Zandow
15.12.2003, 14:53 |
@dottore oder Galiani oder... Thread gesperrt |
-->Hallo Allerseits,
in der Diskussion weiter unten verwendete dottore den Begriff 'Ius Occupandi'.
Was iss'n das? Kann's mir einer mal schnell erklären?
Grüße an Alle, Zandow
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Tassie Devil
15.12.2003, 15:09
@ Zandow
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Re: @Zandow: Wer zuerst kommt mahlt zuerst (owT) |
-->
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Uwe
15.12.2003, 15:26
@ Tassie Devil
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Re:... wenn er's denn verteidigen kann,... |
-->... den das Recht der Inbesitznahme gilt auch für den Zweiten, Dritten und...
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Zandow
15.12.2003, 15:43
@ Tassie Devil
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Dank und.... |
-->Hi TD,
Dank für die Übersetzung und sorry für die Nichtbeantwortung Deines postings 'Verbesserung des Versuches'. Mach' ich evtl. noch, hab' Streß.
Herzliche Grüße, Zandow
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Tassie Devil
15.12.2003, 16:32
@ Zandow
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Re: Stress |
-->>Hi TD,
>
>Dank für die Übersetzung und sorry für die Nichtbeantwortung Deines postings 'Verbesserung des Versuches'. Mach' ich evtl. noch, hab' Streß.
>
Hi Zandow,
ich habs mir gedacht, dass Du im Stress steckst.
Eile mit Weile!
>Herzliche Grüße, Zandow
Gleiche Gruesse zurueck
TD
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Tassie Devil
15.12.2003, 16:52
@ Uwe
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Re: Verteidigung |
-->>... wenn er's denn verteidigen kann,...
Hi Uwe,
genau soweit sollte es ja garnicht kommen, dass der Erst-Besetzer als solcher seinen Besitz gegen Angreifer zu verteidigen hat!
>... den das Recht der Inbesitznahme gilt auch für den Zweiten, Dritten und...
Aber woher denn!
Das hat dann nichts mehr mit dem ius occupandi zu tun sondern ausschliesslich mit dem Recht des (koerperlich) Staerkeren.
Was Du wahrscheinlich meinst ist die Situation vor der Inbesitznahme, zu der das ius occupandi dann noch nicht zieht, wenn sich mehrere um die Inbesitznahme balgen.
Gruss
TD
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Uwe
15.12.2003, 17:28
@ Tassie Devil
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Re: Verteidigung(?) |
-->Hallo, TD,
ist es nicht entscheidend, wer das ius"einführt" und gewährleistet? Aus diesem Zusammenhang heraus habe ich"Ius Occupandi" weiterinterpretiert ;-), eben aus occupo, occupare == einnehmen, besetzen (militärisch) u.a.
Gruß,
Uwe
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Tassie Devil
15.12.2003, 19:27
@ Uwe
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Re: Verteidigung(?) |
-->>Hallo, TD,
>ist es nicht entscheidend, wer das ius"einführt" und gewährleistet? Aus diesem Zusammenhang heraus habe ich"Ius Occupandi" weiterinterpretiert ;-), eben aus occupo, occupare == einnehmen, besetzen (militärisch) u.a.
Doch Uwe, das ist entscheidend, in der Vorphase der Besitzergreifung setzt sich immer nur der Staerkste durch, falls mehrere gleichzeitig zuzugreifen gedenken, sodass nach der Besitzergreifung sowohl das Recht des Staerkeren wie auch das ius occupandi synchron zum Zuge kamen/kommen.
Solange in Folge der Besitz nicht vom Besitzer in jeder Hinsicht freiwillig aufgegeben wird, sodass er erneuter Besitznahme zur Disposition steht, kann ein Besitzerwechsel immer nur auf der Basis zu schwache Verteidigung infolge zu starkem Angriff zustande kommen, letzteres jedoch basiert wiederum nur auf dem Recht des Staerkeren und nicht auf dem ius occupandi, das solches ja verhindern soll.
