rocca
22.12.2003, 12:36 |
Hänschen Heuchel muss sich warm anziehen wenn das erstmal allgemein Thread gesperrt |
-->bekannt ist. Fällt unter Risikominimierung und entbürokratisierung. ICH-AG? Scheissendreck.
Ähäm, wie kann ich denn die Formatierung beibehalten und hier reinstellen? Danke
Am 05. November 2002 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um damit das inländische Gesellschaftsrecht zu umgehen, rechtmäßig handeln.
Auf bundesdeutscher Ebene hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil am 13. März 2003 bestätigt.
Damit ist allgemein anerkannt, dass im EU-Ausland gegründete Unternehmen Rechtmäßigkeit und Klagefähigkeit wahren, selbst wenn Produktions- oder Verwaltungsstandort Deutschland ist.
Wir wollen es an dieser Stelle erst einmal Ihrer Phantasie überlassen, warum Sie Ihrem Unternehmen eine Existenz außerhalb Deutschlands gönnen sollten.
Auf alle Fragen gibt es eine plausible Antwort: Gründen Sie eine"Limited" - wir sind dabei der richtige Partner!
deutsche GmbH englische Limited
Gründungsdauer bis zu 1 Jahr ca. 3 Tage
Gründungskosten mehrere TSD EUR 185 EUR
Nominalkapital (Untergrenze) 25.000 EUR 100 £
(ca. 150 EUR)
davon einzuzahlen 12.500 EUR 1 £
ca. 1,5 EUR)
Haftungssumme 25.000 EUR 1 £
(ca. 1,5 EUR)
Eingangskörperschaftssteuer 25 % 0 % bis Gewinn 10.000 £ Gewinn
Körperschaftssteuer bei 90.000 Jahresgewinn 25 % 6,3 %
Gewerbesteuersatz 24,5 % 0 %
Gesamtbelastung (Körpersch. + Gewerbest.) bei 90 TSD Gewinn 49,5 % 6,3 %
Mögliche Durchgriffshaftung in der Insolvenz JA NEIN
Gesellschafterliste im Handelsregister einsehbar JA NEIN
(ab 2. Jahr)
IHK-Zwangsmitgliedschaft JA NEIN
Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt JA NEIN
Pflicht zur doppelten Buchführung JA NEIN
<ul> ~ da isses formatiert</ul>
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LeCoquinus
22.12.2003, 15:56
@ rocca
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Boah! Da kenn ich einige Unternehmer die das brennend interessieren wird!!! (owT) |
-->
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Baldur der Ketzer
22.12.2003, 16:35
@ LeCoquinus
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Re: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind zweierlei |
-->Hallo,
das mit der GB-Ltd. ist nicht von vorn herein das Ei des Kolumbus, denn an einer nicht durch ein DBA steuerbefreiten Betriebsstätte in der BRD fällt ja Steuer an. Gwerbesteuer und Ertragssteuer.
Sofern Produktion oder Wertschöpfung in der BRD liegen, zockt die BRD auch eine Ltd. ab.
Allerdings spart man sich arbeitsrechtlichen Irrsinn, IHK-Gebühren und diesn ganzen Käse, außerdem sind die Haftungseinlagen viel geringer.
Was die Buchführung betrifft, so muß diese für eine in der BRD steuerpflichtige Betriebsstätte nach deutschen Gesetzen (ich schreibe extra nicht: Recht) erfolgen.
Beste Grüße vom Baldur
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Popeye
22.12.2003, 16:40
@ rocca
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Jubel ist nicht angesagt: Schuldrecht ist nicht Steuerrecht... |
-->In dem Urteil ging es um die sog. Rechts- und Parteifähigkeit.
Außensteuerrecht ist ein ganz anderes Thema mit vielen Haken und Ã-sen!!
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