-->Durch Erweiterung der Besteuerungsgrundlage wird die 10-Jahresfrist (Spekulationsfrist) bei Immobilien wegfallen,
d.h. es wird stets Steuerpflicht bestehen, sofern fremdgenutzt.
Bei Effekten wird dann auch die 1-Jahresfrist wegfallen.
Frage an Herrn Merz:
Was soll sich für einen privaten Wohnungsvermieter bei der Besteuerung seiner Mieteinnahmen ändern oder wenn er seine vermietete Immobilie verkauft?
Merz:
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden zusammengefaßt mit den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit, aus freiberuflicher Tätigkeit, aus Land- und Fortswirtschaft und aus Vermögen zu einer einheitlichen Einkommensart: "unternehmerische Tätigkeit" Diese Zusammenfassung bedeutet für den privaten Wohnungsvermieter, dass realisierte Veräußerungserlöse (aus nicht selbst genutztem) Wohnungseigentum steuerpflichtig werden. Er hat dabei ein weitgehendes Wahlrecht zwischen Einnahmeüberschußrechnung und Bilanzierung. An der Steuerpflicht der Mieteinnahmen ändert sich nichts.
Hingegen gilt für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen: Das privat genutzte Wohneigentum bleibt im Privatvermögen des Steuerpflichtigen steuerfrei.
Quelle: Privates Eigetum 45. Jahrg. Heft 1
Folgen:
Der Umsatz bei Gebrauchtimmobilien wird abnehmen, da der Veräusserer Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (vermutlich plus Afa) mit dem vollen Steuersatz versteuern muß. Immobilien, die ggf. schon 20 und mehr Jahre in einer Hand waren, werden kaum noch auf den Markt kommen.
Die Tendenz zu Mietpreissteigerungen wird sich fortsetzen.
Wenn die propagierte Reform in irgendeiner gewiß mofidifizierten Form kommen wird, wird der totale Wegfall der Spekulationsfrist auch all die langfristigen Metallminenhalter voll treffen. (Also kurz vor Inkrafttreten die langfristigen Gewinne noch steuerfrei realisieren).
Sicher ist nur der anhaltende Heißhunger des Fiskus nach weiteren Einnahmen.
A.
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