Sushicat
07.01.2004, 12:39 |
OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung Thread gesperrt |
-->Hallo zusammen,
Zum 1. Oktober 2003 hatten wir unsere alte Wohnung in Bochum gekündigt.
Heute kam uns die Nebenkostenabrechnung für 2002 ins Haus geflattert und es ist eine Nachzahlung fällig.
Unsere Vermieter sind ziemlich gewitzt und sitzen auf dem Geld. Deshalb mache ich mir schon die ganze Zeit Sorgen, ob wir die Kaution zurückbekommen.
Ich weiß, daß die Vermieter das Recht haben, sie bis zu 6 Monate einzubehalten. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen.
Nun meine Frage:
Darf ich rein rechtlich von den Vermietern verlangen, die Nachzahlung von unserer Kaution abzuziehen?
Bei immoblienscout24 steht:
"Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese Kaution verzinst und so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Offene Forderungen des Vermieters werden mit dieser Kaution verrechnet. Das kann mitunter etwas dauern, da dem Vermieter Zeit zur Prüfung seiner Ansprüche zusteht."
Von der Kaution ist im aktuellen Schreiben keine Rede, es wird nur die Überweisung der Nebenkosten verlangt.
Mein Vertrauen ist nach dem ganzen Ärger, den wir mit ihnen bei Auszug hatten, ziemlich getrübt und am liebsten würde ich ihnen nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen.
Die Nebenkostenabrechnung ist, nebenbei bemerkt, ziemlich heftig.
Das verstärkt mein ungutes Gefühl gegenüber den Vermietern nur noch mehr.
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Anja
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Taktiker
07.01.2004, 12:45
@ Sushicat
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Erst mal haste 1 Monat Zeit, die Abrechnung zu prüfen. |
-->Außerdem kannst Du die Belege vom Vermieter einfordern und ihn somit hinhalten. Wenn die Kaution die Nachforderung abdeckt, würde ich ich Nachzahlung nicht leisten, wenn der Vermieter keine weiteren Ansprüche an Dich hat.
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JüKü
07.01.2004, 12:46
@ Sushicat
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Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung |
-->>Hallo zusammen,
>Zum 1. Oktober 2003 hatten wir unsere alte Wohnung in Bochum gekündigt.
>Heute kam uns die Nebenkostenabrechnung für 2002 ins Haus geflattert und es ist eine Nachzahlung fällig.
>Unsere Vermieter sind ziemlich gewitzt und sitzen auf dem Geld. Deshalb mache ich mir schon die ganze Zeit Sorgen, ob wir die Kaution zurückbekommen.
>Ich weiß, daß die Vermieter das Recht haben, sie bis zu 6 Monate einzubehalten. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen.
>Nun meine Frage:
>Darf ich rein rechtlich von den Vermietern verlangen, die Nachzahlung von unserer Kaution abzuziehen?
>Bei immoblienscout24 steht:
>"Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese Kaution verzinst und so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Offene Forderungen des Vermieters werden mit dieser Kaution verrechnet. Das kann mitunter etwas dauern, da dem Vermieter Zeit zur Prüfung seiner Ansprüche zusteht."
>Von der Kaution ist im aktuellen Schreiben keine Rede, es wird nur die Überweisung der Nebenkosten verlangt.
>Mein Vertrauen ist nach dem ganzen Ärger, den wir mit ihnen bei Auszug hatten, ziemlich getrübt und am liebsten würde ich ihnen nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen.
>Die Nebenkostenabrechnung ist, nebenbei bemerkt, ziemlich heftig.
>Das verstärkt mein ungutes Gefühl gegenüber den Vermietern nur noch mehr.
>Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
>Anja
Bei der Verrechnung der Kaution mit den Nebenkosten bin ich nicht ganz sicher, aber"ziemlich": Die Kaution ist für evtl. Schäden, nicht für Nebekosten und darf m. W. dafür nicht herhalten.
