VictorX
10.12.2003, 13:52 |
Auswandern schützt nicht unbedingt vorm Fiskus Thread gesperrt |
-->Der Fall Boris Becker hat Schlagzeilen gemacht
und sensibilisiert. Worauf ist zu achten?
Die Furcht vor einer Neuauflage der
“Reichsflucht-Steuer” geht um. Doch
Steuerrechtler warnen schon hinsichtlich des
jetzigen Zustandes. Auch jetzt langt der Fiskus
schon kräftig zu, wenn jemand seinen
Wohnsitz ins Ausland verlegt, denn bereits
nach den geltenden Abgaberegeln gibt es die
sogenannte Wegzugsbesteuerung.
Wer den deutschen Finanzbehörden endgültig
“ade!” sagen möchte, muss nämlich seine
Zelte in Deutschland komplett abbrechen.
Schon eine Liege unterm Dachboden macht alle
Bemühungen, sich abzusetzen, wertlos.
Selbst ein Jagdhaus auf deutschem Boden, das
nur einmal im Jahr zur Zeit der Hirschbrunft
genutzt wird, gilt den Finanzbeamten als
“schlafbereite Stätte”.
Wer sich mehr als 6 Monate im Jahr in
Deutschland aufhält, bleibt nach der
Abgabenordnung - auch wenn er im Hotel
wohnt oder sogar im Gefängnis einsitzt - auf
jeden Fall einkommensteuerpflichtig. Auch
schon nach 3 Monaten kann es steuerlich gefährlich
werden.
Glaubwürdigkeit ist eine einfache
Sache. Man sagt, was man tut,
und tut, was man sagt.
Aber damit nicht genug: Einkunftsquellen
“mit deutschem Bezug” bleiben auch dann
abgabenpflichtig, wenn der Empfänger alle
Brücken im Heimatland abgebrochen hat.
Auch bei einer vermieteten Immobilie, einem
Bundesschatzbrief oder einem Familienbetrieb
greift der deutsche Fiskus weiterhin zu.
Noch strenger sind die Regeln, wenn jemand
in eine sogenannte Steuer-Oase auswandert.
Wer in ein Niedrigsteuerland zieht, unterliegt
nach dem Außensteuergesetz noch 10 Jahre
lang der Einkommensteuer. Die hier steuerlich
lauernden Gefahren sind zu umfangreich, um
sie detailliert darzustellen. Hochqualifizierter
steuerlicher Rat tut dringend Not!
Auf längere Sicht bleibt aus steuerlichen
Gründen ohnehin jeder Wegzug über die
Grenzen zwecklos, wenn man nicht gleich die
eigenen Kinder mitnimmt. Anderenfalls müssen
diese beim Ableben des Auswanderers
das Erbe doch in vollem Umfang versteuern.
Dann ist das Vermögen zurück in
Deutschland. Selbst wenn Söhne und Töchter
dann doch noch auf die Bermudas folgen,
bleibt ihre Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland
noch 5 Jahre lang (in Steuer-Oasen 10
Jahre lang) fortbestehen. Und wenn ein
Grundstück in Deutschland zurückbleibt,
droht sogar eine Doppelbesteuerung in beiden
Ländern.
Als armer, deutscher, steuerpflichtiger
Bürger fällt einem da zwecks Vermeidung
von Diskussionen mit dem Fiskus spontan
nichts anderes ein als der alte Schlager “.....
wärst Du doch in Düsseldorf geblieben!”.
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PuppetMaster
10.12.2003, 15:45
@ VictorX
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Re: Auswandern schützt nicht unbedingt vorm Fiskus |
-->>Wer in ein Niedrigsteuerland zieht, unterliegt
>nach dem Außensteuergesetz noch 10 Jahre
>lang der Einkommensteuer.
soviel ich weiss steht diese regelung zur disposition,
da sie als nicht-EU-konform gilt.
russ
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Baldur der Ketzer
10.12.2003, 16:09
@ VictorX
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Re: Auswandern schützt nicht unbedingt vorm Fiskus - Halbwahrheiten |
-->Hallo,
so ganz stimmt das nicht, da sind in der Küche die Reste der vergangenen Woche zusammengekippt und versuppt worden......
1) wer auswandert, muß dies konsequent tun, es ist richtig, daß nicht mal eine Pritsche vorhanden sein darf.
2) es werden bei jedem die inländischen Einkünfte besteuert, dabei ist unerheblich, was wo wann wie lange.
Mieteinkünfte, Dividenden etc. werden immer abgezockt.
3) Die Wegzugsbesteuerung gilt nur für Firmenanteile, die nicht zeitgleich verkauft, sondern weiter gehalten werden - da wird ein Verkauf fingiert, werden die aufgedeckten stillen Reserven abgezockt. Das gilt aber nicht für andere Sachen.
4) die erweitert beschränkte Steuerpflicht für Oaseneinwohner gilt nur für ganz ausgefallenes Zeugs, das nicht bereits in der beschrnkten Steuerpflicht enthalten ist, also insbesondere Einkünfte, die nicht ausländische Einkünfte sind (etwa irgendwelchen Zuflüsse aus inländischen Quellen, die nicht ohnehin schon erfaßt wurden). Das klingt wie ein großer Hammer, ist es aber nicht.
5) die Erbschaftsteuer gilt nach meinem - möglicherweise veralteten oder unvollständigen - Kenntnisstand nur drei Jahre fort, aber bereits das ist eine Granatensauerei.
