-->Hi Ricco,
Überbrückungsgeld, erhältst Du in voller Höhe (Recht bis zum 31.12.03!!!- man weiss nicht, was die in Berlin so anfangen...), wenn Du NAHTLOS Deine Selbständigkeit beginnst.
D. h. heute endet Dein Arbeitsverhältnis (auch selbst gekündigt) und morgen beginnt Deine Selbständigkeit.
Bei einem Tag Arbeitslsosigkeit gibt es Sperrzeit, die dann von der Dauer des Überbrückungsgeldes abgezogen wird.
Eine Änderung ist schon ziemlich sicher: Sog. Karenzzeit - biste in den letzten 2 Jahren schon mal gefördert worden, gibt es keine erneute Förderung durch´s Arbeitsamt vor Ablauf von 2 Jahren.
Falls weitere Fragen sind, mail mal den JÜKÜ an, dem übermittle ich dann meine Tel.-Nummer.
Viele Grüße
Kalle
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