Zu den Nebenkosten: Wenn sie nicht absolut nachvollziehbar sind (mit allen Belegen!), dann ist die Rechnung nicht gültig und nicht fällig.
Bei der Kaution musst du tatsächlich bis zu 6 Monaten warten, besonders, wenn die Wohnung noch nicht wieder vermietet ist.
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Tierfreund
07.01.2004, 13:28
@ Sushicat
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Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung |
-->Hi Anja,
nach dem aktuellen Mietrecht ist grundsätzlich jegliche Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres fällig!
Für das Jahr 2002 also bis spätestens 31.12.2003.
Allenfalls wenn der Vermieter einen verspäteten Eingang wichtiger Rechnungen bzw.Unterlagen ( z.B. Stadtwerke ) nachweisen kann, wäre auch verspätet eine Abrechnung möglich.
Ist dieses nicht der Fall, kann der Vermieter keinerlei Nachforderungen stellen.
Kautionen sind per Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum üblichen Zinssatz anzulegen.
Netten Gruß
Tierfreund
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Tierfreund
07.01.2004, 13:52
@ Taktiker
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Re: Nein - zwei Wochen |
-->Hallo Taktiker,
vergleiche:
LG Berlin (Urteil vom 1.9.2000, Az.: 64 S 477/99, ZMR 2001, 33)
Belegeinsicht ist richtig, allerdings Einsicht der Originale beim Vermieter vor Ort, Kosten für Kopien und ggf.deren Versand trägt der Mieter.
Und immer dran denken: Die"andere" Seite ist manchmal auch nicht ganz so dumm.
Jedenfalls sind mir Mieter mit Deiner Einstellung nicht unbekannt.
[img][/img]
Gruß
Tierfreund
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Taktiker
07.01.2004, 14:16
@ Tierfreund
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Re: Nein - zwei Wochen |
-->Hallo,
Irgendwelche Urteile gibts viele. Ich habe schon genügend andere gelesen, nach denen auch Einmonatsfristen zur Prüfung verbleiben. Egal, an den 2 Wochen stört sich sicher niemand. In jedem Falle sollte sie"mit Vorbehalt" zahlen.
Genauso zur Belegeinsicht. Da gibts auch Urteile, nach denen Mieter Kopien verlangen können, ohne beim Vermieter vor Ort erscheinen zu müssen. Frag mich jetzt nicht adhoc nach der Quelle, aber gelesen hab ichs. Hab selbst die ganze Betriebskosten-Odyssee mit Vermietern durch. Was da oft seitens der Vermieter gezockt wird, ist ein Wahnsinn. Jaja, ich weiß, jetzt wirds Protest hageln und es gibt solche und solche. Aber nichts selten bauen die Verwalter darauf, dass die Mieter nicht durchsteigen und brav zahlen. Da werden Verwaltungskosten eingerechnet und aus Wartung wird Instandhaltung gemacht und und und. Kennst ja sicher viele Kniffe.
Uns haben sie damals fein mit einer Lockmiete reingelegt, wobei ich als Mieter vielen Streß hätte vermeiden können, wenn ich alles sorgsamer geprüft hätte. Aber viele Tricks kannte man in jungen Jahren gar nicht bzw. war nicht drauf eingestellt. Sicher müssen Vermieter bei ihren Mietern auch auf schwarze Schafe gefaßt sein, aber was uns damals passierte, war keine Absicherung seitens des Vermieters, sondern Abzocke. Offenbar sind die Margen in diesem Geschäft seit Jahren so eng, dass die Vermieter gern mit allen Scheißtricks arbeiten.
Gruß.
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Euklid
07.01.2004, 14:21
@ Tierfreund
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Re: Nein - zwei Wochen |
-->Ich habe mir verkniffen darauf zu antworten [img][/img]
Die Nebenkosten sind in der Tat brutal gestiegen und steigen weiter.