Daraus schliessen wir, dass es nur ein einziges Naturrecht gibt, das Recht des Staerkeren, das jedem zusteht, und das letztendlich alle anderen"unnatuerlichen" Rechtskonstrukte ueberlagert, mithin nur die Staerksten Besitz nehmen und auch halten koennen.
Wir schliessen auch daraus, dass das ius occupandi ein menschliches Konstrukt ist, das es in der Natur als solches nicht gibt, es versucht das alleinig existierende und herrschende Recht in der Natur, das Recht des Staerkeren, auszuhebeln, denn auch ein Starker kann sich nach Besitzergreifung ggf. ueber einen langen Zeitraum nie sicher sein, ob nicht zufaellig ein noch Staerkerer des Weges daherkommt und fuerchterlich zuschlaegt, deshalb die Erfindung des ius occupandi, seine Einfuehrung und Gewaehrleistung basierte auf starken Gleichgesinnten.
"Wer zuerst kommt mahlt zuerst" als kurz und buendige Uebersetzung des ius occupandi sollte aufzeigen, dass ein Erster als Staerkster sich durchsetzt und danach ggf. folgende Angriffe auf den Besitz zwecks Besitzerwechsel durch eben dieses ius occupandi verhindert werden sollen, die Angriffe selbst koennen immer nur auf der Basis des Rechts des Starken/Staerkeren erfolgen.
>Gruß,
>Uwe
Gruss
TD
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dottore
16.12.2003, 10:27
@ Tassie Devil
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Re: Machtverfall beim Ius Occupandi - Muss Saddam freigelassen werden? |
-->Hi TD,
>"Wer zuerst kommt mahlt zuerst" als kurz und buendige Uebersetzung des ius occupandi sollte aufzeigen, dass ein Erster als Staerkster sich durchsetzt und danach ggf. folgende Angriffe auf den Besitz zwecks Besitzerwechsel durch eben dieses ius occupandi verhindert werden sollen, die Angriffe selbst koennen immer nur auf der Basis des Rechts des Starken/Staerkeren erfolgen.
Das Ius Occupandi geht weniger davon aus, dass ein noch Stärkerer (von außen) daher kommt und das Eroberte wieder wegschnappt. Das Areal bleibt grundsätzlich ganz und gar das Eigentum des Okkupators.
Es gibt aber die Gefahr, dass die im eroberten Gebiet Lebenden, die als Eigentum ebenfalls dem Okkupanten zustehen (Verkauf in die Sklaverei usw.), sich der Machtausübung entziehen. Was dann?
In den Institutiones Iustiniani (II, 1, 17) wird dies klar geregelt:
"Item ea quae ex hostibus capimus iure gentium statim nostra fiunt: adeo quidem, ut et liberi homines in servitutem nostram deducantur, qui tamen, si evaserint nostram potestatem et ad suos reversi fuerint, pristinum statum recipiunt."
Was den Feinden abgenommen wird ("ex hostibus capimus"), erscheint als Eigentum des Eroberers ("nostra fiunt"). Es ist sein neues"Kapital" (capere --> caput [im MA"hauptgut"] --> capital).
Das Eigentum an Menschen, die vorher frei ("liberi") waren und mit dem Gewinn an Macht nunmehr zu Unfreien geworden sind ("in servitutem nostram" = in unsere Dienstbarkeit) wird jedoch nicht wieder hergestellt:
Sobald sie sich diesem Machtausübungszustand entziehen können ("si evaserint nostram potestatem" - potestas = Macht) erhalten sie wieder ihren ursprünglichen Stand ("pristinum statum recipiunt").
Es wäre für die Macht ("potestas") unökonomisch, den Eigentumstitel weiterhin zu halten bzw. ihn durch Verfolgung und Aufspüren der aus dem Status (= Eigentum der okkupierenden Macht zu sein) zu den"Ihrigen" Entkommenen ("et ad suos reversi fuerint") zu vollstrecken.
Die Macht kalkuliert also genauso ökonomisch wie jede Unternehmung auch: Es macht keinen Sinn, weiter auf den Eigentumsrechten an ihnen zu bestehen.
