Mat72
27.11.2003, 10:34 |
Frage: Gibt es eine Auskunftspflicht Statistik für Firmen vom stat. Landesamt? Thread gesperrt |
-->Hab hier grad einen 6 seitigen Erhebungsbogen"Dienstleistungsstatistik 2002" zugeschickt bekommen. Wenn ich mich da ran setze hab ich locker 3-4 Stunden zu tun, um die geforderten Informationen raußzusuchen (Bruttolohnsumme, Sozialaufwendungen, anteiliger Umsatz in verschiedenen Bereichen).
Ich hab früher solche Beschäftigungsmaßnahmen vom Staat für den Staat immer weggeschmissen.
Gibt es denn eine Auskunftspflicht? Bzw. was droht mir denn bei Verweigerung.
Vielleicht schick ich denen aber auch einfach eine Honorarrechnung mit.
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Mat72
27.11.2003, 10:36
@ Mat72
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Erledigt. Ablage P |
-->die sollen sich selbt beschäftigen, nicht mich.
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Student
27.11.2003, 11:03
@ Mat72
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Re: Erledigt. Ablage P / War eine Rechtsgrundlage angegeben? |
-->Hi Mat,
dem Fragebogen müßte eine Rechtsgrundlage beigelegen haben. Wenn nicht, dann
natürlich weg damit.
Wenn doch, geht"Ablage P" auch. Die Herrschaften werden sich melden, wenn ihnen
an einem ausgefüllten Fragebogen gelegen ist.
Existiert eine entsprechende Gesetzesgrundlage, dann wirst Du wohl irgendwann
ausfüllen müssen.
"Muß" steht übrigens immer im Zusammenhang mit Schulden. Wie wird man schuldig?
Z.B. durch Kontrakte oder Gesetze (die Macht ist so frei...).
Lb Gr
der Student
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Mat72
27.11.2003, 11:08
@ Student
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§5 DIStatG in Verb. m. §15 BStatG Absurdistan. Klappsköppe. |
-->Man kommt ja garnicht mehr zum konsumieren, bei diesen Auskunftspflichten.
Aber wie gesagt, das Kanzlerwort ist heilig, ich werde arbeiten, konsumieren, nebenbei Kinder zeugen (üben) und die Anfrage nach der Bruttolohnsumme wird ordentlich Müllgetrennt.
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Student
27.11.2003, 11:15
@ Mat72
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Re: §5 DIStatG in Verb. m. §15 BStatG / Jau, sowas nettes...:-) (owT) |
-->
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Herbi, dem Bremser
27.11.2003, 12:31
@ Mat72
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Re: Frage: Gibt es eine Auskunftspflicht ** erst Honorarrechnung, getrennt |
-->>..
>Vielleicht schick ich denen aber auch einfach eine Honorarrechnung mit.
Moin Math72,
wenn du frei von Auskunftpflicht bist, bitte genau prüfen,
dann solltest du
- die Anzahl der anzukreuzenden Kästchen zählen sowie
- die Anzahl der Fragen zählen
- Inhalt der FRagen überfliegen
Für leichte Fragen summierst du 10 €
für schwere Fragen summierst du 20 €
für unverständliche summierst du 50 €
für jedes Kreuzlein summierst du 5 €
Diese Honorarrechnung schickst du getrennt unfrei vorher zurück -
Den Fragebogen füllst du erst nach Honorierung aus - und die Post verliert ihn, wie etliche andere, wichtige Umschläge, auf ihrem Wege.
Gruß
Herbi
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