shroom
02.12.2003, 00:37 |
OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen Thread gesperrt |
-->Hallo Forumsgemeinde,
mir hat sich grad ein Problem eröffnet, mit dem ich auch durch kurzes"googlen" nicht grad schlauer geworden bin. Vielleicht kann mir jemand ein paar Tips dazu geben und vielleicht ist dieses Problem ist auch für andere Leser interessant. Es geht um die Rechtsgültigkeit von Kaufverträgen, die per Internet angeschlossen wurden
Folgendes hat sich vor kurzem bei mir zugetragen:
1.Ich plane eine Anschaffung
2.Ich suche im Internet und schreibe ein paar bei ebay aktive Händler per EMail an
3.Ich erhalte vom Anbieter X ein gutes Angebot zum Preis von 1000€ (sehr günstig) mit Bestellschein
4.Ich frage noch mal per Mail nach, ob der Preis für meine Sonderwünsche und mit allem Zubehör (Lieferumfang wie bei ebay-Paket) richtig ist
5.Ich erhalte Antwort:"Ja, der Preis ist richtig, Ja, der Lieferumfang ist selbstverständlich der gleiche wie bei den ebay-Angeboten."
6.Ich rufe dort an und bestelle freudig meine Ware mit Zubehör und Sonderwünschen. Der Verkäufer nimmt ebenso freudig meine Bestellung auf und nennt mir am Ende einen Preis von 1500€. Ich wundere mich, bin aber von dem ganzen Bestellritual und den Fragen wegen dem Zubehör ziemlich durcheinander
7.In meinem Kopf arbeitet es: 1500€? Wie kann das sein? Ich checke die Mails und komme zu dem Schluss, dass ich die Ware nicht möchte, wenn Sie 1500€ kostet
8.Ich schreibe eine Mail mit Preis-Zitaten aus den vorherigen, erhaltenen Mails und dem Satz:"Ich kann den genannten Preis nicht nachvollziehen und möchte deshalb meine Bestellung bis zur Klärung stornieren.", in der Hoffnung, die Ware für die ursprünglich angebotenen 1000€ zu erhalten
9.Ich erhalte Antwort:"Das sind Listenpreise, für eine falsche Auskunft entschuldigen wir uns. Sollen wir Ihre Bestellung stornieren, oder bleiben Sie dabei für 1500€?"
11.Ich bin sauer und beginne andere Anbieter anzuschreiben
10.Ich erhalte eine weitere Mail:"Entschuldigung, der Preis war so niedrig, da er ohne Extras und Sonderzubehör war etc. Bitte vergessen Sie nicht, Mass H anzugeben, wenn Sie die Bestellung bestätigen. Wenn Sie zurücktreten möchten, bitten wir um eine kurze Nachricht."
12.Ich finde nach einiger Zeit einen anderen Anbieter Y, der mir die Ware mit allen Sonderwünschen und Zubehör für 700€ offeriert, und bestelle dort. Lieferung wahrscheinlich erst im neuen Jahr. Die Enttäuschung über Anbieter X gerät in Vergessenheit.
13.Und heute erhalte ich einen Anruf: Ihre Ware wird am 8.Dezember geliefert. Ich freue mich, dass es so schnell ging, und stelle erst etwas später fest, dass es nicht Anbieter Y war, der sich so beeilt hat, sondern Anbieter X!
Meine Frage ist nun:
Muss ich die Ware vom Anbieter X annehmen und dafür 1500€ bezahlen?
Ist dieses Geschäft per Mail-Verkehr mit irreführendem Preisen, telefonischer Bestellung und meiner Stonierung und den nachfolgenden Mails mit Formulierungen im Stil von:"Wenn Sie zurücktreten möchten, bitten wir um eine kurze Nachricht." zustande gekommen?
Welches Vorgehen ist in diesem Fall ratsam?
Vielen Dank!
Mfg, shroom
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- Elli -
02.12.2003, 00:54
@ shroom
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Obwohl ich kein Jurist bin,,, |
-->... die Frage ist doch genauso, ob die telefonische Bestellung gilt. Da kann doch jeder anrufen und einen Namen und eine Adresse nennen. Beliebtes Nachbarn-ärgern-Spielchen.