Da wir es mit"ius gentium" (Völkerrecht) zu tun haben, ist die causa Saddam nicht ohne Pikanterie: Da er sich der Gefangennahme im <bKrieg[/b] entziehen konnte (die Kriegshandlungen sind von Bush im April offiziell für beendet erklärt worden) und sich buchstäblich"ad suos" (die Seinen) zurückgezogen hatte, ist also die Frage zu stellen, ob die Gefangennahme ("Genfer Konvention" gilt im Kriegsfall, nicht für den Nachkriegsfall) des Herrn überhaupt rechtsfest ist.
Das nur am Rande.
Gruß!
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Tassie Devil
18.12.2003, 07:56
@ dottore
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Re: dottore: Machtverfall beim Ius Occupandi - Besitz vs. Eigentum |
-->>Hi TD,
Hi dottore,
>>"Wer zuerst kommt mahlt zuerst" als kurz und buendige Uebersetzung des ius occupandi sollte aufzeigen, dass ein Erster als Staerkster sich durchsetzt und danach ggf. folgende Angriffe auf den Besitz zwecks Besitzerwechsel durch eben dieses ius occupandi verhindert werden sollen, die Angriffe selbst koennen immer nur auf der Basis des Rechts des Starken/Staerkeren erfolgen.
>Das Ius Occupandi geht weniger davon aus, dass ein noch Stärkerer (von außen) daher kommt und das Eroberte wieder wegschnappt. Das Areal bleibt grundsätzlich ganz und gar das Eigentum des Okkupators.
Haaalt!
Die Ausgangssituation war zunaechst meine Feststellung, dass Neubesitz nur mit dem Recht des Starken bei Aquirierung von statten gehen kann, im Falle von gleichzeitiger Konkurrenz nur mit dem Recht des Staerkeren, hierbei hatte ich eine Situation vor Augen, bei der es Besitz gibt ohne Eigentum zu sein, weil die eigentumsverleihende Macht fehlt.
Das ius occupandi muss in einem solchen machtfreien Raum vom Besitzer selbst und ggf. einigen Gleichpositionierten und deshalb Gleichgesinnten in eigener Regie und auf eigene Rechnung(en) betrieben werden, Uwe meinte dazu"...wenn er es dann verteidigen kann..." mit dem Hinweis auf das ius occupandi folgender zweiter und dritter, was jedoch immer nur auf dem Recht des Staerkeren und nicht dem ius occupandi basieren kann, das immer erst nach Besitzergreifung zum Zuge kommt.
Es wird wohl keine Uneinigkeit darin bestehen, dass das selbstinszenierte/-finanzierte ius occupandi auch im machtfreien Raum existieren kann und aus pragmatischen Gruenden auch existiert, also immer dort, wo dieses Recht"nur" die Verfuegung ueber aquirierten Besitz verteidigen soll.
Das ius occupandi bedarf auch keines"machterfuellten" Raumes, um einerseits ueberhaupt das Licht der Welt erblicken zu koennen, und um andererseits Anwendung zu finden, es ist mithin ein"virtuelles Naturrecht", das jedoch immer nur Unterordung zum einzigen realen Naturrecht des Starken/Staerkeren finden kann und genau deshalb ein eingeschraenktes, bedingtes"virtuelles Naturrecht" ist.
An dieser Stelle moechte ich explizit festgehalten sehen, dass das ius occupandi eindeutig nur auf aquirierten Besitz eines Besitzers zielt, und auf nichts anderes und weiteres, es geht halt um einen irgendwie zu verteidigenden Besitz nach dessen Aquisition und fertig.
Deine beiden Statements oben, wobei Du auch den Begriff Eigentum implizierst, aendern mit einem Schlag den gesamten Sachverhalt, denn jetzt kommt das ius occupandi nicht mehr in einem"machtfreien" Raum zum Tragen, von dem ich urspruenglich im Vorbeitrag ausgegangen bin, sondern jetzt erfuellt eine Macht, die Eigentumstitel verleihen kann und auch verleiht, den Raum, indem weiterhin das ius occupandi existiert.
