-->gerade in einem anderen Parsimony-Forum (Zeitarbeit entdeckt):
Hallo,
es ist schon heftig, was AG-Verbände der Zeitarbeitsbranche und Gewerkschaften als"faire" Tariflöhne bezeichnen!
Da heißt es unter http://www.aueg-meyer.de/site/aktuell.htm
zum Tariflohn der Neptun-Gruppe:
" Niedrigster Stundenlohn im Osten bei Arbeitsamtsbezirken mit einer Arbeitslosenquote von 18 % und mehr:
E 1 normal bis max. Ende 8. Monat 5,36 € / In den o.a. Arbeitsamtsbezirken bis zu 6 % weniger:
= sage und schreibe 5,04 € = ( 9,86 DM )
Herzlichen Glückwunsch, Christliche Gewerkschaften, denn die Hauptstufe und Zusatzstufe stehen wohl nur auf dem Papier. Mit acht Monaten kommt man bei Helfern allemal aus! Wovon sollen diese Helfer denn bitteschön leben? 152 Std. im Monat = 766,08 €.
Hierfür arbeitet ein Rechtsanwalt 3 Stunden lang"
Aus einem Bruttolohn von 766,08 Euro/Monat resultiert eine Nettolohn
( ledig,StKl.1,Thüringen,keine Kinder,KV=13,0 % ) von 615,71 Euro/Monat
( nachzurechnen unter www.nettolohn.de )
Im § 121, Abs.3 des SGB III ( Stand 01.01.2004 ) heißt es:
" (3) 1Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. 2In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.
3Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld."
Werden die"mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen" berücksichtigt, wenn sie nicht vom AG (ZAF) gezahlt werden, so dürften für viele Arbeitslose diese"fairen" Tariflöhne UNZUMUTBAR sein, da die durchschnittliche Arbeitslosenhilfe in D. 500 Euro/Monat betragen soll!
Wie ein Mensch in D. mit einem Bruttolohn von 766,08 Euro/Monat bzw. einem Nettolohn von nur ca. 620 Euro/Monat vernünftig leben kann,müssten die Funktionäre der"christlichen" Gewerkschaftern mal der Ã-ffentlichkeit erklären bzw. berechnen.
Dieser Nettolohn liegt mit Sicherheit auch unterhalb des Sozialhilfebedarfs
( Regelsatz + tatsächliche Mietkosten ) der meisten Bundesländer.
Hier einmal ein Beispiel der Berechnung des Sozialhilfebedarfs für einen
alleinstehenden Sozialhilfeempfänger in Berlin ( Stand Juli 2003 ):
" Regelsatz eines Alleinstehenden 296,00 EUR
angemessene Unterkunft 225,00 EUR (1)
Bekleidungshilfe (1/12 Jahresbetrag) 22,97 EUR
fiktiver Mehrbedarf (max. Freibetrag vom Erwerbseink.) 148,00 EUR
zusammen (fiktiver Sozialhilfebedarf) 691,97 EUR (2)
(1)Dieser Betrag gilt als höchste angemessene N e t t o k a l t miete
(ohne Betriebs- und Heizkosten) für eine Einzelperson in einer
Neubauwohnung (erbaut ab 1950). Für eine Altbauwohnung (erbaut bis 1949)
werden bis zu 227,50 EUR berücksichtigt.
(2)Diesem Bedarf sind noch die in den Unterkunftskosten (siehe (1) )
nicht enthaltenen Betriebs- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe hinzu zu
rechnen."
Bekommt ein LAN in Berlin diesen Nettolohn von ca. 620 Euro/Monat, so kann bzw. muss er noch ergänzende Sozialhilfe beantragen und ist somit ein in Vollzeit arbeitender Sozialhilfeempfänger!
Tritt für diese LAN eine Arbeitslosigkeit, Krankheit ( länger als 6 Wochen ) oder die Rente ein, können die Ersatzleistungen selbstverständlich unterhalb des Sozialhilfebedarfs liegen!
Eine zusätzliche priv. Altersvorsorge ist natürlich bei diesen Brutto- bzw. Nettolöhnen völlig ausgeschlossen!
Natürlich stellt sich auch bei diesen Löhnen die Frage,ob die Grenze zu einem illegalen Lohnwucher noch eingehalten wird oder nicht, was in Zukunft wohl Arbeits- Sozial- und Strafgerichte klären müssen.
Hierzu verweise ich auf folgende Urteile:
- ArbG Bremen vom 30.08.2000
- SG Berlin vom 18.01.2002 und
das BAG-Urteil vom 23.05.2001
Da über 60 % der LAN ehemalige Arbeitslose sein sollen,ist in diesem Zusammenhang natürlich auch der § 36 des SGB III von gravierender Bedeutung!
Am 24.03.2004 entscheidet das BAG im Fall des damaligen Lohnes von Randstad.
Dann werden wir sehen, ob auch ein Tariflohn als illegaler Lohn abgeurteilt werden kann oder nicht.
Sollte sich dieser Tariflohn als illegaler Lohn herausstellen, wäre das ein riesiges Armutszeugnis für die damaligen Tarifpartner und würde die Glaubwürdigkeit von"fairen" Tariflöhnen erschüttern!
Klar ist mir, das sich eine Vollzeittätigkeit mit einem Nettolohn von ca. 620 Euro/Monat nicht lohnt,da von diesem Lohn niemand vernünftig in D. leben kann.
Man kann vielleicht mit diesem Nettolohn überleben, aber leben kann davon niemand in D.!
Ist es wirklich in D. zuviel verlangt, das eine Vollzeittätigkeit die reine Existenz sichern muss?
Ist es wirlich zuviel verlangt, das AG einen Lohn bezahlen müssen, der die Existenz des Mitarbeiters und seiner Familie sichert?
Vor einigen Tagen habe ich (hier?) einen Bericht gefunden über Textilarbeiter in Sachsen oder Thüringen, die von etwa 4,50 Euro/Stunde leben...
<ul> ~ Quelle</ul>
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