Nicht zahlen und nicht die eMails erwähnen! Denn das wäre der Beweis, dass DU telefonisch bestellt hast. Während er zurecht sagen kann:"So eine eMail kann jeder ausdrucken und auch mit falschem Absender fabrizieren." Es gab keine eMails - und keinen Anruf. Und kein Geld ;-)
>8.Ich schreibe eine Mail mit Preis-Zitaten aus den vorherigen, erhaltenen Mails und dem Satz:"Ich kann den genannten Preis nicht nachvollziehen und möchte deshalb meine Bestellung bis zur Klärung stornieren.", in der Hoffnung, die Ware für die ursprünglich angebotenen 1000? zu erhalten
9.Ich erhalte Antwort:"Das sind Listenpreise, für eine falsche Auskunft entschuldigen wir uns. Sollen wir Ihre Bestellung stornieren, oder bleiben Sie dabei für 1500??" |
Turon
02.12.2003, 01:11
@ shroom
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14 Tage Rücktrittsrecht n a c h der Lieferung |
-->und nicht nach der Bestellung; der Verkäufer muß in so einem Fall sogar
Rückführungskosten bezahlen.
So weit ich das verstanden habe, ich kaufe ja ab und zu auch Dinge bei Ebay
in Deutschland, und meine solche Rechtsordnung bereits bei zahlreichen Anbietern gesehen zu haben und das dies allgemeingültig für alle Verkäufer
ist, die eine Betrieb in Deutschland unterhalten.
Erkundige Dich einfach mal.
Gruß
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WebDiver
02.12.2003, 01:22
@ shroom
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Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen |
-->>8.Ich schreibe eine Mail mit Preis-Zitaten aus den vorherigen, erhaltenen Mails und dem Satz:"Ich kann den genannten Preis nicht nachvollziehen und möchte deshalb meine Bestellung bis zur Klärung stornieren.", in der Hoffnung, die Ware für die ursprünglich angebotenen 1000€ zu erhalten
>9.Ich erhalte Antwort:"Das sind Listenpreise, für eine falsche Auskunft entschuldigen wir uns. Sollen wir Ihre Bestellung stornieren, oder bleiben Sie dabei für 1500€?"
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hattest Du Deine Bestellung per Mail storniert, und die Stornierung hat man Dir durch die Antwort-Mail mit Rückfrage de facto bestätigt.
Da Du Deine Stornierung nicht zurückgenommen hast, würde ich mich darauf berufen. Wenn man Dir eine Stornierungsgebühr o.ä. aufbrummen würde, könnte ich das allerdings durchaus verstehen...
Im Übrigen setzt ein Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien voraus, was ich hier mal stark in Zweifel ziehen würde (Irrtum §§ 119 ff. BGB)... und auch die Rücknahme der Stornierung würde eine ausdrückliche Willenserklärung erfordern und wäre nicht durch Stillschweigen zu ersetzen...
Im Übrigen dürfte hier sogar das Fernabgabegesetz mit 14-tägigem Rücktrittsrecht nach Lieferung gelten. Wenn noch nicht geliefert wurde, kann sich der Verkäufer ja sogar noch die Versandkosten sparen und müsste sich eigentlich freuen, wenn Du ihm jetzt noch vorher absagst:-)
Gruß!
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Tempranillo
02.12.2003, 01:25
@ shroom
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Re: Rückgabe dürfte überhaupt kein Problem sein |
-->Hallo shroom,
ich hätte mal Ärger mit einem ähnlichen Thema. Es ging um eine Espresso-Mühle, die ich bei www.espressofactrory.de per E-Mail gekauft habe.
Nach dem Auspacken und ersten Mahlversuchen stelle ich fest, daß das Gerät
gebraucht gewesen sein muß, und schicke es wieder zurück.
Blöd war, daß ich per Nachnahme bezahlt habe, Zahlung verweigern ging also nicht.
Wie ich schon erwartet habe, hat der Händler die Rücksendung natürlich nicht akzeptiert, die Sache ging vor Gericht.
