Emerald
30.12.2003, 16:37 |
Die Notenbank als Pfennig-Fuchser? Thread gesperrt |
-->die SNB Schweiz. Nationalbank verkauft das 1-Rappen-Stück über den Tresen für
sage und schreibe CHF 0.0430 oder mit einem Aufschlag von 330 % inkl. 7,60%
Mehrwert-Steuer.
Geschäfts-Grundlage dieses Notenbank-Aufschlages:
1. Die Herstellung der Kupfermünze kostet das 3-fache des Münzwertes.
2. Der Gebrauch der Münze ist kein Zahlungs-Mittel sondern wird als
Glücksbringer geortet, somit MWSt-pflichtig.
Ich bin jedenfalls erstaunt über soviel Geschäfts-Sinn beim Pfennig-Verkauf.
Auf der Angebots-Seite wurden zehntausende von Unzen Gold zwischen $ 275.00 und
395.00 in den letzten drei Jahren am Markt verklopft und in Treasury-Bills,
re-investiert, welche mittlerweile einen Devisen-Verlust von über 40% aufweisen.
Die schweiz. Notenbanker scheinen nur den einen Slogan zu kennen:
''Wer den Pfennig nicht ehrt hat sich der Unze verwehrt''
Emerald.
PS: Warum nicht mit dem Glücks-Rappen sich für die Zukunft wappnen!
Emerald.
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JLL
30.12.2003, 16:56
@ Emerald
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Re: Na unser Ober-Notenbanker ist ja auch so eine Geistesgröße |
-->Während er sich landauf, landab über seine großen Goldbestände"sorgt", sollten ihm seine Dollar-Bestände doch viel eher die Sorgenfalten auf die Stirn treiben.
Aber in dieser Hinsicht scheint er den Ratschlag des Herrn Dr. Schönfärber gegenüber dem Monaco Franze zu beherzigen:"Wenn man schon nichts davon versteht, dann schweigt man still und hält sein dummes Maul!"
Guten Rutsch!
JLL
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fridolin
30.12.2003, 17:26
@ Emerald
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Merkwürdigkeiten |
-->Hallo,
kenne die Verhältnisse in der Schweiz zwar in dieser Hinsicht nicht genau, wundere mich aber doch. Auf der Webseite der SNB http://www.snb.ch (unter Banknoten/Münzen) wird klar ausgesagt, daß 1-Rappen-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel seien:
Die Einräppler gelten als offizielles Zahlungsmittel und können in Rollen (zu 50 Stück) an jedem Schalter der SNB bezogen werden; die Liste unserer Bankstellen finden Sie im"Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten". Ein Versand per Post ist leider nicht möglich.
Werden die Einräppler für Zahlungszwecke benötigt, so werden sie zum Nennwert abgegeben. Werden sie hingegen für numismatische Zwecke gebraucht (als Souvenir, Glücksbringer, usw.), so muss der Herstellungspreis (4 Rappen pro Stück), zuzüglich der Mehrwertssteuer von 7.6%, entrichtet werden. Der Betrag ist jeweils bar in Schweizer Franken zu bezahlen.
Wie soll man das denn verstehen? Und wie soll geprüft werden, zu welchem Zweck man sie braucht (anhand der Menge, d.h. in Rollen oder als Einzelmünzen bezogen)?
Gruß
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Diogenes
30.12.2003, 21:11
@ Emerald
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Re: Die Notenbank als Pfennig-Fuchser? |
-->Hi Emerald,
>Die schweiz. Notenbanker scheinen nur den einen Slogan zu kennen:
>''Wer den Pfennig nicht ehrt hat sich der Unze verwehrt''
Irgendwie müssen sie die Goldverkaufs-Verluste ja decken. Wieviele Pfennige wären dafür nötig? (abzüglich dea Altpapierwertes für die Treasuries, versteht sich) *g*
>PS: Warum nicht mit dem Glücks-Rappen sich für die Zukunft wappnen!
Kupfer zieht zwar auch an, aber nimm lieber ein gülden Vrenli oder einen Philharmoniker aus dem östlichen Reich. Noch reich, bald Ã-sterarm, unsere Zentraltrottel haben die Hälfte der Goldreserven verdummt. Gott wies, ob sie die andere Hälfte noch haben oder ob sie"verleast" wurde.
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