LOMITAS
29.12.2003, 11:24 |
Frage zu einem Stundungsantrag beim FA Thread gesperrt |
-->hallo,
ich bin grad dabei einen Stundungsantrag für einen Verwandten abzustimmen.So weit so gut.
Farglich ist nur ein Punkt. Wie hoch muß die vorgeschlagene Ratenzahlung sein, damit das FA dem Antrag zustimmt.
Die vermeindliche Steuerschuld beträgt ca. EURO 15.000,--. Eine Hilfe durch das Board wird dringenst erbeten, auch sachdienliche Hinweise beim Umgang mit den Herren bei so einem Antrag.
Danke bereits im Voraus
LOMITAS
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Popeye
29.12.2003, 11:44
@ LOMITAS
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Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA |
-->>hallo,
>ich bin grad dabei einen Stundungsantrag für einen Verwandten abzustimmen.So weit so gut.
>Farglich ist nur ein Punkt. Wie hoch muß die vorgeschlagene Ratenzahlung sein, damit das FA dem Antrag zustimmt.
>Die vermeindliche Steuerschuld beträgt ca. EURO 15.000,--. Eine Hilfe durch das Board wird dringenst erbeten, auch sachdienliche Hinweise beim Umgang mit den Herren bei so einem Antrag.
>Danke bereits im Voraus
>LOMITAS
Hallo, @LOMITAS
Nützliche Info hier....
<ul> ~ http://www.business-initiative.org/article/Kapital/1054297485.html</ul>
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bernor
29.12.2003, 12:23
@ Popeye
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Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA - Zusatz: |
-->>>hallo,
>>ich bin grad dabei einen Stundungsantrag für einen Verwandten abzustimmen.So weit so gut.
>>Farglich ist nur ein Punkt. Wie hoch muß die vorgeschlagene Ratenzahlung sein, damit das FA dem Antrag zustimmt.
>>Die vermeindliche Steuerschuld beträgt ca. EURO 15.000,--. Eine Hilfe durch das Board wird dringenst erbeten, auch sachdienliche Hinweise beim Umgang mit den Herren bei so einem Antrag.
>>Danke bereits im Voraus
>>LOMITAS
>Hallo, @LOMITAS
>Nützliche Info hier....
in NRW werden fällige Steueransprüche grundsätzlich verzinst:
- bei der Veranlagung, wenn die Fälligkeit der Steuer mehr als 15 Monate nach Ablauf des veranlagten Jahres liegt (gilt hier aber auch für Guthaben)
- bei Aussetzung der Vollziehung, wenn der Einspruch vom FA als"unbegründet" zurückgewiesen wird (der bisher ausgesetzte Betrag ist dann innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung nachzuzahlen, ggf. mit Zinsen bis zu diesem Tag)
- Auch Stundungsbeträge werden verzinst.
- Hinterzogene Steuerbeträge natürlich auch...
Der Zinssatz beträgt allgemein für volle Monate und volle 50 € ein halbes Prozent (per anno also 6%, ohne Zinseszins).
Im übrigen Bundesgebiet sieht's vermutlich ähnlich aus.
Gruß bernor
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LenzHannover
29.12.2003, 15:54
@ LOMITAS
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Die sind netter als man meint, ruf da einfach mal an (Finanzkasse) |
-->und sage, daß die zahlungswillig sind aber nur... pro Monat zahlen können, wie man das den regeln kann. Auf pfänden usw. haben die beim Fiskus auch keine Lust, macht unnötig viel Arbeit und kostet die auch unnötig viel Geld.
Grantig und fies werden die nur, wenn man se verarscht und für blöd hält.
Nur nicht jammern, die sind alle stinkig wg. dem gekürztem Weihnachtsgeld und so toll verdienen die auch nicht mit den A7, A8, A9, A10 Gehalt (A11 ff. gibt es nur ganz wenige).
<ul> ~ Beamtenbesoldung, * 12 = Brutto, abzgl. Krankenvers.beiträge</ul>
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ManfredF
29.12.2003, 21:28
@ LOMITAS
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Re: Frage zu einem Stundungsantrag beim FA |
-->hallo,
da mußte ich auch mal 'vorsprechen'...
Ich hatte (sofort nach Erhalt des Steuerbescheides) einen formlosen Antrag auf Stundung gestellt, eine Anzahlung beigelegt sowie einen Zahlungsvorschlag. Der Betrag um den es damals ging war etwa 50T¤. Wenn ich mich recht erinnere, wollte ich das auf 5 Monate verteilen. Eine ganze Weile nach Ablauf der Zahlungsfrist wurde mein Antrag zuerst mal abgelehnt. Begründung: 'nur wenn man nicht zahlen kann' ist kein Stundungsgrund... Ich telefonierte mit der Dame vom FA, weil diese Begründung meinen Horizont überstieg... Die Essenz des Gesprächs war: weil einige Unterlagen fehlten, bzw nicht einer erwünschten Form entsprachen wurde meine Stundungsantrag abgelehnt. Ich mußte mit Kontoauszügen und einer betriebswirtschaftlichen Auswertung meine Finanzsituation belegen. Daraufhin wurde mein Antrag genehmigt. Das Ganze hat einige Monate gedauert, sodaß bei Genehmigung fast schon die ganze Schuld von mir beglichen war.
Ich weiß nicht, ob meine Ausführungen irgendwie helfen. Am meisten half mir das Gespräch mit der Sachbearbeiterin beim FA. Die sind entgegen der üblichen Vorstellungen richtig nett...
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