da!! Es ist die Urschuld (der Urschuldkanon) der Macht- und Gewaltmonopolinhaber.
Richtig. Alternative wäre Machtverzicht plus entsprechende Folgen (Rache für frühere Machtausübung usw.).
>Die Machthaber UEBERTRAGEN mittels Gewalt bzw. deren Androhung die taegliche Abtragung ihrer eigenen Urschuld auf andere. Es handelt sich somit um die UEBERTRAGUNG und nicht um die SCHAFFUNG einer Schuld!
Ja, die Machterhaltungs-"Urschuld" wird überwälzt.
>Auch das Argument einer Urschuld ex nihilo lasse ich nicht gelten, weil nunmal Termine in der Welt sind (dies hier im Forum ausfuehrlich diskutiert). Selbst wenn man dies taete (Die Urschuld ist da. Punkt!), also die Urschuld aus dem Nichts heraus entstanden zu betrachten, so stellt doch die Schuld zur Abgabe keine Schuld ex nihilo dar, sondern die zwangseise Abtragung der Urschuld der Machthaber, zusaetzlich zur Abtragung der eigenen Urschuld.
Perfekt!
>Somit also Uebertragung, nicht Schaffung. Diese nur mit Gewaltanwendung und deren Androhung moegliche UEBERTRAGUNG der Urschuld ist das Fundament der GT, beginnent mit Raub, dann man farming bis hin zur demokratisch gewollten haelftigen Teilung des Einkommens zwischen Abgabepflichtigem und Staat (die Machthaber!). Hierzu heisst es treffend im Abschnitt"Machtzession, Transaktionskosten, Staffelung von Eigentum":"Der Staat,..., maximiert zunaechst ausschliesslich seinen eigenen 'wealth'." DA ist er, der Urschuldkanon der Machthaber: der eigene 'wealth'.
Jawoll.
>D)
>Dem Gemetzel in den bald kommenden Diskussionen zu der in der GT angedeuteten neuen Zinstheorie sehe ich mit ganz besonderer Freude entgegen. Diese Argumentationsschlachten werden ein Genuss! Hi, hi, jetzt werden die Theorien all der Mengers, Mises' und Rothbards gegrillt. Im paper heisst es zum Zins:"Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financieres ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut 'vermehrt'. Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spaetere (erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden." und zwei Absaetze weiter oben:"...., muss sich die Macht,....., Vorgriff auf diese Abgaben nehmen, also Abgaben diskontieren, d.h. an jene abtreten, welche die Vorfinanzierung ermoeglichen." Kann man sich das so vorstellen: Die Abgabe zum Termin (z.B. Sonnenwende, da frueher leicht feststellbar) betrage 100 Irgendwas. Dieses Irgendwas ist bekannt und vorhanden (Bestand aus Thesaurierung und Vorratshaltung 150), da zur Abgabe pflichtig. Der Herrscher benoetigt von dem Irgendwas aber einen Teil nicht erst zum Termin, sondern sofort (Vorfinanzierungsproblem!), z.B. 50. Diese 50 leiht sich der Herrscher. Zum Termin erhaelt der Herrscher 100 und zahlt davon 55 zurueck, sodass ihm 45 verbleiben, was just wiederum ein Finanzproblem aufwirft. Die zusaetzlichen 5 in der Rueckzahlung kommen also aus der Abgabe, woher sonst. Diese Abgabe kann wegen des territorial begrenzten Gebietes nur 100 betragen. Somit hat der Herrscher 100 eingenommen, es verbleiben ihm nach Zinszahlung von 5 also 95 zur eigenen Verwendung und Schuldentilgung.
Schuldentilgung in diesem Sinne Zession des Schuldentilgungsmittels (= Abgabenmittels) an die"Financiers".
>Die Abgabe ist also geteilt: 95 an den Herrscher und 5 an den Verleiher. Der Herrscher hat einen Teil (5) abgetreten. Daraus folgt, dass der Zins KEIN Mehr (100 plus 5), sondern ein TEIL von einem Ganzen (100 MINUS 5) ist!
Ja! Das erledigt den Zins so wie er heute verstanden wird."Geld" kriegt in der Tat keine Kinder, muss mich bei Aristoteles entschuldigen.
>Parallel zur spaeteren Privateigentumsentstehung tritt auch hier, wie weiter unten im paper ausgefuehrt, die Macht Teile ihrer Eigentumsrechte ab.
Ja.
>Was mir jetzt an dieser Stelle fehlt, ist die Fortfuehrung dieses Zinses in den privaten Bereich, naemlich in zinstragende Kreditkontrakte zwischen Privateigentuemern. Setzt sich DIESER Zins in den privaten Bereich fort oder handelt es sich um eine von DIESEM Zins unabhaengige Parallele?
Setzt sich zum einen fort. Zum anderen ist der Sub-Monopolist (Privateigentümer) nunmehr seinerseits berechtigt, Zins (census etwa in Form von Miete, Pacht usw.) zu erheben.