Den Prozeß habe ich auf der ganzen Linie gewonnen, die Mätzchen sind für die Gegenseite um ein gutes Stück teurer geworden, als wenn sie von Anfang an eingelenkt hätte.
Gerade im Internet-Handel ist der Verbraucher rechtlich sehr gut gestellt. Ohne Angabe von Gründen kann er innerhalb von 14 Tagen die Ware zurücksenden.
Vielleicht findest Du, wenn Du unter"Fernabsatzgesetz" recherchierst, Brauchbareres.
Tempranillo
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shroom
02.12.2003, 10:51
@ shroom
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Vielen Dank an alle für die Antworten! |
-->Hallo,
so weit mit Bestellung annehmen und innerhalb 14 Tagen zurückgeben habe ich ja den Gedanken noch gar nicht gesponnen.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Gruss, shroom
[img][/img]
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shroom
04.12.2003, 09:52
@ WebDiver
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Re: OFFTOPIC: Eine Frage zur Rechtslage bei EMail-Bestellungen |
-->Hallo nochmal,
meine Geschichte mit der Bestellung per Telefon und anschliessender Stornierung per EMail hat gerade eine Fortsetzung erfahren.
Ich habe gerade einen entrüsteten Anruf erhalten, ich könne nicht einfach stornieren, ob ich mir vorstellen könnte was für Kosten das verursacht usw.
Die Email mit meiner Stornierung ist natürlich erst mal nicht bekannt...
Mein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz mit 14-tägigen Rückgaberecht wurde folgendermassen kommentiert:
Es handelt sich um eine Sonderanfertigung, es wurde ein Werkvertrag geschlossen, das 14-tägige Rückgaberecht gilt nicht. Ich sollte schon mal das Geld zurückhalten, ich würde bald Post vom RA bekommen und könnte mich schon auf die Ware freuen.
Was meint Ihr, wie ernst/aussichtsreich ist diese Drohung? Ich hatte 1 Tag nach meiner telefonischen Bestellung per EMail"... bis zur Klärung storniert."
Danach kamen 2 EMails mit Erklärungen, warum der Preis der Bestellung plötzlich ca. 50% höher war als ursprünglich angeboten(auch per EMail), und Fragen im Stil:
"Sollen wir Ihre Bestellung stornieren oder bleiben Sie bei der Bestellung Gesamtpreis: 1500,-€?"
und
"Wenn Sie zurücktreten möchten, bitten wir um eine kurze Nachricht."
Die ich allerdings nicht mehr beantwortet habe...
Also eine ausdrückliche Willenserklärung meinerseits liegt m.M. nach nicht vor, aber könnte das auch anders ausgelegt werden?
Für Meinungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar. Ich fühle mich zwar im Recht, aber der Gedanke an RA, Gerichtsverfahren und 1500,-€ oder mehr zu zahlen belastet mich schon, da ich noch keinerlei Erfahrungen damit habe.
Vielen Dank!
Mfg, shroom
>>8.Ich schreibe eine Mail mit Preis-Zitaten aus den vorherigen, erhaltenen Mails und dem Satz:"Ich kann den genannten Preis nicht nachvollziehen und möchte deshalb meine Bestellung bis zur Klärung stornieren.", in der Hoffnung, die Ware für die ursprünglich angebotenen 1000€ zu erhalten
>>9.Ich erhalte Antwort:"Das sind Listenpreise, für eine falsche Auskunft entschuldigen wir uns. Sollen wir Ihre Bestellung stornieren, oder bleiben Sie dabei für 1500€?"
>Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hattest Du Deine Bestellung per Mail storniert, und die Stornierung hat man Dir durch die Antwort-Mail mit Rückfrage de facto bestätigt.
>Da Du Deine Stornierung nicht zurückgenommen hast, würde ich mich darauf berufen. Wenn man Dir eine Stornierungsgebühr o.ä. aufbrummen würde, könnte ich das allerdings durchaus verstehen...
>Im Übrigen setzt ein Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien voraus, was ich hier mal stark in Zweifel ziehen würde (Irrtum §§ 119 ff. BGB)... und auch die Rücknahme der Stornierung würde eine ausdrückliche Willenserklärung erfordern und wäre nicht durch Stillschweigen zu ersetzen...