Das Bemerkenswerte an diesem Paradigmenwechsel liest sich sogleich in Deinem allerersten Satz, in dem Du feststellst, dass es im Falle eines"machterfuellten" Raumes weniger um die Verteidigung eines aquirierten Besitzes gegen Besitzerwechsel an einen Staerkeren geht, was ja der Ursprungsgedanke des ius occupandi ist, sondern:
>Es gibt aber die Gefahr, dass die im eroberten Gebiet Lebenden, die als Eigentum ebenfalls dem Okkupanten zustehen (Verkauf in die Sklaverei usw.), sich der Machtausübung entziehen. Was dann?
Wir haben also eine Situation, in der sich vorherige Besitzer und ggf. gleichzeitige Eigentuemer in machtfreiem/machterfuelltem Raum einer dem Naturrecht des Staerkeren folgenden okkupierenden neuen Obermacht und deren Machtausuebung nicht zu beugen gedenken.
>In den Institutiones Iustiniani (II, 1, 17) wird dies klar geregelt:
>"Item ea quae ex hostibus capimus iure gentium statim nostra fiunt: adeo quidem, ut et liberi homines in servitutem nostram deducantur, qui tamen, si evaserint nostram potestatem et ad suos reversi fuerint, pristinum statum recipiunt."
>Was den Feinden abgenommen wird ("ex hostibus capimus"), erscheint als Eigentum des Eroberers ("nostra fiunt"). Es ist sein neues"Kapital" (capere --> caput [im MA"hauptgut"] --> capital).
>Das Eigentum an Menschen, die vorher frei ("liberi") waren und mit dem Gewinn an Macht nunmehr zu Unfreien geworden sind ("in servitutem nostram" = in unsere Dienstbarkeit) wird jedoch nicht wieder hergestellt:
>Sobald sie sich diesem Machtausübungszustand entziehen können ("si evaserint nostram potestatem" - potestas = Macht) erhalten sie wieder ihren ursprünglichen Stand ("pristinum statum recipiunt").
Eindeutiger gehts nimmer.
Das ius occupandi, das im machtfreien Raum ausschliesslich gegen (Sach-)Besitz und dessen Verfuegung zielt, weil in einem solchen Raum"liberi homines" das Ziel nicht sein koennen, das gleiche Recht zielt in machterfuelltem Raum primaer gegen Menschen als Eigentum der Macht"in servitutem nostram".
Tja, so koemmts halt immer, wenn ueberformende Dinge Besitz ergreifen.
>Es wäre für die Macht ("potestas") unökonomisch, den Eigentumstitel weiterhin zu halten bzw. ihn durch Verfolgung und Aufspüren der aus dem Status (= Eigentum der okkupierenden Macht zu sein) zu den"Ihrigen" Entkommenen ("et ad suos reversi fuerint") zu vollstrecken.
Eine sehr interessante Feststellung hast Du hier getroffen.
Warum ist es aus Sicht der Macht"unoekonomisch", ihre Eigentumstitel und ihre Besitzverfuegungsrechte ueber die der Unfreiheit entkommenen Menschen nicht konsequent und gnadenlos aufrecht zu erhalten, sondern auf beides zu verzichten?
Dass jeglicher Sachbesitz der entkommenen Menschen dem Eigentum und Besitz der Okkupanten zugefallen ist, zumindest deren immobiler Sachbesitz, davon gehe ich aus.
Bitte, es geht jetzt hier um Eigentum und Verfuegung an/ueber Menschen und nicht solches an beliebigen Sachen.
Schliesslich und endlich kann doch eine Macht bzgl. Eigentum und Besitz an Menschen wie an Sachen im okkupierten Raum frei verfuegen, sodass eine Zuteilung von okkupiertem Sachbesitz an deren okkupierte Besitzer nunmehr als Sacheigentum fuer Sacheigentuemer keinesfalls undenkbar ist, oder!?
Warum ist fuer eine okkupierende Macht die konsequente Vollstreckung in Entkommene"unoekonomisch" (oekonomisch nicht sinnvoll), die als Besitzer vor der Okkupation unzweifelhaft das Recht der Starken/Staerkeren fuer sich in Anspruch genommen hatten, sodass sie nicht nur Besitz zu aquirieren vermochten sondern auch zu halten!?