>Die Nichtbeantwortung dieser Frage ist eine Steilvorlage fuer Kritiker. Die Ausfuehrungen hierzu im Abschnitt"Termin, Zinssatz, Macht" purzeln dann etwas durcheinander und driften im Fall der 'Sanktionen' ins Diffuse ab. Einen saeumigen Abgabenschuldner mit Sanktionen zu belegen erhoeht dessen Leistungsfaehigkeit doch nicht, macht fuer den Herrscher also keinen Sinn. Hier hilft doch eher die angesprochene Schuldknechtschaft oder, um eine Warnung zu setzen: Ruebe ab, und heute Einzug des Eigentums.
Akzeptiert und wird bearbeitet. Schuldknechtschaft lag vor und wird heute verdrängt, da Eigentum"an sich selbst" als"unantastbar" gilt (ebenfalls ein Zessionsvorgang).
>Bei den Sanktionen waere eine Argumentation, wie Sie sie bei der Waffenthematik so brilliant gefuehrt haben, angebracht. Die Darstellung der Kosten der Sanktionen weiter unten im paper scheinen mir eher eine Parallelitaet zur Vorfinanzierung der Macht zu sein.
Ja.
>Die Begruendung fuer die Existenz des Zinses im privaten Bereich kommt leider auch etwas zu kurz:"Der Zins ist nicht Ausfluss eines privaten Eigentums (als Ausgleich fuer den Verzicht auf die Eigentumspraemie), sondern resultiert aus der Abgabe selbst, die keine waere, wenn nicht a priori Termin haette. Der Zins ist die zum Termin zu leistende Abgabe selbst."
Der private Eigentümer kann, da Sub-Monopolist nun ebenfalls zur Terminsetzung schreiten (Miete fällig dann und dann...) und dies mit Hilfe des Ober-Macht-Systems.
>Dient also der Zins im privaten Kreditkontrakt zwischen Eigentuemern zur Bedienung der Abgebenschuld?? Somit laege der Sinn der Belastung von Glaeubigereigentum im Kreditkontrakt die UEBERTRAGUNG der Abgabenschuld vom Glaeubiger auf den Schuldner! Meinten Sie dies damit, wenn Sie schreiben:"Der Zins ist die.... Abgabe selbst."??
Ja, ist immer eine Abgabe. Oder platt: Der private Sub-Eigentümer kann jetzt mit Hilfe der Ober-Macht so vorgehen wie diese und seinerseits die Abgabe (ex Boden- usw.-Eigentum) erzwingen.
>Und: Termine bei privaten Kontrakten sind dem Abgabentermin nachgeordnet und liegen VOR diesem!
>Die Sache hellt sich auf.
Hope that.
>E)
>Zwei Unklarheiten bei mir:
>a) Im Abschnitt"Muessen Machtsysteme scheitern?" heisst es:"Existiert Steuerbelastung (Schuld des Publikums dem Staat gegenueber) kann diese gemindert werden, sobald das Publikum die Moeglichkeit erhaelt, mit Hilfe von privatem Eigentum zu wirtschaften." Gemindert? Frueher gab's den Zehnten, heute mehr als 50%!!! Wo sehen Sie da eine Minderung?
Minderung gegenüber 100 %, die in Total-Feudal- bzw. Machtsystemen möglich sind. Privateigentümer an Grund und Boden und an sich selbst ("Freie") zunächst steuerfrei ("frei" hatte immer die Bedeutung von abgabenfrei), dann der Zehnte und steigend, bis die Steuerquote unerträglich wurde und der Machtwechsel anstand. Das Erste, was in der Französischen Revolution abgeschafft wurde, war die gabelle, die taille musste nicht abgeschafft werden, da die Güter in Staatseigentum überführt wurden. Napoleon finanzierte alles extern. Steuerbelastung nach solchen"Umstürzen" wieder sehr niedrig (Trick auch der Muslime, um die Leute zu überzeugen), dann wieder steigend. Das geht so lange, bis die Steuerbelastng (Staatsquote) zu hoch wird, aber (!) nichts mehr zu zedieren ist. Demokratien heute.
>b) Im selben Abschnitt:"Da die Macht mit festem Termin bezogen auf die Abgabenleistung der Eigentuemer arbeiten muss, bedeutet der Gewinn an Zeit durch die Eigentuemer, dass die ihre Abgaben vorzeitig leisten koennen oder (was dasselbe ist) private Forderungen auf Geld anhaeufen, was den Wert der Abgabe automatisch senkt." Wieso senkt die Anhaeufung privater Forderungen auf Geld den Wert der Abgabe? Versteh' ich nich'.
Den Wert der Abgabe als Summe war gemeint. Wenn das Publikum eisern thesauriert (keine Käufe usw.) können keine Abgaben mehr fließen. Das einzelne Abgabenmittel (Stück) steigt dadurch im Wert (Deflation). Muss noch auseinanderklamüsert werden.
