FOX-NEWS
11.01.2004, 14:12 |
Noch 'n Hammer Thread gesperrt |
-->Hallo,
Thema Krankenversicherung
Meine Mutter ist Rentnerin und bezieht eine (private) Rente aus einer Ärzteversorgung. Zugleich ist sie (freiwillig) in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zum 0815-Rentner muss sie also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil selber zahlen.
Hammer 1:
Der (jüngste) Sohnemann ist unter 26 und studiert. Von o.a. Rentenkasse kommt also Kindergeld. Auf dieses Kindergeld muss auch Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherung bezahlt werden - obwohl der Sohnemann seinen eigenen Vertrag hat und Beiträge zahlt.
Hammer 2:
Im Krankenkassenbeitrag eines Arbeitnehmers ist immer ein Anteil von 4%(?) für die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Rentner müssen diesen Anteil NICHT bezahlen - völlig logisch, denn für Rentner muss im Krankheitsfall auch keine"Lohnfortzahlung" finanziert werden. Ihr könnt euch sicher denken was jetzt kommt.
Lt. Auskunft der Krankenkasse sowie des"Bundesministerium Sozialverarsche" sieht es für freiwillig Versicherte (im o.a. Sinne) anders aus. Diese dürfen nämlich einen"Solidarbeitrag" (Zitat Mitarbeiterin des o.a. Ministerium) an die Gemeinschaft leisten und den erhöhten Satz zahlen - natürlich ohne Anspruch im Krankheitsfall.
Frage:
Ist das nicht verfassungswiedrig? Gleichbehandlungsgrundsatz und so? Klagen vor dem BVG?
sam
PS: Neue Analyse der Erträge aus Kapitalanlagen hat ergeben (im i.a.Fall):
Jenseits des Freibetrags eine Abgabenlast von 51% (Steuer, Soli, Krankenkasse, Pflege,"Lohnfortzahlung im Krankheitsfall"...). Fette Tagesgeldsätze schrumpfen da schnell zum müden Inflationsausgleich zusammen - wenns nur reicht.
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Euklid
11.01.2004, 14:23
@ FOX-NEWS
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Re: Noch 'n Hammer |
-->Wir haben halt immer noch das Problem nicht einsehen zu wollen daß die Masche auf 100% Konfiskation plus X rausläuft.
Das X ist das Privatvermögen.
Die 100 das Arbeitsentgelt.
Verzichte auf die 100 und verfresse das X oder laß das X ganz schnell abtauchen a la Parmalat;-))
Die ehrliche Version wäre folgende:
Verteilung streng vertraulich nur an den inneren Zirkel
Hallo liebe Parteigenossen und Genossinen hier euer basta
wir brauchen eine Sondersteuer damit wir den Bedarf für die Krankenkasse finanzieren können.
Da wir aber schon so hohe Steuern haben können wir ihn nicht mehr glaubhaft rüberbringen bei der Bevölkerung da wir ja offiziell von Steuersenkungen schwadronieren.
Trulla Ulla hat den Vorschlag gemacht diese Sondersteuer offiziell mit dem Wort des Bürgers zu versehen nämlich Bürgerversicherung.
Ihr wißt doch daß dies ankommt bei den Bürgern.
Und damit haben wir ausreichend Masse um eine fingierte Steuersenkung zu predigen die natürlich in summa mehr Steuern (durch Bürgerversicherung) einbringt weil wir unsere Einnahmen ja steigern müssen.
Ich schlage vor ihr hört euch mal das Lied von dem....... mit seinen Steuerrerhöhungen an denn da scheint mir bestimmt noch Brauchbares dabei zu sein.
Und ihr seid dann auch gleich richtig in Stimmung
Es grüßt euch euer basta
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LenzHannover
12.01.2004, 21:50
@ FOX-NEWS
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Stimmt so nicht! |
-->>Hallo,
>Thema Krankenversicherung
>Meine Mutter ist Rentnerin und bezieht eine (private) Rente aus einer Ärzteversorgung. Zugleich ist sie (freiwillig) in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zum 0815-Rentner muss sie also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil selber zahlen.
#"Standard-Rentner" bekommen einen Zuschuß der Rentenkasse, der dem Arbeitnehmer-Anteil entspricht. Habe das konkret mit meinem Neffen durchgemacht, der ist jetzt"normal" versichert und so macht es halt weniger Arbeit, weil die BfA/LVA alles direkt bezahlt.
Ggf. Antrag auf Zuschuß stellen
>Hammer 1:
>Der (jüngste) Sohnemann ist unter 26 und studiert. Von o.a. Rentenkasse kommt also Kindergeld. Auf dieses Kindergeld muss auch Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherung bezahlt werden - obwohl der Sohnemann seinen eigenen Vertrag hat und Beiträge zahlt.
# Bin ich nicht fit drin, kann aber nicht stimmen.
>Hammer 2:
>Im Krankenkassenbeitrag eines Arbeitnehmers ist immer ein Anteil von 4%(?) für die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Rentner müssen diesen Anteil NICHT bezahlen - völlig logisch, denn für Rentner muss im Krankheitsfall auch keine"Lohnfortzahlung" finanziert werden. Ihr könnt euch sicher denken was jetzt kommt.
# Es gibt reichlich verschiedene Krankenkassenbeiträge, Rentner, AN's mit SOFORTIGER Lohnfortzahlung ab Tag 0,... ab 6 Woche (üblich)...
>Lt. Auskunft der Krankenkasse sowie des"Bundesministerium Sozialverarsche"
# Dieser Bezeichnung kann ich voll zustimmen [img][/img]
> sieht es für freiwillig Versicherte (im o.a. Sinne) anders aus. Diese dürfen nämlich einen"Solidarbeitrag" (Zitat Mitarbeiterin des o.a. Ministerium) an die Gemeinschaft leisten und den erhöhten Satz zahlen - natürlich ohne Anspruch im Krankheitsfall.
# Gerechtigkeit gibt es in dem System eh nicht, wobei auch privat Versicherte in den Matsche-AOK-Umverteilungstopf zahlen.
>Frage:
>Ist das nicht verfassungswiedrig? Gleichbehandlungsgrundsatz und so? Klagen vor dem BVG?
# Wenn es stimmt ja. Die freiw. versicherten hatten ja einen erheblichen Sieg, weil Sie z.B. sowas wie Mieteinnahmen nicht mehr angeben müssen.
>sam
>PS: Neue Analyse der Erträge aus Kapitalanlagen hat ergeben (im i.a.Fall):
>Jenseits des Freibetrags eine Abgabenlast von 51% (Steuer, Soli, Krankenkasse, Pflege,"Lohnfortzahlung im Krankheitsfall"...). Fette Tagesgeldsätze schrumpfen da schnell zum müden Inflationsausgleich zusammen - wenns nur reicht.
Ja, doll ist es nicht:-(
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