>Die Macht kalkuliert also genauso ökonomisch wie jede Unternehmung auch: Es macht keinen Sinn, weiter auf den Eigentumsrechten an ihnen zu bestehen.
Koennte man sagen, dass eine"unoekonomische" Handlung darin besteht, belastendes Eigentum zu aquirieren und zu halten, sodass im Umkehrfalle"oekonomische" Handlung nur darin bestehen kann, nicht belastendes Eigentum zu aquirieren und zu halten?
>Gruß!
Gruss zurueck
TD
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dottore
18.12.2003, 18:28
@ Tassie Devil
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Re: dottore: Machtverfall beim Ius Occupandi - Besitz vs. Eigentum |
-->Hi TD,
>Die Ausgangssituation war zunaechst meine Feststellung, dass Neubesitz nur mit dem Recht des Starken bei Aquirierung von statten gehen kann, im Falle von gleichzeitiger Konkurrenz nur mit dem Recht des Staerkeren, hierbei hatte ich eine Situation vor Augen, bei der es Besitz gibt ohne Eigentum zu sein, weil die eigentumsverleihende Macht fehlt.
Offenbar ein Missverständnis. Die Inbesitznahme einer res nullius schafft zugleich das Eigentum an ihr, vgl. Kaser, Natürliche Eigentumserwerbarten im römischen Recht (1947).
>Das ius occupandi muss in einem solchen machtfreien Raum vom Besitzer selbst und ggf. einigen Gleichpositionierten und deshalb Gleichgesinnten in eigener Regie und auf eigene Rechnung(en) betrieben werden, Uwe meinte dazu"...wenn er es dann verteidigen kann..." mit dem Hinweis auf das ius occupandi folgender zweiter und dritter, was jedoch immer nur auf dem Recht des Staerkeren und nicht dem ius occupandi basieren kann, das immer erst nach Besitzergreifung zum Zuge kommt.
Dann gilt das Recht des Bereichs (hier Rom), dass durch die occupatio Eigentum geschaffen wird - Kriegsfall generell des Staates. Deshalb wurden die Soldaten darauf vereidigt, nichts selbst als Eigentum zu nehmen. Die Beute wurde zum Teil verteilt bzw. versteigert und der Erlös kam an die Soldaten.
>Es wird wohl keine Uneinigkeit darin bestehen, dass das selbstinszenierte/-finanzierte ius occupandi auch im machtfreien Raum existieren kann und aus pragmatischen Gruenden auch existiert, also immer dort, wo dieses Recht"nur" die Verfuegung ueber aquirierten Besitz verteidigen soll.
Im machtfreien Raum haben wir nur res nullius. Da kann sich nehmen, wer will, da es nimand gibt, der eventuell doch bestehendes Eigentum sichern bzw. schützen kann. Gäbe es diese Macht, müsste sie besiegt werden und das von der Macht beherrschte Areal fällt an die Okkupanten.
>Das ius occupandi bedarf auch keines"machterfuellten" Raumes, um einerseits ueberhaupt das Licht der Welt erblicken zu koennen, und um andererseits Anwendung zu finden, es ist mithin ein"virtuelles Naturrecht", das jedoch immer nur Unterordung zum einzigen realen Naturrecht des Starken/Staerkeren finden kann und genau deshalb ein eingeschraenktes, bedingtes"virtuelles Naturrecht" ist.
Ohne solchen Raum entfällt das ganze Problem. Jedem ist es, war es unbenommen, irgendeine unbewohnte, in kein Machtreal gehörende Insel zu besiedeln. Das Problem wird kompliziert, sobald es Granzziehungen gibt /Fluss) und das Gebiet davor einfach"beansprucht" wird. Zum Beispiel war der Wald zunächst keinem gehörig, bis dann Wald- und Jagdrecht erhoben wurde.
>An dieser Stelle moechte ich explizit festgehalten sehen, dass das ius occupandi eindeutig nur auf aquirierten Besitz eines Besitzers zielt, und auf nichts anderes und weiteres, es geht halt um einen irgendwie zu verteidigenden Besitz nach dessen Aquisition und fertig.
