-->Seit Mitte 2002 (mit Einführung des
4. Finanzmarktförderungsgesetzes) existiert
§ 24c Kreditwesengesetz. Er regelt den
“automatisierten Abruf von Kontoinformationen”.
Danach kann seit dem 1. April
2003 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) ein Datenabrufsystem
nutzen, um die bei allen deutschen
Kreditinstituten gespeicherten, persönlichen
Daten eines jeden Bankkunden abzurufen.
Dabei hat jedes Kreditinstitut auf eigene
Kosten eine Datei über alle Konten zu führen,
aus der Konto-Nummer, Einrichtungs- und
Auflösungsdatum, Name des Kontobesitzers,
Geburtstag, Verfügungsberechtigte und abweichend
wirtschaftlich Berechtigte zu ersehen
sind. Die Vorgabe lautet: “Diese Daten
sind für einen automatisierten, von den
Banken nicht wahrnehmbaren Abruf durch
die BaFin bereitzustellen”. Da der 1. April
2003 inzwischen “Geschichte” ist, wurde
dies “klammheimlich” auch realisiert.
Damit kann die Bundesanstalt mit einem
“Mausklick” aus den geschätzten 500 bis 600
Mio. deutschen Konten jeden Augenblick jegliche
Bankverbindung einer Person feststellen.
Die Kontostammdaten sind nämlich derart
spezifiziert, dass eine Identifizierung und
Zuordnung von Konten zu einer Person jederzeit
ohne Wissen des deutschen Bankinstituts
für das Aufsichtsamt möglich ist.
Gemäß Mitteilung von Michael Finteisen,
Ministerialrat im Bundesministerium für Finanzen,
agiert das BaFin auch auf Ersuchen
anderer Behörden, nämlich - neben anderen
Ermittlungsbehörden - auch der Steuerund
Zollfahndung, allerdings nicht des
Nachrichtendienstes oder der allgemeinen
Polizeibehörden (heißt es einschränkend).
Mehr darüber auch im Kunden-Brief Sonderausgabe
“EU-Zinsbesteuerung, Amnestie,
Kontrollmitteilungen, Abgeltungssteuer”.
Zu diesen deutschen Kreditinstituten gehören
übrigens auch die in Deutschland ansässigen
Niederlassungen der UBS und Crédit
Suisse. Viele deutsche Kunden meinen, sie
seien damit bei einer “schweizer Bank”.
Falsch: Sie sind bei einer deutschen Bank mit
ausländischen, in diesem Fall schweizer
Anteilseigentümern. Diese Institute unterliegen
ausschließlich deutschem Recht.
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