>Im Übrigen dürfte hier sogar das Fernabgabegesetz mit 14-tägigem Rücktrittsrecht nach Lieferung gelten. Wenn noch nicht geliefert wurde, kann sich der Verkäufer ja sogar noch die Versandkosten sparen und müsste sich eigentlich freuen, wenn Du ihm jetzt noch vorher absagst:-)
>Gruß!
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Masteraffe-sein-Bruder
04.12.2003, 10:14
@ shroom
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was für eine Sache? |
-->>Hallo nochmal,
>meine Geschichte mit der Bestellung per Telefon und anschliessender Stornierung per EMail hat gerade eine Fortsetzung erfahren.
>Ich habe gerade einen entrüsteten Anruf erhalten, ich könne nicht einfach stornieren, ob ich mir vorstellen könnte was für Kosten das verursacht usw.
>Die Email mit meiner Stornierung ist natürlich erst mal nicht bekannt...
>Mein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz mit 14-tägigen Rückgaberecht wurde folgendermassen kommentiert:
>Es handelt sich um eine Sonderanfertigung, es wurde ein Werkvertrag geschlossen, das 14-tägige Rückgaberecht gilt nicht. Ich sollte schon mal das Geld zurückhalten, ich würde bald Post vom RA bekommen und könnte mich schon auf die Ware freuen.
<font color=#FF0000>Um was für ein Produkt handelt es sich denn?
Um einen Computer? War das event K&M? Ich habe seit 2 Jahren mit denen einen Prozess laufen, weil sie es nicht geschafft haben, innerhalb von 8 Wochen einen 08/15 Computer zu liefern, obwohl er innerhalb 1 Woche zugesagt war und ich dann vom Vertrag zurückgetreten bin.
Das Problem bei Computern ist das: Es gibt einzelne Gerichtsurteile von unteren Instanzen, die diese Computer als Sonderanfertigung ansehen, da speziell für dich die Karten und anderen Bauteile aufgrund deiner Bestellung zusammengesetzt werden (für mich nicht so ganz nachvollziehbar, da ja einzeln alles Standard und nach Rücktritt ohne Probleme woanders einbaubar). Bei Sonderanfertigungen besteht eindeutig kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz.
Ich würde dir raten, möglichst schnell einen RA aufzusuchen, da die Firmen bei sowas ziemlich schnell sind und durch ihre Hausjuristen dir Privatperson allein überlegen sind, auch wennn die Rechtslage für dich eindeutig aussieht und versuchen, dich durch juristische Tricks aufs Glatteis zu führen. </font>
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shroom
04.12.2003, 10:27
@ Masteraffe-sein-Bruder
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Re: was für eine Sache? |
-->Hallo,
es handelt sich um ein Bett.
Gruss, shroom
>>Hallo nochmal,
>>meine Geschichte mit der Bestellung per Telefon und anschliessender Stornierung per EMail hat gerade eine Fortsetzung erfahren.
>>Ich habe gerade einen entrüsteten Anruf erhalten, ich könne nicht einfach stornieren, ob ich mir vorstellen könnte was für Kosten das verursacht usw.
>>Die Email mit meiner Stornierung ist natürlich erst mal nicht bekannt...
>>Mein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz mit 14-tägigen Rückgaberecht wurde folgendermassen kommentiert:
>>Es handelt sich um eine Sonderanfertigung, es wurde ein Werkvertrag geschlossen, das 14-tägige Rückgaberecht gilt nicht. Ich sollte schon mal das Geld zurückhalten, ich würde bald Post vom RA bekommen und könnte mich schon auf die Ware freuen.
><font color=#FF0000>Um was für ein Produkt handelt es sich denn?
>Um einen Computer? War das event K&M? Ich habe seit 2 Jahren mit denen einen Prozess laufen, weil sie es nicht geschafft haben, innerhalb von 8 Wochen einen 08/15 Computer zu liefern, obwohl er innerhalb 1 Woche zugesagt war und ich dann vom Vertrag zurückgetreten bin.
