-->Ich habe in den letzten Tagen etwas in den Büchern meiner alten Firma gearbeitet um die zum Abschluss zu bringen. Dabei sind noch ungeklärte Sachen hochgekommen. So ist noch eine Rechnung aus 1999 offen über ca. 12 000 DM und 2 aus 2000 mit jeweils ca. 3000.-
Die sind damals zurückgekommen. Schreib ich jetzt neu.
Frage: 1. Die Frist ist kürzlich auf 2 Jahre gekürzt worden. Gilt wohl nicht für ältere Sachen?
2. Einfach Rechnung schreiben reicht nicht? Muss auch klage erhoben werden zur Fristwahrung? Problem: Das Rechtsanwaltbüro hat Pause bis 5.1. Die beiden kleinen kann ich ja selbst beim Amtsgericht geltend machen? Gibts da vorformulierte Texte? Die über 12 000.- kann nur beim Landgericht geltend gemacht werden? Da ist Anwaltszwang? Hmmmm was tun?
Bin für qualifizierte Tips dankbar.
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