-->Vor paar Tagen gab es hier im Forum eine rege Debatte darüber, was nun mit dem neuen Urheberrecht noch möglich ist, darunter tauchte auch ein Info darüber bezüglich Legalität der Downloads aus den Fasttracknetzen oder auch Edonkey.
Man ging davon aus, daß der DL für private Zwecke ja halbwegs legal ist da man ja nichts weitergibt.
Daß es streng gesehen falsch sei, ist nur am Rande erwähnt - da die Tauschbörsen nun mal nicht nur DL ermöglichen, aber aus dem selben Ordner
wo die DL´s hinkommen ist auch Upload möglich. Das reicht offenbar schon als zureichender Anfangsverdacht.
Nun aber zum Link:
http://www.mp3-world.net/d/news/sonstiges/emiklagemp3network.shtml
Hier wir einigermaßen klar, was eigentlich vor sich geht:
Insbesondere diese Passage:
Die Verurteilung
Das Landgericht München I hat gegen Rainer K. eine einstweilige Verfügung erlassen, die alleine auf Indizien beruht. Dem Gericht reichten diese scheinbar vollkommen aus. Einer der Richter meinte:"Es reiche aus, wenn das Gericht überzeugt wurde, dass es so sein könnte. EMI müsse keinen Beweis führen."
Ist eigentlich ganz einfach zu deuten: Da in diesem Fall genannte EMI aus der Beweispflicht ausschert - nach Meinung des Langerichts - kann man ja gegen jedem eine Klage anstreben, der sich in der Tauschbörse befindet.
Vielleicht interessiert es Jemandem, daher dieses Posting.
Gruß
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