JoBar
18.12.2003, 12:57 |
*kratzamkopf* Was sagt man dazu? Komplizierter Puff-Besuch auf Staatskosten Thread gesperrt |
-->Gurke des Tages: Komplizierter Puff-Besuch auf Staatskosten
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll eine Prostituierte knapp 8.000 Euro Dirnenlohn an die Staatskasse zurückgeben, weil ein Beamter sich zur Begleichung ihrer Leistungen aus dem Staatssäckel bedient hatte. Das Gericht widerspricht damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der nun in dem strittigen Fall entscheiden muss. Nach Ansicht des BGH ist in solchen Fällen der"Empfängerhorizont" das maßgebliche Entscheidungskriterium. Demnach dürfte die Frau den Liebeslohn behalten, weil sie den Angaben ihres Kunden Glauben schenken konnte, das Geld für die erbrachten Leistungen stamme aus seinem Gehalt. Das OLG hält diese höchstrichterliche Auffassung allerdings für"von Grund auf unzutreffend": Das Vertrauen der Beklagten sei"nicht schutzwürdig", weil der Staat"in Person des Auszahlungsbeamten" keine Kenntnis von den Behauptungen des untreuen Beamten gehabt habe. In der Konsequenz bedeutet das sicher, dass Beamte im Puff künftig nicht mehr bedient werden, weil der Staat das Geld jederzeit zurückfordern könnte.
taz Nr. 7237 vom 18.12.2003, Seite 20, 34 Zeilen (TAZ-Bericht)
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Dieter
18.12.2003, 13:38
@ JoBar
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Re: *kratzamkopf* Was sagt man dazu? Komplizierter Puff-Besuch auf Staatskosten |
-->Das würde bedeuten, daß der Staat jegliche Ausgaben eines Beamten zurückfordern könne, sei es beim Lebensmittelkauf, bei der Handwerkerrechnung, oder beim Reiseveranstalter, beim pers. Psychiater usw., usw.
Gruß Dieter
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JLL
18.12.2003, 14:03
@ Dieter
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Re: Treffend analysiert. Darauf wird's wohl hinauslaufen. |
-->Deshalb sind ja auch einige Beamte dazu übergegangen, sich derartige Ausgaben von Dritter Seite sponsorn zu lassen. [img][/img]
Schönen Tag
JLL
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JoBar
18.12.2003, 14:05
@ Dieter
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Re: Genau deshalb auch: *kratzamkopf* |
-->>Das würde bedeuten, daß der Staat jegliche Ausgaben eines Beamten zurückfordern könne, sei es beim Lebensmittelkauf, bei der Handwerkerrechnung, oder beim Reiseveranstalter, beim pers. Psychiater usw., usw.
In letzter Konsequenz: Ja, genau das!
Angesichts der beamteten Richter fällt mir nur ein ein: Ein Krähe...
Größe
J.
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JoBar
18.12.2003, 14:28
@ JoBar
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Re: Das Originalurteil |
-->Eine Prostituierte, die für ihre Dienste auf Veranlassung eines untreuen Beamten Überweisungen aus der Staatskasse erhalten hat, muss das Geld an die Bundesrepublik Deutschland zurückzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem heute verkündeten Urteil entschieden.
Ein Beamter, der früher in der Karlsruher Dienststelle einer Bundesbehörde tätig war, bewirkte im Zeitraum von 1998 bis Anfang 2002 zu Unrecht Überweisungen von öffentlichen Geldern an Verwandte und Bekannte im Gesamtbetrag von mehr als 2 Millionen DM. Der Beamte ist inzwischen wegen Betrugs und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt und aus dem Dienst entlassen worden. Rund 16.000 DM waren an die Beklagte geflossen, eine Prostituierte, deren Dienste der Beamte mehrfach in Anspruch genommen hatte. Nach Aufdeckung der Straftat fordert die Bundesrepublik von ihr, wie auch von einer Vielzahl anderer Zahlungsempfänger, das Geld zurück. Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage statt. Die Berufung der Beklagten hat nun der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.