>Deine beiden Statements oben, wobei Du auch den Begriff Eigentum implizierst, aendern mit einem Schlag den gesamten Sachverhalt, denn jetzt kommt das ius occupandi nicht mehr in einem"machtfreien" Raum zum Tragen, von dem ich urspruenglich im Vorbeitrag ausgegangen bin, sondern jetzt erfuellt eine Macht, die Eigentumstitel verleihen kann und auch verleiht, den Raum, indem weiterhin das ius occupandi existiert.
Richtig.
>Das Bemerkenswerte an diesem Paradigmenwechsel liest sich sogleich in Deinem allerersten Satz, in dem Du feststellst, dass es im Falle eines"machterfuellten" Raumes weniger um die Verteidigung eines aquirierten Besitzes gegen Besitzerwechsel an einen Staerkeren geht, was ja der Ursprungsgedanke des ius occupandi ist, sondern:
Das ius occupandi ist das Recht des Stärkeren, klar.
>>Es gibt aber die Gefahr, dass die im eroberten Gebiet Lebenden, die als Eigentum ebenfalls dem Okkupanten zustehen (Verkauf in die Sklaverei usw.), sich der Machtausübung entziehen. Was dann?
>Wir haben also eine Situation, in der sich vorherige Besitzer und ggf. gleichzeitige Eigentuemer in machtfreiem/machterfuelltem Raum einer dem Naturrecht des Staerkeren folgenden okkupierenden neuen Obermacht und deren Machtausuebung nicht zu beugen gedenken.
Ja, es geht ums Beugen oder Nichtbeugen.
>
>>In den Institutiones Iustiniani (II, 1, 17) wird dies klar geregelt:
>>"Item ea quae ex hostibus capimus iure gentium statim nostra fiunt: adeo quidem, ut et liberi homines in servitutem nostram deducantur, qui tamen, si evaserint nostram potestatem et ad suos reversi fuerint, pristinum statum recipiunt."
>>Was den Feinden abgenommen wird ("ex hostibus capimus"), erscheint als Eigentum des Eroberers ("nostra fiunt"). Es ist sein neues"Kapital" (capere --> caput [im MA"hauptgut"] --> capital).
>>Das Eigentum an Menschen, die vorher frei ("liberi") waren und mit dem Gewinn an Macht nunmehr zu Unfreien geworden sind ("in servitutem nostram" = in unsere Dienstbarkeit) wird jedoch nicht wieder hergestellt:
>>Sobald sie sich diesem Machtausübungszustand entziehen können ("si evaserint nostram potestatem" - potestas = Macht) erhalten sie wieder ihren ursprünglichen Stand ("pristinum statum recipiunt").
>Eindeutiger gehts nimmer.
>Das ius occupandi, das im machtfreien Raum ausschliesslich gegen (Sach-)Besitz und dessen Verfuegung zielt, weil in einem solchen Raum"liberi homines" das Ziel nicht sein koennen, das gleiche Recht zielt in machterfuelltem Raum primaer gegen Menschen als Eigentum der Macht"in servitutem nostram".
>Tja, so koemmts halt immer, wenn ueberformende Dinge Besitz ergreifen.
Die liberi sind Nicht-Sklaven.
>>Es wäre für die Macht ("potestas") unökonomisch, den Eigentumstitel weiterhin zu halten bzw. ihn durch Verfolgung und Aufspüren der aus dem Status (= Eigentum der okkupierenden Macht zu sein) zu den"Ihrigen" Entkommenen ("et ad suos reversi fuerint") zu vollstrecken.
>Eine sehr interessante Feststellung hast Du hier getroffen.
>Warum ist es aus Sicht der Macht"unoekonomisch", ihre Eigentumstitel und ihre Besitzverfuegungsrechte ueber die der Unfreiheit entkommenen Menschen nicht konsequent und gnadenlos aufrecht zu erhalten, sondern auf beides zu verzichten?