Die beste Heizung für Vermieter ist inzwischen die teuerste für den Mieter.
Heizen mit Strom wird bald"in sein" für Mieter.
Für den Vermieter gibts keine Vorauszahlung für Ã-l und keine Tankwartung mehr.Auch die Schornsteinpflege braucht man dann nicht.
Zahlen müssen die Mieter dann sofort an das Stromwerk.
Das Stromwerk übernimmt ja bekanntlich das Inkasso für die Heizung und ist damit die beste Heizung für zahlungsunwillige Mieter;-))
Und der Stöpsel ist schnell raus durch das Stromwerk und ich habe mit der Sache nichts am Hut.
Wäre es eine Ã-lheizung müßte man den Tank ja auch dann füllen wenn der Mieter nicht gedenkt zu zahlen.
Damit habe ich in Zukunft meine Ruhe und die Mieter können sich direkt an ihre grüne Vertretung in Berlin wenden.
Gruß EUKLID
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Tierfreund
07.01.2004, 15:11
@ Taktiker
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Re: Nein - zwei Wochen |
-->>Hallo,
In jedem Falle sollte sie"mit Vorbehalt" zahlen.
Hallo Taktiker,
sehe ich nicht unbedingt so, sollte es sich um den Abrechnungszeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2002 handeln, wäre eine Betriebskostenabrechnung verbunden mit einer Nachzahlung nur bis zum 31.12.2003 rechtlich möglich.
Schwierig wird es allerdings wenn der Vermieter sein Schreiben rückdatiert haben sollte, was ich im Falle Sushicat beinahe befürchte.
Gruß
Tierfreund
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Tierfreund
07.01.2004, 15:17
@ Euklid
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Re: Heizen mit Strom |
-->Hallo Euklid,
und ist Strom erst abgestellt, die Hütte bald verfällt >>> Schimmel!
[img][/img]
Netten Gruß
Tierfreund
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Taktiker
07.01.2004, 15:25
@ Tierfreund
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Rückdatiert... |
-->>Schwierig wird es allerdings wenn der Vermieter sein Schreiben rückdatiert haben sollte, was ich im Falle Sushicat beinahe befürchte.
Dann hat sie den Brief sicherlich gar nicht bekommen, oder?![img][/img]
Und wenn doch, wann haben ihn andere Mieter des Hauses bekommen??
Wie hart wäre das an einem Betrugsversuch?
"Rückdatiert", wenn ich das höre, wird mir schon wieder übel. Wahrscheinlich kann man solchen Unsitten wieder mal kaum gerichtlich beikommen.
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Sushicat
07.01.2004, 16:41
@ Sushicat
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Vielen Dank.... |
-->...für Eure Mühe.
Ich bin zwar immer noch nicht ganz sicher, was wir jetzt am besten tun, aber wir werden auf jeden Fall noch die Kopien der Nebenkosten anfordern müssen.
Sie persönlich einzusehen ist von Freiburg aus etwas umständlich [img][/img].
Und z.B. 210 € für den Posten"Aufzug" erscheint mir etwas....hoch.
Schönen Abend
Anja
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Taktiker
07.01.2004, 17:13
@ Sushicat
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Aufzug / Nebenkosten |
-->>Und z.B. 210 € für den Posten"Aufzug" erscheint mir etwas....hoch.
Für 10 Monate sind 210€ Aufzugskosten nicht allzu viel. So ein Ding ist echt ein teurer Spaß. Allerdings werden oft Instandhaltungs- und Reparaturkosten vermischt. Reparatur ist aber nicht umlagefähig. Gilt auch für Heizungs- und sonstige Anlagen. Wenn ein Posten sehr hoch erscheint, würde ich diesbzgl. Belege anfordern. Für die Kopierkosten gibt es moderate Kostengrenzen, die nicht überschritten werden sollten.