Die Beklagte hat sich darauf berufen, aus ihrer Sicht habe sie das Geld als Zahlung für ihre Dienste von dem Beamten erhalten. Dieser habe ihr gegenüber angegeben, es handele sich um Teile seines Gehalts. Damit hatte sie keinen Erfolg. Der 6. Zivilsenat führt aus, maßgeblich für die Frage eines Rückzahlungsanspruchs der Bundesrepublik sei nicht ohne weiteres die Vorstellung der Beklagten darüber, von wem das Geld stamme und wofür es gezahlt werde. Der Staat - in Person des Auszahlungsbeamten - habe keine Kenntnis davon gehabt, dass der untreue Beamte der Beklagten gegenüber angab, die Zahlungen seien von ihm veranlasst. Daher sei das Vertrauen der Beklagten auf diese Angaben nicht schutzwürdig.
Die Sache wirft Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Der 6. Zivilsenat legt dar, dass er mit seiner Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweiche. Dieser halte bislang den sogenannten „Empfängerhorizont“ für maßgeblich, was im konkreten Fall dazu führen würde, dass die Beklagte in ihrem Vertrauen geschützt würde und das Geld behalten dürfe. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hält jedoch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Grund auf für unzutreffend. Wegen dieser Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2003 - 6 U 141/03 - nicht rechtskräftig
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Koenigin
18.12.2003, 14:52
@ JoBar
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Re: Das Originalurteil / Absurdistan |
--> Wegen dieser Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
>
>OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2003 - 6 U 141/03 - nicht rechtskräftig
hola,
An ihrer Stelle würd' ich die in's Knie.....(nicht die mich...)
(.......oder wie sagt man immer so uncharmant,
um mal im"Jargon" zu bleiben??)
Watt hat die denn für Winkeladvokaten??
Da will wohl einer der"Star-Adovcaten"
nicht ran, wegen Schlüpfrigkeiten.
Das sollten sie mal die tapfere Frau Stark
(oder wie hiess die fesche Mopps-Emanze)ranlassen
mit dem Liedersänger seine Advocat-Card.
Dann käm aber schnell weißer Rauch aus den heiligen Hallen.
Im Ernst:
Die könnten mich aber noch mal!! Umsonst - mit Freikarte!!
Und dann würde ich beim Sozialamt (und Arbeitsamt) vorsprechen, und mich ab sofort von denen aushalten lassen.
"Geht eben schlecht im Dienstleistungsgewerbe...."
Typisch und realitätsnah: Absurdistan, wie es leibt und lebt.
Die verquaste Begründung schon.
War das eine er oder eine sie, der(die)den Vorsitz hatte??
adios
D.Koenig
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Dieter
18.12.2003, 14:55
@ JoBar
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jetzt Lufthansa shorten |
-->Schließlich gibt es zig"Tausend" Politiker und Beamte, die Staatsgelder veruntreut haben indem sie private und berufliche Anlässe ein wenig vertauscht haben.
In diesem Fall wäre für Lufthansa sogar noch verbösernd, da sie davon ausgehen konnten, daß es allgem. Praxis ist zu veruntreuen.
Also: Aller Umsatz zurück in die Staatskasse!
Gruß Dieter
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rocca
18.12.2003, 16:25
@ JoBar
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Re: Das Originalurteil / ob das Gericht auch so urteilen würde |
-->wenn ich das Geld vom Arbeitgeber verbumse? Oder greift dann irgend sowas wie Aufsichtspflicht o.ä?
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Bob
18.12.2003, 17:01
@ JoBar
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China bekämpft jetzt auch den Sex-Tourismus |
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China Jails 14 for Orgy, Seeks Japanese Suspects
Wed Dec 17, 4:15 AM ET Add World - Reuters to My Yahoo!
By John Ruwitch
BEIJING (Reuters) - Two Chinese hotel workers were sentenced to life in prison Wednesday for organizing a sex romp involving hundreds of Japanese tourists in a case that hit a raw nerve in China and sparked public outrage.
Twelve other Chinese people were sentenced to prison terms of up to 15 years and police asked Interpol to help find three Japanese suspected of soliciting prostitutes for the orgy, which coincided with the 72nd anniversary of the start of Japan's occupation of China, the official Xinhua news agency said.
State media have said the sex spree in mid-September, at a five-star hotel in Zhuhai in the southern province of Guangdong, involved hundreds of Japanese tourists and Chinese prostitutes.
The scandal triggered outrage in China, where antagonism toward Japan has never been far below the surface since millions were killed or wounded during about 14 years of Japanese occupation before and during World War II.
A Zhuhai court sentenced two employees at the hotel where the orgy took place -- Ye Xiang and Ming Zhu -- to life in prison for organizing the mass prostitution, Xinhua said.
Twelve defendants received jail sentences of from two to 15 years for"organizing prostitution and or assisting the organization of prostitution," Xinhua said.