Kostenfrage. Wer entkommt, entkommt. Das muss dann auch geregelt sein, ab wann das Entkommen rechtsfest ist. Man kann nicht ein Legion aufbieten, um ewig 10 Hanseln zu suchen, die sich im Wald versteckt haben.
>Dass jeglicher Sachbesitz der entkommenen Menschen dem Eigentum und Besitz der Okkupanten zugefallen ist, zumindest deren immobiler Sachbesitz, davon gehe ich aus.
Ja, so ist es. Die berühmte"Beute" (praeda).
>Bitte, es geht jetzt hier um Eigentum und Verfuegung an/ueber Menschen und nicht solches an beliebigen Sachen.
Ja.
>Schliesslich und endlich kann doch eine Macht bzgl. Eigentum und Besitz an Menschen wie an Sachen im okkupierten Raum frei verfuegen, sodass eine Zuteilung von okkupiertem Sachbesitz an deren okkupierte Besitzer nunmehr als Sacheigentum fuer Sacheigentuemer keinesfalls undenkbar ist, oder!?
Sofern Grund und Boden nicht - es sei denn die Macht zieht sich in toto wieder zurück.
>Warum ist fuer eine okkupierende Macht die konsequente Vollstreckung in Entkommene"unoekonomisch" (oekonomisch nicht sinnvoll), die als Besitzer vor der Okkupation unzweifelhaft das Recht der Starken/Staerkeren fuer sich in Anspruch genommen hatten, sodass sie nicht nur Besitz zu aquirieren vermochten sondern auch zu halten!?
Es wird ja vollstreckt. Es kann aber in jene, die sich der Vollstreckung entziehen (Entkommene) nicht ewig gefahndet werden.
>>Die Macht kalkuliert also genauso ökonomisch wie jede Unternehmung auch: Es macht keinen Sinn, weiter auf den Eigentumsrechten an ihnen zu bestehen.
>Koennte man sagen, dass eine"unoekonomische" Handlung darin besteht, belastendes Eigentum zu aquirieren und zu halten, sodass im Umkehrfalle"oekonomische" Handlung nur darin bestehen kann, nicht belastendes Eigentum zu aquirieren und zu halten?
Ja. Es ist eine Kostenfrage. Rom hat ja zum Schluss immer weitere Gebiete aufgegeben. Gilt für alle Kolonialmächte. Sonst säßen die Engländer heute noch in Nairobi oder Rawalpindi.
Gruß!
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Zandow
18.12.2003, 19:10
@ dottore
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Ohne Latein iss echt schwierig |
-->Hallo dottore,
was bedeutet denn 'res nullius'? Bitte um kurze Erklärung.
Dank und herzliche Grüße, Zandow
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dottore
18.12.2003, 19:22
@ Zandow
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Re: Sache (res) niemandes (nullius) (owT) |
-->
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Uwe
18.12.2003, 19:23
@ Zandow
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Re: Ohne Latein iss echt schwierig |
-->>Hallo dottore,
>
>was bedeutet denn 'res nullius'? Bitte um kurze Erklärung.
>Dank und herzliche Grüße, Zandow
Hier: eine Sache, die niemandem gehört (res nullius ="niemandens Sache")
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Zandow
18.12.2003, 20:51
@ dottore
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Dank @dottore & Uwe |
-->Hallo ihr zwei,
Dank für die Übersetzung.
Läßt sich sowas in Zukunft irgendwie einfügen? Das würde dem Verständnis bei mir doch etwas auf die Sprünge helfen.
Nebenbei noch: Habe grad' ein Buch über die Steinzeit in der Hand, gestern mal schnell durchgeblättert. Die GT beginnt ja so etwa ab Oaxaca, Antike und Vorantike. Aber Steinzeit? Doch, doch, schon möglich. Dörfer mit Pallisaden drumrum und im Inneren! Werde mir die Sache übers Wochenende noch genauer ansehen. Hochinteressante Dinge dies.