Gern wird auch Hausverwaltung (wenn zB durch Hauswart erfolgt) mit in die BetrKosten übernommen oder Hauswartarbeiten werden mehrfach in Rechnung gestellt (zB. Hauswart pauschal und dann nochmal Reinigung/Gartenpflege).
Alles in allem sehr fuzzlig und idR sichern sich die Vermieterhaie geschickt gegen wirkliche Einsichtnahme in die echten Betriebskosten ab. Hast Du Vergleichswerte aus Vorjahren oder evtl. aus Vorjahren von anderen Mietern? Wenn die Diskrepanz sehr hoch sein sollte und eine bei weitem zu geringe Abschlagszahlung vereinbart wurde, d.h. eine wesentliche geringere Warmmiete vereinbart wurde, wäre das eine Lockmiete und Du könntest die Betriebskostennachzahlung anfechten. Rechtsschutzversicherung (Achtung: Vorvertraglichkeit?) wäre dabei nicht schlecht.
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Sowilo
07.01.2004, 17:47
@ Sushicat
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Re: OT: Wer kann helfen? Frage zu Kaution/Nebenkostenabrechnung |
-->Hallo Anja,
als erstes solltest du mal nachsehen, was im Mietvertrag geregelt ist.
Das dort festgelegte gilt!
Dann solltest Du prüfen, wann die Forderungen fällig werden.
(i) Wann wird die Nachzahlung der Betriebskosten fällig?
(ii) Wann wird die Kaution zur Rückzahlung fällig?
Eine Aufrechnung von Forderungen ist nur möglich, wenn diese auch schon fällig sind. In deinen Fall müsste also die Rückzahlung der Kaution fällig sein, wenn du die Nachzahlung nicht zahlen willst.
Ist die Rückzahlung der Kaution später fällig als die Betriebskostennachzahlung, so musst du die Nachzahlung an deinen Ex-Vermieter leisten. Das gilt allerdings nur, wenn diese Abrechnung korrekt ist.
Beste Grüße
Sowilo
>Hallo zusammen,
>Zum 1. Oktober 2003 hatten wir unsere alte Wohnung in Bochum gekündigt.
>Heute kam uns die Nebenkostenabrechnung für 2002 ins Haus geflattert und es ist eine Nachzahlung fällig.
>Unsere Vermieter sind ziemlich gewitzt und sitzen auf dem Geld. Deshalb mache ich mir schon die ganze Zeit Sorgen, ob wir die Kaution zurückbekommen.
>Ich weiß, daß die Vermieter das Recht haben, sie bis zu 6 Monate einzubehalten. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen.
>Nun meine Frage:
>Darf ich rein rechtlich von den Vermietern verlangen, die Nachzahlung von unserer Kaution abzuziehen?
>Bei immoblienscout24 steht:
>"Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Vermieter verpflichtet, Ihnen diese Kaution verzinst und so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Offene Forderungen des Vermieters werden mit dieser Kaution verrechnet. Das kann mitunter etwas dauern, da dem Vermieter Zeit zur Prüfung seiner Ansprüche zusteht."
>Von der Kaution ist im aktuellen Schreiben keine Rede, es wird nur die Überweisung der Nebenkosten verlangt.
>Mein Vertrauen ist nach dem ganzen Ärger, den wir mit ihnen bei Auszug hatten, ziemlich getrübt und am liebsten würde ich ihnen nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen.
>Die Nebenkostenabrechnung ist, nebenbei bemerkt, ziemlich heftig.
>Das verstärkt mein ungutes Gefühl gegenüber den Vermietern nur noch mehr.
>Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
>Anja
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Sushicat
08.01.2004, 08:12
@ Sowilo
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Hallo Sowilo |
-->vielen Dank, genauso wollen wir es machen.
Wir können guten Gewissens sagen, uns immer an alles gehalten zu haben.
Nur hatte die Vermieterseite nie mit der gleichen Fairness gehandelt, daher auch der Versuch jetzt, sehr vorsichtig zu sein.