The case also led to the disciplining of 15 officials with Zhuhai's police and the tourism bureau for negligence.
Chinese prosecutors issued warrants for the arrest of Hirobe Isao, Takahashi Shunji and Fukunaga Koji and police asked French-based international police organization Interpol to issue so-called"red notices" on them, the news agency said.
The notice is not an arrest warrant but can be used by police to detain someone pending extradition.
The 14 Chinese defendants went on trial behind closed doors Friday. No Japanese have been indicted in the case so far.
Xinhua said all the Japanese tourists had arrived in China on September 16 and left on September 18. It did not say if the three suspects went with them.
PROSTITUTION RIFE
An official with Japan's National Police Agency said that, although Japan was a member of Interpol, its requests were not binding and the police could not automatically arrest a suspect unless the person had committed a crime in Japan.
Japan had no extradition treaty with China and it would take diplomatic negotiations to decide how to deal with the suspects, if they were in Japan, including whether or not to detain them, the Japanese official said.
A Japanese Foreign Ministry official said the ministry had not confirmed the Chinese request to Interpol.
Prostitution is technically illegal in China but has become rife in the past two decades after economic reforms brought prosperity to the once impoverished country.
The Japanese construction company whose workers were reported to have been most involved said some employees were in the hotel at the time, but denied there had been an orgy.
A Chinese Foreign Ministry (news - web sites) spokesman called the incident"odious," but the government is eager to avert diplomatic fallout and has not fanned anti-Japanese sentiment.
The incident is an embarrassment to Japan and China, close trading partners that have shown signs of growing diplomatic solidarity in the face of the North Korean nuclear crisis. (Additional reporting by George Nishiyama in Tokyo)
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Wasi
20.12.2003, 11:25
@ Dieter
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Das ist so nicht richtig |
-->>Das würde bedeuten, daß der Staat jegliche Ausgaben eines Beamten zurückfordern könne, sei es beim Lebensmittelkauf, bei der Handwerkerrechnung, oder beim Reiseveranstalter, beim pers. Psychiater usw., usw.
>Gruß Dieter
Wenn ich das Urteil da eben richtig gelesen habe dann hat der Beamte
das Geld an die Frau ja nicht aus seinem Gehalt (bar od. per Überweisung)
gezahlt, sondern DIREKT von den Konten des Staates an sie überwiesen.
Das macht schon einen Unterschied, denn normalerweise bezahlt kein
Staatsangestellter (genau wie kein Angestellter in einem Unternehmer)
seine Privatausgaben direkt vom Staatskonto (bzw. Firmenkonto). Stellt
Euch mal vor, was ein Unternehmen in der Buchhaltung für Probleme hätte
(mit Finanzamt u.a.) wenn ein Angestellter dort vom Unternehmenskonto
aus seine Privatausgaben tätigen würde...
Wenn die Frau dann auf ihrem Kontoauszug stehen hat: Überweisender:
Staatskasse xy, dann stellt sich schon die Frage, ob sie davon ausgehen
durfte, dass der Staat für Puffbesuche bezahlt...
Gruss
Wasi
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JoBar
20.12.2003, 16:00
@ Wasi
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Re: Das ist so nicht richtig |
-->>Wenn ich das Urteil da eben richtig gelesen habe dann hat der Beamte
>das Geld an die Frau ja nicht aus seinem Gehalt (bar od. per Überweisung)
>gezahlt, sondern DIREKT von den Konten des Staates an sie überwiesen.
>Das macht schon einen Unterschied, denn normalerweise bezahlt kein
>Staatsangestellter (genau wie kein Angestellter in einem Unternehmer)
>seine Privatausgaben direkt vom Staatskonto (bzw. Firmenkonto).
Wenn Du Dich da mal nicht täuscht:)
Doch so etwas passiert, öfters als Du denkst
>Wenn die Frau dann auf ihrem Kontoauszug stehen hat: Überweisender:
>Staatskasse xy, dann stellt sich schon die Frage, ob sie davon ausgehen
>durfte, dass der Staat für Puffbesuche bezahlt...
Woher soll ein normaler Sterblicher wissen welche Privilegien die Schmarotzer im öffenlichen Dienst sonst noch so haben?
Damit meine ich allerdings nicht den Puff-Besuch sondern eventuelle Direkt-Überweisungen vom Arbeitgeber aus:)
Schönen Tag
J.
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