Beste Grüße, Zandow
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Dieter
18.12.2003, 22:03
@ Zandow
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Re: Ohne Latein iss echt schwierig |
-->Das Einwerfen lateinischer Brocken in ansonsten deutsch gesprochenen Sätzen erinnert mich an einen etwas durcheinander geratenen Franzosen den ich mal kannte und ständig französich mit deutschen und flämischen Wortbrocken mixte - er war wahrscheinlich vom Krieg etwas verwirrt, andere vielleicht noch von der Schule.
Gruß Dieter
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Tassie Devil
20.12.2003, 10:07
@ dottore
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Re: dottore: Machtverfall beim ius occupandi infolge schlechter Performance |
-->Hi dottore,
Thema mit Folgen.
>>Warum ist fuer eine okkupierende Macht die konsequente Vollstreckung in Entkommene"unoekonomisch" (oekonomisch nicht sinnvoll), die als Besitzer vor der Okkupation unzweifelhaft das Recht der Starken/Staerkeren fuer sich in Anspruch genommen hatten, sodass sie nicht nur Besitz zu aquirieren vermochten sondern auch zu halten!?
>Es wird ja vollstreckt.
Ja, aber nur in die Bleibenden und deren Besitz, der nunmehr bezugsfaehige Eigentumstitel ermoeglicht, und weiterhin in den aufgegebenen Besitz der Entkommenen, der ebenfalls bezugsfaehige Eigentumstitel ermoeglicht.
>Es kann aber in jene, die sich der Vollstreckung entziehen (Entkommene) nicht ewig gefahndet werden.
Das heisst, dass die Macht aus oekonomischen Gruenden auf die Vollstreckung in ihr entflohenes Eigentum verzichtet.
Du nennst als Verzichtsgrund die Kosten einer"ewigen" Fahndung, wobei ich das so interpretiere, dass diese Fahndungskosten infolge des langanhaltenden Zeitfaktors ausschlaggebend sind.
Es gibt aber noch einen anderen und m.E. viel wesentlicheren Grund, warum die Macht auf die Vollstreckung in ihr entflohenes Eigentum verzichtet.
Dieser Grund besteht darin, dass die Macht von zuvor Entflohenen, in die sie als ihr Eigentum per Fahndung letztendlich erfolgreich vollstreckt, in der Folge keine Kooperation seitens der Festgenommenen zu ihren Gunsten erwartet, sondern ganz im Gegenteil deren Widerstand unterstellend annimmt, sodass ihr Kosten/Nutzen-Verhaeltnis bei der Verfolgung Entkommener grundsaetzlich eine schlechtere Performance aufweisen wird, wie sie sie bei den gebliebenen Okkupierten einkalkuliert.
>>>Die Macht kalkuliert also genauso ökonomisch wie jede Unternehmung auch: Es macht keinen Sinn, weiter auf den Eigentumsrechten an ihnen zu bestehen.
>>Koennte man sagen, dass eine"unoekonomische" Handlung darin besteht, belastendes Eigentum zu aquirieren und zu halten, sodass im Umkehrfalle"oekonomische" Handlung nur darin bestehen kann, nicht belastendes Eigentum zu aquirieren und zu halten?
>Ja. Es ist eine Kostenfrage. Rom hat ja zum Schluss immer weitere Gebiete aufgegeben. Gilt für alle Kolonialmächte. Sonst säßen die Engländer heute noch in Nairobi oder Rawalpindi.
Sehr interessant.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Aufgabe von ehemals okkupierend aquirierten Gebieten grundsaetzlich dann fuer eine Macht ansteht, wenn die Performance aus ihrem Kosten/Nutzen-Verhaeltnis unaufhaltsam immer weiter absinkt?
Meine letzte Frage in diesem Posting: was sorgt denn fuer dieses unaufhaltsame Absinken der Performance in Sachen Kosten/Nutzen-Verhaeltnis fuer die Macht? Liegen die Gruende dieses Absinkens zumindest im wesentlichen in den Sacheigentuemern der okkupierten Gebiete, die ggf. an die okkupierten Bewohner zediert wurden, oder sind die Gruende zumindest im wesentlichen im Eigentum der Macht in Form der okkupierten Bewohner selbst zu suchen?
>Gruß!
Gruss zurueck
TD
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