>Das Problem bei Computern ist das: Es gibt einzelne Gerichtsurteile von unteren Instanzen, die diese Computer als Sonderanfertigung ansehen, da speziell für dich die Karten und anderen Bauteile aufgrund deiner Bestellung zusammengesetzt werden (für mich nicht so ganz nachvollziehbar, da ja einzeln alles Standard und nach Rücktritt ohne Probleme woanders einbaubar). Bei Sonderanfertigungen besteht eindeutig kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz.
>Ich würde dir raten, möglichst schnell einen RA aufzusuchen, da die Firmen bei sowas ziemlich schnell sind und durch ihre Hausjuristen dir Privatperson allein überlegen sind, auch wennn die Rechtslage für dich eindeutig aussieht und versuchen, dich durch juristische Tricks aufs Glatteis zu führen. </font>
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PATMAN1
04.12.2003, 10:49
@ shroom
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Re: was für eine Sache? |
-->Schwer nachvollziehbar, dass dieses extra für Dich angefertigt wird. Welches Unternehmen? Aus nem Katalog bestellt?
ELLI hat meine Mailaddi - authorisiere ELLI hiermit, Dir diese zuzumailen, so dass Du im Zweifelsfall mir Details einfach mal zumailst.
>Hallo,
>es handelt sich um ein Bett.
>Gruss, shroom
>>>Hallo nochmal,
>>>meine Geschichte mit der Bestellung per Telefon und anschliessender Stornierung per EMail hat gerade eine Fortsetzung erfahren.
>>>Ich habe gerade einen entrüsteten Anruf erhalten, ich könne nicht einfach stornieren, ob ich mir vorstellen könnte was für Kosten das verursacht usw.
>>>Die Email mit meiner Stornierung ist natürlich erst mal nicht bekannt...
>>>Mein Hinweis auf das Fernabsatzgesetz mit 14-tägigen Rückgaberecht wurde folgendermassen kommentiert:
>>>Es handelt sich um eine Sonderanfertigung, es wurde ein Werkvertrag geschlossen, das 14-tägige Rückgaberecht gilt nicht. Ich sollte schon mal das Geld zurückhalten, ich würde bald Post vom RA bekommen und könnte mich schon auf die Ware freuen.
>><font color=#FF0000>Um was für ein Produkt handelt es sich denn?
>>Um einen Computer? War das event K&M? Ich habe seit 2 Jahren mit denen einen Prozess laufen, weil sie es nicht geschafft haben, innerhalb von 8 Wochen einen 08/15 Computer zu liefern, obwohl er innerhalb 1 Woche zugesagt war und ich dann vom Vertrag zurückgetreten bin.
>>Das Problem bei Computern ist das: Es gibt einzelne Gerichtsurteile von unteren Instanzen, die diese Computer als Sonderanfertigung ansehen, da speziell für dich die Karten und anderen Bauteile aufgrund deiner Bestellung zusammengesetzt werden (für mich nicht so ganz nachvollziehbar, da ja einzeln alles Standard und nach Rücktritt ohne Probleme woanders einbaubar). Bei Sonderanfertigungen besteht eindeutig kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz.
>>Ich würde dir raten, möglichst schnell einen RA aufzusuchen, da die Firmen bei sowas ziemlich schnell sind und durch ihre Hausjuristen dir Privatperson allein überlegen sind, auch wennn die Rechtslage für dich eindeutig aussieht und versuchen, dich durch juristische Tricks aufs Glatteis zu führen. </font>
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shroom
04.12.2003, 10:54
@ PATMAN1
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Re: was für eine Sache? |
-->>Schwer nachvollziehbar, dass dieses extra für Dich angefertigt wird. Welches Unternehmen? Aus nem Katalog bestellt?
>ELLI hat meine Mailaddi - authorisiere ELLI hiermit, Dir diese zuzumailen, so dass Du im Zweifelsfall mir Details einfach mal zumailst.
>
Hallo PATMANI1,
vielen Dank. Ich habe grad eine Mail an ELLI geschrieben und melde mich dann bei Dir.
Mfg, shroom
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