Auf jeden Fall sind wir froh, bald nichts mehr mit ihnen zu tun zu haben.
Bei unserer neuen Vermieterin habe ich dagegen ein sehr gutes Gefühl.
Und das beste an unserer neuen Wohnung ist: Wir müssen nicht heizen.
Es ist der Wahnsinn.
Unsere Vermieterin hat uns darauf hingewiesen. Und zwar, weil unsere Wohnung genau über dem Heizungskeller liegt, der ordentlich bollert.
Ich bin abends schon vom Joggen zurückgekommen und habe zu meinem Mann gesagt:"Schalt´ doch mal die Heizung runter!" [img][/img]
Das ist bei uns mittlerweile der running-gag, wenn wir gemeinsam nach Hause kommen.
Etwas Glück und, wie Taktiker geschrieben hat, möglichst aus Fehlern der Vergangenheit lernen.
Nochmals vielen Dank und liebe Grüße
Anja
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fridolin
08.01.2004, 08:24
@ Sushicat
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Winter gut, Sommer schlecht |
-->Und das beste an unserer neuen Wohnung ist: Wir müssen nicht heizen.
>Es ist der Wahnsinn.
>Unsere Vermieterin hat uns darauf hingewiesen. Und zwar, weil unsere Wohnung genau über dem Heizungskeller liegt, der ordentlich bollert.
<font color=#0000FF>Na dann viel Vergnügen im Sommer, wenn die Heizung wegen der Warmwasserbereitung weiterhin laufen muß. Das ist nicht unbedingt angenehm. Es sei denn, das Warmwasser wird irgendwie anders zubereitet und die Heizung kann dann aus.</font>
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Euklid
08.01.2004, 09:10
@ Sushicat
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Re: Hallo Sushicat |
-->War euer Vermieter eine Vermietungsgesellschaft oder eine Einzelperson?
Finten und Tricks werden in der Regel nur bei Vermietungsgesellschaften zu erwarten sein.
In ganz seltenen Fällen gibt es natürlich auch Einzelpersonen die als Vermieter den Hals nicht voll kriegen und das Tricksen anfangen.
Am allerbesten sind die Häuser die gar keine Heizung mehr brauchen und die Glühbirnenbeleuchtung samt Computerabwärme plus Solarenergie als Heizersatz nutzen.
Auf diesen Stand zu kommen wird natürlich wegen fallender Löhne immer schwieriger.
Man kann es sich aber einfacher machen und immer weiter südwärts ziehen und damit seine Probleme kurieren;-))
Den Anfang habt ihr ja gemacht.
Mit der gleichen Geschwindigkeit immer weiter südwärts und es wird euch richtig gut gehen;-))
Der Menschenschlag wird südwärts auch immer gelassener denn scheinbar lohnt es sich nicht daß man sich bei Hitze aufregt.
Ich merke das immer ausgeprägt wenn ich in Spanien unterwegs bin wie gelassen die Leute da sind. (manyana,manyana das hat was)
Und im Norden scheint man das zu brauchen damit man nicht einfriert.
Laßts euch einfach gut gehen denn Aufregung wegen einem Vermieterhansel lohnt nicht.
Aber in der Tat sind die Nebenkosten stark gestiegen.
Die Nebenkosten werden staatsinduziert weiter steigen.
Bin mal gespannt wann Hans Eichel einfällt auf die Mieten wohl Mehrwertsteuern abzuknöpfen.So kann man nämlich gnadenlos abzocken.
Und als Ausgleich für die Vermieter eine höhere Grundsteuer damit es sozial gerecht bleibt.Ja Eliteuniversitäten sind wohl verdammt teuer und es war schon immer etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben.
Ich fürchte das Wohnen wird in den nächsten 10 jahren wohl drastisch teurer werden.
Die Entwicklung der Mieten in England dürfte hier als Fingerzeig genügen.
Gruß EUKLID
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