>F)
>H&S definieren in EZ&G Eigentum als"..... die volle Dispositionsfreiheit, die im Belasten, Verpfaenden und Verkaufen ihre wichtigsten Elemente hat." und Besitz als"..... Rechte zur Verfuegung ueber und damit die physische Nutzung von bestimmten Guetern und Ressourcen.....". Daher erscheint mir die Einordnung der Waffe in die Kategorie 'Eigentum' (im Abschnitt"Grenzwert der Waffe") als problematisch.
Bei der Waffe besichert ihr Besitz diese und besicherter Besitz ist zunächst erstes Eigentum. Das Problem ist die Ausgabe von Waffen (also Eigentümer bleibt Staatsmacht) - aber wie holt sie den Besitz, den andere halten, wieder zu sich zurück? Ist das Zeughaus nicht gesichert oder liefern die Soldaten nach dem Krieg ihre Waffen nicht wieder dem Eigentümer (Staat) aus - game over. Daher solche Scherze wie"Fahneneid" usw.
Muss ausführlich erklärt werden.
>Gerade in einem property(!)-paper vermisse ich hier eine PCM-Definition des Eigentums in strenger Abgrenzung zum Besitz.
Gilt das, was H/S schreiben. Das ist völlig klar herausgearbeitet.
>Waffen als Eigentum koennen weder beliehen oder verpfaendet werden und ein Verkauf.....also nee!
Doch, Waffen, die die Macht des Verkäufers nicht beeinträchtigen. Siehe Atomwaffensperrvertrag: Warum dürfen sich Staaten Panzer usw. kaufen, aber keine WMD? Siehe auch lend-lease-Abkommen USA / UdSSR in WK II, usw.
>Auch kann in das Eigentum an Waffen bei Nichterfuellung von Kontrakten nicht vollstreckt werden. Eher das Gegenteil ist der Fall: Glaeubigermord, wie im alten Rom. Eine Markierung oder Beschriftung von Waffen kennzeichnet die Waffe m.M. nach als Besitz, macht sie aber nicht zum Eigentum!
Sehe ich wie Vieh-Marken. Die Waffen müssen nach dem Krieg ja wieder zurück ins Zeughaus - also müssen sie eine Eigentümer-Bezeichnung tragen.
>G)
>Im Abschnitt"Die roemischen Soldgeld-Praegungen" heisst es:"Um Soeldner anzuwerben, war jedoch ohne Wenn und Aber Edelmetall erforderlich....." Hierzu ergeben sich bei mir zwei Fragen:
>a) Wenn die Soeldner mit Edelmetall bezahlt wurden, musste dieses Edelmetall (Gold oder Silber) fuer sie bereits einen Wert gehabt haben. Waren sie etwa abgabepflichtig in Edelmetall?
Ja, entweder ihr Areal oder das benachbarte, so dass das Metall einen"Wert" für sie hatte.
>Wenn ja, bei wem und wo? Dazu im Abschnitt"Geld als Gold":"Inzwischen liegen aber diverse archaeometrische Belege vor, welche die Sold-Theorie des Geldes untermauern: Untersuchungen der bekannten in Sueddeutschland gefundenen 'Regenbogenschuesselchen' belegen, dass das Gold nicht heimischen Ursprungs war, sondern aus weit entfernten Gebieten im Nahen Osten stammt, das offenbar keltische 'Soeldner' nach dem Abschluss ihres Einsatzes importierten." Warum verlangten keltische Soeldner Gold als Geld? Welchen Wert hatte Gold fuer sie?
Gold war in Rom (West / Ost) Abgabenmittel. Steuern wurden nur in Gold erhoben (kaiserliches Regal). Also mussten die römischen Zensiten (oder Tributpflichtige) es sich beschaffen und wer es hatte (Söldner) konnte damit seinerseits Güter und Leistungen ertauschen. Das wirft - nebenbei - eine Menge von Chronologie-Problemen auf, die noch gelöst werden müssen.
>b)VOR den Edelmetallen waren waffenfaehige Metalle (Eisen und Zinn) die Abgabegueter. Wie kam es zum Uebergang von waffenfaehigen Metallen zu Edelmetallen als Abgabe??
Durch den Söldner. Der wollte nicht mit Kupferbarren nach Hause laufen. Dazu interessant Kroisos, der Gold prägte, weil Gold bei den Persern Tributgut war und Silber, weil dies bei den"Westlern" (Tyrannis, Athen!) Tributgut war.
>dottore, ich hoffe, dass meine Anmerkungen zum paper einigermassen verstaendlich waren (leider keine Umlaute und 'sz' moeglich).
>Fuer das property-Symposium druecke ich Ihnen die Daumen und wuensche spannnede und fetzige Diskussionen.
>Kann man am Symposium als Zuhoerer teilnehmen?
Ja, bitte page von Steiger aufrufen www.uni-bremen.de.
>
>Eine schoene Woche und toitoitoi, Zandow
Na, ich werde mein Bestes versuchen. Der Anfang ist immer schwer und, da es um Neuland geht, das sich erst durch die Kombination mit Archaemetallurgie usw. aufschloss, wird's nicht einfacher.
HERZLICHST nochmals dankend + allerbeste Grüße!
(Nicht mehr durchgelesen, sorry).
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