Fazit: der Artikel mach Angst und will ablenken, damit die kleinen Wegzugsunfähigen nicht neidisch werden.
Wer gehen will, läßt sich von solch einem Pipifax doch nicht abhalten....
Beste Grüße vom Baldur
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Euklid
10.12.2003, 16:24
@ Baldur der Ketzer
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Re: Auswandern schützt nicht unbedingt vorm Fiskus - Halbwahrheiten |
-->Richtig Baldur
denn wo soll das Problem sein seinen Kindern das an die Hand zu geben auf welches Eichel Hannes so sehnsüchtig wartet wenn man von diesem Planeten seinen Abgang feiert.
In der Ferne sterben ja nicht gleich Vater und Mutter zusammen.
Und bei jedem Besuch gibts halt partielles vorher liquidiertes Eigentum auf die Kralle
Ne von sowas läßt sich wirklich keiner abbringen.
Gruß EUKLID
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Diogenes
10.12.2003, 16:46
@ Baldur der Ketzer
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Re: Auswandern schützt nicht unbedingt vorm Fiskus - Frage |
-->Hi Baldur,
Warum soll jemand in D Steuern zahlen, nachdem er ausgewandert ist?
Wer soll die Steuerbescheide exekutieren? Machen fremde Staaten das Inkasso für den Hans und schmälern derart die Investitionen in ihr eigenes Land und die Abgaben in die eigene Kasse?
Kann jemand aufzählen, welche Staaten so doof sind?
Mich für meinen Teil könnten die Jungs küssen, du weißt schon wo. Wenn ich gehe, dann ganz, nix gibts mehr, Punktum.
Gruß
Diogenes
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VictorX
10.12.2003, 16:51
@ PuppetMaster
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An Baldur, Euklid usw. |
-->Erst (alles) richtig lesen,
vorher bitte Gehirn einschalten,
dann antworten!
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Baldur der Ketzer
10.12.2003, 17:05
@ Diogenes
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Re: Auswandern schützt nicht unbedingt vorm Fiskus - er hat nen langen Arm |
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Hallo, Diogenes,
obacht, heiß und fettig.
Alles, was im Inland belegen ist (und die steuerpflichtigen Erträge abwirft), ist natürlich pfändbar, bei Steuerschulden haste ratzfatz eine Vollstreckung drauf.
Bei nicht bezahlten KfZ-Steuern von Fahrzeugen, die im Ausland herumfahren, wird es schwierig, aber im Aufgriffsfall wirds dann umso happiger.
Mit manchen Ländern (Ã-sterreich) bestehen Vollstreckungsabkommen, wonach der dt. Fiskus in Ã-sterreich direkt abschröpfen kann.
Mit anderen Ländern läuft es ggf. über Amtshilfe.
Ist nix mehr im Inland vorhanden, was der Fiskus pfänden könnte, sind aber noch Steuerschulden offen, dann wird Dir Dein Paß nicht mehr verlängert.........wenn Du beim Konsulat auf der Matte stehst.......
Man kann es durchaus sauber machen und einen ganz dicken Schlußstrich ziehen, aber so sollte man es dann auch machen. Ich halte nichts davon, sich mit einem überdimensionalen mafiösen Blutsauger anzulegen, der an einem unendlich längeren Hebel sitzt gegen Leute, denen er was abnehmen kann.
Da fällt mir der Asylant aus dem mittleren Osten ein, der seine Wohnung (auf Sozialamtskosten) verwüstet hat und irgendwo auf der Welt abgetaucht ist - dem kann man nicht in die Tasche fassen, der hätte eine überlegenswerte Position.
Wenn man alles ins Heimatland abschneidet und konsequent dort nichts mehr hat und macht, können die einem ruhig eine Steuererklärung schicken, man füllt sie dann mit *Null* aus und der Fall hat sich.
Man zahlt ja in jdem Falle nur für Einkommen, die aus dem ehemaligen Inland fließen. Das läßt sich ja problemlos verhindern, indem man dort nix mehr erwirtschaftet.
Beste Grüße vom Baldur
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El Sheik
10.12.2003, 17:20
@ Diogenes
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sog. Diskriminierungsverbot |
-->Gemäß den Bestimmungen des Abkommens findet das Diskriminierungsverbot hinsichtlich aller Staatsangehörigen Anwendung, ohne Rücksicht darauf, ob sie dort ansässig sind oder nicht. Das gilt auch für alle anderen möglichen Steuerarten, die in diesem Abkommen keine Erwähnung gefunden haben. Das Abkommen legt fest, dass die Angehörigen eines Vertragsstaates in einem anderen Vertragsstaat nicht anderes besteuert, oder damit verbunden, belastet werden dürfen als die eigenen Staatsangehörigen unter denselben Voraussetzungen.
[b]Dieser Text scheint Standard zu sein bei diversen Doppelbesteuerungsabkommen.
El Sheik
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El Sheik
10.12.2003, 17:38
@ El Sheik
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Doppelsteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz: Hier steht's |
-->Siehe insb. Artikel 4, Punkt 4.
"Bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, kann die BRD in dem Jahr, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht zuletzt geendet hat, und in den folgenden fünf Jahren die aus der BRD stammenden Einkünfte und die in der BRD belegenen Vermögenswerte, ungeachtet anderer Bestimmungen des Abkommens, besteuern."
Gruß vom Scheich
<ul> ~ DBA Deutschl.-Schweiz</ul>
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